| |
 | Sonderschrauben für Sonderanwendungen, ein Fachartikel
|
Autor
|
Thema: Norm für Schweißnahtberechnung (3981 mal gelesen)
|
Mike E. Mitglied Technischer Zeichner
 
 Beiträge: 143 Registriert: 10.04.2007
|
erstellt am: 03. Nov. 2009 10:19 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo liebe CAD.de Gemeinde, ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen. Manche von Euch werden bestimmt die DIN 15018 zur Berechnung von Schweißnähten kennen. Meine Frage an Euch: Ist dies die letzt aktuell gültige Norm oder gibt es eine (oder mehrere) neue Norm(en)? Bitte gebt Sie mir mit Datum und Quelle von wo Ihr die Info habt. Vielen Dank schon mal. MfG Mike Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-Huebner Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Verm.- Ing., ATC-Trainer

 Beiträge: 9808 Registriert: 01.12.2003 Autodesk Produkte seit der Steinzeit 2.5 bis zur Neuzeit 2012
|
erstellt am: 03. Nov. 2009 10:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Mike E.
|
Mike E. Mitglied Technischer Zeichner
 
 Beiträge: 143 Registriert: 10.04.2007
|
erstellt am: 03. Nov. 2009 10:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
|
Torsten Niemeier Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Maschinenbau Ingenieur

 Beiträge: 3815 Registriert: 21.06.2001 "ZUSE I.36", 8 BIT, 32 Lämpchen, Service-Ölkännchen "ESSO-Super", Software: AO auf Kuhlmann-Parallelogramm-Plattform ** CSWP 04/2011 ** ** CSWE 08/2011 **
|
erstellt am: 04. Nov. 2009 01:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Mike E.
Hallo Mike, Du meinst jetzt speziell für Krane, oder? IMHO "beschränkt" sich die 15018 auf eine Berechnung mit Nennspannungen. Würdest Du jetzt aber einen Nachweis mit örtlichen Spannungen (FEM) machen wollen, so wärst Du ja quasi gezwungen, eine andere Vorschrift/Richtlinie zu benutzen, z.B. FKM-Richtlinie. Inwieweit diese Richtlinie jetzt aber im Krangewerbe Akzeptanz findet? Soll/muß der Kran von irgendeiner Behörde (TÜV) abgenommen/geprüft werden, so müßten natürlich die erforderlichen Nachweise deren Anforderungen entsprechen. Soll der Kran z.B. im Ausland betrieben werden, dann werden die dort sehr wahrscheinlich etwas anderes haben als die DIN. In manchen Ländern reicht vielleicht auch ein Zettel, auf dem steht "Das hält schon!" Vermutlich werden sich hier aber ja noch einige versierte Kranbauer finden. Gruß, Torsten Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |