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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: TÜV - Anforderungsmerkmale - Trinkflasche (1182 mal gelesen)
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Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 08. Aug. 2007 14:44 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 08. Aug. 2007 14:48 <-- editieren / zitieren -->
Warum fragst Du nicht beim TÜV direkt nach? Meines Wissens Prüft der TÜV das was Du ihm vorgibst als Hersteller, mehr nicht. Es sei denn es gibt eine allgemein gültige Norm oder Vorschrift, was ich nicht glaube. ------------------ Gruß aus dem Norden (noch) |
Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 08. Aug. 2007 14:51 <-- editieren / zitieren -->
das sehe ich aber anders. hatte letztens einen beleuchteten Kübel für draussen. Da haben die mir aber einen erzählt vom TÜV. Da ist alles genau bestimmt was das Produkt an Anforderungen erfüllen muss  Da ein Behältnis mit Kohlensäure auch ein Gefahrengegenstand sein kann wird das dort ähnlich sein. Ich möchte mein produkt schon mal richtig auslegen, weil das sonst wieder richtig teuer wird wenn ich das ganze übern TÜV laufen lasse ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 08. Aug. 2007 14:58 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Thermoflasche: ..hatte letztens einen beleuchteten Kübel für draussen...
was für'n Kübel? Willst Du Trinkflaschen herstellen oder warum hat der TÜV überhaupt etwas damit zu tun?
------------------ Gruß aus dem Norden (noch) |
Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 08. Aug. 2007 15:18 <-- editieren / zitieren -->
wir stellen Isoliergefässe und Gartenzubehör her. Vor kurzem hatten wir ein Produkt mit Beleuchtungssatz für die wir eine Konformitätserklärung ausstellen mussten. Um diese auszustellen haben wir das Produkt vom TÜV überprüfen lassen. Bei unseren Isoliergefässe brauchten wir bisher kein Zertifikat, weil diese nicht Kohlensäuregeeignet sind. Jetzt ist das anders und ich brauche grobe Richtlinien die ich einhalten muss ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Oberli Mike Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl. Maschinen Ing. / Supporter

 Beiträge: 6194 Registriert: 29.09.2004 Wie Heiss ist das Eisen wirklich?
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erstellt am: 08. Aug. 2007 19:42 <-- editieren / zitieren -->
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Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 09. Aug. 2007 07:22 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 09. Aug. 2007 08:30 <-- editieren / zitieren -->
Warscheinlich gelten, wie schon vermutet, die AD-Merkblätter die sich mit Druckbehälter befassen. Ob da was für die Materialien drinne steht die Du verwenden willst weiß ich nicht aber dann musst Du es konform zu Deinen Materialien auslegen. Nachfragen bei TÜV ist jedoch nie verkehrt. Die werden dann schon sagen ob Du die Prüfung spezifizierst oder ob es Richtlinien gibt und wenn es Richtlinien gibt, und ich bin davon überzeugt dass es diese bei sowas alltäglichem gibt, wo Du die einsehen bzw. kaufen kannst. Kurzum denke ich dass es irgendwelche abgewandelten oder von den AD-Merkblättern abgeleitete Vorschriften gibt. Zitat: Original erstellt von Thermoflasche: das mit dem Druck kann ich Dir beantworten die flüssigkeit die mit am meisten Druck erzeugt ist Cola, ca. 8 bar
Oder Pepsi... Beim Penny um die Ecke ist letztens eine Palette Pepsi im Lager explodiert weil die in der Produktion mit zu viel Druck beaufschlagt worden ist. Gut für den Penny dass die diese aus dem Verkehr gezogen haben sonst wären die im Verkaufsraum explodiert. Nicht das dies sonderlich gefährlich ist aber das ist eine riesen sauerei und alles klebt ohne Ende...
Viel Spaß bei der Auslegung! Gruß Tim
------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guru_Meditation Mitglied Ingenieur
  
 Beiträge: 667 Registriert: 01.07.2003
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erstellt am: 09. Aug. 2007 11:37 <-- editieren / zitieren -->
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Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 09. Aug. 2007 11:40 <-- editieren / zitieren -->
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Guru_Meditation Mitglied Ingenieur
  
 Beiträge: 667 Registriert: 01.07.2003
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erstellt am: 09. Aug. 2007 17:52 <-- editieren / zitieren -->
Ommm! auf jeden Fall heißt Dein Thema 97/23/EG, welche durch die deutsche Druckgeräterichtlinie AD2000 erfüllt wird. Allerdings gibt es auch eine harmonisierte CE-Richlinie, die aber in der Regel 30% dickere Behälter ergibt und möglicherweise auch einen GIP-Bereich einthält. Aber Deinen Behälter würde ich unter AD2000-Artikel3, Absatz3 - Gute Ingenieur Praxis (GIP) sehen, was keine Prüfung erfrodert und keine CE-Auszeichnung(!) erlaubt. Allerdings solltest Du das Teil nach AD2000 berechnen, damit ihr sauber seit und die Belstungsgrenzen der Flasche spezifizieren könnt (Dokumentation). Da der TÜV-Nord und Dekra benannte Stellen sind, sind das gute Adressen für Berechnungen, Schulungen und Zertifizierung. Wir arbeiten mit diesen beiden zusammen. Ommm! euer Guru_Meditation Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen? [Diese Nachricht wurde von Guru_Meditation am 09. Aug. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |