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Autor
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Thema: Inkasso-Mahnung aus heiterem Himmel (1295 mal gelesen)
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 05. Jun. 2006 10:34 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, ich habe eine Inkasso-Mahnung bekommen, dass ich meine 10 Euro Praxisgebürh für das Quartal 01/2005 bezahlen soll, einschließlich +10 Euro Bearbeitungsgebühr +5 Euro Mahngebühren. Mir ist nichts bekannt, dass ich vor 1,5 Jahren mal eine Praxisgebühr vergessen habe, und eine Mahnung/Erinnerung/Anruf habe ich auch nie bekommen. Ist diese Inkasso-Mahnung ohne jegliche Vorwarnung rechtlich überhaupt in Ordnung? Was würdet Ihr machen? Schweigend bezahlen, oder erst mal Einspruch einreichen? ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (Smileys ) |
Harry Dutch Mitglied
 
 Beiträge: 413 Registriert: 22.10.2005 ProgeCAD2006 (IntelliCAD) AutoCad 2006 SolideEdge
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erstellt am: 05. Jun. 2006 11:02 <-- editieren / zitieren -->
- formloser einspruch, - anforderung von belegen (nähere angaben) - anforderung nachweis der vertretungsbefugnis durch den arzt (inkassounternehmen arbeiten i.d.r. auf erfolgsbasis d.h. ohne rechtsgültige schriftliche beauftragung) ------------------ Faulheit Ungerechtfertigte Gelassenheit einer Person niederen Standes. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
highway45 Moderator Bastler mit Diplom
       

 Beiträge: 5201 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 05. Jun. 2006 11:54 <-- editieren / zitieren -->
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Markus_30 Moderator CAx-Architect
 
 Beiträge: 205 Registriert: 21.03.2005
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erstellt am: 05. Jun. 2006 14:21 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von highway45: Und wenn, dann nur die 10 euros bezahlen. Fertig !
Da wär ich vorsichtig und würd erst mal schaun, ob du wirklich derjenige welche warst, der die Praxisgebühr nicht bezahlt hat. Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass die Leute aufgrund einer Namensähnlichkeit schlicht verwechselt worden sind. 10 Euro sind immerhin 10 Euro. Für ein Essen beim Italiener reichts bestimmt ------------------ Gruß  Markus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
   
 Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 05. Jun. 2006 18:31 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Uli, ist doch ganz einfach, wenn der Arzt in Deiner Nähe ist gehe doch einfach vorbei, weiße Dich aus, dass Du es bist und lasse Dir die Krankenakte zeigen. Dort sollte ja vermerkt sein, ob Du überhaupt da warst und wenn ja, ob Du auch die 10 Euronen auf den Tisch gelegt hast. Jedenfalls, so würde ich das machen und überpfüfe Deinen Terminkalender ob Du in diesem Vierteljahr einen Arzstbesuch hattest. Gruß aus Berlin Gerhard Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AustiPrivat Mitglied Maschinenbaukonstrukteur
 
 Beiträge: 178 Registriert: 25.11.2004
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erstellt am: 05. Jun. 2006 21:21 <-- editieren / zitieren -->
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highway45 Moderator Bastler mit Diplom
       

 Beiträge: 5201 Registriert: 14.12.2004 Schluß mit lustig
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erstellt am: 05. Jun. 2006 21:41 <-- editieren / zitieren -->
Wenn du bezahlen mußt, dann besser direkt die 10 Euro bei einem Arzt, als bei der Inkasso-Firma, denn die werden mindestens die 10 Piepen Bearbeitungsgebühr noch draufschlagen, der Arzt nicht. Soweit ich weiß, sind Mahngebühren grundsätzlich nicht zahlungspflichtig, Bearbeitungsgebühr wohl. Und natürlich: erst mal prüfen das Ganze. Sind die Einzahlungen nicht auch bei der Krankenkasse hinterlegt ? Und sowieso: ich drück dir die Daumen ! ------------------ Matthias Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 06. Jun. 2006 00:01 <-- editieren / zitieren -->
Also bei dem Arzt war ich schon, und es kann auch sein, dass die Arzthelferin vergessen hat zu kassieren. Aber warum bekomme ich dann keine Mahnung oder zumindest einen Anruf, sondern gleich einen Inkasso-Brief mit 150% Gebühren?! Und das nach 1,5 Jahren... ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... (Smileys ) |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 06. Jun. 2006 05:59 <-- editieren / zitieren -->
... weils alles Verbrecher sind.  Mach du mal als Firma jemand'nen Einlauf, weil er nicht pünktlich gezahlt hat. Den biste als Kunden los, ob du im Recht bist oder nicht. Nun kannste zwar dem Staat die Freundschaft (oder alle Geschäftsbeziehungen) kündigen, hilft dir aber nicht. Monopolstellung - wo ist das Kartellamt?? ------------------ ralfi Man muss das Rad nicht neu erfinden, man muss nur wissen, wie man es dreht. st.w. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
SmilingDevil Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1329 Registriert: 02.09.2005
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erstellt am: 06. Jun. 2006 10:43 <-- editieren / zitieren -->
ich hätte das zuerst mal für eine Abzockermasche gehalten.. einfach mal Leute anschreiben, behaupten da wären Gebühren fällig gewesen.. An der Stelle würde ich den Arzt mal fragen ob er sie noch alle hat gleich mit Inkasso rumzumachen, keine Ahung wie lange du da schon Patient bist, aber mein Arzt würde mich anrufen, und sagen "hey Axel, ich hab da.." und gut wär das. Klingt doch sehr seltsam, zumal er dir nicht beweisen kann das Du es NICHT gezahlt hast. Wenn Du ein Prinzipienreiter bist, geh zum Anwalt. Wenn du Deinen Arzt magst, zahl die 10 Euro, denn der behält das nicht sondern reicht das nur weiter, muss aber die Buchhaltung für die Krankenkasse machen, für den ist das nur Ärger, und kein Gewinn. Axel
------------------ Probleme sind nur bislang unbearbeitete Aufgaben.. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 06. Jun. 2006 11:11 <-- editieren / zitieren -->
Ich würde nix zahlen von dem ich nicht überzeugt bin. Ich muss immer sofort die 10 EUR löhnen. Wenn die es verpennen pech. Sollen die mir erstmal nachweisen das ich das nicht bezahlt habe bei meinem Arztbesuch. Mahrgebuhren ohne eine Mahnung erhalten zu haben würde ich erst recht nicht zahlen. Auch mit Mahnung wäre das fragwürdig. Ich würde mal mim Anwalt winken. Und sowieso ohne belegende Unterlagen zahle ich keinen Cent wenn ich nicht sicher bin das es so gewesen ist. Gruß Tim ------------------ P.S.: Hab Dich im Popo-Club angemeldet. Die Männer mit der Lederkappe holen Dich heute Abend ab. (Gilt natürlich nur für Männer) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |