Hot News:

Unser Angebot:

  Foren auf CAD.de
  Tsetfurom
  und wieder mal vermieter

Antwort erstellen  Neues Thema erstellen
CAD.de Login | Logout | Profil | Profil bearbeiten | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

Anzeige:

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
  
Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  und wieder mal vermieter (350 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Sep. 2007 10:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

wie solls mal anders sein, wieder stress mit dieser meute -

Ich habe dort eine Kaution von 650 euro hinterlegt letztes jahr.

Die rechnung der nebenkosten wurde von der hausverwaltung meiner vermieterin vorgelegt vom letzten Jahr.

180 euro nachzahlung - von ende august bis ende dezember letzten jahres (jeden monat 120 euro eingezahlt)

- jetzt hat meine vermieterin gesagt das sie das von meiner  kaution abzieht - ich würde die rechnung ja nachträglich zugeschickt bekommen!

hmm..

ich sprach kurz daraufhin mit der hausverwaltung und die sagten mir das meine vermieterin sich gemeldet hatte weil was mit der rechnung nicht in ordnung ist.

hat sie mir gegenüber bis heute nicht erwähnt!

Der auszug auf der wohnung war am 22.08.

nun will meine vermieterin, nachdem sie meine nebenkosten nachzahlung auf den monat ausgerechnet hat, 250 euro bis nächstes jahr behalten (naja ich denke sie kauft ihrem verwöhnten Gör neue schuhe) - weil sie angst hat ich könnte ja nicht mehr zu erreichen sein um die rechnung zu bezahlen. - ihr argument: "Nachher sitzen sie irgendwo im ausland und ich bleib auf dem geld hängen" -

nach meinung der hausverwaltung hat sie das recht das geld von der kaution einzubehalten.

Die kaution dient aber meines erachtens dafür das davon schäden in der wohnung bezahlt werden, wenn diese fällig sind.

nun musste ich wieder ins Dispo gehen damit meine neue vermieterin ihre kaution bekommt! - denn von dem rest hab ich bisher immer noch nichts auf meinem konto!!!

ist es nun erlaubt das sie die 250 euro einbehält?
Ich will unbedingt was schriftliches anfordern wenn sie das einfach so macht und machen kann/darf!
Im letzten jahr war ich viel zu zweit in der wohnung und hab zu zweit wasser verbraucht, ausserdem waren das die kalten monate des heizens.. - ich kann doh genauso gut argumentieren das ich ANGST um mein GELD habe weil ICH der meinung bin das ich DIESES jahr viiiiiel weniger verbraucht habe, und SIE könnte sich ja ebeneso ins ausland absetzen!

ich finds echt zum kotzen das immer alles mit den vermietern so schief laufen muss-gibts da draussen nicht mal ne vernünftige person??? 


Sabine_M
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Consultant



Sehen Sie sich das Profil von Sabine_M an!   Senden Sie eine Private Message an Sabine_M  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Sabine_M

Beiträge: 2293
Registriert: 05.05.2004

erstellt am: 03. Sep. 2007 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da wurde sowas mal diskutiert. Vielleicht hilft das ja weiter....

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1246263.html

------------------
LG Sabine

                

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Matjes
Mitglied
Fischkopp, Zweitaccount


Sehen Sie sich das Profil von Matjes an!   Senden Sie eine Private Message an Matjes  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Matjes

Beiträge: 559
Registriert: 02.02.2007

<M<

erstellt am: 03. Sep. 2007 10:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 7Josy7:
...ich finds echt zum kotzen das immer alles mit den vermietern so schief laufen muss-gibts da draussen nicht mal ne vernünftige person???...
Nein, die sind alle so.
Daher behalte ich sofort die Miete ein, wenn ich weiß, daß ich ausziehe.
Das heißt nicht, daß ich das nicht bezahle, aber dann haben die keine Chance mehr, sich den üblichen Blödsinn auszudenken, um die Kaution zu behalten und können selber hinter dem Geld her rennen.

------------------
  

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Andi R
Mitglied
Elektrotechniker


Sehen Sie sich das Profil von Andi R an!   Senden Sie eine Private Message an Andi R  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Andi R

Beiträge: 131
Registriert: 01.02.2006

Elcad 7.5
Eplan P8 Prof.

erstellt am: 03. Sep. 2007 10:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Josy

Mein Vermieter hatte die Kaution nach dem Auszug noch ein halbes Jahr einbehalten. Nur für den Fall das ich was kaputt gemacht habe.
Damals habe ich mich auch schlau gemacht in einem "Mieterlexikon". Dort stand drin, daß der Vermieter dieses Recht hat.
Er hat das Geld damals dann aber ganz brav nach dem halben Jahr überwiesen.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen.
Andreas

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP


Ex-Mitglied

erstellt am: 03. Sep. 2007 10:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hmm

danke erst mal

also - von sabines link bin ich irritiert -

Musste der Mieter jedoch in der Vergangenheit immer Nachzahlungen leisten, kann der Vermieter einen entsprechenden Anteil - maximal jedoch drei bis vier monatlichen Vorauszahlungsbeträge - zurückhalten, bis eine Betriebskostenabrechnung erstellt wurde.

die ksotenabrechnung ist ja da, aber vom letzten jahr und die wird ja abgezogen von der kaution - jetzt geht es ja darum 8 monate nachzahlung einzubehalten (250 euro) - in einer anderen passage heisst es in der diskussion:

Du darfst nun das Geld überweisen und dann den Mieter bitten, nach Prüfung und Anerkennung der Nebenkosten diese doch bitte zu überweisen. Der Mieter zahlt nicht. Nun sollst Du dem Geld nachrennen ? Das verlangt weder unsere Rechtssprechung noch ist das ein "gesundes Rechtsempfinden". Du kannst einen Teil der Kaution erstatten, darfst aber einen Betrag der Kaution von bis zu 6 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten.

es geht aber immer irgendwie um die anstehenden kosten von dem DATO-Jahr - und nicht dem darauffolgenden ..

Cooba
Plauderprofi V.I.P. h.c.




Sehen Sie sich das Profil von Cooba an!   Senden Sie eine Private Message an Cooba  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Cooba

Beiträge: 7866
Registriert: 21.10.2003

Technische Zeichnerin/Produktdesignerin
& Familienmanagerin

erstellt am: 03. Sep. 2007 12:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Kaution darf vom Vermieter teilweise zurückbehalten werden, und zwar in der Höhe, wie er die Nebenkosten-Nachzahlung vermutet.


Link 1
Link 2
Was Mieter wissen sollten

Ich kann dir (und anderen) nur wärmstens den Deutschen Mieterbund empfehlen.
Allerdings muss man, wenn ich mich recht entsinne, drei Monate Mitglied sein, bevor einem ein Rechtsbeistand zusteht. Halt so, wie bei einer (normalen) Rechtschutzversicherung. (Bei Fragen dazu - PM.)

[Diese Nachricht wurde von Cooba am 03. Sep. 2007 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Anzeige.:

Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Antwort erstellen


Diesen Beitrag mit Lesezeichen versehen ... | Nach anderen Beiträgen suchen | CAD.de-Newsletter

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag melden!

Fragen und Anregungen: Kritik-Forum | Neues aus der Community: Community-Forum

(c)2025 CAD.de | Impressum | Datenschutz