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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  outspacing???? (1091 mal gelesen)
HerrX
Junior-Mitglied


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Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2006

erstellt am: 09. Nov. 2006 13:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo!

Meine Firma hat mir mitgeteilt, dass Sie sich von mir trennen möchte. Für eine "ordentliche" Kündigung besteht kein Grund. Hauptgrund ist, dass meine Qualifikation inzwischen nicht mehr zu dem geforderten Tätigkeiten passt (Das Aufgabengebiet auf meiner Stelle hat sich nach und nach in eine andere Richtung entwickelt).
Jetzt wird mir von der Firma vorgeschlagen einen Vertrag f. "Outspacing" einzugehen. D.h. die Firma bezahlt das Outspaceing-Unternehmen und ich muss dafür einen Aufhebungsvertrag meines Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt unterschreiben. Eine Abfindung soll ich trotzdem bekommen. Wobei die wohl kleiner ausfällt, da meine Firma natürlich noch die Kosten f. das Outspacing übernimmt.

Hat schonmal jemand damit positive/negative Erfahrung gemacht?

Danke für Eure Hilfe.

...

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Ex-Mitglied

erstellt am: 09. Nov. 2006 14:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

einen Aufhebungsvertrag würde ich schon mal gar nicht unterschreiben,
denn mit Deiner Unterschrift erklärst Du Dich sozusagen einverstanden,
dass Du weggestrichen wirst.

Und daraus dreht Dir das Arbeitsamt zu 100% einen Strick und streicht
Dir für monate die Bezüge.

P.S: Ich spreche aus Erfahrung, da ich vor 10 Jahren genau den
gleichen Fall hatte. Danach stand ich ohne Job und ohne Kohle da.

------------------
Viele Grüße
Uli

  Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (cad.de-smilis )

Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 09. Nov. 2006 15:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Uli,

egal ob Aufhebungsvertrag oder aber Abwicklungsvertrag. In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später. Wobei ich meine ein Abwicklungsvertrag ist noch besser als ein Aufhebungsvertrag.

In dem Abwicklungsvertrag muß auch der Salär für das Outsourcing stehen. Wie lang und wie hoch und was geleistet werden muß. Aber Achtung da kann wiederum eine selbstständige Tätigkeit dahinter stehen und dann gibt es auch kein Geld aus Nürnberg.

Gruß Gerhard

------------------
Das Rentnerleben hat auch so seine Tücken!
Hund Gassi führen, danach ist der Haushalt dran.

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gix
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



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Beiträge: 9373
Registriert: 19.01.2006

erstellt am: 09. Nov. 2006 15:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Gerhard:
Zitat:
In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später.

Das ist so nicht ganz richtig. Hat man Anspruch auf z.B. 12 Monate Arbeitslosengeld und verschuldet (d.h. von selber kündigen, Aufhebungsvertrag oder selbstverschuldete Kündigung durch den Arbeitgeber, sprich Rausschmiß weil was verbockt) seine Arbeitslosigkeit selbst, gibts gewöhnlich ca.3Monate Sperre. das bedeutet aber nicht, daß man 3 Monate nix kriegt und dann die 12 Monate Kohle fließt. Die 3 Monate werden von den 12 abgezogen. Also 3 Monate nix und dann nur noch 9 Monate Stütze. Wäre dann noch zu klären, was in der Zeit, wo das AA nix zahlt, mit Krankenversicherung u.s.w. ist 

------------------
  gix ♀

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VBSpawn
Mitglied
Programmierer


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Beiträge: 49
Registriert: 23.08.2005

Sorgfältige Planung ersetzt niemals pures Glück.

erstellt am: 09. Nov. 2006 16:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da kann ich auch nur sagen Unterschreibe  nichts, und erstrecht keinen Aufhebungsvertrag.

(Ich glaube, das auch wenn du von einem anderen Unternehmen Bezahlt wirst, und du während der nächsten 6 Monate den Job nicht behälts (aus welchem Grund auch immer) streichen Sie dir von AA wieder das Geld).

Lass deinen AG ruhig kommen und werfe einen Blick in deine Kündigung.
Je nach Betriebsgröße kannst du ja noch mit ner KündigungsSchutzKlage dagegen angehen.

als Tipp: www.jurathek.de  und dann Links auf OnlineForum

Gruß
Micha

------------------
Manche Menschen gehen so plötzlich, daß die Zeit für einen Abschied nicht reicht…

Zitat:
Interpunktion und Orthographie des Postings sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 09. Nov. 2006 18:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Gerhard Deeg:
In jedem Fall zahlt das Arbaeitsamt später.

Hallo Gerhard,

ich hatte doch oben geschrieben, das mich das Arbeitsamt vor vielen
Jahren mal gesperrt hatte, da ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben
habe. Begründung war, dass ich ja den Vertrag unterschrieben habe,
und somit einverstanden war, dass ich meinen Job verliere.

Also noch mal: Auf keinen Fall unterschreiben!

------------------
Viele Grüße
Uli

  Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (cad.de-smilis )

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 09. Nov. 2006 19:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Sers Mr.X  

Als Betriebsrat würde ich dir empfehlen auf gar keinen Fall unüberlegt und zu schnell einen Änderung-/Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Je nach Betriebszugehörigkeit dürfte deine Kündigungsfrist auch entsprechend lang sein. Vor allem schreibst du ja auch, dass es für eine ordentliche Kündigung keinen Grund gibt. In jedem Falle solltest du euren Betriebsrat damit vertraut machen und dich von ihm beraten lassen. Zusätzlich solltest du auch einen Anwalt konsultieren, der im Arbeitsrecht tätig ist.

Aber was ich nicht verstehen kann; Wie kann sich die Firma weiterentwickeln (in welche Richtung auch immer) und du bleibst stehen bzw. entwickelst dich in eine komplett andere Richtung  
Gab es sowas wie Schulungen o.ä. nicht?

Was ist in mit Outspacing eigentlich gemeint? Sowas wie Leiharbeit?

Wenn ich deinen Thread richtig verstehe, möchte dich dein Arbeitgeber einerseits loswerden, aber andererseits, wenn du der Outspacing-Firma gehörst würde er dich "ausleihen" damit du wieder für ihn arbeitest?

Irgendwas ist doch faul an der Sache. Evtl. kannst du uns ja auch nähere Informationen liefern?

------------------
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.

----

Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet!

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 09. Nov. 2006 editiert.]

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HerrX
Junior-Mitglied


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Beiträge: 2
Registriert: 09.11.2006

erstellt am: 09. Nov. 2006 20:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo!
Danke schonmal an alle.

Erstmal muss ich was klären: Der Begriff "outplacing" is falsch. Es heißt [f]Outplacement[/f]. Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Outplacement  Hatte ich falsch im Kopf.

Ich war inzwischen beim RA. Hab mich ein wenig informiert.

Kurz zum Thema ALG:
Mein RA hat erklärt, dass man möglicherweise kein ALG (bzw. 3 Mon. Sperre) bekommt wenn man der Kündigung des Arbeitgebers nicht widerspricht. Man hat ja nicht alles mögliche getan um seinen Arbeitsplatz zu behalten. Logisch, oder.

Ansonsten wirde mich trotzdem interessieren, ob das "Outplacement" was taugt, oder nicht. Mal ganz abgesehen von den Nachteilen wie ALG, ...
Können die Damen und Herren der Firma wirklich helfen, oder erzählen die einem nur, was man eh schon weiß oder gar im Internet findet?? Theortisch könnte man das ja auch selbst bezahlen.

Soweit mal,
Grüße
X

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Guru_Meditation
Mitglied
Ingenieur


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Beiträge: 667
Registriert: 01.07.2003

Creo Elements Pro, Windchill, Mechanica, Mathcad, Inventor, Autocad Mech., Autocad-Rasterdesign

erstellt am: 09. Nov. 2006 20:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!
Zitat:
Original erstellt von HerrX:
..Meine Firma hat mir mitgeteilt...

Damit steht die Entscheidung prinzipiell fest, Du hast nur noch die Wahl zwischen neuem Arbeitgeber, und regelrechter Kündigung in die Arbeitslosigkeit.
Zitat:
Jetzt wird mir von der Firma vorgeschlagen einen Vertrag f. "Outspacing" einzugehen......


Das haben wir mit der Dokumentation auch gemacht, da solche Tätigkeiten nicht  in den Kernbereich des Unternehmens gehört. Die Mitarbeiter, die damals gewechselt haben, sind seit über zwei jahren immer noch im Qutsourcingunternehmen für uns tätig.

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation


Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

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Ex-Mitglied

erstellt am: 09. Nov. 2006 20:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von HerrX:
dass man möglicherweise kein ALG (bzw. 3 Mon. Sperre) bekommt wenn man der Kündigung des Arbeitgebers nicht widerspricht. Man hat ja nicht alles mögliche getan um seinen Arbeitsplatz zu behalten.

Genau was ich geschrieben habe. 

------------------
Viele Grüße
Uli

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Jens Jojo
Mitglied
Elektrotechniker-Meister


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Beiträge: 241
Registriert: 14.09.2006

Eplan
P8 2.9
Auto-CAD 2020
Windows 10
Office 2016/365

erstellt am: 10. Nov. 2006 09:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Guru_Meditation:

Die Mitarbeiter, die damals gewechselt haben, sind seit über zwei jahren immer noch im Qutsourcingunternehmen für uns tätig.


[/B]



für viel weniger geld oder anderen nachteilen....

------------------
Das Pferd ist vorne hinten als höher...
so, ich brauch` jetzt nen Cognac
 

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Axel Holzhäuer
Mitglied
Maschinenbauingenieur


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Beiträge: 101
Registriert: 04.02.2004

SWx2006 SP3.0

erstellt am: 13. Nov. 2006 09:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von HerrX:
Hallo!

Für eine "ordentliche" Kündigung besteht kein Grund. Hauptgrund ist, dass meine Qualifikation inzwischen nicht mehr zu dem geforderten Tätigkeiten passt (Das Aufgabengebiet auf meiner Stelle hat sich nach und nach in eine andere Richtung entwickelt).
...


Hi HerrX,
abgeraten haben schon viele in den vorherigen Beiträgen. Warum hast Du Dich eigentlich während Deiner Anstellung nicht weiterqualifiziert? Hat Dein Arbeitgeber Dir immer neue Aufgaben zugeteilt, aber von einer notwendigen Fortbildung abgesehen? Nach Deiner Beschreibung muß der Wandel sich über einen längeren Zeitraum hingezogen haben. Konntest Du Dich nicht selber weiterbilden?
Ich kenne Kollegen, die über 20 Jahre am Brett gezeichnet haben und jetzt am CAD arbeiten- das ging auch nur durch Weiterbildung von der Firma und Eigenengagement. Was hast Du anfangs gemacht und was mußt Du jetzt machen? Eine Firma kann doch niemanden z.B. als Monteur einstellen und nach einer gewissen Zeit meinen, dass er im Vertrieb oder Konstruktion Wunder vollbringt.
Gruß Axel

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