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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Zielfotoentscheid ohne Photo (1328 mal gelesen)
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SmilingDevil Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1329 Registriert: 02.09.2005
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erstellt am: 07. Sep. 2006 11:12 <-- editieren / zitieren -->
Was soll das denn! Da mach ich am Ortsausgang Rüsselsheim beim Zieleinlauf ein Beweisphoto, und nun weigert sich die Bildstelle mir das zuzuschicken! Dürfen die Das überhaupt? Die Tante meinte, es wäre Billiger, wenn Sie das Bild an die Nächstliegende Polizeidienststelle Schicken, udn die Beamten kommen im Zuge einer Ermittlung zu mir! Das soll doch wohl ein Scherz sein! Axel ------------------ . o 0( Probleme sind nur bislang unbearbeitete Aufgaben.. ) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 07. Sep. 2006 11:20 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied | |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002 SWX 2020 SP5.0 Premium Windows 10 Pro 64Bit Citrix VM Intel(R) XEON(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz 24 GB Ram<P>Windows 10 Pro 64Bit
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erstellt am: 07. Sep. 2006 11:29 <-- editieren / zitieren -->
Wollen die jetzt eine Prüfung deiner "Lizenz zum Rasen" in Flensburg machen, die so ca. einen Monat dauert? Äähmm, ja, tut mir in Wirklichkeit natürlich leid, wenn es so sein sollte. Sorry! [aufholzklopf] Bis jetzt bin ich immer drumrum gekommen [nochmalaufholzklopf] ------------------ Viele Grüße, THSEFA *** Wer seinen Weg kennt, weiss bis wohin man zu weit gehen kann *** [Diese Nachricht wurde von THSEFA am 07. Sep. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
       

 Beiträge: 5201 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 07. Sep. 2006 11:34 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 07. Sep. 2006 11:47 <-- editieren / zitieren -->
Mich haben sie mal persönlich besucht, mit Foto. Und das ganz ohne Einladung. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
Ex-Mitglied | |
oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 07. Sep. 2006 12:02 <-- editieren / zitieren -->
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SmilingDevil Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1329 Registriert: 02.09.2005
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erstellt am: 07. Sep. 2006 12:11 <-- editieren / zitieren -->
Ach, cih war 8 KM/h zu schnell.. nicht der rede wert, hatte vorher gut gespurtet, und hab die Zilline im Ausrollen überquert.. 15 ¤, dennoch will ich das Bild haben! Können die mir das verweigern? Axel ------------------ . o 0( Probleme sind nur bislang unbearbeitete Aufgaben.. ) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
  
 Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 07. Sep. 2006 12:12 <-- editieren / zitieren -->
Was?! Wieso das?! Die Beamten werden doch immer bekloppter. Wenn die das bei uns machen würden... Unsere Nachbarn finden mich eh schon suspekt *weglach* Ich hab letztens nen Blitzbescheid aus Köln bekommen. Autobahn Freiballern ca. 150 auf dem Tacho, 120 Begrenzung gesehen, vom Gas gegangen, auf Höhe des Schildes stand die Blitze... Da ich das 2. mal innerhalb eines Jahres eine Übertretung von über 25 km/h außerorts hatte, darf ich auch gleich mal den Lappen für einen Monat abgeben. Schließlich bin ich ja total böse und brauch eine nachdrückliche Verwarnung zu den 6 Punkten. Als ich jetzt gestern das Teil bei meinem Rathaus abgeben wollte, haben die den nicht angenommen. Grund: Die Stadt Köln ja das Bußgeld kassiert und können somit auch ruhig die Arbeit mit der Verwarung erledigen. Also hab ich jetzt nochmal mind 4 Tage zusätlich keinen Lappen, weil ich das Ding per Einschreiben nach Köln schicken muss... PS: Auf Nachfrage bei Polizei und Ordnungsamt wurde mir für beide Stellen an denen ich geblitzt wurde (Autobahn 120 Zone) bestätigt, dass es sich dort nicht um Unfallschwerpunkte handelt. Natürlich liegt das aber nur an den regelmäßigen Kontrollen! *weglach* ------------------ Gruß Jörg 92er Epiphone Les Paul Std Limeted mit Seymour Duncan SH1-PG H/S, Marschal JCM 6000 in Arbeit Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
runkelruebe Ehrenmitglied Straßen- / Tiefbau
    
 Beiträge: 1568 Registriert: 09.03.2006 Exilschalker
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erstellt am: 07. Sep. 2006 12:34 <-- editieren / zitieren -->
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tvd Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 358 Registriert: 15.09.2005 Betriebssystem: Windows XP CAD System: Wildfire 4.0
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erstellt am: 07. Sep. 2006 12:47 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: IMHO kannst Du Einspruch einlegen,
Aber dann kann sein, daß wenn es blöd kommt aus dem Verwarngeld ein Bußgeld wird. Mächtiger Unterschied!!! Das Foto schicken ist im Preis normalerweise nicht enthalten... TVD ------------------ Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nitt Mitglied Konstrukteur / Projektleiter

 Beiträge: 33 Registriert: 05.11.2004
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erstellt am: 07. Sep. 2006 13:21 <-- editieren / zitieren -->
Hab gerade den gleichen Spaß (Das erste mal in 12 Jahren  ). In Hamburg von der Autobahn runter, zweispurige Ausfallstraße, abschüssig und ne 70er Zone mit Lärmschutzwand hingebastelt. Da wurde der BÖSE Nitti mit satten 12km/h zu viel auf der Piste abgelichtet . Nach 5 Wochen kam jetzt auch der Schrieb von der Hamburger Behörde. Die Einsprucherhebungsfloskeln lesen sich wie ein mittelschlechter Erpresserbrief ala "Legen Sie sich bloß nicht mit uns an!" Da der Nitti aber Erpresserbriefe nicht mag und ein gaaaanz schlechtes Gedächnis hat, hat er Einspruch erhoben und ein Foto verlangt, auf dem der Fahrer erkannt werden kann. Er weiß nämlich gar nicht wer vor 5 Wochen den Wagen bewegt hat. Für den Fall, das er es selbst gewesen ist, hat er auch gleich noch das für die rechtmäßige "Strafverfolgung" benötigte Eichblatt der Anlage angefordert, da er sich nicht vorstellen kann, die Anlage dermaßen schnell passiert zu haben... Mal sehen was passiert ------------------ There is no place like cloud base... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
runkelruebe Ehrenmitglied Straßen- / Tiefbau
    
 Beiträge: 1568 Registriert: 09.03.2006 Exilschalker
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erstellt am: 07. Sep. 2006 13:34 <-- editieren / zitieren -->
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Thomas Gruber Mitglied AE Engineer
 
 Beiträge: 286 Registriert: 08.03.2002 IV 8
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erstellt am: 07. Sep. 2006 14:36 <-- editieren / zitieren -->
hab zwar keine ahnung ob die österr. rechtslage mit der deutschen vergleichbar ist, aber bei mir lief es so: böser thomas fuhr statt 130 mit 142... (ab 140 wird vom zivilauto aus geblitzt) brief vom amt kommt (29 teuros) einspruch mit anforderung des bildes (2 Monate vergehen) bild trifft ein anforderung des protokolls über die referenzfotos (in aut muss alle 30 min ein referenfoto geschossen werden damit alles seine gültigkeit hat) 3 monate später kommt ein bericht mit aussagen der beamten dass die referenzfotos vorschriftsgemäß gemacht wurden aus 29 teuros wurden mittlerweile 52 (warum auch immer?!?!?) böser thomas hat den einspruch shriftlich zurückgezogen und nur 29¤ überweisen müssen (mit einer verzögerung von fast einem 3/4 jahr und der gewissheit, dass der staat nix mehr verdient hat an der sache)
------------------ Wer von der Vergangenheit nichts weiß kennt die Gegenwart nicht und wird nie eine Ahnung von der Zukunft haben! Gruß aus Österreich Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 07. Sep. 2006 14:46 <-- editieren / zitieren -->
Es bleibt in D ein verwarnungsgeld von 15¤. allerdings kommen dann noch Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren von XX¤ hinzu. Wieviel genau? Keine Ahnung. Können aber einige sein. Es soll ja abschrecken, sonst würde es jeder machen. Lutz ------------------ Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
frank08 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 301 Registriert: 22.01.2004 ehrlicher Steuerzahler
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:06 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von nitt: ... Für den Fall, das er es selbst gewesen ist, hat er auch gleich noch das für die rechtmäßige "Strafverfolgung" benötigte Eichblatt der Anlage angefordert, da er sich nicht vorstellen kann, die Anlage dermaßen schnell passiert zu haben...Mal sehen was passiert
Klingt interessant , halte uns mal auf dem Laufenden. ------------------ Gruß Frank Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
goosbumpers Mitglied CAD-Admin

 Beiträge: 14 Registriert: 28.01.2005 Pro/E Wildfire2
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:07 <-- editieren / zitieren -->
Also bei uns in Hattersheim ist der Kunde noch König, auf meinem Bescheid war das Foto gleich mit drauf. Volker
------------------ Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, dann muss man erst richtig anfangen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:14 <-- editieren / zitieren -->
Bei uns hier in SA auch. Nur habe ich für 25¤ eine schei** Qualität geliefert bekommen. Da lob´ ich mir doch unseren Fotografen, der macht wenigstens Bilder so wie ich sie will und dann für einen vernünftigen Preis... ------------------ Viele Grüße, THSEFA *** Wer seinen Weg kennt, weiss bis wohin man zu weit gehen kann *** Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:19 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von goosbumpers: Also bei uns in Hattersheim ist der Kunde noch König, auf meinem Bescheid war das Foto gleich mit drauf. Volker
Also ich bekomme immer so wunderschöne Fotos gleich mitgesendet auf denen man mich immer so gut drauf sieht das ich meistens mit einem Blauen Auge davon komme *g* , auser einmal *grumml* weil mich so ein lieber netter Bürger deieses wunderbaren landes angezeigt hat und dazu seine 3 Frauen benutzt hatt.
Arme welt, zuhause wärst wenigstens gleich erschosen worden
------------------ Der vollendete Weise gelangt ans Ziel ohne Wanderschaft, trifft den Namen ohne Augenschein, bringt etwas zustande ohne Machenschafte. Lao-tse Es gibt einen ewigen Wettkampf zwischen der Natur und den Ingenieuren: Die Ingenieure versuchen, immer idioten-sicherere Systeme zu bauen, die Natur versucht, immer bessere Idioten zu bauen
Bis jetzt gewinnt die Natur. |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:24 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von SmilingDevil: Ach, cih war 8 KM/h zu schnell..
Zitat: Original erstellt von Jörg H.: ...Übertretung von über 25 km/h außerorts...
Zitat: Original erstellt von nitt: ...mit satten 12km/h zu viel auf der Piste...
Zitat: Original erstellt von Thomas Gruber: ..statt 130 mit 142...
Hey was ist los mit Euch, wie benehmt Ihr Euch im Verkehr!? Ich meine so wie Ihr fahrt, 8km/h 12km/h zu schnell?
Verwechselt Ihr die Strassen mit Frauenparkplätzen? Und vor allem, wie bekommt Ihr die toten Fliegen von der Heckscheibe ------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Maserski Mitglied Maschbau.Techniker, Freiberufler
 
 Beiträge: 278 Registriert: 25.07.2003
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:29 <-- editieren / zitieren -->
Mahlzeit, in Dortmund gibt es normalerweise ein Verwarngeldbescheid, beim letzten mal 15¤ für 8 Km/h......dachte ich....ne die schicken mirgleich einen Bussgeldbescheid......15¤ plus 27¤ Bearbeitungsgebühr......ich hab mir den Busgeldbescheid angeschaut.....siehe da 3 Tage über die 3 Monate hinaus.....ich die gute Frau beim rechtsamt angerufen....da macht die mich an was mir denn Einfallen würde daran zu zweifen, ich solle gefälligst bezahlen.......da hab ich mal rasch den Effe gemacht und Einspruch eingelegt....Schriftliche Antwort von der Tante "Sinngemäß :Ich hätte keine Ahnung, wäre alles Richtig, wenn ich nicht binnen 14 Tage zahle, gehts zur Staatsanwaltschaft".......Hm......Mach doch du Dumme Nuss....gesagt getan 4 Monate später kommt Post vom Dortmunder Amtsgericht.....siehe da "Urteil: Verfahren eingestellt!" Die Leute da reden viel wenn der Tag lang ist, immer mal ein bißchen schlau machen was man wo drehen kann. Blitzen dürfen sie zum Beispiel auch erst nach dem zweiten Geschwindigkeitsbeschränkungschild........da gibt es ne Menge Urteile für..... So Genug LG
------------------ Stephan Maserski Drissler+Plaßmann GmbH Solid System Team Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002 SWX 2020 SP5.0 Premium Windows 10 Pro 64Bit Citrix VM Intel(R) XEON(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz 24 GB Ram<P>Windows 10 Pro 64Bit
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erstellt am: 07. Sep. 2006 15:32 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von A_Balou: Und vor allem, wie bekommt Ihr die toten Fliegen von der Heckscheibe
Ha, ich hab mir den 2.Scheibenwischer von vorn hinten drangebaut. ------------------ Viele Grüße, THSEFA *** Wer seinen Weg kennt, weiss bis wohin man zu weit gehen kann *** Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
murphy2 Mitglied -
   
