Hallo Micha,
da Du bisher nicht gerade mit Antworten überhäuft wurdest, versuche ich mal ein paar Punkte zu nennen.
Die (elektronische) Archivierung ist ein sehr viel komplexeres Thema als man zunächst vermuten möchte. Hier gelten in einigen Bereichen eine ganze Reihe von Gesetzen und Regelungen. Einen recht guten Überblick gibt mal wieder Wikipedia, inklusive verweisen auf die entsprechenden Regelungen.
Ob diese gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesem Fall gelten, kann ich natürlich nicht sagen. Vermute aber mal eher nicht.
Dann gibt es noch das Thema Administration und Pflege des Archivs hinzu. Z.B. in gewissen Abständen das Archiv "verschlanken", was zwar den eigentlichen Archivgedanken wiederspricht aber in manchen Bereichen (z.B. Engineering) durchaus sinnvoll ist.
Prinzipiell stellt ein Archivsystem in der Regel bereits alle Funktionen für ein Software-WORM zur Verfügung. Es ist dann nur sicher zu stellen, dass dies nicht umgangen werden kann. Ein auf dem Speichersystem integriertes Software-WORM ist mit normalen Mitteln praktisch nicht mehr zu umgehen und von daher sicherer.
Interessant ist nun die Frage ob diese zusätzliche Sicherheit in Bezug auf den möglichen Missbrauch (nicht die prinzipielle Revisionssicherheit) notwendig ist oder nicht. Genauso wie die Gegenfrage gestellt werden muss, ob das eingesetzte Archivsystem auch wirklich alle benötigten und geforderten Funktionalitäten bietet und von daher auf eine zusätzliche WORM Funktionalität verzichtet werden kann.
Von dem was ich hier in diesem Post herauslesen kann scheint mir auch ein System mit WORM Funktionalität nicht gefordert zu sein. Solange keine weiteren Anforderungen auftreten (gesetztlich, organisatorisch) erscheint mir die vorgestellte Konstellation ohne WORM Funktionen ausreichend.
Gruß
PLMSeite
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