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Autor Thema:  Heizkosten-Nachzahlung (2907 mal gelesen)
Cooba
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erstellt am: 16. Okt. 2006 12:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nun hab ich auch mal ein "heißes Eisen":
Die Heizkosten-Nachzahlung.

Unser Vermieter - den weder wir noch die Mieter unter uns je gesehen haben, nur immer sowas wie einen Stellvertreter, nämlich der frühere Besitzer des Hauses - hat gestern (am So.) für morgen einen Termin angesetzt, um uns zu treffen. Es geht darum, dass er mit dem Geld für die Heizkosten nicht klarkommt. (Damit ist er erst zögerlich rausgerückt, als mein Freund explizit nachgefragt hat.)

Wir haben alle bisher noch nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen. Ich wohne seit zwei Jahren da, mein Freund seit vier und die Mieter unter uns seit über acht Jahren. 

Ich habe herausgefunden, dass man die Heizkosten-Nachzahlung wohl zahlen muss, ob man will und kann, oder nicht.   

Betriebskosten - hohe Nachforderungen sind zulässig
Verbraucher müssen mit Nachzahlung rechnen

Der Vermieter kann nur nichts mehr vom Jahr davor verlangen.
Verspätete Abrechnung unverzüglich nachholen


Wobei, jetzt bin ich etwas verwirrt, wenn ich mir die folgenden Sachen durchlese:

Nachzahlung bei Betriebskostenpauschale?
Welche Kosten zählen zu den Betriebskosten?
Bruttomiete (Inklusivmiete, Teilinklusivmiete)
Nettomiete (Nettowarmmiete, Nettokaltmiete)

Müssen wir nun zahlen, wenn in unserem Vertrag ein fixer Betrag steht?
Wir müssen uns heute auf jeden Fall nochmals ganz genau den Mietvertrag durchlesen...

------------------
Gruß, Cooba

  (<- hat mir der Uli schöner gemacht!  )

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Dig15
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erstellt am: 16. Okt. 2006 13:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ein im wahrsten Sinn des Wortes "Heißes Eisen". BK dürfen nur vom letzten Abrechnungszeitraum nachgefordert werden. Forderungen, die aus einem Abrechnungszeitraum stammen, der mehr als zwölf Monate zurückliegt, müssen nicht mehr beglichen werden. Du hast aber ein recht auf eine NK-Abrechnung. Sollte Dir der VM diese auch nicht nach Fristsetzung und Aufforderung vorlegen, kannst Du die NK komplett streichen. Ihr könntet ja auch Geld herausbekommen. Ich habe das im Netz gefunden:

Code:
Nachforderungen des Vermieters sind auch bei nachgeholter Abrechnung wegen § 556 III BGB ausgeschlossen. Durch die nachgeholte Abrechnung kann der Vermieter nur die Klage auf Rückzahlung sämtlicher geleisteter Betriebskostenvorauszahlungen abwehren, sofern und soweit sich aus der nachgeholten Abrechnung nicht ein Guthaben des Mieters ergibt.

In seinem Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 191/05 – hat der BGH nunmehr auch den Streit zwischen Rechtsprechung und Literatur über die Frage entschieden, ob die Rückforderung der geleisteten Vorauszahlungen auf die Betriebskosten auch bei noch laufenden Mietverhältnissen in Betracht kommt. Nach dieser Entscheidung ist ein Mieter bei fehlender Abrechnung des Vermieters auf die

Einstellung zukünftiger Betriebskostenvorauszahlungen oder die

gerichtliche Geltendmachung seiner Forderung auf Betriebskostenabrechnung



Eine NK-Pauschale ist meiner Meinung nach nur dann gegeben, wenn Ihr Warmmiete zahlt. Das ist eigentlich nur für Wohnheime üblich. Nehmt erstmal den Termin wahr und hört Euch an, was der VM zu sagen hat. aber nichts unterschreiben und keine Geld mitbringen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Cooba
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erstellt am: 16. Okt. 2006 14:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Nehmt erstmal den Termin wahr und hört Euch an, was der VM zu sagen hat. aber nichts unterschreiben und keine Geld mitbringen.

