| |
 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
|
Autor
|
Thema: Mietkaution (950 mal gelesen)
|
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:19 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Ihrs, vielleicht kennt sich ja einer nachfolgend aus? Problem: Sind vor 1,2 Jahren umgezogen, Kaution bezahlt, Sparbuch bis heute nicht angelegt , gestern Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen - Vermieterin ist pleite, alle Wohnungsmieten sind gepfändet.. Hm, was für Chancen gibt es, irgendwie an die Kaution/Sparbuch zu kommen??? Beste Grüße, Thika. ------------------ Schreibfehler mache nicht ich, sondern die Tastatur. Beschwert euch also an der richtigen Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
R. Frank Moderator Dipl-Ing. (BA) Masch.-Bau
  
 Beiträge: 525 Registriert: 11.10.2004 SWX 2010 SP 4.0 PDMWorks 2010 FlowSimulation 2010 SP 4.0 Simulation 2010
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:31 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Thika. Geringe bis gar keine Chancen fürchte ich. Aber kläre doch mal folgende Punkte ab: 1.) Mietkaution im Mietvertrag erwähnt ? 2.) an die Mietkaution kommst Du sowieso erst, wenn du wieder ausziehst und die Wohnung übergeben wird. 3.) ich bin zwar nur Laie, aber sollte Punkt 1 zutreffen, ist die Kaution wahrscheinlich nicht pfändbar (ist ja im jurisitschen Sinne nicht alleiniges Vermögen der Vermieter-Partei) 4.) daß die Mieten gepfändet werden ist ok, sind ja schließlich wie ein Einkommen für die Vermieter. dürfte Dich auch nicht weiter jucken, da die Miete ganz normal weiter bezahlt wird. Nur so ein Tipp: Ich würde mich mal beim Mietrschutzbund http://www.mieterschutzbund.de/ oder dem Mieterverein http://www.mieterverein.de/ in dieser Sache erkundigen. Gruß Roland ------------------ Nicht nur in der EDV gibt es führende Nullen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:34 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von R. Frank: Hallo Thika.Geringe bis gar keine Chancen fürchte ich. Aber kläre doch mal folgende Punkte ab: 1.) Mietkaution im Mietvertrag erwähnt ?
Hallo Roland, Danke erst mal für die ersten Infos. zu 1.: ist im Mietvertrag erwähnt, haben aber keine Empfangsbestätigung für die gezahlte Kaution (außer unseren Kontoauszug) Grüße, Thika. ------------------ Schreibfehler mache nicht ich, sondern die Tastatur. Beschwert euch also an der richtigen Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:39 <-- editieren / zitieren -->
Wie, Sparbuch nicht angelegt... Das Kautionskonto anlegen ist normalerweise Sache des Mieters, und nicht die des Vermieters. Oder täusche ich mich da? Bisher habe ich mich zumindest immer darum kümmern müssen. Wenn kein Sparbuch da ist, und diese Kaution auch gepfändet wurde, dann schaut es ziemlich übel für euch aus. Im Mietvertrag ist zwar festgelegt, dass ihr im Falle eines Auszugs einen Anspruch auf die Kaution habt (sofern die Mieterin wegen schäden keinen Anspruch darauf erhebt), aber in diesem Falle müsst ihr diesen Anspruch dann beim zuständigen Gericht geltend machen. Und dann könnt ihr euch in der Schlange der Gläubiger hinten anstellen. Eine weitere Methode wäre in diesem Fall aber auch, diese Schulden zu "verkaufen" bzw. abzutreten. Es gibt Firmen die Kaufen diese Schulden auf, aber leider werdet ihr nicht alles bekommen. Ein bischen was wollen diese Firmen ja auch verdienen. Wenn du im Mieterschutzbund bist (kostet ja nur ein paar wenige Euros) kannst du dich bei dem für eure Region zuständigen Büro auch informieren. Bei den meisten Gerichten liegen auch diverse Broschüren zum mitnehmen rum. Da gibt es auch eine mit den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern. ------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:46 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von thika: haben aber keine Empfangsbestätigung für die gezahlte Kaution (außer unseren Kontoauszug)
Wenn als Überweisungsgrund Kaution drin steht reicht das voll und ganz. Ob ein Sparbuch angelegt wurde oder nicht ist eigentlich kein Problem. Man kann die Zinsen errechnen. Denoch sehe ich ein Problem bei jemandem der Konkurs macht sein Geld zurückzubekommen. Schau mal unter www.recht.de glaube ich. SMB hatte wg. Lohnsteuer oder so nach einem Forum gefragt. Das ist auch ein gutes für Mietsachen. Gruß Tim ------------------ P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet. Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab. (Gilt natürlich nur für Männer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:48 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: Wie, Sparbuch nicht angelegt...Das Kautionskonto anlegen ist normalerweise Sache des Mieters, und nicht die des Vermieters. Oder täusche ich mich da?
Also ich kenne das so, daß entweder der Mieter ODER der Vermieter das Sparbuch anlegt. Unterm Strich kommt ja irgendwie das gleiche raus.. Naja, ich denke auch, daß wir die Kaution wohl in den Sand gesetzt haben. Ein eventueller neuer Vermieter wird uns beim Auszug ja wohl kaum die Kaution auszahlen... Oder kann ein neuer Vermieter noch einmal Kaution fordern??? Fällt mir gerade mal so ein. So ein Ärger, bitter wird es ja eigentlich erst, wenn wir mal umziehen sollten und erneut Kaution zahlen müssen. ------------------ Schreibfehler mache nicht ich, sondern die Tastatur. Beschwert euch also an der richtigen Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: Wenn als Überweisungsgrund Kaution drin steht reicht das voll und ganz. Ob ein Sparbuch angelegt wurde oder nicht ist eigentlich kein Problem. Man kann die Zinsen errechnen. Denoch sehe ich ein Problem bei jemandem der Konkurs macht sein Geld zurückzubekommen.Schau mal unter www.recht.de glaube ich. ..
Ok-danke, mache ich dann gleich, muß nur mal schnell was arbeiten Bis später ------------------ Schreibfehler mache nicht ich, sondern die Tastatur. Beschwert euch also an der richtigen Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 12:56 <-- editieren / zitieren -->
Hallo thika, nicht gleich ganz so schwarz sehen. Die Kautionen müssen auf einem extra Konto/Sparbuch angelegt worden sein, damit bei einer Pleite das Geld nicht weg ist. Wenn dem nicht so ist, auch nicht den Kopf hängen lassen. Ein neuer Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten des leten Vermieters auf. Ihr braucht keinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben oder nochmals Kaution zahlen. Sollte das Geld trotzdem weg sein, dann behaltet einfach vor einem Umzug die letzten zwei bis drei Kaltmieten (Kaution) ein und seht das als Eure Kaution. Auf die Zinsen ( ) werded Ihr dann aber wohl verzichten müssen. Grüße Lutz PS.: Ich hatte noch nie eine Bestätigung über den Kautionseingang. ------------------ Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Axel Holzhäuer Mitglied Maschinenbauingenieur
 
 Beiträge: 101 Registriert: 04.02.2004 SWx2006 SP3.0
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 13:00 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Thika, an Deiner Stelle würde ich ganz einfach den Gerichtsvollzieher anrufen- sind in der Regel Menschen wie Du und ich. Die Kaution ist nicht Eigentum vom Vermieter sondern ein Pfand für den Fall, daß die Miete z.B. nicht pünktlich bezahlt wird oder beim Auszug Schäden vorhanden sind, die Du nicht begleichen möchtest. Du solltest mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. Wenn der Gerichtsvollzieher sich ganz blöd stellt (glaube ich nicht), dann solltest Du die hinterlegte Summe (2 Monatsmieten?) einfach einbehalten (keine Miete bezahlen) mit dem Hinweis, daß für diese Zeit die Kaution verwendet werden soll. Um ganz sicher zu gehen, ist der Vorschlag sicherlich gut über den Mieterbund zu gehen. Viel Glück. Gruß Axel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 13:16 <-- editieren / zitieren -->
Ich antworte mal als Wowi: @Axel: Die Kaution darf nicht mit der Miete verrechnet werden! Einfach mal zwei Monate nicht zahlen und das mit der Kaution verrechnen lassen, geht nicht. Da gibts ein Aufrechungsverbot. Nicht bezahlte Mieten rechtfertigen eine Kündigung! Vorsicht mit solchen Hinweisen. Das kann schnell in Auge gehen! @thika Wenn im Mietvertrag die Kaution vereinbart ist und du diese überwiesen hast, musst du dich an den "Vollstrecker" wenden. Dieser regelt ab sofort ALLE Geldangelegenheiten. Erkläre ihm den Vorgang. Er entscheidet! Er hat erstmal alle Pflichten aus dem Mietvertrag zu erfüllen und dazu gehört auch die Anlage und Verwaltung von Kautionen! Gruß, Gunnar ------------------ Jetzt lesen: Terra Nova - Kapitel 6: Califax Und hier gehts zum Gästebuch von Gunnar und Califax Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 13:20 <-- editieren / zitieren -->
normalerweise wäre doch die vermiterin verpflichtet gewesen, das geld bestmöglichst anzulegen. sprich: das geld ist nicht ihr eigentum!?!?!?!, sie verwaltet es bloss oder irre ich mich da weil ich hätte jetzt gesagt, das der mieter sein geld aus der pfändung vorrangig vor anderen bekommt ------------------ rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen belustigung [Diese Nachricht wurde von khaalan am 22. Jun. 2006 editiert.] |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 13:34 <-- editieren / zitieren -->
Jetzt melde ich mich noch mal kurz.... Hab mal etwas gesucht und folgendes gefunden: ---- § 815 Gepfändetes Geld (1) Gepfändetes Geld ist dem Gläubiger abzuliefern. (2) Wird dem Gerichtsvollzieher glaubhaft gemacht, dass an gepfändetem Geld ein die Veräußerung hinderndes Recht eines Dritten bestehe, so ist das Geld zu hinterlegen. Die Zwangsvollstreckung ist fortzusetzen, wenn nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der Pfändung eine Entscheidung des nach § 771 Abs. 1 zuständigen Gerichts über die Einstellung der Zwangsvollstreckung beigebracht wird. (3) Die Wegnahme des Geldes durch den Gerichtsvollzieher gilt als Zahlung von Seiten des Schuldners, sofern nicht nach Absatz 2 oder nach § 720 die Hinterlegung zu erfolgen hat. ---------- § 771 Drittwiderspruchsklage (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind diese als Streitgenossen anzusehen. (3) Auf die Einstellung der Zwangsvollstreckung und die Aufhebung der bereits getroffenen Vollstreckungsmaßregeln sind die Vorschriften der §§ 769, 770 entsprechend anzuwenden. Die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßregel ist auch ohne Sicherheitsleistung zulässig. ------- Quelle: http://bundesrecht.juris.de/zpo/index.html ------- Also wenn ich das richtig verstehe musst du dem Gerichtsvollzieher nur nachweisen dass die Kaution in Höhe von ???,-¤ euch gehört. Evtl. reicht da schon der Mietvertrag. Ob jetzt unbedingt eine Empfangsbestätigung nötig ist weiss ich nicht. Da aber die Mietkaution ein wesentlicher bestandteil des Mietvertrages ist, wäre bei nichtbezahlung bzw. hinterlegung der Mietvertrag gar nicht erst zustande gekommen. Also sollte euch der von beiden Parteien unterschriebener Mietvertrag ausreichen. ich denke mal, dass du Rechtsschutzversichert bist (wer ist das nicht?), dann geh doch einfach mal zu einem Anwalt deines Vertrauens und lasse dich in der Sache mal beraten.
------------------ Grüße aus dem Allgäu. Christian -jpsonics- J. ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 13:55 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics:
ich denke mal, dass du Rechtsschutzversichert bist (wer ist das nicht?), dann geh doch einfach mal zu einem Anwalt deines Vertrauens und lasse dich in der Sache mal beraten.
Sorry Leute, konnte nur gaaanz schnell überfliegen, komme erst nachher richtig dazu.. Aber Ihr seid ja wie stets große Klasse!! ------------------ Schreibfehler mache nicht ich, sondern die Tastatur. Beschwert euch also an der richtigen Stelle. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Gruber Mitglied AE Engineer
 
