Ne ne,
Steuern werden nicht verschenkt, sondern gerne und freiwillig gezahlt!
Und danach dann verschwendet, verschleudert oder verpulvert.
Die Schenkungssteuer, die ich oben erwähnte, sollte übrigens vom Arbeitgeber gezahlt werden und nicht von mir.
Dieses Prinzip gibt es übrigens schon - nur dass der Urlaubstag früher mal Buß- und Betttag hieß und die Schenkungssteuer in Form des Arbeitgeberanteils der Pflegeversicherung gezahlt wird.
Weihnachtliche Grüße,
Michael
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