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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Inkasso-Mahnung aus heiterem Himmel (1295 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Jun. 2006 10:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich habe eine Inkasso-Mahnung bekommen, dass ich meine 10 Euro
Praxisgebürh für das Quartal 01/2005 bezahlen soll, einschließlich
+10 Euro Bearbeitungsgebühr +5 Euro Mahngebühren.

Mir ist nichts bekannt, dass ich vor 1,5 Jahren mal eine Praxisgebühr
vergessen habe, und eine Mahnung/Erinnerung/Anruf habe ich auch nie
bekommen. Ist diese Inkasso-Mahnung ohne jegliche Vorwarnung rechtlich
überhaupt in Ordnung?

Was würdet Ihr machen? Schweigend bezahlen, oder erst mal Einspruch
einreichen?

------------------
Viele Grüße
Uli

Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (Smileys )

Harry Dutch
Mitglied



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Beiträge: 413
Registriert: 22.10.2005

ProgeCAD2006 (IntelliCAD)
AutoCad 2006
SolideEdge

erstellt am: 05. Jun. 2006 11:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

- formloser einspruch,
- anforderung von belegen (nähere angaben)
- anforderung nachweis der vertretungsbefugnis durch den arzt
(inkassounternehmen arbeiten i.d.r. auf erfolgsbasis d.h.
ohne rechtsgültige schriftliche beauftragung)

------------------
Faulheit
Ungerechtfertigte Gelassenheit einer Person niederen Standes.

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highway45
Moderator
Bastler mit Diplom




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Beiträge: 5201
Registriert: 14.12.2004

Schluß mit lustig

erstellt am: 05. Jun. 2006 11:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Und wenn, dann nur die 10 euros bezahlen. Fertig !

------------------
Matthias

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Markus_30
Moderator
CAx-Architect


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Beiträge: 205
Registriert: 21.03.2005

erstellt am: 05. Jun. 2006 14:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von highway45:
Und wenn, dann nur die 10 euros bezahlen. Fertig !

Da wär ich vorsichtig und würd erst mal schaun, ob du wirklich derjenige welche warst, der die Praxisgebühr nicht bezahlt hat. Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass die Leute aufgrund einer Namensähnlichkeit schlicht verwechselt worden sind. 10 Euro sind immerhin 10 Euro. Für ein Essen beim Italiener reichts bestimmt 

------------------
Gruß 

Markus

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 05. Jun. 2006 18:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Uli,

ist doch ganz einfach, wenn der Arzt in Deiner Nähe ist gehe doch einfach vorbei, weiße Dich aus, dass Du es bist und lasse Dir die Krankenakte zeigen. Dort sollte ja vermerkt sein, ob Du überhaupt da warst und wenn ja, ob Du auch die 10 Euronen auf den Tisch gelegt hast.
Jedenfalls, so würde ich das machen und überpfüfe Deinen Terminkalender ob Du in diesem Vierteljahr einen Arzstbesuch hattest.

Gruß aus Berlin Gerhard

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AustiPrivat
Mitglied
Maschinenbaukonstrukteur


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Beiträge: 178
Registriert: 25.11.2004

erstellt am: 05. Jun. 2006 21:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

also, ich bezahle immer Bar. Da kann dann nichts derartiges kommen.
Es sei denn, das Ganze ist Schwindel.

------------------
 
Gruß
Manfred

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highway45
Moderator
Bastler mit Diplom




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Beiträge: 5201
Registriert: 14.12.2004

Schluß mit lustig

erstellt am: 05. Jun. 2006 21:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn du bezahlen mußt, dann besser direkt die 10 Euro bei einem Arzt, als bei der Inkasso-Firma, denn die werden mindestens die 10 Piepen Bearbeitungsgebühr noch draufschlagen, der Arzt nicht.
Soweit ich weiß, sind Mahngebühren grundsätzlich nicht zahlungspflichtig, Bearbeitungsgebühr wohl.

Und natürlich: erst mal prüfen das Ganze.
Sind die Einzahlungen nicht auch bei der Krankenkasse hinterlegt ?

Und sowieso: ich drück dir die Daumen !

------------------
Matthias

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Ex-Mitglied

erstellt am: 06. Jun. 2006 00:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also bei dem Arzt war ich schon, und es kann auch sein, dass die
Arzthelferin vergessen hat zu kassieren.

Aber warum bekomme ich dann keine Mahnung oder zumindest einen Anruf,
sondern gleich einen Inkasso-Brief mit 150% Gebühren?!  Und das nach
1,5 Jahren...

------------------
Viele Grüße
Uli

Wer nicht genießt, wird ungenießbar...  (Smileys )

ralficad
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Beiträge: 9772
Registriert: 25.11.2005

AMD Athlon XP 2800;
2,08 GHz 1,0 GB RAM
WIN XP Prof., SP2
ACAD 2005 - nackig, EPT

erstellt am: 06. Jun. 2006 05:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

... weils alles Verbrecher sind.   Mach du mal als Firma jemand'nen Einlauf, weil er nicht pünktlich gezahlt hat. Den biste als Kunden los, ob du im Recht bist oder nicht. Nun kannste zwar dem Staat die Freundschaft (oder alle Geschäftsbeziehungen) kündigen, hilft dir aber nicht.
Monopolstellung - wo ist das Kartellamt??

------------------
ralfi

Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht.
st.w.

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SmilingDevil
Mitglied
Dipl. Ing.


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Beiträge: 1329
Registriert: 02.09.2005

erstellt am: 06. Jun. 2006 10:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich hätte das zuerst mal für eine Abzockermasche gehalten.. einfach mal Leute anschreiben, behaupten da wären Gebühren fällig gewesen..  An der Stelle würde ich den Arzt mal fragen ob er sie noch alle hat gleich mit Inkasso rumzumachen, keine Ahung wie lange du da schon Patient bist, aber mein Arzt würde mich anrufen, und sagen "hey Axel, ich hab da.." und gut wär das. Klingt doch sehr seltsam, zumal er dir nicht beweisen kann das Du es NICHT gezahlt hast. Wenn Du ein Prinzipienreiter bist, geh zum Anwalt. Wenn du Deinen Arzt magst, zahl die 10 Euro, denn der behält das nicht sondern reicht das nur weiter, muss aber die Buchhaltung für die Krankenkasse machen, für den ist das nur Ärger, und kein Gewinn.

Axel

------------------
Probleme sind nur bislang unbearbeitete Aufgaben..

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Tigrar
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



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Beiträge: 3394
Registriert: 01.03.2005

Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 06. Jun. 2006 11:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich würde nix zahlen von dem ich nicht überzeugt bin.

Ich muss immer sofort die 10 EUR löhnen. Wenn die es verpennen pech.
Sollen die mir erstmal nachweisen das ich das nicht bezahlt habe bei meinem Arztbesuch. Mahrgebuhren ohne eine Mahnung erhalten zu haben würde ich erst recht nicht zahlen. Auch mit Mahnung wäre das fragwürdig.

Ich würde mal mim Anwalt winken. Und sowieso ohne belegende Unterlagen zahle ich keinen Cent wenn ich nicht sicher bin das es so gewesen ist.

Gruß
Tim

------------------

P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet.
Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab.    (Gilt natürlich nur für Männer)

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