Genau das haben wir vor.
Natürlich wird nichts vor Ort unterschrieben!

Das schöne ist, die anderen Mieter und wir werden auf jeden Fall zusammenhalten, egal was passiert. 

------------------
Gruß, Cooba

  (<- hat mir der Uli schöner gemacht!  )

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Tigrar
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Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 17. Okt. 2006 09:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vor allem würde ich nun darauf bestehen das die Nebenkostenabrechnung von den letzten Jahren gemacht wird. Warscheinlich ist früher immer was übrig gewesen was er durch fehlende Abrechnung einbehalten hat. Das schöne daran ist dass wenn Zahlungen noch offen sein sollten braucht man diese nicht zu begleichen.

Am Ende des Gespräches würde ich dann sagen dass ich mich informieren muss.

Ebenfalls würde ich bei der Gelegenheit alle Misstände zur sprache bringen denn es kann nicht sein dass er nur auftaucht wenn es was zu holen gibt.

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR! 

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Tom2005
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erstellt am: 17. Okt. 2006 09:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also zu den Zeiten als wir in einer Mietwohnung lebten, war die Nebenkostenabrechnung ein von mir gefürchtetes Übel. Sind im April ausgezogen und ich musste für den Zeitraum 09/2005 bis 04/2006 = 8 Monate noch über 500 EURO nachzahlen.
ich glaube manche Vermieter (vor allem privat, wie bei mir) wissen nicht, dass Mieter auch Rechte haben.

------------------

Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht.

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ralficad
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erstellt am: 17. Okt. 2006 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tom2005:
Also zu den Zeiten als wir in einer Mietwohnung lebten, war die Nebenkostenabrechnung ein von mir gefürchtetes Übel. Sind im April ausgezogen und ich musste für den Zeitraum 09/2005 bis 04/2006 = 8 Monate noch über 500 EURO nachzahlen.
ich glaube manche Vermieter (vor allem privat, wie bei mir) wissen nicht, dass Mieter auch Rechte haben.


Was habt ihr , Rechte , das Recht zu zahlen ist das Einzige        

NeNe, was ich bei Tom nicht verstehe, das Nachzahlen hat doch nix mit Rechten und Pflichten zu tun, verbrauch ich mehr, muss ich mehr bezahlen, hab ich's nicht verbraucht, zahl ich nicht. Verwunderlich ist die Höhe von 500,- in wenigen Monaten, da sollte man schon schauen, das der Abschlag, den man monatlich zahlt, besser angepasst ist, dann ist die jährliche Überraschung nicht so groß.

------------------
ralfi

Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht.
st.w.

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Tigrar
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erstellt am: 17. Okt. 2006 10:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tom2005:
Also zu den Zeiten als wir in einer Mietwohnung lebten, war die Nebenkostenabrechnung ein von mir gefürchtetes Übel. Sind im April ausgezogen und ich musste für den Zeitraum 09/2005 bis 04/2006 = 8 Monate noch über 500 EURO nachzahlen.
ich glaube manche Vermieter (vor allem privat, wie bei mir) wissen nicht, dass Mieter auch Rechte haben.


Ich hatte 480EUR + 210EUR Strom... Alles Zahlbar sofort...


Gruß
Tim

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Tom2005
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erstellt am: 17. Okt. 2006 10:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
Was habt ihr  , Rechte  , das Recht zu zahlen ist das Einzige              

NeNe, was ich bei Tom nicht verstehe, das Nachzahlen hat doch nix mit Rechten und Pflichten zu tun, verbrauch ich mehr, muss ich mehr bezahlen, hab ich's nicht verbraucht, zahl ich nicht. Verwunderlich ist die Höhe von 500,- in wenigen Monaten, da sollte man schon schauen, das der Abschlag, den man monatlich zahlt, besser angepasst ist, dann ist die jährliche Überraschung nicht so groß.


