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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Meister-Bafög (534 mal gelesen)
Juni
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Beiträge: 5
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erstellt am: 04. Okt. 2006 18:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

kennt sich hier jemand mit Meister-Bafög aus?

Wie ist das, wenn ich von meinem Arbeitgeber einen Anteil für die Weiterbildung bekomme, wird dann das Meister-Bafög gekürzt oder bekomm ich es in der vollen Höhe?

Wär schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß Juni 

------------------

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Ex-Mitglied

erstellt am: 04. Okt. 2006 19:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

also der Staat schenkt einem rein gar nichts. Wenn Dich Deine Firma
unterstützt, wird Dir das garantiert abgezogen. Ich weiß es nicht
genau, aber ich bin mir ziemlich sicher.

Ich habe den Höchst-Satz BaFög bekommen, da ich 7 Jahre Berufserfahrung
(incl. Lehrzeit) hatte, und länger als 5 Jahre meinen eigenen
Hausstand/Haushalt/Wohnung hatte. Dann spielte das Einkommen der
Eltern keine Rolle mehr.

Dazu kommt, dass ich das BaFög nicht zurückzahlen musste.
Deine Stadtverwaltung kann Dir genauer sagen, was auf Dich zutrifft.
Es lohnt sich, manchmal 1 oder 2 Jahre zu warten und dann alles
geschenkt zu bekommen. 

------------------
Viele Grüße
Uli

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gismo
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erstellt am: 04. Okt. 2006 20:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also ich musste mein Bafög damals (Ausbildung 1998-2000) auch nicht zurückzahlen. Allerdings hieß das auch "elternunabhängiges Schülerbafög". Das bekommt man nur, wenn man bei Ausbildungsbeginn unter 27 ist. Ich durfte damals bis zu 600DM Monatlich dazuverdienen. Die Bafögstelle wollte auch jeden Monat den entsprechenden Lohnzettel sehen 
Ein Freund von mir hat letztes Jahr seiune Ausbildung abgeschlossen, bei der er Meitsterbafög erhielt. Er muss es auch (Anteilig) zurückzahlen.
HTH

CU
Thomas

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Viele Grüße aus dem Schwarzwald
gismo
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Tom2005
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erstellt am: 05. Okt. 2006 07:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@uli/gismo: Es geht hier um eine andere Förderung als Studiumsbafög!

Also Meisterbafög beziehe ich seit drei Jahren für meine nebenberufliche Weiterbildung zum Techniker. Diegleiche Förderung kriegst Du auch für Meister/Industriemeister.
Meisterbafög ist nicht einkommensabhängig, sondern die Bundesregierung fördert bis ca. 30% die Weiterbildungskosten incl. der Prüfungsgebühren.
Meisterbafög muss nur bei Abbruch des Lehrganges zurückgezahlt werden!

In meinem Fall zahle ich die Weiterbildung selbst, aber ich bin der Meinung, dass in meinem Studienlehrgang die von Firmen gestützten Personen trotzdem das Meisterbafög erhalten. kann aber auch sein, dass das ein wenig verschleiert wurde, so dass der Meisteranwärter eben trotzdem das Bafög erhält.
Meisterbafög gibt es auf Bundeslandsebene. Die zuständige Stelle ist das Landesamt für Ausbildungsförderung.

------------------
   

Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht.

[Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 05. Okt. 2006 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Okt. 2006 07:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin Tom,

ich habe den Techniker in Vollzeit gemacht. 

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Viele Grüße
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erstellt am: 05. Okt. 2006 07:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, aber "Meister-Bafög" ist eine Sonderform, die gibt erst wenige Jahre. Egal ob Teilzeit oder Vollzeit.

Eigentlich alle Infos hier zu entnehmen:
http://www.meister-bafoeg.info

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Okt. 2006 08:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

naja... Ich gestehe, dass ich kein großer Fan von staatlichen
Formularen bin, und auch die LstEstgg nur mit Unmut erledige. 

Beantragt hatte ich damals aus Unwisstenheit das Bafög, dass man
zurückzahlen muss. Der Beamte sagte mir damals aber, dass ich auch
das rückzahlungsfreie Bafög als Förderung bekommen kann.

Seitdem hatte ich das mit dem Begriff "Meister-Bafög" verbunden. 

------------------
Viele Grüße
Uli

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gismo
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erstellt am: 05. Okt. 2006 08:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hinweis: Ich habe damals auch die Technikerschule (in Vollzeit) Besucht

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Juni
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erstellt am: 05. Okt. 2006 14:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,


also ich schließe jetzt aus euren Antworten, daß wenn ich was vom Arbeitgeber bekomme, wird mir das vom Meister-Bafög abgezogen. 


Dann mal vielen Dank und noch nen schönen Tag.


Gruß Juni

------------------

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