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Autor
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Thema: outspacing???? (1091 mal gelesen)
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HerrX Junior-Mitglied
 Beiträge: 2 Registriert: 09.11.2006
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erstellt am: 09. Nov. 2006 13:08 <-- editieren / zitieren -->
Hallo! Meine Firma hat mir mitgeteilt, dass Sie sich von mir trennen möchte. Für eine "ordentliche" Kündigung besteht kein Grund. Hauptgrund ist, dass meine Qualifikation inzwischen nicht mehr zu dem geforderten Tätigkeiten passt (Das Aufgabengebiet auf meiner Stelle hat sich nach und nach in eine andere Richtung entwickelt). Jetzt wird mir von der Firma vorgeschlagen einen Vertrag f. "Outspacing" einzugehen. D.h. die Firma bezahlt das Outspaceing-Unternehmen und ich muss dafür einen Aufhebungsvertrag meines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschreiben. Eine Abfindung soll ich trotzdem bekommen. Wobei die wohl kleiner ausfällt, da meine Firma natürlich noch die Kosten f. das Outspacing übernimmt. Hat schonmal jemand damit positive/negative Erfahrung gemacht? Danke für Eure Hilfe. ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 09. Nov. 2006 14:44 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, einen Aufhebungsvertrag würde ich schon mal gar nicht unterschreiben, denn mit Deiner Unterschrift erklärst Du Dich sozusagen einverstanden, dass Du weggestrichen wirst. Und daraus dreht Dir das Arbeitsamt zu 100% einen Strick und streicht Dir für monate die Bezüge. P.S: Ich spreche aus Erfahrung, da ich vor 10 Jahren genau den gleichen Fall hatte. Danach stand ich ohne Job und ohne Kohle da. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
   
 Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 09. Nov. 2006 15:22 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Uli, egal ob Aufhebungsvertrag oder aber Abwicklungsvertrag. In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später. Wobei ich meine ein Abwicklungsvertrag ist noch besser als ein Aufhebungsvertrag. In dem Abwicklungsvertrag muß auch der Salär für das Outsourcing stehen. Wie lang und wie hoch und was geleistet werden muß. Aber Achtung da kann wiederum eine selbstständige Tätigkeit dahinter stehen und dann gibt es auch kein Geld aus Nürnberg. Gruß Gerhard ------------------ Das Rentnerleben hat auch so seine Tücken! Hund Gassi führen, danach ist der Haushalt dran. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
gix Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 9373 Registriert: 19.01.2006
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erstellt am: 09. Nov. 2006 15:47 <-- editieren / zitieren -->
@Gerhard: Zitat: In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später.
Das ist so nicht ganz richtig. Hat man Anspruch auf z.B. 12 Monate Arbeitslosengeld und verschuldet (d.h. von selber kündigen, Aufhebungsvertrag oder selbstverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, sprich Rausschmiß weil was verbockt) seine Arbeitslosigkeit selbst, gibts gewöhnlich ca.3Monate Sperre. das bedeutet aber nicht, daß man 3 Monate nix kriegt und dann die 12 Monate Kohle fließt. Die 3 Monate werden von den 12 abgezogen. Also 3 Monate nix und dann nur noch 9 Monate Stütze. Wäre dann noch zu klären, was in der Zeit, wo das AA nix zahlt, mit Krankenversicherung u.s.w. ist ------------------ gix ♀ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
VBSpawn Mitglied Programmierer

 Beiträge: 49 Registriert: 23.08.2005 Sorgfältige Planung ersetzt niemals pures Glück.
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erstellt am: 09. Nov. 2006 16:51 <-- editieren / zitieren -->
Da kann ich auch nur sagen Unterschreibe nichts, und erstrecht keinen Aufhebungsvertrag. (Ich glaube, das auch wenn du von einem anderen Unternehmen Bezahlt wirst, und du während der nächsten 6 Monate den Job nicht behälts (aus welchem Grund auch immer) streichen Sie dir von AA wieder das Geld). Lass deinen AG ruhig kommen und werfe einen Blick in deine Kündigung. Je nach Betriebsgröße kannst du ja noch mit ner KündigungsSchutzKlage dagegen angehen. als Tipp: www.jurathek.de und dann Links auf OnlineForum Gruß Micha ------------------ Manche Menschen gehen so plötzlich, daß die Zeit für einen Abschied nicht reicht… Zitat: Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 09. Nov. 2006 18:57 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Gerhard Deeg: In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später.
Hallo Gerhard, ich hatte doch oben geschrieben, das mich das Arbeitsamt vor vielen Jahren mal gesperrt hatte, da ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe. Begründung war, dass ich ja den Vertrag unterschrieben habe, und somit einverstanden war, dass ich meinen Job verliere. Also noch mal: Auf keinen Fall unterschreiben! ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 09. Nov. 2006 19:04 <-- editieren / zitieren -->
Sers Mr.X Als Betriebsrat würde ich dir empfehlen auf gar keinen Fall unüberlegt und zu schnell einen Änderung-/Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Je nach Betriebszugehörigkeit dürfte deine Kündigungsfrist auch entsprechend lang sein. Vor allem schreibst du ja auch, dass es für eine ordentliche Kündigung keinen Grund gibt. In jedem Falle solltest du euren Betriebsrat damit vertraut machen und dich von ihm beraten lassen. Zusätzlich solltest du auch einen Anwalt konsultieren, der im Arbeitsrecht tätig ist. Aber was ich nicht verstehen kann; Wie kann sich die Firma weiterentwickeln (in welche Richtung auch immer) und du bleibst stehen bzw. entwickelst dich in eine komplett andere Richtung Gab es sowas wie Schulungen o.ä. nicht? Was ist in mit Outspacing eigentlich gemeint? Sowas wie Leiharbeit? Wenn ich deinen Thread richtig verstehe, möchte dich dein Arbeitgeber einerseits loswerden, aber andererseits, wenn du der Outspacing-Firma gehörst würde er dich "ausleihen" damit du wieder für ihn arbeitest? Irgendwas ist doch faul an der Sache. Evtl. kannst du uns ja auch nähere Informationen liefern? ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet! [Diese Nachricht wurde von jpsonics am 09. Nov. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
HerrX Junior-Mitglied
 Beiträge: 2 Registriert: 09.11.2006
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erstellt am: 09. Nov. 2006 20:31 <-- editieren / zitieren -->
Hallo! Danke schonmal an alle. Erstmal muss ich was klären: Der Begriff "outplacing" is falsch. Es heißt [f]Outplacement[/f]. Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Outplacement Hatte ich falsch im Kopf. Ich war inzwischen beim RA. Hab mich ein wenig informiert. Kurz zum Thema ALG: Mein RA hat erklärt, dass man möglicherweise kein ALG (bzw. 3 Mon. Sperre) bekommt wenn man der Kündigung des Arbeitgebers nicht widerspricht. Man hat ja nicht alles mögliche getan um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Logisch, oder. Ansonsten wirde mich trotzdem interessieren, ob das "Outplacement" was taugt, oder nicht. Mal ganz abgesehen von den Nachteilen wie ALG, ... Können die Damen und Herren der Firma wirklich helfen, oder erzählen die einem nur, was man eh schon weiß oder gar im Internet findet?? Theortisch könnte man das ja auch selbst bezahlen. Soweit mal, Grüße X Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guru_Meditation Mitglied Ingenieur
  
 Beiträge: 667 Registriert: 01.07.2003 Creo Elements Pro, Windchill, Mechanica, Mathcad, Inventor, Autocad Mech., Autocad-Rasterdesign
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erstellt am: 09. Nov. 2006 20:55 <-- editieren / zitieren -->
Ommm! Zitat: Original erstellt von HerrX: ..Meine Firma hat mir mitgeteilt...
Damit steht die Entscheidung prinzipiell fest, Du hast nur noch die Wahl zwischen neuem Arbeitgeber, und regelrechter Kündigung in die Arbeitslosigkeit. Zitat: Jetzt wird mir von der Firma vorgeschlagen einen Vertrag f. "Outspacing" einzugehen......
Das haben wir mit der Dokumentation auch gemacht, da solche Tätigkeiten nicht in den Kernbereich des Unternehmens gehört. Die Mitarbeiter, die damals gewechselt haben, sind seit über zwei jahren immer noch im Qutsourcingunternehmen für uns tätig. ------------------ Ommm! euer Guru_Meditation Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 09. Nov. 2006 20:55 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von HerrX: dass man möglicherweise kein ALG (bzw. 3 Mon. Sperre) bekommt wenn man der Kündigung des Arbeitgebers nicht widerspricht. Man hat ja nicht alles mögliche getan um seinen Arbeitsplatz zu behalten.
Genau was ich geschrieben habe. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
Jens Jojo Mitglied Elektrotechniker-Meister
 
 Beiträge: 241 Registriert: 14.09.2006 Eplan P8 2.9 Auto-CAD 2020 Windows 10 Office 2016/365
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erstellt am: 10. Nov. 2006 09:39 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Guru_Meditation:Die Mitarbeiter, die damals gewechselt haben, sind seit über zwei jahren immer noch im Qutsourcingunternehmen für uns tätig. [/B]
für viel weniger geld oder anderen nachteilen.... ------------------ Das Pferd ist vorne hinten als höher... so, ich brauch` jetzt nen Cognac Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Axel Holzhäuer Mitglied Maschinenbauingenieur
 
 Beiträge: 101 Registriert: 04.02.2004 SWx2006 SP3.0
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erstellt am: 13. Nov. 2006 09:29 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von HerrX: Hallo!Für eine "ordentliche" Kündigung besteht kein Grund. Hauptgrund ist, dass meine Qualifikation inzwischen nicht mehr zu dem geforderten Tätigkeiten passt (Das Aufgabengebiet auf meiner Stelle hat sich nach und nach in eine andere Richtung entwickelt). ...
Hi HerrX, abgeraten haben schon viele in den vorherigen Beiträgen. Warum hast Du Dich eigentlich während Deiner Anstellung nicht weiterqualifiziert? Hat Dein Arbeitgeber Dir immer neue Aufgaben zugeteilt, aber von einer notwendigen Fortbildung abgesehen? Nach Deiner Beschreibung muß der Wandel sich über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Konntest Du Dich nicht selber weiterbilden? Ich kenne Kollegen, die über 20 Jahre am Brett gezeichnet haben und jetzt am CAD arbeiten- das ging auch nur durch Weiterbildung von der Firma und Eigenengagement. Was hast Du anfangs gemacht und was mußt Du jetzt machen? Eine Firma kann doch niemanden z.B. als Monteur einstellen und nach einer gewissen Zeit meinen, dass er im Vertrieb oder Konstruktion Wunder vollbringt. Gruß Axel
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