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Autor
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Thema: Dienstreise - An- und Abreise Arbeitszeit ?? (3252 mal gelesen)
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Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:07 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Leute, mir ist bekannt das die An- und Abreise bei Dienstreisen zum Bestimmungsort nicht als Arbeitszeit gelten. Ich musste in letzter Zeit aber öfters nach China, da bin ich im allen so um die 20 Stunden unterwegs war und dazu noch am Sonntag Morgen gestartet und erst Samstag Abend wieder Zuhause war. Jetzt teilte man mir mit, das ich dafür keinerlei Überstunden gutgeschrieben bekomme  Kann das denn sein ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Matjes Mitglied Fischkopp, Zweitaccount
  
 Beiträge: 559 Registriert: 02.02.2007 H²O
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:12 <-- editieren / zitieren -->
Hier könntest du vielleicht Infos finden: www.betriebsrat.com/forum Mußt etwas suchen... Ich meine, daß die An- und Abreisezeit immer als Arbeitszeit gelten. Kann evtl. sein, daß die Überstunden in deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag speziell geregelt sind. ------------------ Matthias [Diese Nachricht wurde von Matjes am 02. Mai. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Axel Holzhäuer Mitglied Maschinenbauingenieur
 
 Beiträge: 101 Registriert: 04.02.2004 SWx2006 SP3.0
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:19 <-- editieren / zitieren -->
Hi Thermo, kaum zu glauben... was gibt Dein Arbeitsvertrag her? Bei uns sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten- ist also egal ob ich hier, in China oder auf dem Mond arbeite. Anders ist es bestimmt rechtlich zu sehen. Die An- und Abreise dürfte doch kein Privatvergnügen sein? Im Falle eines Unfalles würde deine Krankenkasse schon maulen. Die BG würde bestimmt káum glauben, dass Du nach China gebeemt wurdest. Gruß Axel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:22 <-- editieren / zitieren -->
letztens war ich erst Karfreitag Nacht Zuhause, nach der allg. Rechtssprechung gelten diese Abreisestunden also als Freizeitvergnügen  Sicher, Economy (China Airways) bei minus 5cm Beinfreiheit und einem Übelriechenden Nachbarn der schnarcht  das hat mir sicher Spaß gemacht  ich denke ich Fliege da ab jetzt nicht mehr hin ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Börga Mitglied Dipl.-Ing. Maschinenbau/Konstruktionstechnik
   
 Beiträge: 1426 Registriert: 09.07.2003 System? Rapidograph, Rasierklinge, Radienschablone,...
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:35 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Thermoflasche: Kann das denn sein 
Traurig, aber wahr. Das kann sein. Zitat: Solange die Reisezeit in die reguläre Arbeitszeit fällt, ist sie Arbeitszeit. Strittig ist inwieweit Reisezeit ausserhalb dieser Zeit zu vergüten ist. Regelungen finden sich häufig im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Quelle: www.arbeitsratgeber.com
Es gibt auch Urteile, die bestätigen, dass die Reisezeit nicht als Arbeitszeit gilt. (Urteil 9 AZR 519/05) Demnach sollte man solche Reisen nur während der Arbeitszeit unternehmen. Also Montags anreisen und Freitags abreisen. Kannst deinen Chef ja mal drauf ansprechen. Wenn er kein A...loch ist, müsstet ihr euch einigen können. Ich würde mich weigern mal eben so innerhalb einer Woche 40 Stunden meiner Freizeit der Firma zu schenken. Zum Glück sieht mein Chef das auch so. Zitat: Original erstellt von Axel Holzhäuer: ...Die An- und Abreise dürfte doch kein Privatvergnügen sein? Im Falle eines Unfalles würde deine Krankenkasse schon maulen. Die BG würde bestimmt káum glauben, dass Du nach China gebeemt wurdest...
Der tägliche Weg zur Arbeit ist zählt auch nicht zur Arbeitszeit. Trotzdem ist man versichert. ------------------ Gruß Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 02. Mai. 2007 09:49 <-- editieren / zitieren -->
Bei einem meiner früheren Arbeitgeber waren sämtliche Fahrzeiten zu den Baustellen nicht in der Arbeitszeit enthalten, also Freizeitvergnügen, wenn man so will. Ich habe da (Montage) pro Woche zwischen 10 und 15 Stunden umsonst autofahrend verbracht. Und das ist leider in Deutschland inzwischen alltäglich und normal. ------------------ Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral.  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hawkace Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 527 Registriert: 02.06.2004
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erstellt am: 02. Mai. 2007 10:22 <-- editieren / zitieren -->
Meine Meinung dazu ist, dass das Gesetz schon lange überholt ist und geändert werden sollte. Die Arbeitgeber nutzen dies teilweise schamlos aus. In Bezug auf Fernreisen stimmt das Gesetz sowieso nicht, da die Globalisierung weit nach dem Gesetz eingesetzt hat. Es kann nicht sein, dass Flugreisen Freizeit sind.... Wenn man mit dem Chef spricht, ist vieles möglich. Gruß Hawkace Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 02. Mai. 2007 10:28 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Hawkace: Meine Meinung dazu ist, dass das Gesetz schon lange überholt ist und geändert werden sollte. Die Arbeitgeber nutzen dies teilweise schamlos aus.
Das sehe ich genauso, und ohne jetzt vom Thema abzulenken, wäre eine rechtliche Regelung von Sonderurlaub auch wünschenswert. Wenn ich an den Zirkus denke, der veranstaltet wurde, weil ich wegen der eigenen Hochzeit einen Tag Sonderurlaub wollte. Zitat: Original erstellt von Hawkace: ... Wenn man mit dem Chef spricht, ist vieles möglich.
Das kommt darauf an, wie gut man seinen Brötchengeber ausgesucht hat. Leider ist ein Reden mit vielen in solchen Fällen nicht möglich, da gelten nur die absolut einzuhaltenden Gesetze. Bei freiwillig einzuhaltenden ist das Papier zu schade, wos draufsteht.
------------------ Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral.  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 02. Mai. 2007 11:56 <-- editieren / zitieren -->
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tunnelbauer Moderator Bauingenieur

 Beiträge: 410 Registriert: 13.01.2004 ich hab eh keine Probleme damit...
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erstellt am: 03. Mai. 2007 08:56 <-- editieren / zitieren -->
Schließe mich smb an mit einer kleinen Konkretisierung: Wenn man im Dienstvertrag den Dienstort definiert hat und man bekommt den Auftrag mal da mal dort hin zufahren (fliegen), dann ist die An-/Abreise dorthin Arbeitszeit. Hat man für diese Entsendung einen Zusatzvertrag (zum bestehenden Dienstvertrag - ist bei uns zB der Fall wenn jemand länger als ein/zwei Wochen auf einer Baustelle verbringt) und dieser enthält einen anders lautenden Dienstort (also die Baustelle), dann ist die An-/Abreise dorthin Freizeit. Ist also nicht eine Ermessenssache des Chefs/ANs, sondern der vertraglichen Regelung. (Ich fahre zB am kommenden Sonntag nach Prag - da sind die 6 Stunden Fahrzeit Arbeitszeit - wenn auch nicht besonders produktiv... ) ------------------ Grüsse Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 03. Mai. 2007 09:00 <-- editieren / zitieren -->
habe gleich einen Termin mit meinem Chef, Personalchef, usw.  komplette Programm also  werde mal berichten wie die das sehen  unser Betriebsrat meinte das uns für Sonn- und Feiertage jeweils der tägliche Stundensatz zusteht  egal ob man 8,4 Std oder 20 Stunden unterwegs war ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 03. Mai. 2007 09:25 <-- editieren / zitieren -->
Möglicherweise sind die Regelungen in Deutschland etwas anders als in Österreich. Ich sehe und verstehe das ganz so wie tunnelbauer das beschreibt. Wobei auch für einen notorischen Büro-Hocker ein externer Arbeitsplatz nach spätestens 3 Wochen automatisch zum Hauptarbeitsplatz wird (diese 3 Wochen lang würde man steuerfreie Zulagen für die Abwesenheit beziehen, darüber hinaus aber nicht mehr). Es gibt aber doch zu diesem Thema jede Menge Feinheiten: z.B. wenn mehrere Arbeitnehmer gemeinsam mit einem Auto reisen, wird der Fahrer anders "behandelt" als die Beifahrer. Und wenn ein Arbeitnehmer über Nacht mit dem Zug reist, ist's sicher keine Arbeitszeit solange er die (theoretische) Möglichkeit zum Schlafen hat. Wobei ein Angestellter ein Anrecht auf 1.Klasse-Zugfahrt hat. Wenn er in einer un-standesgemässen Rumpel-Bahn fahren muss wäre die ganze Reise Arbeitszeit. Aber Überstundenzuschlag gebührt für die Reisezeit keinesfalls. Usw. Also, alleine im Kollektivvertrag nimmt dieser Bereich viele Seiten ein. Scheint eine beliebte Spielwiese für Gewerkschaften und Arbeitsrechtler zu sein, das Ganze. Wobei aber Alles bestens ausjudiziert ist, unser Steuerberater hatte mal auf ein paar verzwickte Detailfragen dazu sofort eine Antwort parat. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |