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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Miete bis wann? (1132 mal gelesen)
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froggy Plauderprofi CAD-Konstrukteurin
    
 Beiträge: 1564 Registriert: 07.09.2004
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erstellt am: 09. Jul. 2007 13:58 <-- editieren / zitieren -->
Hallo ihr da!!! Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Wir haben das Haus, wo wir seit zwei Jahren drin wohnen, jetzt gekauft. Am Freitag haben wir den Kaufpreis überwiesen und der ist auch am Freitag beim alten Eigentümer auf das Konto gebucht worden. Dieser hatte am 02.07.2007 nochmal die komplette Miete abgebucht. Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder? ------------------ Grüße vom linken Niederrhein! Froggy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 09. Jul. 2007 14:04 <-- editieren / zitieren -->
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jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 09. Jul. 2007 14:05 <-- editieren / zitieren -->
Interesant ist da denke ich mal ab welchem Tag das Haus auch wirklich euch gehört. Zahltag ist ja nicht unbedingt auch gleich Kauftag Ansonsten gibt´s x/30 der Monatsmiete zurück. Die Miete muss dann bis zum Vortag des Kaufstages berechnet/gezahlt werden. ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004
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erstellt am: 09. Jul. 2007 14:40 <-- editieren / zitieren -->
Spekulkationen, Spekulationen... Eine kaufmännische Erläuterung: Also ausschlaggebend ist der Tag des Lasten-/Nutzenwechsels. Der ist in jedem Kaufvertrag geregelt. Der entsprechende lautet in der Regel wie folgt: "Lasten-/Nutzenwechsel ist der erste des Monats, der auf den Tag der Belegung des Kaufpreises/Hinterlegung des Kaufpreises folgt." Da musst du mal in den Kaufvertrag schauen. Danach regelt sich in jedem Fall die Mietzahlung. Gruß, Gunnar ------------------ Jetzt lesen: Terra Nova - Kapitel 6: Califax Und hier gehts zum Gästebuch von Gunnar und Califax Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tvd Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 358 Registriert: 15.09.2005 Betriebssystem: Windows XP CAD System: Wildfire 4.0
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erstellt am: 09. Jul. 2007 19:31 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder?
Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu kennen: Zur Bank gehen und die Abbuchung rückgängig machen lassen. Ist glaub ich zwei Wochen lang möglich... Geht aber nur wenn er bei Dir abgebucht hat. Wenn Du überwiesen hast gehts nicht. ------------------ Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 10. Jul. 2007 12:38 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von tvd: [QUOTE]Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder?
Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu kennen: Zur Bank gehen und die Abbuchung rückgängig machen lassen. Ist glaub ich zwei Wochen lang möglich... Geht aber nur wenn er bei Dir abgebucht hat. Wenn Du überwiesen hast gehts nicht. [/QUOTE] Wieso nicht direkt vorbeifahren und ihm ordentlich was auf die Nase geben? Schon mal Kontakt aufgenommen und nachgefragt? Es gibt Überschneidungen und manche Leute vergessen auch mal was, wie z.B. einen Dauerauftrag zu kündigen. Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
froggy Plauderprofi CAD-Konstrukteurin
    
 Beiträge: 1564 Registriert: 07.09.2004
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erstellt am: 10. Jul. 2007 17:07 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Califax: Spekulkationen, Spekulationen... Eine kaufmännische Erläuterung: Also ausschlaggebend ist der Tag des Lasten-/Nutzenwechsels. Der ist in [b]jedem Kaufvertrag geregelt. Der entsprechende lautet in der Regel wie folgt: "Lasten-/Nutzenwechsel ist der erste des Monats, der auf den Tag der Belegung des Kaufpreises/Hinterlegung des Kaufpreises folgt." Da musst du mal in den Kaufvertrag schauen. Danach regelt sich in jedem Fall die Mietzahlung. Gruß, Gunnar [/B]
Habe jetzt nochmal geguckt, da steht echt nichts drin. Wir warten mal bis morgen, vielleicht haben sie ja bis dann Geld zurück überwiesen. Ist schon komisch, als Mieter war Alles kein Problem bei dem Bauverein. Jetzt machen die so Macken. ------------------ Grüße vom linken Niederrhein! Froggy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 10. Jul. 2007 17:57 <-- editieren / zitieren -->
Wer hat den den Kaufvertrag gemacht? Wenn Du Glück hast ist es der Zahlungseingang. Wenn Du Pech hast, ist es der Eintrag im Grundbuch. Erstmal zügig bei der Bank der Lastschrift widersprechen. Ich hoffe Du warst schon da. Es kann nie schaden, wenn due Anderen Ihre Forderung erstmal beziffern und begründen müssen. Das kostet DIch maximal etwas Gebühren. Ein Räumumgsklage ist ja eher unwahrscheinlich, in der Situation. ------------------ APeters@BSS-Online.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004
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erstellt am: 10. Jul. 2007 20:33 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von froggy: Habe jetzt nochmal geguckt, da steht echt nichts drin. Wir warten mal bis morgen, vielleicht haben sie ja bis dann Geld zurück überwiesen. Ist schon komisch, als Mieter war Alles kein Problem bei dem Bauverein. Jetzt machen die so Macken.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr den Vertrag bei einem Notar gemacht habt! Da muss in jedem Fall etwas über irgendeinen Zeitpunkt des Eigentumsübergangs drin stehen. --> PM Gruß, Gunnar ------------------ Jetzt lesen: Terra Nova - Kapitel 6: Califax Und hier gehts zum Gästebuch von Gunnar und Califax Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
frank08 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 301 Registriert: 22.01.2004 ehrlicher Steuerzahler
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erstellt am: 11. Jul. 2007 13:33 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Ab wann läuft der Kaufvertrag? ...
Noch wichtiger, was steht im Kaufvertrag? Stichwort: Eigentumsübergang Eigentlich sollten in einem Notarvertrag diese Fragen eindeutig geregelt sein! ------------------ Gruß Frank Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004
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erstellt am: 11. Jul. 2007 18:14 <-- editieren / zitieren -->
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froggy Plauderprofi CAD-Konstrukteurin
    
 Beiträge: 1564 Registriert: 07.09.2004 Catia V5 R30 Teamcenter Windchill NX
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erstellt am: 12. Jul. 2007 08:18 <-- editieren / zitieren -->
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