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Thema: Meister-Bafög (534 mal gelesen)
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Juni Mitglied Technische Zeichnerin
 Beiträge: 5 Registriert: 11.05.2005
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erstellt am: 04. Okt. 2006 18:26 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, kennt sich hier jemand mit Meister-Bafög aus? Wie ist das, wenn ich von meinem Arbeitgeber einen Anteil für die Weiterbildung bekomme, wird dann das Meister-Bafög gekürzt oder bekomm ich es in der vollen Höhe? Wär schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Gruß Juni ------------------  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 04. Okt. 2006 19:42 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, also der Staat schenkt einem rein gar nichts. Wenn Dich Deine Firma unterstützt, wird Dir das garantiert abgezogen. Ich weiß es nicht genau, aber ich bin mir ziemlich sicher. Ich habe den Höchst-Satz BaFög bekommen, da ich 7 Jahre Berufserfahrung (incl. Lehrzeit) hatte, und länger als 5 Jahre meinen eigenen Hausstand/Haushalt/Wohnung hatte. Dann spielte das Einkommen der Eltern keine Rolle mehr. Dazu kommt, dass ich das BaFög nicht zurückzahlen musste. Deine Stadtverwaltung kann Dir genauer sagen, was auf Dich zutrifft. Es lohnt sich, manchmal 1 oder 2 Jahre zu warten und dann alles geschenkt zu bekommen. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
gismo Mitglied DriveWorks Support
 
 Beiträge: 376 Registriert: 05.03.2001 HP Z Book17 G5; 32GB Ram; Quadro P4200 WIN10 Pro; Alle SWX ;)
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erstellt am: 04. Okt. 2006 20:35 <-- editieren / zitieren -->
Also ich musste mein Bafög damals (Ausbildung 1998-2000) auch nicht zurückzahlen. Allerdings hieß das auch "elternunabhängiges Schülerbafög". Das bekommt man nur, wenn man bei Ausbildungsbeginn unter 27 ist. Ich durfte damals bis zu 600DM Monatlich dazuverdienen. Die Bafögstelle wollte auch jeden Monat den entsprechenden Lohnzettel sehen  Ein Freund von mir hat letztes Jahr seiune Ausbildung abgeschlossen, bei der er Meitsterbafög erhielt. Er muss es auch (Anteilig) zurückzahlen. HTH CU Thomas ------------------ Viele Grüße aus dem Schwarzwald gismo Meine bescheidene Website Jetzt neu: Mein Americas Army Clan  Member of CAD.de BOINC Team - | Seti@Home | CPDN | Einstein@Home Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 05. Okt. 2006 07:51 <-- editieren / zitieren -->
@uli/gismo: Es geht hier um eine andere Förderung als Studiumsbafög! Also Meisterbafög beziehe ich seit drei Jahren für meine nebenberufliche Weiterbildung zum Techniker. Diegleiche Förderung kriegst Du auch für Meister/Industriemeister. Meisterbafög ist nicht einkommensabhängig, sondern die Bundesregierung fördert bis ca. 30% die Weiterbildungskosten incl. der Prüfungsgebühren. Meisterbafög muss nur bei Abbruch des Lehrganges zurückgezahlt werden!
In meinem Fall zahle ich die Weiterbildung selbst, aber ich bin der Meinung, dass in meinem Studienlehrgang die von Firmen gestützten Personen trotzdem das Meisterbafög erhalten. kann aber auch sein, dass das ein wenig verschleiert wurde, so dass der Meisteranwärter eben trotzdem das Bafög erhält. Meisterbafög gibt es auf Bundeslandsebene. Die zuständige Stelle ist das Landesamt für Ausbildungsförderung. ------------------ Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht. [Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 05. Okt. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 05. Okt. 2006 07:53 <-- editieren / zitieren -->
Moin Tom, ich habe den Techniker in Vollzeit gemacht. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 05. Okt. 2006 07:57 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 05. Okt. 2006 08:05 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, naja... Ich gestehe, dass ich kein großer Fan von staatlichen Formularen bin, und auch die LstEstgg nur mit Unmut erledige. Beantragt hatte ich damals aus Unwisstenheit das Bafög, dass man zurückzahlen muss. Der Beamte sagte mir damals aber, dass ich auch das rückzahlungsfreie Bafög als Förderung bekommen kann. Seitdem hatte ich das mit dem Begriff "Meister-Bafög" verbunden. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
gismo Mitglied DriveWorks Support
 
 Beiträge: 376 Registriert: 05.03.2001 HP Z Book17 G5; 32GB Ram; Quadro P4200 WIN10 Pro; Alle SWX ;)
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erstellt am: 05. Okt. 2006 08:34 <-- editieren / zitieren -->
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Juni Mitglied Technische Zeichnerin
 Beiträge: 5 Registriert: 11.05.2005
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erstellt am: 05. Okt. 2006 14:21 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, also ich schließe jetzt aus euren Antworten, daß wenn ich was vom Arbeitgeber bekomme, wird mir das vom Meister-Bafög abgezogen.
Dann mal vielen Dank und noch nen schönen Tag.
Gruß Juni
------------------  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |