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| 17 Optionen für korrosionsbeständige Teile: Metalle und Nachbearbeitungen, ein Fachartikel
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Autor
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Thema: Abrechnung von Kombiteilen nach DIN 18379 (7618 mal gelesen)
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matthias1104 Mitglied Bauleiter
Beiträge: 3 Registriert: 24.01.2007
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erstellt am: 24. Jan. 2007 11:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Kann mir jemand helfen? Wie wird ein Kombiteil nach DIN 18379 abgerechnet? Werden hier die einzelnen Teile ( mind. 2 ), welche kleiner als 1 m² sind mit mindestens 2 m² abgerechnet oder nur mit mind. 1 m². Ist ein Lüftungskanal mit Trennstegen ein Kombiteil oder ein Kanal mit Trennstegen. Super, wenn ich darauf Antworten bekommen könnte. Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ro-mic Mitglied Staatl. gepr. Techniker (Sanitär-Heizung-Klima) AutoCAD Certified Professional
Beiträge: 227 Registriert: 05.11.2003 AutoCAD MEP, Revit, BIM
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erstellt am: 24. Jan. 2007 14:03 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für matthias1104
Hallo, Kombiteile werden als 2 Formteile oder 1 Formteil + 1 grader Kanal abgerechnet. Wie sie auch in der Tabelle nach DIN 18379 aufgeführt sind. Sie erden an einem Ende lediglich zusammengenietet und erhalten einen gemeinsamen Endrahmen. Sollte ein gerader Kanal generell weniger als 1m längste Kantenlänge haben, wird er meines Wissens ebenfalls als Formteil abgerechnet. Sollte jedes der Teile unter 1 m2 werden 2 m2 abgerechnet. Trennstege sind mir nur in Bögen bekannt. Diese werden nicht zusätzlich abgerechnet, da Verschnitt und Fertigungszulage in der jeweiligen Abrechnungsgruppe enthalten sind. Wo benötige ich in einem geraden Kanal Trennstege? - Da gibt es doch keine Strömungsprobleme. ------------------ Gruß Michael Gehrlein http://www.autocad-haustechnik.de [Diese Nachricht wurde von ro-mic am 24. Jan. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
matthias1104 Mitglied Bauleiter
Beiträge: 3 Registriert: 24.01.2007
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erstellt am: 24. Jan. 2007 15:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort. Zu Ihrer Frage. Ein Trennsteg in dem Sinne ist zu verstehen mit einem Trennblech nach DIN 18379 Lfd.Nr. 20. Diese Ausführung wird bei L90 Kanälen ( z.B. Promat ) gefordert. Die Ausführung bzw. Herstellung dieser Kanäle ( z.B. L90 Entrauchungskanäle ) erfolgt analog der DIN 18379, ebenso die der Abrechnung. Wenn hier von einem Kombistück ausgegangen wird, sollte auch hier der oder die Trennstege als eigenes Formstück mit einem m² abgerechnet werden dürfen ( Endböden werden ja auch analog mit mind. einem m² abgerechnet ). Habe per Anhang einen Auszug beigefügt. Wenn das nicht zu lesen ist, sende ich es separat wenn es Ihnen recht ist. MfG M. König Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ro-mic Mitglied Staatl. gepr. Techniker (Sanitär-Heizung-Klima) AutoCAD Certified Professional
Beiträge: 227 Registriert: 05.11.2003 AutoCAD MEP, Revit, BIM
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erstellt am: 29. Jan. 2007 10:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für matthias1104
Ahh ja! Habe die DIN 18379 aufgeschlagen vor mir liegen. In Tabelle 2 heißt es, dass nur die vorgeschriebene Anzahl an Leitblechen inklusive ist. Sollte ein Bogen mehr Leitbleche (LB) als vorgeschrieben enthalten, werden die zusätzlichen auch zusätzlich abgerechnet. Trennbleche (TR) in geraden Kanälen werden immer zusätzlich abgerechnet. Ich gehe mal davon aus, dass diese mit mind. 1 m2 abgerechnet werden. Näheres dazu kann ich leider nicht finden. ------------------ Gruß Michael Gehrlein http://www.autocad-haustechnik.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
matthias1104 Mitglied Bauleiter
Beiträge: 3 Registriert: 24.01.2007
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erstellt am: 29. Jan. 2007 13:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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