 Beiträge: 1201 Registriert: 30.07.2002 C 64 Amiga 1000 mit 8.5 MB RAM und Seagate ST225 RLL formatiert Z80 mit 256 kB RAM
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erstellt am: 07. Sep. 2006 21:34 <-- editieren / zitieren -->
In so einem Thema darf ich natürlich nicht fehlen, auch 1 Monat. Klar, oder? Allerdings, die öffentlichen Verkehrsmittel bringen mich zum Arbeitsort, aber nicht mehr zurück, steht also ein eh längst fälliger Umzug an. Am Zielort, schon ausgesucht, hab ich sogar schon ein paar Gleichgesinnte gefunden, die eine Hälfte tendiert ganz zweifelsfrei zum Inventor, die andere Hälfte ist andersrum (d. h. SWX ). Vielleicht bleib ich auch länger dort und fahr länger mit der Bahn, würd ich ja sowieso tun, es hat ja alles so seine Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 08. Sep. 2006 01:57 <-- editieren / zitieren -->
Kleiner Tip noch: Geblitzt werden darf erst 400m vor/nach dem Ortsschild! Vielleicht noch mal nachmessen und Einspruch einlegen. ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (cad.de-smilis ) |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 08. Sep. 2006 07:30 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von UKanz: Kleiner Tip noch:Geblitzt werden darf erst 400m vor/nach dem Ortsschild! Vielleicht noch mal nachmessen und Einspruch einlegen.
Na Du, da bin ich mir nicht so sicher. Ich kenne das mit 150 m nach dem Ortseingang. Und dies ist eine Richtlinie, kein Gesetz! Bei Bedarf (Schule, Kiga nach dem Ortseingang) darf direkt ab Schild geblitzt werden, denn laut StVO sind ab/bis dem Ortsschild nur 50 km/h erlaubt. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektrotechniker

 Beiträge: 6066 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8
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erstellt am: 08. Sep. 2006 07:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von UKanz: Kleiner Tip noch:Geblitzt werden darf erst 400m vor/nach dem Ortsschild! Vielleicht noch mal nachmessen und Einspruch einlegen.
Ich kenne das nur mit 50 Meter, auch nicht 150 wie Lutz schreibt! Bei uns steht ein Blitzer immer exakt 50m nach dem Ortseingangsschild!
------------------ Wenn jeder an sich denkt - ist an alle gedacht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 08. Sep. 2006 08:35 <-- editieren / zitieren -->
Ich glaube auch es waren 150 m, zumindest hab ich das so in Erinnerung. Aber ich versteh den ganzen Thread nicht. Wenn ich weis ich bin an besagter Stell zu schnell gefahren und es handelt sich nur um eine Ordnungswiedrigkeit (<40 Euro) würde ich es bezahlen und die Sache ist gegessen. Wenn kein Foto dabei ist, würde ich noch anrufen und nach dem Foto fragen und wenn ich keins bekomme ist mir das auch recht. Wenn ich mehr als 40 Euro bezahlen soll (und auch Punkte erwarte) dann macht es durchaus Sinn genauer nachzufragen. Der beste Weg gegen Blitzer ist immer noch sich an die Vorschriften zu halten. Wenn man ds nicht tut und man wird erwischt, muss man eben Zahlen. Gruß Uwe
------------------ Aka * Bahnhofsvorsteher * Überflieger ------------------ Lebe fröhlich lebe Heiter wie der Spatz am Blitzableiter ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

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erstellt am: 08. Sep. 2006 08:50 <-- editieren / zitieren -->
Mensch upper coffee aunt  , es gibt threads, die haben einfach den Sinn, mal über ein bestimmtes Thema'n bissl rumzumeckern. Und manchmal kommt die eine oder andere Idee bei rum, wenn nicht, auch gut. Halte kühl (keep cool  ), WE naht. ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 08. Sep. 2006 09:01 <-- editieren / zitieren -->
Moin Ralfi, klar manche Threads dienen lediglich dazu sich abzureagieren. Aber so wie das lächelde Teufelchen verstanden habe will er das Foto haben, koste es was es wolle. Damals zu DM-Zeiten bin ich auch geblitzt worden und bekam ein Schreiben ohne Foto. Das Foto hätte mich damals 10 DM mehr gekostet, dann hab ich darauf verzichtet. Weil in Deutschland bezahlt man für jeder Verwaltungsakt (auch Foto zuschicken) mindestens 5 Euro. Und das wäre mir dann die Sache nicht Wert. Wenn er das Foto unbedingt haben will, sagt er einfach er weis nicht wer gefahren ist und braucht das Foto um den Fahrer zu identifizieren. Wahrscheinlich wird Ihm dann das Foto zugeschickt mit der AUfforderung den Fahrer zu bennen. Ist er selber der Fahrer, muss er diesen Verwaltungsaufwand bezahlen. Gruß Uwe
------------------ Aka * Bahnhofsvorsteher * Überflieger ------------------ Lebe fröhlich lebe Heiter wie der Spatz am Blitzableiter ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Johannes Anacker Mitglied Sales Specialist Education & Entrepreneur

 Beiträge: 74 Registriert: 18.05.2000
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erstellt am: 09. Sep. 2006 00:24 <-- editieren / zitieren -->
Gute Nacht, durch meine 40-50 Megameter pro Jahr bin ich gut geeignet, ab und zu einen unfreiwilligen Fototermin mitzumachen. Da die Verjährungsfrist von 2 Jahren (?) bei mir eine Kilometerleistung von ca. 2 mal um die Murmel bedeuten, habe ich letztens mal meinen Punktestand in Flensburg erfragt. Kostet nix! Hier der Link. Mehr Informationen hier. Hier in BW gibt´s btw die Bilder automatisch mit, auch wenn es sich "nur" um 15¤-Tickets handelt. Die Qualität ist demzufolge auch ziemlich mies  (beim letzten hatte ich ein Borg-Implantat am rechten Auge). Wenn man ein Foto von sich möchte, wie man am Lenkrad sitzt, gibt es auch preiswertere und bessere Methoden. Sich darüber aufzuregen bringt nichts. Man ist schon selber schuld. Dann noch rumdiskutieren und klagen find ich lächerlich, wenn man genau weiß, daß man zu sehr auf den Pinsel getreten hat. Wenn man nicht selber gefahren ist, oder - noch besser  - nicht mehr weiß, daß man selber gefahren ist, kann man natürlich beim zuständigen Revier nachfragen. Hab ich einmal bei einem Abstandsdelikt gemacht, weil mich interessierte, ob bei den heutigen technischen Verhältnissen von z.B. Bremsen, etc. die kostenpflichtigen Abstände mal angepasst werden. War ein längeres nettes Gespräch, die Verwarnung wurde dann vergessen. Das klappt aber nicht immer! Ansonsten "Saubere Stoßstange im Verkehr - die große und die kleine" ------------------ Johannes Anacker Sales Support SolidLine AG SolidLine AG - Supportportal Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
geos01 Mitglied Werzeugmechaniker , Formentechnik / Dipl. Ing. Mechatronik
  
 Beiträge: 972 Registriert: 01.06.2003 V5R8 Autodidakt Solid Edge V9 Autodidakt Solid Works Autodidakt Ideas V8 gelernt
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erstellt am: 09. Sep. 2006 10:13 <-- editieren / zitieren -->
Mein Arbeitskollege schreibt immer (Foto nicht eindeutig): Er ist sehr an der aufklärung des Falles interessiert. Da das Auto von mehreren benutzt wird kann er nicht sagen, wer damit unterwegs war. Er bittet um die zusendung des Originalfotos. Und allses kurz vor Ablauf der Fristen. ------------------ Was nicht passt, wird passend gemacht!! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
SmilingDevil Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1329 Registriert: 02.09.2005
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erstellt am: 09. Sep. 2006 10:16 <-- editieren / zitieren -->
...Ja, hab ich ja auch, die Tante vom Amt sagt, dann machen sie halt eine Strafverfolgung draus, und die Beamten kommen mit dem Photo zu mir heim.. sehr sinnvoll, auch unbedingt KOSTENEFFIZIENTER, da ich tagsüber Arbeite und bestimmt zwei STreckenposten in Grün an meinem CAD-Rechner stehen haben möchte. Ich will doch nur das Photo für die Wall of Fame.. Axel ------------------ . o 0( Probleme sind nur bislang unbearbeitete Aufgaben.. ) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Martin H Mitglied Konstrukteur / Projektleiter
 
 Beiträge: 138 Registriert: 17.03.2005 IV 2008 SP3
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erstellt am: 09. Sep. 2006 11:07 <-- editieren / zitieren -->
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