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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: CE-Kennzeichnung (1334 mal gelesen)
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Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 27. Jun. 2006 10:28 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Leute! Ich suche gerade eine Firma, die für eine Maschine die wir gebaut haben, die CE-Zertifizierung übernimmt. Da dies das erste mal ist dass wir soetwas benötigen, haben wir absolut keine Erfahrung damit. Standort unserer Firma: Bezirk Braunau, Oberösterreich. mfg, Foxus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Martin H Mitglied Konstrukteur / Projektleiter
 
 Beiträge: 138 Registriert: 17.03.2005 IV 2008 SP3
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erstellt am: 27. Jun. 2006 10:30 <-- editieren / zitieren -->
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Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 27. Jun. 2006 10:38 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 27. Jun. 2006 12:09 <-- editieren / zitieren -->
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Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 27. Jun. 2006 13:01 <-- editieren / zitieren -->
Danke Wera  , ABER: 1. wir sind in Österreich -> google.at (hab ich als erstes gemacht) 2. leider hat von uns keiner Zeit sich in eine Maschinenrichtlinie einzulesen bzw. diese zu verstehen . wir wollen die CE-Zertifizierung an jemanden vergeben der damit Erfahrung hat, denn wir sind da "Nockabazen" . Ausserdem ist die Maschine schon geliefert, der Kunde darf sie aber wegen der fehlenden CE-... nicht verwenden. Ich bin jedoch über jegliche Hilfe erfreut! mfg, Foxus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Megaron Mitglied Ingenieur
 
 Beiträge: 181 Registriert: 07.03.2002 Papier Bleistift
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erstellt am: 27. Jun. 2006 13:26 <-- editieren / zitieren -->
@Foxus Willst du damit ernsthaft sagen, dass ihr Maschinen konstruiert und baut und sich bei euch noch niemand die Maschinenrichtlinie durchgelesen hat? Habt ihr bisher nur für Kunden außerhalb des EWR gearbeitet? Mir persönlich wäre das zu riskant. Als Konstrukteur steht man sowieso ständig mit einem Bein im Gefängnis und das Kennen und Beachten der europäischen Maschinenrichtlinie (und zwar während der Konstruktion und nicht erst wenn die Maschine fertig ist) liefert einem eine halbwegs sichere Grundlage für die persönliche Freiheit. Wie läuft das bei euch anderen? Sehe ich das zu extrem? ------------------ hdE, Ronald  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tkonradt Mitglied
  
 Beiträge: 601 Registriert: 23.01.2006 WIN XP Prof. Pro/E Wildfire 2 Pro Intralink 3.4 Micro Station V8
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erstellt am: 27. Jun. 2006 13:37 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Megaron:
Wie läuft das bei euch anderen? Sehe ich das zu extrem?
Ich sehe das genauso wie Du, Roland. Selbst wenn man sich als Konstrukteur seiner Sache sicher ist, das alles gut konstruiert und entwickelt wurde, so muß man sich einfach in alle Richtungen absichern. Ich habe auch keine Lust wegen eines kleinen Fehlers im Knast zu landen. Wir haben uns eine "professionelle" Hilfe vom TÜV engagiert, der alle Produkte, auch hinsichtlich der Maschinenrichtlinie, prüft. Der gute Mann hat schon einige "Böcke" aus der Vergangenheit aufgedeckt und die wurden sofort behoben. Das Problem ist immer, das kostet ja was und die GL sieht keinen "richtigen" Gegenwert für das Geld. Deswegen werden diese Prüfungen immer wieder mal in Frage gestellt. Zum Glück konnten wir uns bislang immer wieder durchsetzen. Bei den Ergebnissen ist das aber auch gut so...
------------------ Greetings, Thorsten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
legenb Mitglied Techniker
   
 Beiträge: 1251 Registriert: 19.03.2002
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erstellt am: 27. Jun. 2006 14:42 <-- editieren / zitieren -->
Hi Foxus, guckst Du bei Software Grundlage zum CE Zeichen ist eine Gefährdungsanalyse, die eigentlich zu Beginn einer Konstruktion begonnen werden sollte. Dies erspart nachträglich (für teures Geld) anzubauende Schutzeinrichtungen. ------------------ Gruss Bernd  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 28. Jun. 2006 14:31 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Megaron: @Foxus Willst du damit ernsthaft sagen,...... ....... liefert einem eine halbwegs sichere Grundlage für die persönliche Freiheit. Wie läuft das bei euch anderen? Sehe ich das zu extrem?
Ich sehe das genau so, ABER: Unsere Firma: 7 Schlosser (6 fix, 1 leasing), 1 Buchhaltung (Teilzeit), 1 Chef, und eine arme Sau im Büro die alles machen muss (ich) Ich bin kein Ing., habe nur einen ACAD-Kurs und eine Lehre als Wasserinstallateur. "Konstruieren" tu ich sowieso nichts, ich zeichne nur die Striche was der Chef anschafft. Dass das mit dem ausliefern von Maschinen und Anbaugeräten ohne CE-Kennzeichnung oder ähnlichen ins Auge gehen kann, darauf habe ich ihn hingewiesen (schriftlich mit Unterschrift von ihm), und er meinte nur kurz: "Den ****** braucht eh koana!" Somit befinde ich mich in den Glauben, dass ich jegliche Verantwortung von mir weisen kann. Wegen der Maschinenrichtlinie: die hat mehr als 5 Zeilen und somit ist es zu teuer diese während der Arbeitszeit zu lesen oder anzuwenden. Nun ja, ich finde auch dass hier am falschen Ende gespart wird...... Aber was solls, solange er mich zahlen kann bin ich glücklich... Danke an alle für die Hilfe! mfg, Foxus
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Charly Setter Moderator

 Beiträge: 438 Registriert: 28.05.2002 Sometimes You get the service You paid for....
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erstellt am: 29. Jun. 2006 08:15 <-- editieren / zitieren -->
Moin Die Sache mit der CE-Kennzeichnung mußt Du differenziert betrachten. Mit Ausnahme einiger Branchen, in denen andere Regeln gelten, ist die CE-Konformitätserklärung (als Voraussetzung für das CE-Kennzeichen) eine Selbsterklärung des Herstellers, das die Maschine unter Beachtung der in der Erklärung aufgeführten Normen aufgeführt werden. Weiterhin müssen einige Bedingungen erfüllt werden. U.A.: - Bedienungsanleitungen - technische Dokumentation - Festigkeitsnachweise - CE-Konformitätserklärungen aller Zukaufteile Du brauchst also im Normalfall keinen externen Zertifizierer und wenn dein Chef der Meinung ist er kann sich die Unterschrift leisten, dann hat er kein Problem mit dem CE-Kennzeichen  Aber DU solltest nicht unterschreiben  Zur Info: Schau mal in folgendes Büchlein: Eberhardt, Jedelhauser: Die EG-Maschinenrichtlinie, ISBN: 3-8169-1432-2 Hat mir damals sehr geholfen und viele (aus Unkenntnis entstandene) Probleme gelöst. Ein großes Problem war dann gar keines mehr, weil viele Kriterien schon bei einer sorgfältig durchgeführten Konstrution erledigt werden und sehr viel Arbeit aus dem Sammeln von Unterlagen besteht (Bedienungsanleitungen, CE-Erklärungen der Zukaufteile). Wenn ich als Angestellter das Ding unterschreiben müßte, würde ich mir natürlich auch einen externen Experten dazuholen.  HTH Mathias
------------------ Der vernünftige Mensch paßt sich der Welt an; der unvernünftige besteht auf dem Versuch, die Welt sich anzupassen. Deshalb hängt aller Fortschritt vom unvernünftigen Menschen ab. (George Bernard Shaw) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thomas_nassl Mitglied Leiter Engineering / CAD-Admin

 Beiträge: 96 Registriert: 19.03.2002
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erstellt am: 29. Jun. 2006 10:59 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Leute, mein Wissensstand ist: Eine CE-Konformitätserklärung darf nur ein Geschäftsführer oder jemand der Prokura hat unterschreiben. Denn der haftet ja im Schadensfall (zumindest als erster) Nicht jedoch ein einfacher Angestellter. Ausnahme: Eine Person, die vom GF zum CE-Sachverständigen ernannt wurde. Das muss aber auch schriftlich irgendwo niedergelegt werden. ------------------ Viele Grüße Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 29. Jun. 2006 12:02 <-- editieren / zitieren -->
hallo leute, danke für eure Beiträge! Ich habe mich jetzt erkundigt, und da es sich um einen Transportbehälter für flüssige Aluminium handel, ist das ganze noch viel brisanter. Die einzigen die uns dabei helfen können, ist angeblich TÜV und Arbeitsinspektorrat. Ich für meinen Teil werde sicher nichts unterschreiben, ihr habt mir da ein bissal die Augen geöffnet. mfg, Foxus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Megaron Mitglied Ingenieur
 
 Beiträge: 181 Registriert: 07.03.2002 Papier Bleistift
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erstellt am: 29. Jun. 2006 12:45 <-- editieren / zitieren -->
Ein Transportbehälter, egal für was, ist IMHO  keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie - ich weiß nicht welche Vorschriften hier zur Anwendung kommen, möglicherweise ist die CE-Kennzeichnung eines solchen Behälters jedoch unzulässig. Um solche Behälter verwenden zu dürfen, müssen häufig Versuche (z.B. Crash-Tests) durchgeführt werden, eventuell ist sogar die Abnahme durch einen unabhängigen Gutachter (z.B. TÜV) vorgeschrieben. Wahrscheinlich bist du hier wirklich am besten beraten, die Baumusterprüfung oder was immer hier notwendig ist, nach extern zu vergeben. ------------------ hdE, Ronald  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 29. Jun. 2006 13:01 <-- editieren / zitieren -->
Da der Transportbehälter fix an einen Stapler befestigt und hydraulisch betätigt wird, ist es ein Anbaugerät und fällt somit auch unter die Maschinenrichtline und und und..... Da wir uns aus einem Schmiedebetrieb herausentwickelt haben, blickt bei uns da keiner durch... Bis jetzt haben wir nur Stahlbauten und Arbeitsbühnen gefertigt, und Fördersysteme die nicht wir entwickelt haben. Darum hatten wir bis jetzt auch noch nie Probleme.. mfg, Foxus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3dprofi Mitglied Dipl.Ing. / Konstrukteur Automotive

 Beiträge: 70 Registriert: 26.01.2002
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erstellt am: 04. Jul. 2006 09:57 <-- editieren / zitieren -->
So, jetzt gebe ich auch mal meinen Senf dazu! Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennezeichnung, die aus der Konformitätserklärung hervorgeht. Die Kennzeichnung ist nur aufgrund der vorher erklärten Konformität zu den EU Richtlinien durchzuführen. CE-Konformitätserklärungen sind nicht Sache eines aussenstehenden Büro´s. Ich mache beispielsweise CE-Prüfung und Beratung sowie Laborprüfungsplanung für verschiedene Maschinenbauer. Die von mir ermittelten Daten und die sich dabei ergebenden Fragen zur Konformität werden geklärt, bis in allen Punkten die Konformität erklärt werden kann. Danach erstellt der Maschinenhersteller die Konformitätserklärung, die nur der Hersteller selbst erklärt. Das ist eigentlich alles. Also: Dienstleister gesucht, der Euch die Konformität anhand der Regeln der Technik untersucht, die entsprechenden Daten ermittelt und dann die Konformitätserklärung vorbereitet, Chef unterschreibt, CE-Kennzeichnung und gut is.
------------------ Thorsten Stüker 01801 / 5855 85 2780 Lange Straße 7 32756 Detmold Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
legenb Mitglied Techniker
   
 Beiträge: 1251 Registriert: 19.03.2002 Produktion IV 2014 Win7 Pro 64 Bit HP 8770w
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erstellt am: 04. Jul. 2006 10:21 <-- editieren / zitieren -->
Hi Foxus, eine gängige Praxis ist, die entsprechenden Konstruktionsunterlagen erstellen, ausdrucken und damit zu dem zuständigen Mann beim TÜV zu fahren. Der guckt sich das alles an und gibt dann seinen Senf dazu, z.B. Schweißen darf nur wer eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann oder wie dick die Nähte sein müssen, Wandstärken oder oder. Das kostet zwar was, im Vergleich zur Unsicherheit bei der Produkthaftung aber gut investiertes Geld. ------------------ Gruss Bernd  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |