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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Falsche Rechnung, was nun? (1158 mal gelesen)
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kaule Mitglied Ing. E-Techn.
  
 Beiträge: 762 Registriert: 10.09.2003 shufting computer
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erstellt am: 26. Jul. 2007 07:09 <-- editieren / zitieren -->
Hallo CADler Ein Lieferant hat uns eine sachlich falsche Rechnung gestellt. Eine von mehreren Positionen auf dieser Rechnung ist weder bestellt, noch geliefert worden. Ich habe dem Lieferanten die Unstimmigkeiten mitgeteilt, und um Erstellung einer sachlich richtigen Rechnung gebeten. Der Lieferant bot mir lediglich eine Gutschrift für die falsch berechnete Position an. Ja bin ich denn ne Bank???Frage: Kann ich auf die Erstellung einer neuen Rechnung und Stornierung der Alten bestehen? Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt? ------------------ kaule the shufting operator Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
eumel23 Mitglied Elektroing.
 
 Beiträge: 315 Registriert: 20.04.2006 eplan 5.x P8: 1.9 SP1, . . P8: 2.2
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erstellt am: 26. Jul. 2007 07:20 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Kaule, ich glabe der Weg is nicht unüblich. Wie wäre es denn damit: Du bezahlst die Rechnung bis auf den nicht zutrefenden Posten. Alles andere soll dein Lieferant in seinem Haus klären.
------------------ Gruß Manfred  Wer schon den Überblick verloren hat, sollte wenigstens den Mut zu Entscheidungen haben Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
wildcad Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 74 Registriert: 13.01.2005 WIN XP SP2 WIN XP 64Bit SWX 2005 SP 5.0 SWX 2007 SP 4.0
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erstellt am: 26. Jul. 2007 07:32 <-- editieren / zitieren -->
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kaule Mitglied Ing. E-Techn.
  
 Beiträge: 762 Registriert: 10.09.2003 shufting computer
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erstellt am: 26. Jul. 2007 07:38 <-- editieren / zitieren -->
@eumel23 Zitat: Du bezahlst die Rechnung bis auf den nicht zutrefenden Posten. Alles andere soll dein Lieferant in seinem Haus klären.
daran hab ich auch schon gedacht, aber ist dabei das Recht auf meiner Seite? @wildcad der Lieferschein ist kontrolliert worden. Die auf der Rechnung falsch aufgeführte Position war nicht auf dem Lieferschein. Wie schon geschrieben, nicht bestellt und nicht geliefert,auch auf den Papieren. Nur berechnet. ------------------ kaule the shufting operator Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
wildcad Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 74 Registriert: 13.01.2005 WIN XP SP2 WIN XP 64Bit SWX 2005 SP 5.0 SWX 2007 SP 4.0
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erstellt am: 26. Jul. 2007 08:45 <-- editieren / zitieren -->
Wenn der Lieferschein in Ordnung ist dann ist die Sache klar. Lieferschein ist die Grundlage für die Rechnung, also nur das bezahlen was geliefert(lt. Lieferschein) worden ist! ------------------ Grüße David Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002
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erstellt am: 26. Jul. 2007 08:57 <-- editieren / zitieren -->
Ich würde an deiner Stelle auch nur das bezahlen, was ich bestellt und bekommen habe. Für alles andere soll er dir erst mal nachweisen, dass du das bestellt/bekommen hast. Habe von solchem Geschäftsgebahren auch schon gehöhrt. Die neueste Masche, einem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mach dir keine Gedanken weiter, durch die Papiere bist du vor Gericht klar der Sieger... ------------------ Viele Grüße, THSEFA Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 26. Jul. 2007 09:11 <-- editieren / zitieren -->
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frank08 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 301 Registriert: 22.01.2004 ehrlicher Steuerzahler
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erstellt am: 26. Jul. 2007 09:41 <-- editieren / zitieren -->
Ich denke, unsere Buchhaltung würde auf Basis einer fehlerhaften Rechnung nichts bezahlen, sondern mit Verweis auf den korrekten Lieferschein und die Bestellung auf einer korrekten Rechnung bestehen. Das erleichtert auch den Umgang mit den Damen und Herren vom Finanzamt und verkürzt deren Aufenthalt während der regelmäßig anstehenden Finanzprüfungen im eigenen Haus. ------------------ Gruß Frank Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg Schwenke Mitglied Ingenieur Tiefbau
 
 Beiträge: 248 Registriert: 27.09.2005 GEOvision 9.1 @ i7; W10 x64<P>Im Zoo: CADdy 11 + ACAD 10 @ i486DX2-66; Miro-Tiger 8 SPEA Graphiti Hilite; DOS 5.0 + WIN 3.11
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erstellt am: 26. Jul. 2007 09:43 <-- editieren / zitieren -->
Hi @all, wie wäre es damit, den Spieß umzudrehen: 1. Rechnung gar nicht bezahlen 2. den Lieferanten auffordern, eine korrekte Rechnung zu stellen, um selbst zahlen zu können Lässt sich genausogut begründen mit Abrechnungsproblemen (Software kann das nicht etc.)wie es solche Geschäftspartner gern tun. ------------------ Jörg Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
   
 Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 26. Jul. 2007 11:05 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Kaule, da gibt es nur eine Lösung: Rechnung zurückschicken mit dem Vermerk, Rechnung wurde nicht verbucht da diese nicht mit dem Lieferschein und der Lieferung übereinstimmt. Wenn Du noch ein weiteres mchen willst, dann Rechnung mit Einschreiben mit Rückschein zurückschicken. Denn dann müssen die reagieren. Ist mir auch schon mal passiert, und hat geklappt. Gruß Gerhard ------------------ Das Rentnerleben hat auch so seine Tücken! Hund Gassi führen, danach ist der Haushalt dran. Und ab und zu mal an den Rechner! :-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
kaule Mitglied Ing. E-Techn.
  
 Beiträge: 762 Registriert: 10.09.2003 shufting computer
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erstellt am: 26. Jul. 2007 15:22 <-- editieren / zitieren -->
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daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 27. Jul. 2007 09:56 <-- editieren / zitieren -->
Hallo! Naja ... man kann auch gleich einen Rechtsanwalt engagieren oder direkt vor Gericht ziehen. Ich denke, es sollte in aller Interesse sein, sowas auf dem kleinen Dienstweg zu lösen. Genauso, wie Du hier schreibst, dass Du keine Bank bist, kannst Du das dort ja auch sagen, oder? Sag doch einfach mal, dass Du mit einer Gutschrift nicht einverstanden bist. Spart Ärger, Unmut, Kosten für Einschreiben etc. Das mit dem Wald, sollte man da auch bedenken: ich hatte Mal ein Teil bestellt und dem Einkäufer gesagt, dass die das ganz schnell machen können ... _theoretisch_ in 4 Tagen und das wir ja keine Eile haben. Was macht der? Er bestellt mit Lieferzeit 4 Tage. Was macht der Lieferant? Na klar - er schimpft und schreibt, dass er 3-4 Wochen braucht. Also hab ich mich dort entschuldigt und gesagt, dass es ein Missverständnis sei und siehe da ... die Teile waren in 1 1/2 Wochen da und alle glücklich (man hätte sich auch ärgern können oder das nächste Mal wo anderes bestellen). Was ich damit sagen will: es ist besser, wenn man die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten pflegt und nicht gleich großes Geschütz auffährt weil die Einstellung zum anderen entscheidend für die Motivation ihm gegenüber ist. Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |