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Thema: Kranke, Behinderte..keine Gehaltserhöhung? (3010 mal gelesen)
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Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:02 <-- editieren / zitieren -->
Moinsens, gibt es Gesetze, Urteile etc. die besagen dass chronisch Kranke oder Behinderte bei z.B. Gehaltsbesprechungen etc. nicht wegen ihrer Krankheit benachteiligt werden dürfen? D.h., darf ein Arbeitgeber sagen dass es dieses Jahr keine Gehaltserhöhung gibt weil man auf Grund seiner "Behinderung" nicht mehr voll seinen Anforderung gerecht werden würde? Hab da was im Hinterkopf mit AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz oder so). Danke für die Tipps Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:16 <-- editieren / zitieren -->
Hab hier was gefunden. Ich muss dazusagen dass es sich in dem o.g. Fall um eine chronische Krankheit mit anerkannter Behinderung handelt: Zitat: Wann wird wegen einer Behinderung diskriminiert? Der Begriff der Behinderung geht weit über die Definition im Sozialgesetzbuch hinaus. Es kommt nicht darauf an, ob ein bestimmter Grad der Behinderung vorliegt. Das AGG stellt auf den Durchschnitt der Altersgenossen ab. Zusätzlich noch darauf, dass die Behinderung länger als 6 Monate anhält. Damit sind schon Menschen mit starker Kurzsichtigkeit oder Depression behindert. Für sie gilt daher der Schutz des AGG. Jüngst hat jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine Krankheit keine Behinderung ist (Urt. v. 11.7.2006 - Az. C-13/05, Chacón Navas vs. Eurest). Es wird wohl in Zukunft mehr darauf ankommen, dass keine Behinderung vorliegt, wenn ein vorübergehender Zustand besteht.
------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:30 <-- editieren / zitieren -->
Sers Heiko! Ich bin bei uns in der Firma im Betriebsrat. Leider noch nicht lange genug um alle §§ zu kennen. Aber ich meine das Behinderte NICHT benachteiligt werden dürfen. Wie es bei chronisch krankenausschaut weiss ich nicht genau, aber auch hier gehe ich davon aus, dass diese Mitarbeiter NICHT benachteiligt werden dürfen. Behinderte stehen in vielen Fällen unter besonderen Schutz. Wenn bei euch in der Firma ein Schwerstbehindertenbeauftragter gewählt wurde (gehört in der Regel mit zum Betriebsrat) könntest du bei dem evtl. mal nachfragen. Wenn ihr keinen beauftragten habt, kann dir das Integrationsamt in eurer Nähe weitere Auskünfte geben. http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-527/i.html ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:39 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: Aber ich meine das Behinderte NICHT benachteiligt werden dürfen. Wie es bei chronisch krankenausschaut weiss ich nicht genau, aber auch hier gehe ich davon aus, dass diese Mitarbeiter NICHT benachteiligt werden dürfen.
Hallo Christian, in dem von mir genannten Fall ist der chronisch Kranke wegen seiner Krankheit 30% behindert und hat auch vom Versorgungsamt eine Bestätigung dafür. Das macht die Sache nicht unbedingt leichter, oder? Den Tipp mit dem Schwerbehindertenbeauftragten werd ich mal so weitergeben, danke! Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:46 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, soweit ich mich erinnere an meine Zeit als BR hängt das natürlich von den Regelungen ab, nach denen Gehaltserhöhungen gewährt werden. -Tarif -einzelvertragliche Regelungen -Leistungsbeurteilung -etc. ------------------ Gruß aus dem Norden |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:49 <-- editieren / zitieren -->
Schade, das macht das Ganze noch komplizierter. Wird man wohl um ein Gespräch mit dem "eigenen" BR nicht herumkommen. Danke für die Tipps! Heiko BTW: kann es sein dass man mit internen Regelungen und Zusätzen die erst gerade freigegebene AGG aushebeln kann/darf? Stehen die Gesetze zum Schutze Behinderter NICHT über solchen Dingen? ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer [Diese Nachricht wurde von Heiko Engel am 27. Sep. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 27. Sep. 2006 09:59 <-- editieren / zitieren -->
