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Autor Thema:  Falsche Rechnung, was nun? (1158 mal gelesen)
kaule
Mitglied
Ing. E-Techn.


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Beiträge: 762
Registriert: 10.09.2003

shufting computer

erstellt am: 26. Jul. 2007 07:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo CADler
Ein Lieferant hat uns eine sachlich falsche Rechnung gestellt. Eine von mehreren Positionen auf dieser Rechnung ist weder bestellt, noch geliefert worden. Ich habe dem Lieferanten die Unstimmigkeiten mitgeteilt, und um Erstellung einer sachlich richtigen Rechnung gebeten. Der Lieferant bot mir lediglich eine Gutschrift für die falsch berechnete Position an.
Ja bin ich denn ne Bank???Frage:
Kann ich auf die Erstellung einer neuen Rechnung und Stornierung der Alten bestehen? Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt?

------------------
kaule
the shufting operator

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eumel23
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Elektroing.


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Beiträge: 315
Registriert: 20.04.2006

eplan 5.x
P8: 1.9 SP1,
.
.
P8: 2.2

erstellt am: 26. Jul. 2007 07:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Kaule,

ich glabe der Weg is nicht unüblich.

Wie wäre es denn damit:

Du bezahlst die Rechnung bis auf den nicht zutrefenden Posten. Alles andere soll dein Lieferant in seinem Haus klären.

------------------
Gruß Manfred

Wer schon den Überblick verloren hat, sollte wenigstens den Mut zu Entscheidungen haben

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wildcad
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 74
Registriert: 13.01.2005

WIN XP SP2
WIN XP 64Bit
SWX 2005 SP 5.0
SWX 2007 SP 4.0

erstellt am: 26. Jul. 2007 07:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie sieht es mit dem Lieferschein aus?
Ist der kontrolliert worden oder einfach unterschrieben worden, wenn ja könnte es problematisch werden!

------------------
Grüße
David

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kaule
Mitglied
Ing. E-Techn.


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Beiträge: 762
Registriert: 10.09.2003

shufting computer

erstellt am: 26. Jul. 2007 07:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@eumel23
Zitat:
Du bezahlst die Rechnung bis auf den nicht zutrefenden Posten. Alles andere soll dein Lieferant in seinem Haus klären.



daran hab ich auch schon gedacht, aber ist dabei das Recht auf meiner Seite?

@wildcad
der Lieferschein ist kontrolliert worden. Die auf der Rechnung falsch aufgeführte Position war nicht auf dem Lieferschein.
Wie schon geschrieben, nicht bestellt und nicht geliefert,auch auf den Papieren. Nur berechnet.

------------------
kaule
the shufting operator

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wildcad
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 74
Registriert: 13.01.2005

WIN XP SP2
WIN XP 64Bit
SWX 2005 SP 5.0
SWX 2007 SP 4.0

erstellt am: 26. Jul. 2007 08:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn der Lieferschein in Ordnung ist dann ist die Sache klar.

Lieferschein ist die Grundlage für die Rechnung, also nur das bezahlen was geliefert(lt. Lieferschein) worden ist!

------------------
Grüße
David

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THSEFA
Plauderprofi
Konstrukteur/CAD-Admin


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Beiträge: 1745
Registriert: 27.11.2002

erstellt am: 26. Jul. 2007 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich würde an deiner Stelle auch nur das bezahlen, was ich bestellt und bekommen habe. Für alles andere soll er dir erst mal nachweisen, dass du das bestellt/bekommen hast. Habe von solchem Geschäftsgebahren auch schon gehöhrt. Die neueste Masche, einem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Mach dir keine Gedanken weiter, durch die Papiere bist du vor Gericht klar der Sieger...

------------------
Viele Grüße, THSEFA 

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Arne Peters
Ehrenmitglied
CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 1513
Registriert: 05.2002.24

Solid Edge Seminarunterlagen
Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 26. Jul. 2007 09:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Selbstverständlich ist das Recht auf Deiner Seite, wenn Du nicht erbrachte Leistungen nicht bezahlst.

------------------
APeters@BSS-Online.de

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frank08
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 301
Registriert: 22.01.2004

ehrlicher Steuerzahler

erstellt am: 26. Jul. 2007 09:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich denke, unsere Buchhaltung würde auf Basis einer fehlerhaften Rechnung nichts bezahlen,
sondern mit Verweis auf den korrekten Lieferschein und die Bestellung auf einer korrekten Rechnung bestehen.

Das erleichtert auch den Umgang mit den Damen und Herren vom Finanzamt und verkürzt deren
Aufenthalt während der regelmäßig anstehenden Finanzprüfungen im eigenen Haus.

------------------
Gruß Frank

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Jörg Schwenke
Mitglied
Ingenieur Tiefbau


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Beiträge: 248
Registriert: 27.09.2005

GEOvision 9.1 @ i7; W10 x64<P>Im Zoo: CADdy 11 + ACAD 10 @ i486DX2-66; Miro-Tiger 8
SPEA Graphiti Hilite; DOS 5.0 + WIN 3.11

erstellt am: 26. Jul. 2007 09:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi @all,

wie wäre es damit, den Spieß umzudrehen:

1.
Rechnung gar nicht bezahlen
2.
den Lieferanten auffordern, eine korrekte Rechnung zu stellen, um selbst zahlen zu können

Lässt sich genausogut begründen mit Abrechnungsproblemen (Software kann das nicht etc.)wie es solche Geschäftspartner gern tun.

------------------
Jörg

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
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erstellt am: 26. Jul. 2007 11:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Kaule,

da gibt es nur eine Lösung:

Rechnung zurückschicken mit dem Vermerk, Rechnung wurde nicht verbucht da diese nicht mit dem Lieferschein und der Lieferung übereinstimmt.

Wenn Du noch ein weiteres mchen willst, dann Rechnung mit Einschreiben mit Rückschein zurückschicken. Denn dann müssen die reagieren.

Ist mir auch schon mal passiert, und hat geklappt.

Gruß Gerhard

------------------
Das Rentnerleben hat auch so seine Tücken!
Hund Gassi führen, danach ist der Haushalt dran.
Und ab und zu mal an den Rechner! :-)

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kaule
Mitglied
Ing. E-Techn.


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Beiträge: 762
Registriert: 10.09.2003

shufting computer

erstellt am: 26. Jul. 2007 15:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke für die Hinweise!

------------------
kaule
the shufting operator

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daniu
Mitglied
Mechanik-Entwickler


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Beiträge: 1471
Registriert: 03.11.2004

Intel Xeon W3550
12GB RAM; NVidia Quadro 4000
Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5
TeamCenter 8

erstellt am: 27. Jul. 2007 09:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo!

Naja ... man kann auch gleich einen Rechtsanwalt engagieren oder direkt vor Gericht ziehen.

Ich denke, es sollte in aller Interesse sein, sowas auf dem kleinen Dienstweg zu lösen. Genauso, wie Du hier schreibst, dass Du keine Bank bist, kannst Du das dort ja auch sagen, oder? Sag doch einfach mal, dass Du mit einer Gutschrift nicht einverstanden bist.

Spart Ärger, Unmut, Kosten für Einschreiben etc.

Das mit dem Wald, sollte man da auch bedenken:

ich hatte Mal ein Teil bestellt und dem Einkäufer gesagt, dass die das ganz schnell machen können ... _theoretisch_ in 4 Tagen und das wir ja keine Eile haben. Was macht der? Er bestellt mit Lieferzeit 4 Tage. Was macht der Lieferant? Na klar - er schimpft und schreibt, dass er 3-4 Wochen braucht. Also hab ich mich dort entschuldigt und gesagt, dass es ein Missverständnis sei und siehe da ... die Teile waren in 1 1/2 Wochen da und alle glücklich (man hätte sich auch ärgern können oder das nächste Mal wo anderes bestellen).
Was ich damit sagen will: es ist besser, wenn man die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten pflegt und nicht gleich großes Geschütz auffährt weil die Einstellung zum anderen entscheidend für die Motivation ihm gegenüber ist.

Gruß
Daniel

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