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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Mietrecht (1001 mal gelesen)
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 01. Feb. 2006 14:53 <-- editieren / zitieren -->
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oberkaffeetante Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1192 Registriert: 19.05.2005 Pentium 4 3,2GHz 1 Gbyte RAM Win XP Pro SP2 NVidia Quadro FX 1100 SWX 06 SP4.0
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erstellt am: 01. Feb. 2006 14:59 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: Hallöle,hat wer ahnung von Mietrecht?
Wahrscheinlich ein spezieller Anwalt  Nee aber Spass beiseite, um hier Fragen zum Mietrecht zu beantworten solltest du schon etwas ins Detail gehen, z.B. Mietrecht aus Sicht des Vermieters oder Mieters. Wenn du etwas präziser Fragst wird dir geholfen... Gruß Uwe
------------------ Aka * Bahnhofsvorsteher * Überflieger ------------------ Lebe fröhlich lebe Heiter wie der Spatz am Blitzableiter Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002
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erstellt am: 01. Feb. 2006 14:59 <-- editieren / zitieren -->
Nicht wirklich! Aber vielleicht stellst du die Frage von deinem Kumpel trotzdem. Mist, bin nicht schnell genug gewesen! ------------------ *** Wer seinen Weg kennt, weiss bis wohin man zu weit gehen kann *** [Diese Nachricht wurde von THSEFA am 01. Feb. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:14 <-- editieren / zitieren -->
1) Wenn der Filter (Vlies) in der Lüftungsanlage (5Jahre) fehlt und dadurch Verschmutzungen auftreten die kaum zu beseitigen sind, wer muss dafür aufkommen? 2) Kann der Vermietet einem eine Vorabnebenkostenabrechnung beim Auszug aufs Auge drücken die auf der Mutmaßung der Hausverwaltung basiert und dann nachdem die Kosten feststehen richtig abrechnen obwohl der VErmieter die Rechnung erst will wenn die Kosten fest stehen? Danke Gruß Tim Übrigens, niemals Rechtschutz bei der Rechtschutz Union abschließen!!!! Die Zahlen nichts! Spart besser das Geld da habt Ihr wesentlich mehr von! 2x noch nicht einmal das Beatungsgespräch bezahlt!!! ------------------ Viel Glück! Bei CATIA ist Glück nie verkehrt... Ob V4 oder V5 ist egal  P.S.: ProE ist auch nicht besser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
romi_cad Plauderprofi V.I.P. h.c. multitasking mit diplom

 Beiträge: 3107 Registriert: 22.01.2004 ... under the rainbow
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:20 <-- editieren / zitieren -->
http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/189091/028-5835894-6226940 kann ich empfehlen. es gibt auch mieterverbände in jeder stadt... die örtliche gegebenheiten kennen und die beratungen anbieten für jahresbeitrag . allgemein gilt...der gesunde menschenverstand sagt so..und das gesetzt auch..aber dann kommst du vor gericht..und der richter ist mitglied im hausbesitzerverein...und dann hast du keine chancen. mein anwalt ..der in der stadt 15 km weiter praktiziert... war fassungslos.. nur mir war es dann zu blod... jahrelang zu streiten. zu 1. nach gesundem menschenverstand der besitzer. zu 2. wieso machtst du nicht richtige abrechnung von firmen ( wasserwerke.. etc).. mutmassliche abrechnungen gelten nicht..weil der vermieter seine abrechnung mit belegen nachweissen muss. kann er diese nicht vorlegen..ist abrechnung ungültig. [Diese Nachricht wurde von romi_cad am 01. Feb. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tkonradt Mitglied
  
 Beiträge: 601 Registriert: 23.01.2006 WIN XP Prof. Pro/E Wildfire 2 Pro Intralink 3.4 Micro Station V8
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:25 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, das sind sehr gute Fragen. zu 1) Ich würde sagen, der Verursacher muß die Kosten tragen. Wenn der Filter bei Eurem Einzug gefehlt hat muß das der Vermieter tragen, da Ihr die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand (müßte im Mietvertrag stehen) übernommen habt. Außerdem ist er für die Lüftungsanlage und deren Funktion verantwortlich. Wenn Ihr den Filter ausgebaut haben solltet, müßt Ihr den Schaden bezahlen. zu 2) So weit ich weiß darf der Vermieter Euch eine Vorabrechnung stellen, die sich an den Vorjahren orientiert. Das dient dazu, evtl. entstandene Kosten zu decken. Bei der endgültigen Nebenkostenabrechnung werden die bezahlten Beträge angerechnet. Das ist aber sicherlich eine Sache die zwischen Mieter und Vermieter besprechen sollte. ------------------ Greetings, Thorsten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:30 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:32 <-- editieren / zitieren -->
Gesunder Menschenverstand ist bei denen so eine Sache... Zu 1.) Ich sehe es genauso. Es ist aber damit zu rechnen das er sagt das die Verschmutzungen nicht daher kommen obwohl eine Wohnung in die ich schauen konnte ebenfalls diese Verfärbungen aufwiesen. Da es dort einen Filter gab waren diese jedoch nicht so stark wie bei uns. Wer muss nun was beweisen? Er das es nicht aus dem Schacht kam oder wir das es aus dem Schacht kam? Zu 2.) Die Nebenkostenabrechnung ist erst mitte bis Ende des Jahres gemacht und der will halt vorher sein Geld. Hab aber schon gesagt das ich mir die Arbeit nicht 2x machen möchte. Ob das OK ist wusste ich bis jetzt allerdings noch nicht. Gruß Tim ------------------ Viel Glück! Bei CATIA ist Glück nie verkehrt... Ob V4 oder V5 ist egal  P.S.: ProE ist auch nicht besser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
NoIdea Mitglied Entwicklungsingenieur
 
 Beiträge: 432 Registriert: 14.05.2003 er kam, sah und hatte keine Idee
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:33 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:36 <-- editieren / zitieren -->
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:37 <-- editieren / zitieren -->
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A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 01. Feb. 2006 15:42 <-- editieren / zitieren -->
@Tigrar: Damit kann ich leben Ich dachte Du freust Dich über diese Antwort bestimmt genauso wie Wolfgang ------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

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erstellt am: 01. Feb. 2006 16:04 <-- editieren / zitieren -->
Na wenn es was eigenes gewesen wäre wäre es OK aber so wars stink langweilig. Lass Dir was eigenes einfallen. Er hat doch seine Antwort die da heißt Kunde fragen.
Wenn er jedoch so getan hat als ob er es kenn isser selber schuld. Das ich meinem Mieter nicht die Karten auf den Tisch lege damit der mich ausziehen kann ist wohl logisch. Daher finde ich den Zusammenhang recht unpassend. Gruß Tim ------------------ Viel Glück! Bei CATIA ist Glück nie verkehrt... Ob V4 oder V5 ist egal  P.S.: ProE ist auch nicht besser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 01. Feb. 2006 16:12 <-- editieren / zitieren -->
Hey, komm wieder runter. Ich hab eigentlich das Gefühl, das unsere Art von Humor ähnlich sind, und daher bewusst in Deinem Post geklaut. Gerade das fand ich witzig. Ich fand auch Deine Antwort im betreffenden Thread nicht schlecht, im Gegenteil. Also bleib locker ------------------ Ob man seine Kinder gut erzogen hat, erkennt man am Verhalten seiner Enkelkinder. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
zioba Mitglied Bauingenieur
 
 Beiträge: 166 Registriert: 04.06.2004
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erstellt am: 01. Feb. 2006 16:42 <-- editieren / zitieren -->
zu 1.) so eine Lüftungsanlage wird doch sicher jährlich gewartet. !!!Hat da niemand gemerkt, dass der Filter fehlt? (Die werden i.d.R. bei einer jährlichen Wartung getauscht.) Derjenige, der für die Wartung zuständig ist (Vermieter/Eigentümer) zahlt die Kosten des fehlenden Filters. zu 2.) Als Mieter hat man ein Recht darauf, zeitnah beim Auszug eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Die blose Aussage, man möchte sich die Arbeit nicht 2x machen, ist nicht zulässig. Immerhin werden bei Auszug die Zählerstände abgelesen und anhand dieser Zählerstände kann man eine Abrechnung machen.
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 01. Feb. 2006 18:28 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: hat wer ahnung von Mietrecht?
Mein Favorit: http://www.bmgev.de/ Gruß
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Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 02. Feb. 2006 07:42 <-- editieren / zitieren -->
THX an alle. Ab Fr. sollte ich priv. wieder Internet haben und werde diese Foren durchforsten. Bei der Arbeit bin ich z.Z. recht eingespannt (was man auch an meinen selten gewordenen Posts merkt). Bitte weiterposten ^^ @Balou: ich hätte es bestimmt witzig empfunden wenn es hier nicht um eine Menge Geld aus meiner Tasche gehen würde. Gruß Tim ------------------ Viel Glück! Bei CATIA ist Glück nie verkehrt... Ob V4 oder V5 ist egal  P.S.: ProE ist auch nicht besser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 04. Feb. 2006 13:18 <-- editieren / zitieren -->
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Langenhorst Mitglied Konstrukteur/Bauzeichner
 
 Beiträge: 166 Registriert: 21.02.2003
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erstellt am: 04. Feb. 2006 18:49 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Tim, eine grundsätzliche Aussage kann man (wie meistens) in deinem Fall nicht machen. Zu 1: Hier wird wohl zuerst zu prüfen sein, wer wofür verantwortlich ist. Es könnte auch sein, dass der Vemieter die Nutzung und Wartung dem Mieter auferlegt. Dieses ist aber eher unwahrscheinlich, wenn es sich um ein Gebäude mit mehreren Einheiten handelt. Sollte der Vermieter allerdings die Wartungskosten in Rechnung gestellt haben, würde dieser Schaden meines Erachtens nach durch ihn bzw. die Wartungsfirma getragen werden müssen. Ausnahmen: Wenn trotz regelmäßiger Wartung trotzdem Reinigungskosten anfallen oder wenn dem Mieter bereits seit längerem bekannt ist, dass der Filter fehlt. Ein Mieter ist nämlich grundsätzlich zur Meldung ihm bekannter Mängel an den Besitzer verpflichtet. Und ein Vermieter wird sicherlich den (Folge-) Schaden nicht übernehmen, wenn ihm dieser erst jetzt bekannt wird, der Mieter aber schon lange davon wusste. Zu 2: Für die Nebenkostenabrechnung gibt es verbindliche Fristen. Selbstverständlich kann der Vermieter in der Höhe begründete Abschläge fordern. Diese sollten dann aber auch auf einer nachvollziehbaren Berechnung beruhen. Eine endgültige Abrechnung kann aber oft erst erstellt werden, wenn alle nötigen Daten vorliegen. Manche Rechnungen erhält der Vermieter auch erst nachträglich und deshalb kann er bestimmte Kosten auch erst danach festlegen. Beispiel: Die Schornsteinfegergebühren fallen erst im April eines Jahres an, der Mieter zieht jedoch schon Ende Februar aus. Da der Mieter diese Kosten (je nachdem, was im Mietvertrag festgelegt wurde) anteilig übernehmen muss (2 Zwölftel = 2 Monate des Jahres), können diese Kosten auch erst nach Erhalt der Rechnung bestimmt werden. Alles in allem kann man im Streitfall nur dazu raten, eien Anwalt zu konsultieren. Oder aber man erkundigt sich und versucht dem Vermieter den eigenen Standpunkt darzulegen und einigt sich mit ihm. Schöne Grüße, Michael ------------------ [Diese Nachricht wurde von Langenhorst am 04. Feb. 2006 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
salsero Mitglied Maschinenbauingenieur
   
 Beiträge: 1124 Registriert: 19.11.2003
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erstellt am: 06. Feb. 2006 13:49 <-- editieren / zitieren -->
zu Punkt 1: Entweder hast du eine gute Rechtsschutzversicherung, die bereit ist dich zu unterstützen oder du machst besser gute Miene zum bösen Spiel. Generell würde ich sagen, daß dafür die Hausverwaltung zuständig ist. Die kann, muß aber nicht, mit dem Vermieter identisch sein (Beispiel Eigentumswohnung die weitervermietet ist). Nun hat der Mieter üblicherweise die Verpflichtung den Vermieter auf Missstände in der Wohnung aufmerksam zu machen. Ergo, wenn der Vermieter selbst nicht über das Fehlen des Filters informiert war (und das wirst du nur schwerlich beweisen können), hättest du ihn schon vor Jahren auf die zunehmenden Verfärbungen aufmerksam machen müssen. Da du dies unterlassen hast, mußt du nun auch die höheren Renovierungskosten tragen. Wußte der Mieter allerdings davon und kannst du das beweisen, dann bist du fein raus. Allerdings wird der Mieter dann auch kaum die Renovierungskosten von dir verlangen. Soweit die Rechtsgrundlage...aber es wird noch komplizierter. Es gibt für alle Lüftungen eine Art Mindestverschmutzungsgrad der erlaubt ist. D.h. unabhängig vom Filter wird es an Lüftungsstellen immer zu Verschmutzungen kommen. Du müsstest nun durch Messungen eines neutralen Sachverständigen beweisen, daß die zulässigen Mengen überschritten werden. Auf den Kosten bleibst du unter Umständen sitzen. Also mein guter Rat: Versuch mit dem Vermieter einen Kompromiss auszuhandeln...ist die günstigste Alternative. zu Punkt 2: Abschlagszahlungen bei Auszug sind allgemein üblich und damit gebräuchliches Recht. Normalerweise werden die Verbrauchszahlen des letzten Jahres zugrunde gelegt. Da du aber ohnehin ja einen Warmmietanteil bezahlst, dürften die Kosten überschaubar sein. Wichtig ist, daß du dir alle Zählerstände (Wasser, Strom, Gas) aufschreibst, damit du die nachträgliche Abrechnung kontrollieren kannst. ------------------ Und der Duden irrt sich doch - leitende Tätigkeit schreibt man mit zwei "d" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 09. Feb. 2006 21:52 <-- editieren / zitieren -->
Naja irgendwie sagt jeder was anders. Z.B. wird in einem Forum das sich mit Mietrecht befasst gesagt ich müsste so einer Abschlagszahlung zustimmen. Nun ich habe es erstmal abgelehnt. Was mich ATM deutlich meht interessiert ist was kostet in etwa eine Beratung beim RA? Und kann jmd mir, jur. unbegabtem, dies erklären: Klick MICH! DANKE Gruß Tim ------------------ Viel Glück! Bei CATIA ist Glück nie verkehrt... Ob V4 oder V5 ist egal  P.S.: ProE ist auch nicht besser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |