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Thema: Versicherung bei Sturmschaden ?? (1020 mal gelesen)
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thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 10:57 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, liebe Weisen  , ich hätte da gerne mal wieder eine Fachfrage an Euch. Am Sonntag ist uns ein sich durch den Sturm gelöstes Abdeckblech eines Balkons überüberüberuns aufs Auto geflogen. Ein netter Nachbar hat uns auf den Schaden aufmerksam gemacht,meine Sichtkontrolle hatte erst ein "puh, Glück gehbt, knapp vorbei" ergeben (ich habe das Blech landen hören). Naja, dachten wir, dafür gibt es ja die Gebäudeversicherung. Also erstmal gleich telefonisch der Vermieterin gemeldet, diese dann der Hausverwaltung. Gerade habe ich mal bei der Hausverwaltung nachgefragt, wie es denn nun weiter geht, da kommt folgende Info: Wird wohl darauf hinauslaufen, daß das die Gebäudeversicherung nicht zu zahlen braucht (Sturm ab Windstärke 8 --> höhere Gewalt), dafür gibt es ja dann die Teilkasko. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht. Bitte sagt mir, daß dem nicht so ist........ Beste Grüße, Thika. ------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ACAD-Junkie Mitglied
 
 Beiträge: 143 Registriert: 01.04.2005 Autocad 2004,Autodesk Map5,Autodesk RasterDesign 2004,RUPLAN 460 EVU,Windows2000 Prof., 1.80GHz
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 11:07 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 11:09 <-- editieren / zitieren -->
Hallo thika, Sturm ist erst ab Windstärke 8. Das stimmt. Die Gebäudeversicherung zahlt demzufolge auch erst ab Windstärke 8 für Sturmschäden. Aber da zählt ja für Schäden am Gebäude. Meiner meinung nach tritt in dem Falle die Haftpflicht des Gebäudebesitzers ein. Es hätte ja auch ein Kind treffen können. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Sir Dig und Lady Diggerline Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 11:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Meiner meinung nach tritt in dem Falle die Haftpflicht des Geb[äudebesitzers ein.
Das hoffe ich ja auch. Das Problem ist ja, die Versicherung der Eigentümerin wird sicher nicht direkt den Finger heben und sich zuständig erklären. Deshalb meine Hoffnung, hier Betroffene zu finden. Zitat: Original erstellt von Dig15: Es hätte ja auch ein Kind treffen können.
Genau! Das habe ich der Hausverwaltungstrulla auch gesagt...
------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 11:57 <-- editieren / zitieren -->
IMHO  ist es so das Deine Teilkasko dafür zuständig ist. Gebäudeversicherungen zahlen wie der Name schon sagt für Schäden am Gebäude. Sprich die sind dafür zuständig das das Blech wieder an ort und stelle kommt. Wäre, was Gott sei Dank anscheinend nicht passiert ist ein Mensch zu Schaden gekommen, dann wäre dafür die Unfallversicherung zuständig. ------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 12:05 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von A_Balou: ...Wäre, was Gott sei Dank anscheinend nicht passiert ist ein Mensch zu Schaden gekommen, dann wäre dafür die Unfallversicherung zuständig...
Kann so nicht sein. Wenn im Winter jemand vor Deinem Haus auf dem glatten Fußweg hinfällt und sich was bricht, dann ist der Hausbesitzer dafür verantwortlich. Genauer seine Haftpflicht. Wenn ein Dachziegel ruterfällt und jemanden trifft, ist genauso die Haftpflicht zuständig. Du kannst demjenigen doch nicht sagen, dass seine Unfallversicherung zuständig ist. Und wenn er keine hat? Pech gehabt? Nene, glaube ich nicht. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Sir Dig und Lady Diggerline Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 12:12 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Und wenn er keine hat? Pech gehabt? Nene, glaube ich nicht.
Also es hat den Anschein, daß es genauso ist. Es scheint nur die Kasko zu greifen (bei Sturm, höhere Gewalt). Die Haftpflicht scheint nur bei z.B. Verletzung der "Fürsorgepflicht" dem Gebäude gegenüber zu greifen. Also, wer keine Kasko hat, hat Pech... Unglaublich.
------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 12:50 <-- editieren / zitieren -->
Nochmal: Du mußt hier mehrer Sachen auseinander halten. Teilkasko: zahlt auch bei Schäden durch Sturm, Hagel, umgefallene Bäume. Und zwar dann, wenn es keinen eindeutigen Verursacher gibt (höhere Gewalt). Gebäudeversicherung: zahlt für Schäden am Gebäude, die durch "die Elemente" (Sturm, Wasser, Feuer, Blitz) angerichtet werden. Auch oft Elementarversicherung genannt. priv. Haftpflicht (des Gebäudebesitzers): zahlt für Schäden, die durch das Gebäude unbeteiligten Dritten zugefügt wurden. Das können herabfallende Dachziegel, defekte/glatte Fußwege, etc. sein. Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es ja nicht DEN Eigentümer. Da kann man sich jemanden raussuchen. Ist wirklich so. Frage am besten mal DEINEN Versicherungsvertreter, wie der weitere Verfahrensweg ist. Du hast ja einen eindeutigen Verursacher des Schadens. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Sir Dig und Lady Diggerline Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 13:02 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15:
Frage am besten mal DEINEN Versicherungsvertreter, wie der weitere Verfahrensweg ist. Du hast ja einen eindeutigen Verursacher des Schadens.
... mache ich und ich werde berichten. Danke. ------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004 Autodesk AutoCAD Map 3D Windows 10
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 13:29 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: [b]priv. Haftpflicht (des Gebäudebesitzers): zahlt für Schäden, die durch das Gebäude unbeteiligten Dritten zugefügt wurden. Das können herabfallende Dachziegel, defekte/glatte Fußwege, etc. sein. Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es ja nicht DEN Eigentümer. Da kann man sich jemanden raussuchen. Ist wirklich so. [/B]
Bei Mehrfamilienhäusern hat hier der Eigentümer/Vermieter/Verwalter eine sogenannte Gebäudehaftpflicht. Diese ist für solche Sachen zuständig. Sollte keine exisistieren, sind die Eigentümer selbst in der Pflicht. Die private Haftpflicht greift in der Regel nicht bei Mehrfamilienhäusern. Dafür gibts halt die Gebäudehaftpflicht. Gruß, Gunnar ------------------ Jetzt lesen: Terra Nova - Kapitel 6: Califax Und hier gehts zum Gästebuch von Gunnar und Califax Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse

 Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 13:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Frage am besten mal DEINEN Versicherungsvertreter, wie der weitere Verfahrensweg ist. Du hast ja einen eindeutigen Verursacher des Schadens.
na eben nicht! "verursacher" ist ja der sturm und nicht der hauseigentümer (außer du kannst ihm fahrlässigkeit im bau nachweisen) da der sturm nicht zu fassen ist, und auch nicht der liebe Gott (=höhere gewalt) haftet deine kasko, wenn du eine hast ------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse

 Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 13:54 <-- editieren / zitieren -->
ich lese gerade balkonblech. du könntest glück haben. wenn das so ein gepfuschtes ding ist, wie es viele um ihren balkon rum machen, damit der wind nicht durch die geländerstangen pfeift, ist evtl. wirklich der besitzer (nicht unbedingt der hauseigentümer) mit der haushaltsversicherung fällig. ------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 14:21 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von herei: ich lese gerade balkonblech. du könntest glück haben. wenn das so ein gepfuschtes ding ist, wie es viele um ihren balkon rum machen, damit der wind nicht durch die geländerstangen pfeift, ist evtl. wirklich der besitzer (nicht unbedingt der hauseigentümer) mit der haushaltsversicherung fällig.
, das ist schon ein bauseitiges Teil. Naja, schaun wir mal. ------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
silbermond Mitglied kfm. Angestellter

 Beiträge: 44 Registriert: 09.09.2004
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erstellt am: 20. Mrz. 2007 15:44 <-- editieren / zitieren -->
Hallo thika, alle Antworten sind richti und haben dich sicher verwirrt  meine Empfehlung : melde den Schaden deiner Teilkasko/Vollkasko Versicherung ( ich hoffe du hast eine ?) die den Schaden regulieren wird und wenn sie Ansprüche gegen Dritte hat (egal ob Hausbesitzer oder sonst wer) sich die Versicherung ihr Geld schon wiederholen wird. SO war es Kkonkret bei mir. Meine Versicherung hat sich ihr Geld geholt. Also vermeide Stress und übergebe die Angelegenheit deinem Versicherungsvertreter. Gruß Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ACAD-Junkie Mitglied
 
 Beiträge: 143 Registriert: 01.04.2005 Autocad 2004,Autodesk Map5,Autodesk RasterDesign 2004,RUPLAN 460 EVU,Windows2000 Prof., 1.80GHz
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erstellt am: 21. Mrz. 2007 07:58 <-- editieren / zitieren -->
Morgen, jetzt bins ich noch mal. Bei meinen eltern war so eine Situation letztes Jahr. Da sind Bei einem Sturm Dachziegel vom Nachbarhaus aufs Auto gefallen. Da hat dan Die Gebäudehaftpflicht vom Nachbarhaus den Schaden am Auto bezahlt! have a nice day... Sascha ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 21. Mrz. 2007 11:53 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ACAD-Junkie: ... hat dan Die Gebäudehaftpflicht vom Nachbarhaus den Schaden am Auto bezahlt!
Also momentan hilft nur Daumendrücken. Ist der Versicherung gemeldet und nun mal Abwarten. Beste Grüße, Thika.
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