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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Wenn die Oma mit dem Enkel.... (712 mal gelesen)
Heiko Engel
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 20. Aug. 2006 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

.....1x ausgeht.....dann gibts gleich offene Fragen:

Meine Schwiegermutter fliegt nächste Woche Sonntag mit meinem Sohn (6 Jahre) von Stuttgart nach Venedig wo ich ihn dann abholen werde und wir 2 Wochen an der Adria rumgammeln werden.
Nun hat mir ein Bekannter gesagt dass meine Schwiemu eine "schriftliche Genehmigung" bräuchte wenn sie mit meinem Kurzen ins Ausland fliegen will, wegen Entführung und so.
Kann das sein? Genügt ein Schriftstück mit Unterschrift von mir oder brauchs etwas amtliches vom Bürgermeisteramt etc. etc.?

Kennt sich jemand von euch aus mit sowas?

Danke
Heiko

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"Es hängt alles irgendwo zusammen. Sie können sich am Hintern ein Haar ausreißen, dann tränt das Auge." Dettmar Cramer

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AustiPrivat
Mitglied
Maschinenbaukonstrukteur


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Beiträge: 178
Registriert: 25.11.2004

erstellt am: 20. Aug. 2006 16:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

möglicherweise reicht ein Foto von Dir 
Aber Spass beiseite.
Mich bedrohte eine Meute von Müttern als ich den Junior meines Nachbarn vom Kindergarten abholen wollte. Dabei wohne ich nur zwei Häuser neben dem Kinergarten. Nur das Eingreifen einer Betreuerin rettete mich.
Also, immer schön vorsichtig sein.

------------------
   
Gruß
Manfred

[Diese Nachricht wurde von AustiPrivat am 20. Aug. 2006 editiert.]

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Heiko Engel
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 20. Aug. 2006 17:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von AustiPrivat:
Also, immer schön vorsichtig sein.


Vorsicht ist mein dritter Vorname  darum frag ich ja auch erstmal bevor ich den Lütten der Schwiemu mitgebe. Wenn es dort am Airport Probleme gibt die ich im Vorfeld hätte klären können/müssen dann wird sie mich verantwortlich dafür machen. *schauder*
Und was das heisst wenn man die Schwiemu gegen sich hat kann sich wohl jeder Schwiegersohn vorstellen

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

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erstellt am: 20. Aug. 2006 18:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Heiko,

Deine Schwiegermutter wird ja nicht mit Ihrer Privatmaschine nach Venedig fliegen, sondern sie fliegt bestimmt Linie oder sowas ähnliches. Ein Anruf bei der Fluggesellschaft reicht, und  Du kannst bestimmt alle Fragen klären.
Dies würde ich machen, wenn ich in dieser Situation wäre.

Gruß aus Berlin Gerhard

( Schon wieder Urlaub? )    

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jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 20. Aug. 2006 21:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Gefunden auf http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/EinreisebestimmungenDeutscheStaatsangehoerige/06-KindOhneEltern.html


Unser Kind soll ohne seine Eltern ins Ausland reisen. Was müssen wir beachten?

Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument (s.u.) eine formlose Einverständniserklärung von Ihnen (als erziehungsberechtigter Person) mitzugeben, aus der hervorgeht, dass Sie mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien der Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
- Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus) ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)

------------------
Grüße aus dem Allgäu.
Christian -jpsonics- J.

----

Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen.

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Heiko Engel
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 21. Aug. 2006 05:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Gerhard Deeg:
( Schon wieder Urlaub? )    

@Christian

Danke! Sowas hab ich gesucht, werd mich gleich darum kümmern!
Gruß
Heiko

------------------
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Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4321
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 21. Aug. 2006 06:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Heiko,

Unsere "Mittelgrosse" (15j) war vor kurzem in den USA, alleine, und der Abholer am Flughafen (der Original-Papa) hatte einen handschriftlichen Zettel der Mama mit. Ohne den Zettel hätte es grobe Schwierigkeiten gegeben.

------------------
mfg - Leo

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