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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Rechtliche Bestimmung (984 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Mrz. 2016 14:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


Urheberrecht.jpg

 
Hallo liebes Tsetfurom!  

Ich hab ein spezielles Anliegen und vielleicht kennt sich hier jemand aus (auch wenn hier nicht gehelft wird)  

Meine Zeichnungen gehen beim Kunden gern mal zu anderen Firmen über und werden dort dann nach unserer Idee nachgebaut.

Das man sich von einem Bild mal was abkupfert kennt ja jeder, aber hier werden tatsächlich Vorablayouts in Form von 2D Zeichnung und 3D PDF weitergleitet an Dritte die dann unsere Teile bauen.

Dazu hab ich zwei drei Fragen:

Zum einen: Gibt es eine Möglichkeit eine 3D PDF so zu gestalten das man weder was rausmessen kann noch näher ranzoomen kann (verpixelt) um die Details zu erkennen?
Zum Anderen: Wir haben auf unserer Zeichnung (im Anhang beigefügt) die Standard Texte mit drin - nützen die denn rechtlich gesehen irgendwas?
zum Dritten: Kann man sich zb. auf schon mal gefertigte Produkte oder kommende Produkte die wir ausliefern, sowas ähnliches wie ein Copyright setzen lassen? Zb anhand von irgendwelchen rechtlich abgesicherten Zertifikaten die aussagen das das Produkt nicht kopiert oder vervielfältigt werden darf.
Da es sich nicht um Maschinen handelt sondern zB. um mechanische Produkte et. gibt es da bestimmt andere Bedingungen und Bestimmungen.

Ich weiß wirklich nicht wonach ich im Netz suchen soll.
Dieses juristen Deutsch ist nicht wirklich eindeutig wie man das Handhabt.


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[Diese Nachricht wurde von 7Josy7 am 21. Mrz. 2016 editiert.]


Ex-Mitglied

erstellt am: 21. Mrz. 2016 18:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 7Josy7,

gut erklärt wird das auf den Seiten vom Deutschen Patent- und Markenamt.
www.dpma.de

Hersteller die ihre Zeichnungen veröffentlichen, zeigen nur die  Details, die sie zeigen möchten. Alles andere wird nur schematisch dargestellt.
In deinem Fall kommst Du um eine Extra-Zeichnung, die das Haus verlässt, nicht herum.

Copyright:
Auf alles was Du erstellt hast, gibt es automatisch ein Copyright.
Dazu must Du nichts anmelden oder veröffentlichen und gilt 70 Jahre.
z.B. ein Lied, ein Gedicht, ein Buch, eine Comicfigur oder deine Zeichnung.
Nicht geschützt ist damit aber das, was auf der Zeichnung drauf ist.

Patent oder Gebrauchsmuster:
Dieses muss angemeldet werden und gilt bis zu 10 bzw. bis zu 20 Jahren.

Neuheitsschonfrist:
Innerhalb von 6 Monaten kann man nach einer Veröffentlichung ein Patent noch anmelden. In dieser Zeit ist es bereits geschützt.

Gruß
Julian

Taifun
Plauderprofi V.I.P. h.c.
CAD/CAM ADMIN



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Beiträge: 5057
Registriert: 16.12.2003

Hier steht nix!

erstellt am: 23. Mrz. 2016 07:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi Josy,

dazu gibt es doch sowas.
Da hat man zumindest schon mal eine rechtliche Handhabe. 

------------------
Gruss
Rüdi

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Apr. 2016 15:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielen Dank für die Tips, das war sehr hilfreich!!!

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