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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Musik auf Website (701 mal gelesen)
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gismo Mitglied DriveWorks Support
 
 Beiträge: 376 Registriert: 05.03.2001 HP Z Book17 G5; 32GB Ram; Quadro P4200 WIN10 Pro; Alle SWX ;)
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erstellt am: 24. Mai. 2007 22:13 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Leute, Ich hab da mal eine Frage: Ich bin Mitglied einer Stepptanzgruppe. Für die Bin ich gerade dabei eine kleine Website zu bauen. Nun möchte ich auch unser Repertoire vorstellen. Das will heißen. ich möchte von den Liedern, auf die wir einen Tanze einstudiert haben ein paar takte abspielen lassen. Ich meine mich dumpf daran zu erinnern, das es keine Probleme mit Copyrights usw. gibt, wenn man unter einer gewissen Spieldauer des Stückes bleibt. Ich hab da so 30 Sek. im Kopf. Ich in den Untiefen des WWW leider nichts dazu gefunden. Weiß von euch vielleicht jemand bescheid, oder hat einen Tipp für mich, wo ich fündig werden kann?? Ich danke euch im Voraus  LG Thomas ------------------ Viele Grüße aus dem Schwarzwald gismo Meine bescheidene Website Jetzt neu: Mein Americas Army Clan  Member of CAD.de BOINC Team - | Seti@Home | CPDN | Einstein@Home Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 25. Mai. 2007 07:15 <-- editieren / zitieren -->
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oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 25. Mai. 2007 07:53 <-- editieren / zitieren -->
Es sind grundsätzlich 2 Dinge die man beachten muss: 1. wie schon erwähnt die GEMA Gebühren für öffentliche Aufführungen und 2. das Urheberrecht Du darfts natürlich nur Musik auf deine Webseite stellen, wenn du dafür die notwendigen Rechte hast. Also selbst 10 Sekundenschnipsel können Ärger machen, wenn du die ohne Zustimmung der Rechteinhaber auf deine Webseite stellst. Frag am besten bei den betreffenden Plattenlabels an, und lass dir schriftlich bestätigen dass du es darfst. Dann nochmal bei der GEMA nachfragen wie das mit Gebühren ist. Gruß Uwe
------------------ Aka * Bahnhofsvorsteher * Überflieger ------------------ Ich bin die rechte Hand des Teufels habe aber zwei linke Hände. Sir Oberkaffeetante Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gismo Mitglied DriveWorks Support
 
 Beiträge: 376 Registriert: 05.03.2001
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erstellt am: 25. Mai. 2007 08:00 <-- editieren / zitieren -->
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oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 25. Mai. 2007 08:23 <-- editieren / zitieren -->
Das Urheberecht an einem Werk verfällt erst nach 75 Jahren nach dem Tod des Künstlers sofern die Rechte nicht weiter von jemandem anderen (Erben, Musiklabels etc.) beansprucht werden. Also auch nicht so einfach. Gruß Uwe
------------------ Aka * Bahnhofsvorsteher * Überflieger ------------------ Ich bin die rechte Hand des Teufels habe aber zwei linke Hände. Sir Oberkaffeetante Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gismo Mitglied DriveWorks Support
 
 Beiträge: 376 Registriert: 05.03.2001
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erstellt am: 25. Mai. 2007 08:38 <-- editieren / zitieren -->
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Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 02. Jun. 2007 13:14 <-- editieren / zitieren -->
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