Hallo Gemeinde,
beschäftige mich gerade mit dem Auslegen von Sammelschinen in Mittelspannungsanlagen und bin dort auf folgendes gestoßen:
max. mechanische Spannung kleiner gleich Sicherheitsfaktor (in diesem Fall 1,5) * Streckgrenze
Diese Aussage findet ihr im PDF unter dem Punkt 3.4.2 Formel (15).
Nun zu meiner Frage: Müßte es nicht heißen das die max. mechanische Spannung in der Sammelschine kleiner gleich Streckgrenze / Sicherheitsfaktor sein müßte???? Oder bin ich dort auf dem Holzweg?
Der Grund diese Frage ist folgender.
Mit der max. mech. Spannung (Formel (16.2 bzw. 16.3) berechne ich nach meiner Auffassung die zum Zeitpunkt des Kurzschluss herschenden Spannungen in der Sammelschiene. Wenn ich nun diese Spannung mit der Streckgrenze vergleiche darf die berechnete Spannung nicht höher als die Streckgrenze sein, weil ansonsten eine plastische Verformung der Sammelschiene eintritt. Jetzt wird in dem Text geschrieben das eine Verformung um 1% über die gesamte Einspannlänge erlaubt sei, jedoch befinde ich mich wenn ich die Streckgrenze von E-CU 57 F30 (250-300 N/mm²) mal den Sicherheitsfaktor 1,5 nehme schon oberhalb der Zugfestigkeit (300-360 N/mm²) des angegebenen Werkstoffs.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen???
Kann man eigentlich in einer Uni oder FH auch als Nichtstudent in der Bibliothek in den Normen und Vorschriften reinschauen, oder muss man zwingend Student an der Uni/FH sein? Ich frage deshalb, weil ich sonst mal gerne einen Blick in die besagte VDE 0103 werfen würde.
MFG
Simon
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