Es ist aber so, wenn der Vermieter vom Heizungsverbrauchspreis (Öl, Gas, etc.) etwa 70% mehr zahlt als im Vorjahr kann man den Mieter auch darauf hinweisen, so dass der seine Abschläge anpassen kann.

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Dig15
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erstellt am: 17. Okt. 2006 10:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tom2005:
...anpassen kann...

Ja, aber eben nicht muß. Leider. Bei euch kam noch dazu, dass es voll die Wintermonate waren. Dort liegt der verbrauch Jahreszeitenbedingt immer über den Vorrauszahlungen, wogegen ihr im Sommer immer darunter liegt.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Tom2005
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erstellt am: 17. Okt. 2006 10:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Ja, aber eben nicht muß. Leider.

Doch da gibt es etwas, bei Steigerungen über 30%, ich hab das aber zu Hause.
Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Bei euch kam noch dazu, dass es voll die Wintermonate waren. Dort liegt der verbrauch Jahreszeitenbedingt immer über den Vorrauszahlungen, wogegen ihr im Sommer immer darunter liegt.


Völlig korrekt!
Wir sind jetzt selbst Hausbesitzer und von daher war es meine letzte Nebenkostenabrechnung über die ich mich geärgert habe!

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ralficad
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erstellt am: 17. Okt. 2006 10:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

genau, ist mir auch aufgefallen, hatte ich vergessen zu schreiben. Ihr hättet in den warmen Monaten sicher wieder gut gemacht, dann wärs besser ausgegangen.

@tigrar: ihr zahlt wohl Strom an den Vermieter??

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ralfi

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Cooba
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erstellt am: 17. Okt. 2006 11:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von Tigrar:
Vor allem würde ich nun darauf bestehen das die Nebenkostenabrechnung von den letzten Jahren gemacht wird.
[...]
Am Ende des Gespräches würde ich dann sagen dass ich mich informieren muss.

Ebenfalls würde ich bei der Gelegenheit alle Misstände zur sprache bringen denn es kann nicht sein dass er nur auftaucht wenn es was zu holen gibt.



Genau das haben wir - beide Mieterparteien - vor.

Ich glaube nicht, dass ein Vermieter, ohne je eine Betriebskostenrechnung vorgelegt zu haben, einfach die Heizkosten (die ja zu den Betriebskosten gehören) erhöhen darf. Bevor wir zahlen, wollen wir zuerst auf jeden Fall die Betriebskosten (zumindest) von den letzten zwei Jahren, und natürlich die Belege der Heizkostenabrechnung sehen.

Misstände gibt es genügend, z.B. sind einige Fliesen in den verschiedensten Wohnbereichen beider (!) Wohnungen auseinander gebrochen, da sie offensichtlich nicht von einem Fachmann verlegt wurden. Dafür war der Ex-Vermieter zu geizig.  

Der neue Vermieter hat sich das Haus (jedenfalls unsere beiden Wohnungen) noch nie angesehen, obwohl er es schon vor ein, zwei, drei Jahren (?) gekauft hat. Wir wissen noch nicht mal wann.
Falls er die Wohnungen doch von innen gesehen hat, war das Hausfriedensbruch, denn wir wissen nichts davon.    

So wie es aussieht, weiß er nicht mal, dass ich auch (seit zwei Jahren!) in dieser Wohnung lebe. Der Ex-Vermieter, der vermutlich als sein Hausverwalter (jedenfalls war der immer unsere "Kontaktperson") fungiert, dürfte ihm das wohl nie mitgeteilt haben.  

Und jetzt kommt er an und will mehr Geld von uns.    

Naja, mal abwarten und zuhören, was er sagt. Dann sehen wir weiter.
Notfalls sind die anderen Mieter im Mieterschutzbund - und wir haben eine Rechtschutzversicherung.  


------------------
Gruß, Cooba

[Diese Nachricht wurde von Cooba am 17. Okt. 2006 editiert.]

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ah-ne
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erstellt am: 17. Okt. 2006 11:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen,

ich für meinen Teil habe schon von vielen Seiten von saftigen Nachzahlungen gehört. Als Mieter sollte man auf jeden Fall eine Betriebskostenabrechnung verlangen und künftige Abschlagszahlungen darauf basierend errechnen. So macht es der Strom-, Gas-, Wasseranbieter ja auch.

