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Autor Thema:  Ersteller im Zeichnungskopf - Rechtliches? Alarm! (1830 mal gelesen)
3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 22. Mai. 2007 21:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nabend,

für uns in der Firma momentan ein wirklich heisses Eisen 

Stand seither:
In unserem Zeichnungskopf stand der Ersteller mit Datum, der Prüfer mit Datum und der Freigeber mit Datum. Nebenan wurden auch diverse Änderer mit Änderungsindex und dem Datum der Änderung auf der Zeichnung mitdokumentiert. Man konnte so immer sehen wer, wie und was.

Stand momentan:
Durch einen Fehler im System wurden ein paar (viele) Zeichnungen nach einer Änderung plötzlich umgeschrieben. Nun steht beim Ersteller der ÄNDERER mit dem AKTUELLEN DATUM der Änderung drin. D.h. wir haben plötzlich Zeichnungen die 2002 von Hr. X erstellt wurden und plötzlich steht als Ersteller Hr. Y drin mit 2007, der eigentlich nur eine Kleinigkeit geändert hat.

Folge:
Fertiger haben nun Zeichnungen mit Erstelldatum 2002 und bekommen den a Index mit Erstelldatum 2007. Fragen sind vorprogrammiert, Änderer (meist techn. Zeichn.) bekommen Anrufe der Fertiger weil sie plötzlich als Ersteller drinstehen u.s.w.

Frääge:
Wie sieht das rechtlich aus? Für mich ein riesen Problem, für manche eine Kleinigkeit. Ich seh schon fast den Tatbestand der "Urkundenfälschung", manche Kollegen sehen dies als kein Problem an.

Nun suche ich irgendwas wie ne DIN, ne ISO oder wie auch immer was rechtliches das erläutern kann was nun rechtens ist.

1000 Dank schon jetzt für jeden Tipp, denn die interne Lage spitzt sich langsam zu!
LG
Papst

------------------
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Lars
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Beiträge: 450
Registriert: 23.10.2000

erstellt am: 22. Mai. 2007 22:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi Papst,

ich weiß nicht wie das rechtlich aussieht. Das sind sicher Dinge die in einer ISO-Zertifizierung abgehandelt werden. Mich würde eher interessieren, wie ist passiert und gibt es den alten Zustand vielleicht noch in der Datensicherung zur Schadensbegrenzung.

Grüße
Lars

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Dig15
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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 22. Mai. 2007 22:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Papst,
wie sieht die Hierarchie in der Firma aus? Normalerweise hält ja der Chef den Kopf hin, egal wer auf dem Plan steht. So ist es zumindest bei uns so. Der Name steht bei uns mehr für Rückfragen und den Bearbeiter drauf.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Oberli Mike
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl. Maschinen Ing. / Supporter



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Beiträge: 6194
Registriert: 29.09.2004

Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 22. Mai. 2007 22:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 02. Apr. 2011 editiert.]

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 23. Mai. 2007 05:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Lars
Die Zeichnungen könnte man sicherlich ohne größeren Aufwand wieder zurückholen. Nur sieht es momentan so aus als ob man das nicht wollte weil doch alles "O.K." wäre 
Ich und viele andere wollen den "Schaden" begrenzen bevor es zu spät ist und die Rückkonvertierung zu aufwändig wird.

@Dig15
Der Zng.ersteller ist bei uns der Verantwortliche sowie der der den Kopf hinhält. Ebenso weiß er am meisten über das Teil und er steht auch für Fragen gerade. Kleinere Änderungen lässt er von techn. Zeichnern machen die nun JETZT plötzlich als Ersteller drinstehn und auch deshalb vom Fertiger angerufen werden.

@Mike
Ich bin mir 100% sicher dass das rechtlich gesehen ein Problem gibt/geben könnte, da hast du recht. Aber ich muss es beweisen oder zumindest an nem nachvollziehbaren Beispiel erklären was passieren könnte.

Ich werd im lauf des Tages mal etwas googeln, denn wir leben in Deutschland, da ist alles irgendwie gesetzlich geregelt 

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 23. Mai. 2007 08:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

HEUREKA!! Ich habs gefunden   

Im Beuth auf Seite 326 unter der DIN 6771-1 wird eindeutig beschrieben in welchem Feld der ERSTELLER und wo die ÄNDERUNG bzw. der ÄNDERER stehen muss.

Vielen Dank an euch.
Papst

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schulz
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"Es bleibt schwierig"
Loriot

erstellt am: 23. Mai. 2007 09:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi Papst,

die DIN 6771-1 ist allerdings nicht mehr gültig!
Nachfolger ist die DIN EN ISO 7200.


gruß
schulz

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 23. Mai. 2007 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von schulz:
Hi Papst,
die DIN 6771-1 ist allerdings nicht mehr gültig!
Nachfolger ist die DIN EN ISO 7200.

