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Autor Thema:  Miete bis wann? (1132 mal gelesen)
froggy
Plauderprofi
CAD-Konstrukteurin


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Beiträge: 1564
Registriert: 07.09.2004

erstellt am: 09. Jul. 2007 13:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo ihr da!!!
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Wir haben das Haus, wo wir seit zwei Jahren drin wohnen, jetzt gekauft. Am Freitag haben wir den Kaufpreis überwiesen und der ist auch am Freitag beim alten Eigentümer auf das Konto gebucht worden. Dieser hatte am 02.07.2007 nochmal die komplette Miete abgebucht. Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder?

------------------
Grüße vom linken Niederrhein!

Froggy  

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 09. Jul. 2007 14:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ab wann läuft der Kaufvertrag? Ansonsten schau Dich mal auf dem Forum www.recht.de  um. Dort gibt es auch gute Hilfe.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 09. Jul. 2007 14:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Interesant ist da denke ich mal ab welchem Tag das Haus auch wirklich euch gehört.

Zahltag ist ja nicht unbedingt auch gleich Kauftag

Ansonsten gibt´s x/30 der Monatsmiete zurück.

Die Miete muss dann bis zum Vortag des Kaufstages berechnet/gezahlt werden.

------------------
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.

----

Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet!

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Califax
Plauderprofi
Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie


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Beiträge: 1538
Registriert: 19.08.2004

erstellt am: 09. Jul. 2007 14:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Spekulkationen, Spekulationen...

Eine kaufmännische Erläuterung:
Also ausschlaggebend ist der Tag des Lasten-/Nutzenwechsels. Der ist in jedem Kaufvertrag geregelt. Der entsprechende lautet in der Regel wie folgt:

"Lasten-/Nutzenwechsel ist der erste des Monats, der auf den Tag der Belegung des Kaufpreises/Hinterlegung des Kaufpreises folgt."

Da musst du mal in den Kaufvertrag schauen. Danach regelt sich in jedem Fall die Mietzahlung.

Gruß, Gunnar

------------------
Jetzt lesen: Terra Nova - Kapitel 6: Califax
Und hier gehts zum Gästebuch von Gunnar und Califax

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tvd
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 358
Registriert: 15.09.2005

Betriebssystem: Windows XP
CAD System: Wildfire 4.0

erstellt am: 09. Jul. 2007 19:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder?

Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu kennen: Zur Bank gehen und die Abbuchung rückgängig machen lassen. Ist glaub ich zwei Wochen lang möglich...
Geht aber nur wenn er bei Dir abgebucht hat. Wenn Du überwiesen hast gehts nicht.

------------------
Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen...

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Tigrar
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



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Beiträge: 3394
Registriert: 01.03.2005

Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 10. Jul. 2007 12:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von tvd:
[QUOTE]Was kriegen wir denn jetzt von der schonn gezahlten Miete wieder?

Ohne jetzt die rechtliche Grundlage zu kennen: Zur Bank gehen und die Abbuchung rückgängig machen lassen. Ist glaub ich zwei Wochen lang möglich...
Geht aber nur wenn er bei Dir abgebucht hat. Wenn Du überwiesen hast gehts nicht.

[/QUOTE]

Wieso nicht direkt vorbeifahren und ihm ordentlich was auf die Nase geben?
Schon mal Kontakt aufgenommen und nachgefragt?
Es gibt Überschneidungen und manche Leute vergessen auch mal was, wie z.B. einen Dauerauftrag zu kündigen.

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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froggy
Plauderprofi
CAD-Konstrukteurin


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Beiträge: 1564
Registriert: 07.09.2004

erstellt am: 10. Jul. 2007 17:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Califax:
Spekulkationen, Spekulationen... 

Eine kaufmännische Erläuterung:
Also ausschlaggebend ist der Tag des Lasten-/Nutzenwechsels. Der ist in [b]jedem
Kaufvertrag geregelt. Der entsprechende lautet in der Regel wie folgt:

"Lasten-/Nutzenwechsel ist der erste des Monats, der auf den Tag der Belegung des Kaufpreises/Hinterlegung des Kaufpreises folgt."

Da musst du mal in den Kaufvertrag schauen. Danach regelt sich in jedem Fall die Mietzahlung.

Gruß, Gunnar

[/B]


Habe jetzt nochmal geguckt, da steht echt nichts drin. Wir warten mal bis morgen, vielleicht haben sie ja bis dann Geld zurück überwiesen.
Ist schon komisch, als Mieter war Alles kein Problem bei dem Bauverein. Jetzt machen die so Macken.

------------------
Grüße vom linken Niederrhein!

Froggy  

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Arne Peters
Ehrenmitglied
CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 1513
Registriert: 05.2002.24

Solid Edge Seminarunterlagen
Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 10. Jul. 2007 17:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wer hat den den Kaufvertrag gemacht?
Wenn Du Glück hast ist es der Zahlungseingang.
Wenn Du Pech hast, ist es der Eintrag im Grundbuch.

Erstmal zügig bei der Bank der Lastschrift widersprechen. Ich hoffe Du warst schon da. Es kann nie schaden, wenn due Anderen Ihre Forderung erstmal beziffern und begründen müssen. Das kostet DIch maximal etwas Gebühren.
Ein Räumumgsklage ist ja eher unwahrscheinlich, in der Situation.

------------------
APeters@BSS-Online.de

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Califax
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Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie


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Beiträge: 1538
Registriert: 19.08.2004

erstellt am: 10. Jul. 2007 20:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von froggy:
Habe jetzt nochmal geguckt, da steht echt nichts drin. Wir warten mal bis morgen, vielleicht haben sie ja bis dann Geld zurück überwiesen.
Ist schon komisch, als Mieter war Alles kein Problem bei dem Bauverein. Jetzt machen die so Macken.


Ich gehe mal davon aus, dass ihr den Vertrag bei einem Notar gemacht habt! 

Da muss in jedem Fall etwas über irgendeinen Zeitpunkt des Eigentumsübergangs drin stehen.

--> PM

Gruß, Gunnar

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frank08
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 301
Registriert: 22.01.2004

ehrlicher Steuerzahler

erstellt am: 11. Jul. 2007 13:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Ab wann läuft der Kaufvertrag? ...

Noch wichtiger, was steht im Kaufvertrag? Stichwort: Eigentumsübergang

Eigentlich sollten in einem Notarvertrag diese Fragen eindeutig geregelt sein!

------------------
Gruß Frank

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Califax
Plauderprofi
Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie


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Beiträge: 1538
Registriert: 19.08.2004

erstellt am: 11. Jul. 2007 18:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi, froggy

--> Mail!!!

Gruß, Gunnar

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froggy
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CAD-Konstrukteurin


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Beiträge: 1564
Registriert: 07.09.2004

Catia V5 R30
Teamcenter
Windchill
NX

erstellt am: 12. Jul. 2007 08:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

DANKE Gunnar!!!!!

------------------
Grüße vom linken Niederrhein!

Froggy  

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