Bei mir war es insofern "einfacher"   das ich kein Mieter bin sondern Eigentümer. Für mein Einfamilienhaus mußte ich satte 633,-Euronen nachzahlen    (Strom, Gas und Wasser). Und ich habe niemanden auf den ich die Summe abwälzen kann  . O.K. dafür habe ich auch niemanden der mir in meinem Haus Vorschriften machen kann  , außer vielleicht meine Frau  .

Alles in allem mußten 9 von 10 Personen mit denen ich darüber gesprochen habe Nachzahlen. Mieter zwischen 150,- und 300,- Teuros, Eigentümer meist bis 600,- Teuros. 

LG
ah-ne

------------------
  Computer sind dazu da Probleme zu lösen, die man ohne sie gar nicht hätte.  

  Ihr seid ja bloß neidisch - weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...  

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Tom2005
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erstellt am: 17. Okt. 2006 11:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ah-ne:
Hallo zusammen,

ich für meinen Teil habe schon von vielen Seiten von saftigen Nachzahlungen gehört. Als Mieter sollte man auf jeden Fall eine Betriebskostenabrechnung verlangen und künftige Abschlagszahlungen darauf basierend errechnen. So macht es der Strom-, Gas-, Wasseranbieter ja auch.


Es kostet aber die genaue Abrechnung dem Mieter auch etwas. Die Firma, die in unserer Gegend die Jahresmessung und -abrechnung macht, verlangt ca. 90¤ pro Jahr. Dafür kann man auch einen gewissen Messfehler inkauf nehmen.
Ich kenne immer noch Vermieter, die die Nebenkosten nach den Quadratmetern ausrechnen. Das ist auch fast genau, solange das Wohnverhalten aller Mieter ähnlich ist.
Sobald einer tagsüber zuhause ist, die anderen nicht geht diese einfache und billige Abrechnung nicht mehr auf!

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Catrin
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erstellt am: 17. Okt. 2006 12:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich habe dieses Jahr in allen Instanzen Geld wiederbekommen 

Vermieter: Betriebskosten/Muell/ etc.
LandE: Strom + Heizung

Summa summarum ca. 400 Euro 

In der Firma war es noch gravierender. Das lag aber an der "falschen" Pauschale, ist sofort korrigiert worden und jetzt zahl ich ueber 100 Euro weniger Miete im Buero :-)

So gehts auch ;-)

------------------
CATIS GmbH                  38440 Wolfsburg
catrin.eger@catis.de        www.catis.de

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Cooba
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erstellt am: 17. Okt. 2006 12:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tom2005:
Ich kenne immer noch Vermieter, die die Nebenkosten nach den Quadratmetern ausrechnen. Das ist auch fast genau, solange das Wohnverhalten aller Mieter ähnlich ist.
Sobald einer tagsüber zuhause ist, die anderen nicht geht diese einfache und billige Abrechnung nicht mehr auf!


Wir haben nicht die leiseste Ahnung, wie unser Vermieter abrechnet. 

Der Mann vom Ehepaar unter uns ist daheim, weil er nach einem Unfall arbeitsunfähig ist.

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Dig15
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erstellt am: 18. Okt. 2006 10:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Was ist rausgekommen? *Malneugierigsei* 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Cooba
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erstellt am: 18. Okt. 2006 10:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Tjoa...

Als erstes mal: Der Vermieter und seine Frau machen einen vernünftigen Eindruck auf mich.

Aber wir haben alle - Vermieter und Mieter - ein Problem.
Und zwar sind dieses Jahr insgesamt Heizkosten von über 10.000 Euro zusammengekommen. Bisher waren es immer gut 5.000. Nachdem die Vorauszahlungen abgezogen wurden, sind immer noch über 4.000 übrig, die irgendwer zahlen muss. Und die Vermieter wollen das verständlicherweise nicht alleine tragen.

