Hot News:

Unser Angebot:

  Foren auf CAD.de
  Tsetfurom
  Rentenversicherungsfreiheit

Antwort erstellen  Neues Thema erstellen
CAD.de Login | Logout | Profil | Profil bearbeiten | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

Anzeige:

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
  
Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Rentenversicherungsfreiheit (423 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 11. Apr. 2011 12:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich muss noch im Personalfragebogen meines Mini-Job-AG's bei der Rentenversicherungsfreiheit ein Häkchen setzen..
Hier mal die FAQ von der Deutschen rentenversicherung:

Fragen zum Thema: Geringfügigkeit

Ich bin geringfügig beschäftigt. Wie wirken sich diese Zeiten auf meine spätere Rente aus?
Ihr Arbeitgeber führt für Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent zur Rentenversicherung ab. Diesen Beitrag muss der Arbeitgeber allein zahlen. Obwohl Sie nicht an der Beitragstragung beteiligt sind, werden Ihnen Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente gutgeschrieben. Dabei stehen die Pauschalbeiträge den "normalen Pflichtbeiträgen" jedoch nicht gleich.

Sie bewirken aber einen so genannten Zuschlag an Entgeltpunkten, der die Höhe Ihrer Rente in gewissem Umfang erhöht. Außerdem werden Ihrem Versicherungskonto auch Wartezeitmonate gutgeschrieben, ohne dass diese einem bestimmten Zeitraum zugeordnet werden. Die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder bestimmter Altersrenten können damit nicht erfüllt werden.
---
Das heißt, 4,9 % muss ich zuzahlen wenn ich auf die Versicherungsfreiheit verzichte - und mir wird mehr Zeit angerechnet und der letzte Satz vom Absatz oben..
Wenn ich die Freiheit annehme, dann muss ich nichts zahlen, bekomme aber in einem vollen Jahr zwei Monate angerechnet.

Mir entzieht sich hier die Atnwort auf folgende Frage:

Ich hab ja meinen Hauptjob, hat dann das:

Die besonderen versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen für Rehabilitationsleistungen, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder bestimmter Altersrenten können damit nicht erfüllt werden.

noch wirkung?! - denn im Hauptjopb zahle ich ja voll ..
gilt das jetzt nur für menschen die gar nichts sonst einzahlen?!

Ich möchte das schon gern wissen in wiefern sich das einschränkt wenn ich als AN keine beiträge zahlen möchte und die Freiheit in Anspruch nehme!
Besonders weil ich nicht weiß wie lange ich diesen minijob machen werde, denn wenn man auf die Freiheit verzichtet, dann für immer!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Über Google finde ich nur das was ich selbst hier schon geschrieben habe..
aber vielleicht suche ich auch nicht richtig..

------------------
       Wohnung 

gix
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



Sehen Sie sich das Profil von gix an!   Senden Sie eine Private Message an gix  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für gix

Beiträge: 9373
Registriert: 19.01.2006

erstellt am: 12. Apr. 2011 06:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Geh zu Deiner Rentenversicherung und frag dort nach. Bei denen ändern sich auch immer irgendwelche Sachverhalte. Ich war im Herbst da und die haben mir gesagt, das und das sollten ich unbedingt dieses Jahr (2010) noch erledigen, weil sie selbst nüsch wissen wie es 2011 aussieht.
Ne aktuelle Antwort auf Deine Frage kriegst Du wahrscheinlich nur direkt bei der RV.

------------------
  gix

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP


Ex-Mitglied

erstellt am: 12. Apr. 2011 08:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich habe mich entschlossen das ich nicht auf die rentenversicherungsfreiheit verzichte.
Ich zahle ja schon voll, also brauch ich hier von dem kleinen geld nicht noch was abdrücken.. wenn das jetzt mein einziger job wäre könnt ich das nachvollziehen.


------------------
       Wohnung 

Anzeige.:

Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Antwort erstellen


Diesen Beitrag mit Lesezeichen versehen ... | Nach anderen Beiträgen suchen | CAD.de-Newsletter

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag melden!

Fragen und Anregungen: Kritik-Forum | Neues aus der Community: Community-Forum

(c)2025 CAD.de | Impressum | Datenschutz