Leider werden immer wieder Gesetze zum Wohle von Frauen oder Behinderten erlassen welche nicht nachprüfbar sind und somit denen zum Nachteil werden. Auch wenn es ein solches Gesetz, wie von dir erwähnt, gibt, ist es denn sicher das nichts gegen eine Gehaltserhöhung spricht? Wenn es ein solches Gesetz gibt, willst Du dann vor Gericht ziehen um es Durchzusetzen? Behinderte sind unkündbar (deswegen stellen Firmen ungerne solche ein), aber man kann sie auch rausekeln und damit meine ich nicht Mobbing obwohl ich dies auch nicht ausschließe. Ich könnte ohne Probleme, wie viele Andere, jederzeit eine Behinderung anmelden. Denoch verzichte ich oder wir auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr usw.. Ich hoffe ich konnte helfen obwohl ich keine direkte Antwort zu Deiner Frage habe. Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 27. Sep. 2006 10:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: Behinderte sind unkündbar (deswegen stellen Firmen ungerne solche ein)
Stimmt SO nicht ganz. Firmen müssen, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, eine bestimmte Anzahl Behinderter einstellen. Und unkündbar stimmt so auch nicht. Erschwert kündigbar würde besser passen. Zitat: Original erstellt von Tigrar: Ich könnte ohne Probleme, wie viele Andere, jederzeit eine Behinderung anmelden. Denoch verzichte ich oder wir auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr usw..
Sorry, aber da könnt ich echt sauer werden. Du hast anscheinend k.A. wie schwer es ist, selbst als "real" Behinderter beim Versorgungsamt deine Behinderung durchzusetzen. Und die von dir genannten 5 Tage gibts erst ab IMHO 60% Behinderung. Bekomme das als Gesunder erst mal hin, das ist für nen Kranken schon schwer. Sei froh dass du gesund bist. Gruß Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 27. Sep. 2006 10:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Heiko Engel: Sorry, aber da könnt ich echt sauer werden. Du hast anscheinend k.A. wie schwer es ist, selbst als "real" Behinderter beim Versorgungsamt deine Behinderung durchzusetzen. Und die von dir genannten 5 Tage gibts erst ab IMHO 60% Behinderung. Bekomme das als Gesunder erst mal hin, das ist für nen Kranken schon schwer. Sei froh dass du gesund bist.Gruß Heiko
/signed ------------------ |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 27. Sep. 2006 10:59 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Heiko Engel: ....BTW: kann es sein dass man mit internen Regelungen und Zusätzen die erst gerade freigegebene AGG aushebeln kann/darf? Stehen die Gesetze zum Schutze Behinderter NICHT über solchen Dingen?
Aushebeln sicherlich nicht. Nur: eine verwehrte Gehaltserhöhung stellt ansich noch keine Diskriminierung dar. Hierfür muss dann schon erkennbar sein, dass sie aufgrund der Behinderung verwehrt wurde. Werden Gehaltserhöhungen mit Leistungsbeurteilungen verbunden, wird's da schon heikel. In so einem Fall haben beide Standpunkte ihre Berechtigung und es ist um so wichtiger bei einer Einführung einer solchen Abhängigkeit darauf besonders zu achten. Meistens wird das in den Tarifvertägen festgelegt. Bei Betriebsvereinbarungen zu Leistungsbeurteilungen muss man hierauf natürlich besonders achten. ------------------ Gruß aus dem Norden |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 27. Sep. 2006 11:20 <-- editieren / zitieren -->
Die o.g. "Gehaltserhöhungsverweigerung" wurde unter 4 Augen und mündlich aus exakt dem von mir genannten Grund begründet. D.h. es hieß dass es dieses Jahr "keine Erhöhung gibt wegen der Krankheit". Nicht wegen mangelnder Leistung oder aus Betriebspolitischen Gründen etc. Man sollte eigentlich zu solchen Gesprächen immer nen Rekorder mitnehmen. Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herr_svensson Mitglied Dipl.-Ing. Maschbau
 
 Beiträge: 246 Registriert: 05.02.2003
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erstellt am: 27. Sep. 2006 11:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: ...Man sollte eigentlich zu solchen Gesprächen immer nen Rekorder mitnehmen. Heiko[/B]
Kannst du knicken. Dann darfst du dich gleich wegen "Bruch des Vertrauens des Wortes" oder so ähnlich anzeigen. Ist also in aller Regel nicht gerichtsverwertbar...
------------------ Es ist wie immer, nur schlimmer... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

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erstellt am: 27. Sep. 2006 11:29 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von herr_svensson: Kannst du knicken. Dann darfst du dich gleich wegen "Bruch des Vertrauens des Wortes" oder so ähnlich anzeigen. Ist also in aller Regel nicht gerichtsverwertbar...
O.K., dann den Betriebsrat ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 27. Sep. 2006 13:00 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Heiko Engel: Sorry, aber da könnt ich echt sauer werden. Du hast anscheinend k.A. wie schwer es ist, selbst als "real" Behinderter beim Versorgungsamt deine Behinderung durchzusetzen. Und die von dir genannten 5 Tage gibts erst ab IMHO 60% Behinderung. Bekomme das als Gesunder erst mal hin, das ist für nen Kranken schon schwer. Sei froh dass du gesund bist.Gruß Heiko
Bekommst eine PM von mir. ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 27. Sep. 2006 13:10 <-- editieren / zitieren -->
sers Heiko! Jetzt melde ich mich nochmal zu Wort. Das mit dem Rekorder wurde dir ja schon ausgeredet. Ist auch gut so. Bei solchen Verhandlungen solltest du dann wie du selber festgestellt hast, ein Betriebsratsmitglied deiner Wahl mitnehmen. Ist auch dein gutes Recht. Aber nun zurück zu deiner ursprünglichen Frage. Evtl. solltest du dein Problem mal in diesem Forum ( http://br-forum.waf-server.de/ ) schildern. Die Mitglieder dorten sind relativ fix was Gesetze, §§ und Regelungen betrifft. ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. [Diese Nachricht wurde von jpsonics am 27. Sep. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 27. Sep. 2006 21:16 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, also wenn jemand das halbe Jahr krank ist, kann man diese Person, wenn es begründet ist, schon von der Erhöhung entbinden. Wenn aber jemand eine Behinderung hat, fände ich es gemein, wenn sich die Person Mühe gibt und 'angemessene' Ergebnisse erziehlt. Vielleicht denkt der Chef mal darüber nach, dass es für einen Behinderten sehr viel mühseliger ist, die gleiche Leistung zu erbringen, wie ein Nichtbehinderter. Das ist meine nur meine ganz allgemeine Meinung, ohne die Hintergründe explizit zu kennen. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
7schlaefer Mitglied Technische/r Zeichner/in
 
 Beiträge: 120 Registriert: 09.09.2005 Catia V4
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erstellt am: 27. Sep. 2006 21:37 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, bin zwar bei solchen Themen zwar noch frisch Fleisch aber möchte doch trotzdem meinen Senf dazugeben. Meistens ist es doch so dass die Firma von dieser Behinderung weiß. Daher kann man diese Person nur eine Stelle geben die er/sie auch mit der Behinderung machen kann. Daher wissen sie von einer Einschränkung die sie dulden und damit kein Recht haben Nachträglich zu sagen das es auf Grund dessen keine Gehaltserhöhung gibt Mache mich aber deswegen noch mal schlau!!! ------------------ *** Lange Tage und angenehme Nächte*** 7schlaefer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

 Beiträge: 5248 Registriert: 11.06.2001 Herr, stärke mich in Geduld, aber ZACK ZACK!!
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erstellt am: 28. Sep. 2006 06:58 <-- editieren / zitieren -->
Der/Die Betroffene war in diesem Jahr trotz Krankheit und Behinderung "nur" 3 Wochen insgesamt krank. Die Krankheit wurde nicht VOR der Einstellung diagnostiziert sondern erst 2-3 Jahre später. Den jetzigen Beruf in der Firma kann der/die Kranke auch behindert noch zu 100% ausüben und tut dies auch. Trotzdem kam die von mir o.g. Aussage dem/der Betroffenen gegenüber. Und wenn man diese Hemmschwelle einem Behinderten gegenüber 1x überschritten hat dann liegt der Verdacht nahe dass dies auch ein 2. x geschieht. Gruß Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse

 Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 28. Sep. 2006 07:36 <-- editieren / zitieren -->
da hast du recht. das wird dann immer wieder herangezogen um den arbeitnehmer irgendwann einmal rauszuekeln. am besten, derjenige sucht das gespräch mit seinem arbeitgeber, in dem er ihm sachlich und plausibel erklärt, daß diese behinderung zwar für die person unangenehm ist, aber die arbeit in keiner weise beeinträchtigt. ich würde, so traurig es klingt, den BR vorerst mal noch weg lassen, sonst ist man erst recht auf der abschussliste. meine bekannte ist schwere diabetikerin mit dauershunt. sie hätte "anrecht" auf 70% behinderung. die sozvers. bietet ihr das ständig an. sie will es aber auf keinen fall annehmen, weil sie weiß, daß sie das in ihrer berufslaufbahn mehr behindert, als ihre schwere diabetes. traurig nicht? ------------------ liebe grüße helene "ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!" [Diese Nachricht wurde von herei am 28. Sep. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 28. Sep. 2006 09:15 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von 7schlaefer: ...... Daher wissen sie von einer Einschränkung die sie dulden und damit kein Recht haben Nachträglich zu sagen das es auf Grund dessen keine Gehaltserhöhung gibt Mache mich aber deswegen noch mal schlau!!!
Mir scheint hier allgemein ein leicht verzerrtes Bild vorhanden zu sein. Auf eine Gehaltserhöhung, die nicht tariflich festgelegt, sondern von der persönlichen Leistung und Entwicklung abhängig ist, hat man in keinen Anspruch; auch nicht als nichtbehinderter. Eine solche Erhöhung muss ein Arbeitnehmer einem Vorgesetzten gegenüber mit persönlicher Leistung begründen können nicht umgekehrt. Also bitte differenzierter betrachten. ------------------ Gruß aus dem Norden |
Heiko Engel Moderator Teamleiter
       

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erstellt am: 28. Sep. 2006 09:38 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Pederrsen, die Aussage des Chefs (Gruppenleiters) war definitiv dass "es dieses Jahr keine Erhöhung gibt WEIL wegen der Krankheit...bla...du weißt ja....bla...und 3 Wochen krank...bla...". Anscheinend war es ein einziges Gestammel und suchen nach fadenscheinigen Ausreden. Es ist schon klar dass aussertarifliche Gehaltserhöhungen nicht erzwungen werden können. Aber ich würde dann etwas mehr Ehrlichkeit seitens des Vorgesetzten erwarten wenn dies einen anderen Grund hätte. Trotzdem suche ich noch immer nach einem Urteil/Gesetzestext den der/die Betroffene im Falle einer Wiederholung verwenden kann. Denn somit würde man dem Vorgesetzten den Wind aus den Segeln nehmen und zur "Ehrlichkeit" zwingen. Gruß Heiko ------------------ DIE inoffizielle Hilfeseite zum OneSpace Designer "Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
7schlaefer Mitglied Technische/r Zeichner/in
 
 Beiträge: 120 Registriert: 09.09.2005 Catia V4
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erstellt am: 29. Sep. 2006 19:24 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Heiko vielleicht hilft dir das hier. weiter. Habe allerdings nicht alles gelesen Fand aber diesen Auszug treffend: Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist in Kraft getreten. Das von der Wirtschaft heftig bekämpfte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)* ist nun am 18. August 2006 ohne Übergangsfristen in Kraft getreten. Das Gesetz setzt Richtlinien der EU um. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Das Gesetz will dazu beitragen, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz unterbleiben. Das Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern gerade auch unter Arbeitskollegen. Auch die Verletzungen des Benachteiligungsverbots durch Dritte bzw. Mitarbeiter können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen. Er muss aber keinen Schadensersatz leisten, wenn er die Pflichtverletzungen nicht zu vertreten hat. *Vom 14.8.2006 (BGBl. I S. 1987) ------------------ *** Lange Tage und angenehme Nächte*** 7schlaefer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |