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Autor Thema:  Das Märchen vom „Link-Urteil“ (1278 mal gelesen)
smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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zu viele

erstellt am: 09. Dez. 2005 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/index.html

[Diese Nachricht wurde von smb am 09. Dez. 2005 editiert.]

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gismo
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erstellt am: 09. Dez. 2005 12:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

... das ist (mir) schon lange bekannt. Daher habe ich auf meinen Webseiten auch den Disclaimer von Daniel Rehbein verlinkt.
Ist viel zu lesen, aber trifft den wahren gehalt des Urteils recht gut 

CU
Thomas

------------------
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
gismo
Meine bescheidene Website

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smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Beiträge: 2976
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zu viele

erstellt am: 09. Dez. 2005 12:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

..mir auch, aber es kann ja nie schaden, denn es gibt sicherlich
Leute, nicht unbedingt hier, die Seiten am Start haben und sich
mit dem Thema nicht wirklich auseinandere setzen oder gesetzt haben.
Weiteres Thema wäre Impressum/Anbieter bzw. Anbieterkennzeichnung
etc.

Gruß SMB

P.S.: Deine Seiten sehen gut aus! 

------------------
Planung zum 2. CAD-Forum Stammtisch Saar

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Harry Dutch
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erstellt am: 09. Dez. 2005 12:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[QUOTE]Original erstellt von smb:

> Anmerken kann man daher noch, dass den Urteilen eines Landgerichts
> normalerweise keine sogenannte "Grundsatzwirkung" zukommt - d.h.
> vereinfacht, dass selbst wenn das LG Hamburg tatsächlich entschieden
> hätte, dass man generell für fremde Links verantwortlich zeichnet,
> ein anderes Gericht jederzeit hätte ein gegenteiliges Urteil fällen
> können
.ft.

ja aber 
hat zur tatzeit ein urteil eines AG oder LG in in einer gleichen
sache vorgelegen, dann kann ich mich unter hinweis auf die garantierte
rechtssicherheit des bürgers, darauf berufen.

ein richter wird sich bemühen sein urteil wasserdicht zu machen, oder
sich an das bereits ergangene urteil anlehnen.

geht der richter nicht auf das bereits ergangene urteil ein,
dann bietet sich die revision mit guten erfolgsaussichten an.

ein urteil welches revisionsresistent ist, ist ein qualitätsmerkmal
über richterische tätigkeit.

ein richter dessen urteile in hohen prozentzahlen von der revision
kassiert werden, wird auf seine beförderung lange warten müssen.

vg, harry

------------------
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denn sie suchen dein altersheim für dich aus.

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Langenhorst
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erstellt am: 09. Dez. 2005 15:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Jaja, so ist das hier in Deutschland.

Noch nicht einmal die Politik und die richterliche Gewalt kann einem sagen, was richtig und was falsch ist.

Das gleiche Problem habe ich mit meinen Homepages auch. Allerdings lasse ich dort lieber einen Disclaimer stehen, der mich nicht stört und vielleicht doch das eine oder andere enthält, was mich vor der Horde der abmahnenden Anwälte absichert. Trotz aller Distanzierungen überprüfe ich trotzdem gelegentlich die Links, die ich auf meinen Seiten habe. Und da ich nicht auf alle mögliche verlinke, ist dieses noch recht einfach.

Das nächste Problem ist und bleibt das Impressum. Wo darf oder muss es stehen? Was muss drin sein? Da ich meine Leistungen lediglich im Internet vorstelle und bewerbe - ein Auftrag jedoch nicht durch meine Homepage, sondern durch anderweitigen Kontakt (Anfrage, Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung etc.) zustande kommt - sehe ich auch nicht ein, warum jeder meine Steuernummer schon im Internet einsehen können soll. Einerseits soll man damit nicht an Daten von mir und über mich kommen, andererseits frage ich mich, warum dann diese Steuernummer dort veröffentlicht werden soll.

Und das schöne ist, dass man sogar in Fachforen und bei professionellen Homepageerstellern keine 100% rechtssichere Auskunft bekommen kann.

Hier hat unser Staat mal wieder ein weiteres Instrument gefunden, wie man aus einem braven Bürger einen Kriminellen macht. Ich persönlich sehe jedenfalls kein Problem darin, dass nicht alle Daten auf jeder Homepage erscheinen. Schließlich findet man den Verantwortlichen auch bei der Denic. Und unserer Staatsanwaltschaften sollten doch dann auch in der Lage sein, den Rest zu ermitteln.

Schöne Grüße,
Michael

------------------

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Harry Dutch
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erstellt am: 09. Dez. 2005 16:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

> Original erstellt von Langenhorst:

> Das nächste Problem ist und bleibt das Impressum...

hallo michael,

wenn du selbstständig bist dann ist das relativ einfach.
alles was auf deinen briefbögen steht muß da rein.
inkl. ust-id.

http://www.anbieterkennung.de/gesetze.htm#tdg

vg, harry

------------------
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Langenhorst
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Konstrukteur/Bauzeichner


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erstellt am: 09. Dez. 2005 17:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke für den Link, Harry!

Wenn ich den Text dort durchlese, habe ich ja alles richtig gemacht.
Bezüglich der Steuernummer ist dort auch nur die Rede von der Umsatzsteuer-Ident-Nummer, die ich nicht habe. Die "normale" Steuernummer ist dort nicht erwähnt und deshalb habe ich sie auch nicht genannt. Und genau in diesem Punkt hatte ich schon zahlreiche Diskussionen mit anderen Homepagebetreibern, die mir erzählen wollten, dass auch diese genannt werden muss.

Ein schönes Wochenende.

Michael

------------------

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Harry Dutch
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erstellt am: 09. Dez. 2005 18:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

> Original erstellt von Langenhorst:

hi michael,

diese ganze impressumpflicht ist vollkommen sinnfrei, denn der urheber
der site ist ruckzuck und kostenfrei ermittelt.

die persönlichen angaben im impressum spielen nur wieder datenfischern
in die hand.

aber was rege ich mich auf...

schönes we
harry

------------------
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murphy2
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C 64
Amiga 1000 mit
8.5 MB RAM und
Seagate ST225
RLL formatiert
Z80 mit 256 kB RAM

erstellt am: 09. Dez. 2005 20:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Den Datenfischern entgeht man, wenn man die Daten als JPG-Bild reinstellt, ebenso auch die Mailaddy, die der Interessent dann eben abschreiben muß.

"Schließlich findet man den Verantwortlichen auch bei der Denic. Und unserer Staatsanwaltschaften sollten doch dann auch in der Lage sein, den Rest zu ermitteln."

Denkste!

Ich hatte ja bis Mitte des Jahres meine Dampfmschinenseite, murphy's-....-page. Dem Trachtenverein bin ich auch kein Unbekannter, ich knuddle halt gern, längst lief mal wieder ein "Ermittlungsverfahren". Irgendwie muß doch auch dem murphy ans Bein zu pinkeln sein, inzwischen konnte ich auch die Protokolle lesen, göttlich, wie die sich wochenlang krummärgerten ("Das reicht immer noch nicht....").

Dann haben die mal wieder unzufällig meine Wege gekreuzt und dumm angemacht, Karre gewühlt und dann wollten die mich auch wieder davon überzeugen, daß Audi eine gute Marke sei, den Weg auf die Wache. Dort gefilzt, seitdem habe ich übrigens auch keinen Organspendeausweis mehr. Aha, man fand den Link auf meine Seite. Die hatte ich ein paar Tage vorher gelöscht, weil zu teuer und auf einen anderen Server umgezogen, daher standen beide Adressen bei der Denic.

Der "Beamte" schrieb aber ins Protokoll, daß meine Seite derzeit "offline" sei, weil "vermutlich"(!!!!) mein PC als Server ausgeschaltet sei. Das macht ja wohl jeder, der eine Seite ins Netz stellt, daß er den Server ausgeschaltet läßt. Den Namen der neuen Seite hatte er sich aufgeschrieben, sie aber (absichtlich?) nicht aufgesucht, sonst hätte er wohl gesehen, daß das eben keine Pornoseite ist.

Es reichte, daß google das Wort "Bilder" gefunden hat. Klar, was das für Bilder sein mußten.

Weder der Richter, der die Hausdurchsuchung anordnete, hat sich bei der Denic umgesehen, selbst die Ablehnung der Beschwerde gegen die HD, bis dahin konnte die Justiz noch nichteinmal den (früheren) Seitentitel richtig schreiben.

Nein, die sind eben nicht in der Lage, korrekt zu ermitteln, denen geht's ausschließlich nur darum, einem ans Bein zu pissen und sonst absolut nichts.

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