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Thema: Steuern sparen oder zurückbekommen ??? (438 mal gelesen)
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 21. Dez. 2005 13:33 <-- editieren / zitieren -->
Ein Bekannter hat mir folgendes gemählt: anläßlich eines aktuellen Steuerseminars wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß zur Zeit - wie vor 3 Jahren die Vermögensteuer, die inzwischen nicht mehr erhoben wird - die Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht. Wer selbst genutztes Wohneigentum (ohne Vermietung) hat und bewohnt könnte gut beraten sein, den im Anhang vorformulierten Brief noch dieses Jahr an sein zuständiges Finanzamt zu senden. Stellt das Bundesverfassungsgericht später fest, daß die Grundsteuer tatsächlich wie die Vermögensteuer gegen Verfassungsrecht verstößt, erhält derjenige, der schon in 2005 den Antrag gestellt hat, die ab 2006 bezahlte Grundsteuer zurück, alle anderen sparen Grundsteuer erst ab dem Jahr, in dem der Spruch des Gerichtes Rechtskraft erhalten hat. Also - riskieren Sie 55 ct. Porto um Ihren Rechtsanspruch zu wahren. Im negativen Fall verlieren Sie max. 55 ct. Kann jemand damit was anfangen? Lohnt es sich, darauf zu reagieren? Im Anhang ist auch gleich der passende Vordruck!
------------------ ralfi Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Langenhorst Mitglied Konstrukteur/Bauzeichner
 
 Beiträge: 166 Registriert: 21.02.2003
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erstellt am: 21. Dez. 2005 18:21 <-- editieren / zitieren -->
Ich fürchte, das würde genauso wie vor einigen Jahren bei der Sozialversicherungspflicht bei Einmalzahlungen. Ich hatte auch vorsorglich einen Widerspruch an die Krankenkasse geschickt und was macht der Gesetzgeber bzw. das zuständigen Gerichte? Die ändern die Gesetze so, dass man als Bürger doch weiter zahlen muss. Und erst recht so, dass man nichts zurück bekommt. Um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich mal beim Steuerberater anfragen. Schöne Grüße, Michael P.S.: Bei der Steuergesetzänderungswut der letzen und jetzigen Regierung kann man ohnehin generell gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen. Wie soll man als normaler Mensch denn wissen, was in 5 Minuten gerade gilt. Etwas Planungssicherheit würde unserer Wirtschaft mehr bringen, als die ständigen Gesetzesänderungen. ------------------  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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