Auch schon gefunden  und was da drinsteht ist der Graus:

5.3.5 Ersteller
Der Ersteller ist die Person, die das Dokument ausgearbeitet oder überarbeitet hat.

Völlig im Gegensatz zur alten DIN. Was n Schwachsinn *kopfschüttel*

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Oberli Mike
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Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 23. Mai. 2007 11:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 02. Apr. 2011 editiert.]

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 23. Mai. 2007 11:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Mike,
leider hab ich die ISO 7200 nicht zur Hand  . Ansonsten im Beuth mal nachschlagen (sofern vorhanden).
Gruß
Papst

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[Diese Nachricht wurde von 3D-Papst am 23. Mai. 2007 editiert.]

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Oberli Mike
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Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 23. Mai. 2007 12:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 02. Apr. 2011 editiert.]

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TseTesteR
Mitglied
AgP, Plauder-Azubi, Frechdachs


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Beiträge: 383
Registriert: 28.04.2006

Nichts

erstellt am: 23. Mai. 2007 13:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

.....   

------------------
Der TseTesteR

[Diese Nachricht wurde von TseTesteR am 23. Mai. 2007 editiert.]

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Bertermann
Mitglied
Leiter Solid Edge Technik


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Beiträge: 1103
Registriert: 12.11.2004

erstellt am: 23. Mai. 2007 13:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
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Gruß

Jörg   

"Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt

In der Ruhe liegt die Kraft

[Diese Nachricht wurde von Bertermann am 23. Mai. 2007 editiert.]

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Börga
Mitglied
Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik


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Beiträge: 1426
Registriert: 09.07.2003

System?
Rapidograph, Rasierklinge, Radienschablone,...

erstellt am: 23. Mai. 2007 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

ich habe mal den Anhang überflogen. Ich würde versuchen mit dem Abschnitt 5.1.5 zu argumentieren.

Zitat:
Das Ausgabedatum ist das Datum, an dem das Dokument zum ersten Mal offiziell freigegeben wird, bzw. das Datum jeder weiteren offiziell freigegebenen Version, ab dem Zeitpunkt, an dem das Dokument für die beabsichtigte Nutzung zur Verfügung steht. Das Ausgabedatum ist aus rechtlichen Gründen, wie z. B. für die Patentrechte oder der Nachweisbarkeit, wichtig.
Ich würde es so inertpretieren, dass die Variante mit den versionen nur gültig ist, wenn man keinen Änderungsindex verwendet (warum auch immer man das tuen sollte).
Also könnte es für euch später evtl. Probleme bei Patentstreitigkeiten geben, wenn da plötlich ein aktuelleres Datum drin steht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich den Fehler so schnell wie möglich korrigieren. Bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist oder der Aufwand nicht mehr zu bewältigen ist.

------------------
Gruß Christian

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3D-Papst
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erstellt am: 23. Mai. 2007 13:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke euch allen für die Tipps!

@Christian
Genau diesen Weg werden wir gehen, viiiieeelen Dank!

LG
Papst

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Maserski
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Maschbau.Techniker, Freiberufler


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Beiträge: 278
Registriert: 25.07.2003

erstellt am: 24. Mai. 2007 09:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Börga:
Hi,

ich habe mal den Anhang überflogen. Ich würde versuchen mit dem Abschnitt 5.1.5 zu argumentieren.
[QUOTE]Das Ausgabedatum ist das Datum, an dem das Dokument zum ersten Mal offiziell freigegeben wird, bzw. das Datum jeder weiteren offiziell freigegebenen Version, ab dem Zeitpunkt, an dem das Dokument für die beabsichtigte Nutzung zur Verfügung steht. [b]Das Ausgabedatum ist aus rechtlichen Gründen, wie z. B. für die Patentrechte oder der Nachweisbarkeit, wichtig.


Ich würde es so inertpretieren, dass die Variante mit den versionen nur gültig ist, wenn man keinen Änderungsindex verwendet (warum auch immer man das tuen sollte).
Also könnte es für euch später evtl. Probleme bei Patentstreitigkeiten geben, wenn da plötlich ein aktuelleres Datum drin steht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich den Fehler so schnell wie möglich korrigieren. Bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist oder der Aufwand nicht mehr zu bewältigen ist.

[/B][/QUOTE]

Stellt sich für mich die Frage, wie sieht das denn rechtlich aus. Ein Dokument was ich nach belieben ändern kann, kann ja wohl kaum als Beweismittel dienen. Müßte dann nicht eher eine Dokument vorliegen welches nicht veränderlich ist, z.B. Pdf???

MfG

------------------
Stephan Maserski

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