Das hieße für uns, wir müssten jetzt über 600 Euro nachzahlen. Nur wir, von dieser kleinen Wohnung, die im Mietvertrag mit ca. 45 qm angegeben ist.

Soooo... Aaaaber...
Der Wirt (im Erdgeschoss ist ein Landhaus mit Kneipe) hat festgestellt, wenn er alles ausschaltet, das Strom braucht, sogar alle FI's rausnimmt, dass trotzdem noch Strom fließt! 

Was die Mieter unter uns und wir schon irgendwie vermutet haben, muss wohl Wirklichkeit sein: Der Ex-Vermieter bezieht Strom und sehr wahrscheinlich auch Heizung und Wasser über uns alle! 

Und das Beste dabei: Die Wohnung, in der er früher wohnte, ist offiziell gar nicht mehr vermietet! Das heißt, der Vermieter bekommt keinen Cent mehr dafür! Aber wir hören "den da drüben" immer wieder! 
Also geht der Kerl trotzdem immer noch dort ein und aus. Der hat sowieso mit Garantie noch von allen Türen im Haus Schlüssel. 

Warum die Heizungskosten dieses Jahr so rapide in die Höhe geschossen sind, hat (außer dem höheren Kosten für Gas/Öl und Mehrverbrauch durch langen Winter) einen guten Grund:
Der Ex-Vermieter hat die von der "Ablesefirma" bisher nie in den Keller gelassen, damit die ihre Arbeit tun können. Deshalb haben die einfach den Verbrauch geschätzt. Also für das Gasthaus, die riesige Wohnung des (Ex-)Vermieters und noch drei verschieden große Wohnungen.

Dieses Jahr wurden die Ableser vom Wirt reingelassen - und nun dieser Schlag! Der Verbrauch (mit Sicherheit von einigen Jahren) ist/war um vieles höher!   

Gestern wurden schon während unseres Gespräches die Heizungs- und bekannten Wasserrohre zur Wohnung des Ex-Vermieters (der ja eigentlich gar nicht mehr dort wohnt) gekappt, dass er darauf keinen Zugriff mehr hat. 

Demnächst werden die übrigen Wasser-, sowie die Stromleitungen geprüft. Wahrscheinlich kommen lauter neue Zähler rein. Auch für die Heizung. Dann wird die auch korrekt abgelesen, nicht mehr nach qm geschätzt.
Außerdem wird der Ablesefirma gekündigt, denn die verlangen fast 150 Euro im Monat! Dafür dass sie bisher nur einmal im Jahr diese Röhrchen an den Heizkörpern getauscht haben! 

Und, was ich schon von Anfang an gesagt habe: Unsere Wohnung ist keinesfalls 45 qm groß. Mein Schatz hat gestern, nach alledem, mal ganz grob und "vorteilhaft für den Vermieter" nachgemessen. Es sind samt Treppenaufgang etwa 41 qm.
Der Ex-Vermieter hat auf jeden Fall bis ganz zu den Wänden gemessen (wir haben aber an jeder Dachschrägen, da gibt's "Abzug") und vermutlich noch was dazugezählt.

Der hat unsere Wohnungen, und bestimmt auch das Landhaus, alle zu groß, und seine viel zu klein angegeben. 
Seine soll scheinbar 138 qm sein, wir schätzen sie auf deutlich über 150, wenn nicht fast 200 qm. 

Was wir nun machen:
In den nächsten Tagen werden alle Wohnungen nachgemessen, dann wird erst einmal neu berechnet bzw, abgeklärt, was dieser Kerl alles "abgezwackt" hat. Und dann treffen wir uns alle wieder, um die Sache neu zu besprechen.

Ich hoffe sehr, dass man dem Typ das alles nachweisen kann, denn ich habe nicht die geringste Lust, über 600 Euro nachzuzahlen! 


Weiß jemand von euch zufällig, dürfen Treppenaufgänge in Wohnungen (nicht Maisonettewohnungen) mitgerechnet werden? Oder nur teilweise, oder gar nicht?

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ralficad
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Also das Licht im Treppenhaus und Keller, Wäscheraum..., halt alles gemeinsam genutzte geht eigentlich durch die Anzahl der Nutzer. Ist meist aber sehr gering. Evtl. mal prüfen, was für Watt die Beleuchtung hat, liegt meist Sparpotential drin.

Bei uns hat eine Familie immer im Keller gewaschen, so'ne Waschmaschine zieht ganz schön Strom. Gab Ärger!!

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ralfi

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erstellt am: 18. Okt. 2006 11:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von Cooba:
Weiß jemand von euch zufällig, dürfen Treppenaufgänge in Wohnungen (nicht Maisonettewohnungen) mitgerechnet werden? Oder nur teilweise, oder gar nicht?

Ist ja ein ganz schöner Hammer. Zu Deiner Frage:

Code:
§ 43 Berechnung der Grundfläche(Zweite Berechnungsverordnung (II. BV))
.
.
.
(4) Von den errechneten Grundflächen sind abzuziehen die Grundflächen von:

1. Schornsteinen und anderen Mauervorlagen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie in der ganzen Raumhöhe durchgehen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt,

2. Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze.


Ausführlicher nachzulesen >>hier<<


[Edit]Nachtrag: Die II. Berechnungsverordnung scheint nicht mehr in Kraft zu sein. Dafür gibt es die Wohnflächenverordnung (WoFlV)
------------------
Viele Grüße Lutz

    Glück Auf!

[Diese Nachricht wurde von Dig15 am 18. Okt. 2006 editiert.]

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Cooba
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erstellt am: 18. Okt. 2006 12:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
Also das Licht im Treppenhaus und Keller, Wäscheraum..., halt alles gemeinsam genutzte geht eigentlich durch die Anzahl der Nutzer. Ist meist aber sehr gering. Evtl. mal prüfen, was für Watt die Beleuchtung hat, liegt meist Sparpotential drin.

Bei uns hat eine Familie immer im Keller gewaschen, so'ne Waschmaschine zieht ganz schön Strom. Gab Ärger!!



Wir haben weder Keller noch Wäscheraum. Es gibt zwar einen Keller, da haben wir und die unteren Mieter aber keinen Zutritt, nur der Wirt. Und vermutlich der Ex-Vermieter.   
Im Treppenaufgang haben wir nur zwei Lampen mit Zeitschaltuhr, die wir uns mit den Mietern unter uns teilen. Die brauchen bestimmt nicht allzuviel Strom.
Die Wirtschaft und die anderen zwei Wohnungen haben alle separate Eingänge, gehn uns also gar nichts an.
Und wir haben noch nicht mal eine (eigene) Waschmaschine, brauchen dafür also auch keinen Strom.

------------------
Gruß, Cooba

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erstellt am: 18. Okt. 2006 14:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke Lutz, für deine Links!

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erstellt am: 19. Okt. 2006 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also mit den Dachschrägen ist es zumindest nach der 2. Berechnungsverordnung so gewesen:
Fläche unter Dachschrägen ...
    mit über 2,0m Höhe zählen zu 100% zur Wohnfläche
    mit über 1,0m Höhe zählen zu 50% zur Wohnfläche (ab 2,0m s.o.)
    mit unter 1,0m Höhe zählen nicht!

Ich glaube da gab es keine aktuellen Veränderungen.

------------------

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erstellt am: 19. Okt. 2006 08:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
@tigrar: ihr zahlt wohl Strom an den Vermieter??


Nein, trifft einen aber trotzdem hart wenn so was zusammen kommt.

Wenn man allerdings bereits gemerkt hat das der Brennstoff im Einkauf wesentlich teurer war dann könnte man nicht nur die Mieter vorwarnen sondern auch Isolationsmaßnahmen treffen damit der Verbrauch niedriger wird. Vor allem wenn man davon ausgehen muss dass es nicht mehr günstiger wird.

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR! 

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erstellt am: 19. Okt. 2006 08:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, das stimmt, Nicht-Tom. 

Das hab ich unter anderem auch beim Deutschen Mieterbund gelesen.

------------------
Gruß, Cooba

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