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Autor Thema:  Prepaid-Handy Kündigung (488 mal gelesen)
schlotti
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Beiträge: 101
Registriert: 15.01.2004

erstellt am: 21. Jun. 2006 10:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Tag,

ich habe (noch) ein Prepaid-Handy. Nun bin ich angeschrieben worden, dass ich doch gefälligst mein Guthaben aufladen sollte, da mir sonst die Nummer für immer gesperrt wird!!!! (15¤ für 9 Monate telefonieren, 25 ¤ für 12 oder 15 Monate oder so ähnlich)

Ich hatte das vor 2 Jahren schon einmal durch. Tatsächlich wird abgeschalten wenn man keinen bestimmten Betrag auflädt.

Nun mal meine Frage. Mir war so als ob mal irgendein OLG oder so dies den Betreibern untersagt und diese Kündigungen für unwirksam erklärte.

Kennt sich da jemand mit dieser Rechtslage aus.

MfG Schlotti

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 21. Jun. 2006 10:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Suchst Du das?

Grüße Lutz

------------------
Glück Auf!

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Jörg Schwenke
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Ingenieur Tiefbau


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Beiträge: 248
Registriert: 27.09.2005

GEOvision 9.1 @ i7; W10 x64<P>Im Zoo: CADdy 11 + ACAD 10 @ i486DX2-66; Miro-Tiger 8
SPEA Graphiti Hilite; DOS 5.0 + WIN 3.11

erstellt am: 21. Jun. 2006 10:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

bei mir hat schon mal ein Anruf genügt, die Karte wieder in Betrieb zu nehmen, nachdem sie schon abgeschaltet war. Da musste ich nicht einmal die Karte aufladen. (Anno 2002 bei D1)

Jörg

------------------
Jörg

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schlotti
Mitglied



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Beiträge: 101
Registriert: 15.01.2004

erstellt am: 21. Jun. 2006 11:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja genau das habe ich gesucht.

Aus dem Text geht aber hervor das dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Hat sich in der Zwischenzeit schon etwas getan?

ich glaub ich muss mal anrufen, oder?

MfG Schlotti

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smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 23. Jun. 2006 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

schlotti
Mitglied



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Beiträge: 101
Registriert: 15.01.2004

erstellt am: 23. Jun. 2006 11:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo

Habe ich heute auch in der Zeitung gelesen.
Zufälle gibts.

Es kann aber noch Beschwerde beim BGH eingereicht werden.

Ich werd mal anrufen!

MfG Schlotti

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