 Beiträge: 286 Registriert: 08.03.2002 IV 8
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 15:47 <-- editieren / zitieren -->
ich hab mal eine grundsätzliche frage zu den zinsen der kaution... bekommt die beim auszug aus der wohnung der mieter oder der vermieter?? (ich ziehe nächsten monat aus meiner wohnung aus, und die kaution lag immerhin 3 jahre auf einem sparbuch...) ------------------ Wer von der Vergangenheit nichts weiß kennt die Gegenwart nicht und wird nie eine Ahnung von der Zukunft haben! Gruß aus Österreich Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jester_Karbach Plauderprofi V.I.P. h.c. Ist doch kein Spiel ;-)

 Beiträge: 7271 Registriert: 09.01.2006 Häh? Was?
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 15:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Thomas Gruber: ich hab mal eine grundsätzliche frage zu den zinsen der kaution... bekommt die beim auszug aus der wohnung der mieter oder der vermieter?? (ich ziehe nächsten monat aus meiner wohnung aus, und die kaution lag immerhin 3 jahre auf einem sparbuch...)
Die bekommt der Mieter! ------------------ Grüsse Jester Buchstabenverschluck-und verdreher hat wieder zugeschlagen; für sachdienliche Hinweise gibts nüchts Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
romi_cad Plauderprofi V.I.P. h.c. multitasking mit diplom

 Beiträge: 3107 Registriert: 22.01.2004 ... under the rainbow
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 15:52 <-- editieren / zitieren -->
|
Thomas Gruber Mitglied AE Engineer
 
 Beiträge: 286 Registriert: 08.03.2002 IV 8
|
erstellt am: 22. Jun. 2006 15:57 <-- editieren / zitieren -->
das sind ja mal gute nachrichten!! Danke ------------------ Wer von der Vergangenheit nichts weiß kennt die Gegenwart nicht und wird nie eine Ahnung von der Zukunft haben! Gruß aus Österreich Thomas Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
|
erstellt am: 23. Jun. 2006 07:20 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Thomas Gruber: das sind ja mal gute nachrichten!!...
Haha! Durchnittlich 1% Zinsen auf ein Sparbuch, abzüglich der 30% jährlicher Zinsabschlagsteuer - was bleibt da an Zinsen übrig? Gehe nicht mit zu großen Erwartungen ran.
Grüße Lutz ------------------ Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
|
erstellt am: 23. Jun. 2006 07:48 <-- editieren / zitieren -->
Ich glaube es sind 2% dennoch wird es mager sein. Wie kommst Du auf die Idee das die Zinsen der Vermieter bekommen könnte? Ist das sein Geld? Das ist Dein Geld das lediglich zur Sicherheit dient und der Gesetzgeber hat beschlossen das das Geld trotzdem arbeiten kann. Gruß Tim ------------------ P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet. Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab. (Gilt natürlich nur für Männer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |