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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Thema: Maklercourtage absetzbar (5989 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 28. Aug. 2006 22:59 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 29. Aug. 2006 07:09 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 29. Aug. 2006 08:02 <-- editieren / zitieren -->
Evtl. Sonderausgaben probieren auch wenn es nicht beruflich bedingt ist. Ggf. bei www.recht.de nach Steuerrecht schauen und dort fragen. Gruß Tim ------------------ P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet. Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab. (Gilt natürlich nur für Männer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
silbermond Mitglied kfm. Angestellter

 Beiträge: 44 Registriert: 09.09.2004
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erstellt am: 29. Aug. 2006 15:07 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Hallo,ist eine Maklercourtage steuerlich absetzbar und zwar bei Miete, nicht bei Kauf? Höhe zwei MM netto! Ist diese, wenn, voll oder nur anteilig absetzbar? Gruß Stefan
Hallo Stefan, grundsätzlich leider nein. Ausnahmen bestätigen die Regel, weil manchmal auch der Fi-Beamte nicht weiss was geht. Berufsbedingt lässt sich das sicher darstellen, aber privat nicht. Leider. Auf jeden Fall in die Steuererklärung eintragen, dann freut sich der Beamte dass er dir was streichen konnte Gruß Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 30. Aug. 2006 09:28 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Christian, Eine Beerdigung ist sicherlich nicht beruflich aber dennoch als Sonderkosten wg. außergewöhnlichen Belasung absetzbar. Wieso sollten dann Maklergebüren nicht ebenfalls so absetzbar sein? Also ich bin kein Experte und ich habe auch solche kosten im eigentlichen Sinne nie gehabt aber ich denke das wenn dies absetzbar ist das so ziemlich das erste ist was ich von dem Makler höre... "Sie können die Gebühren Steuerlich geltend machen..." Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 30. Aug. 2006 09:51 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 30. Aug. 2006 10:15 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: Du kannst ja einen Steuerberater fragen. Dem seine Gebühren kannst Du tatsächlich absetzen <G>
Daher einen Makler suchen der auch gleichzeitig Steuerberater ist. Der möchte dann seineCourtage als Steuerberater abrechnen Leider wird das der Fiskus nicht glauben...
Gruß Tim
------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 30. Aug. 2006 22:23 <-- editieren / zitieren -->
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silbermond Mitglied kfm. Angestellter

 Beiträge: 44 Registriert: 09.09.2004
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erstellt am: 01. Sep. 2006 10:30 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: Daher einen Makler suchen der auch gleichzeitig Steuerberater ist. Der möchte dann seineCourtage als Steuerberater abrechnen Leider wird das der Fiskus nicht glauben...Gruß Tim
Hallo Tim, Steuerberater dürfen von nur Steuerberater sein, verbietet der Berufsethos (dies ist die offizielle Version, aber meistens ich ja noch ein Partner da, der dann die Rechnungen erstellt) Beerdigungskosten fallen tatsächlich unter die anerkannten Sonderausgaben und jeder der diese schmerzlichen Erfahrungen machen durfte, weiss dass diese Kosten nicht unerheblich sein kann. Im Rahmen eines Umzuges steht " Damit Sie sich in Ihrer neuen Zuflucht auch wohlfühlen und Sie nicht das Heimweh packt, können Sie auch notwendige Anschaffungen für die neue Heimstatt absetzen. Im Rahmen der Pauschalen des Bundesumzugskostengesetzes und natürlich nur, wenn der Umzug beruflich veranlaßt ist. Das Gesetz sieht die Absetzbarkeit von 75% der Kosten für die Anschaffung von Kochherden, Öfen und anderen Heizgeräten vor. Mit der Infrarotfernbedienung für die Doppelgarage wird´s also wieder nix." Schade, also nix mit Maklerkosten Schöne WE Gruß Christian
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