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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Maklercourtage absetzbar (5989 mal gelesen)
smb
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Beiträge: 2976
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zu viele

erstellt am: 28. Aug. 2006 22:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ist eine Maklercourtage steuerlich absetzbar und zwar bei
Miete, nicht bei Kauf? Höhe zwei MM netto! Ist diese,
wenn, voll oder nur anteilig absetzbar?

Gruß Stefan

------------------

www.cad-team-saar.de

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Dig15
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Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 29. Aug. 2006 07:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn Du berufsbedingt umziehst, ist der Umzug absetzbar. Aber die Maklergebühren? Einfach probieren. mehr als Dir wieder rausstreichen können sie ja nicht machen.

Grüße Lutz

------------------
Glück Auf!

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Tigrar
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Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 29. Aug. 2006 08:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Evtl. Sonderausgaben probieren auch wenn es nicht beruflich bedingt ist.

Ggf. bei www.recht.de nach Steuerrecht schauen und dort fragen.

Gruß
Tim

------------------

P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet.
Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab.    (Gilt natürlich nur für Männer)

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silbermond
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Beiträge: 44
Registriert: 09.09.2004

erstellt am: 29. Aug. 2006 15:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
Hallo,

ist eine Maklercourtage steuerlich absetzbar und zwar bei
Miete, nicht bei Kauf? Höhe zwei MM netto! Ist diese,
wenn, voll oder nur anteilig absetzbar?

Gruß Stefan



Hallo Stefan,
grundsätzlich leider nein. Ausnahmen bestätigen die Regel, weil manchmal auch der Fi-Beamte nicht weiss was geht. Berufsbedingt lässt sich das sicher darstellen, aber privat nicht. Leider. 

Auf jeden Fall in die Steuererklärung eintragen, dann freut sich der Beamte dass er dir was streichen konnte 

Gruß
Christian

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Tigrar
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Beiträge: 3394
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Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 30. Aug. 2006 09:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Christian,
Eine Beerdigung ist sicherlich nicht beruflich aber dennoch als Sonderkosten wg. außergewöhnlichen Belasung absetzbar.

Wieso sollten dann Maklergebüren nicht ebenfalls so absetzbar sein?

Also ich bin kein Experte und ich habe auch solche kosten im eigentlichen Sinne nie gehabt aber ich denke das wenn dies absetzbar ist das so ziemlich das erste ist was ich von dem Makler höre... "Sie können die Gebühren Steuerlich geltend machen..."

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR! 

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Leo Laimer
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Beiträge: 4321
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 30. Aug. 2006 09:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Du kannst ja einen Steuerberater fragen. Dem seine Gebühren kannst Du tatsächlich absetzen <G>

------------------
mfg - Leo

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Tigrar
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Beiträge: 3394
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Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 30. Aug. 2006 10:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
Du kannst ja einen Steuerberater fragen. Dem seine Gebühren kannst Du tatsächlich absetzen <G>



Daher einen Makler suchen der auch gleichzeitig Steuerberater ist. Der möchte dann seineCourtage als Steuerberater abrechnen 
Leider wird das der Fiskus nicht glauben...

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR! 

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smb
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Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 30. Aug. 2006 22:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja! Ja! Macht nur so weiter, Ihr werdet schon sehen, was
Ihr davon habt!       

cu SMB

------------------

www.cad-team-saar.de

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silbermond
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kfm. Angestellter


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Beiträge: 44
Registriert: 09.09.2004

erstellt am: 01. Sep. 2006 10:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tigrar:

Daher einen Makler suchen der auch gleichzeitig Steuerberater ist. Der möchte dann seineCourtage als Steuerberater abrechnen  
Leider wird das der Fiskus nicht glauben...

Gruß
Tim




Hallo Tim,

Steuerberater dürfen von nur Steuerberater sein, verbietet der Berufsethos (dies ist die offizielle Version, aber meistens ich ja noch ein Partner da, der dann die Rechnungen erstellt) 

Beerdigungskosten fallen tatsächlich unter die anerkannten Sonderausgaben und jeder der diese schmerzlichen Erfahrungen machen durfte, weiss dass diese Kosten nicht unerheblich sein kann.

Im Rahmen eines Umzuges steht " Damit Sie sich in Ihrer neuen Zuflucht auch wohlfühlen und Sie nicht das Heimweh packt, können Sie auch notwendige Anschaffungen für die neue Heimstatt absetzen. Im Rahmen der Pauschalen des Bundesumzugskostengesetzes und natürlich nur, wenn der Umzug beruflich veranlaßt ist. Das Gesetz sieht die Absetzbarkeit von 75% der Kosten für die Anschaffung von Kochherden, Öfen und anderen Heizgeräten vor. Mit der Infrarotfernbedienung für die Doppelgarage wird´s also wieder nix."
Schade, also nix mit Maklerkosten 

Schöne WE
Gruß
Christian

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