1) Im gesetzlich geregelten Bereich:
1a) In den Freigabeerklaerungen der Hersteller, der Bahn AG bzw. des Eisenbahnbundesamtes und dem VdTUEV-Werkstoffblatt 1000.
1b) In den Werkstoffdatenblaettern der Grundwerkstoffe (!). Diese schreiben ggf. bestimmte Schweiszverfahren und -zusatzwerkstoffe vor, welche auch qualifiziert wurden. Inconel 718 (W.-Nr. 24668) ist so ein Fall.
1c) Abnahmebdg. des Kunden. Dieser hat mit seiner Benannten Stelle bzw. und seiner Zertifizierten Ueberwachungsstelle entsprechende Vereinbarungen getroffen und Verfahren qualifiziert. Standardverfahren bei hoher korrosiver Belastung und/oder ungewoehnlichen Werkstoffkombiantionen.
1d) fuer einige Grundwerkstoffe sind Paarungen Grundwerkstoff/Schweiszzustatzwerkstoff(einschliesslich Schweiszverfahren) genormt. Verwendung dieser senkt die Ansprueche an die Qualifaktion des Schweiszbetriebes.
BTW
: Die Angaben der "ueblichen Tabellenwerke" kann man haeufig in die Tonne treten, DENN sehr haeufig koennen Grundwerkstoffe nicht artgleich geschweiszt werden. Beispiel: Duplexstaehle, die meist mit einem Standardausteniten mit erhoehtem Ferritgehalt geschweiszt werden....
Nach dem Schweiszen muessen hauefig Waermebehandlungen durchgefuehrt. Diese schraenken die Anwendbarkeit von Schweiszzusatzwerkstoffen ggf. massiv ein. Stichworte: entkohlter Berreich, Karbidsaum.
2) Im gesetzlich nicht geregelten Bereich: Sie gehen genauso vor wie im gesetzlich geregelten Bereich, oder glauben dem Vertreter Ihres Groeszten Misztrauens (Zitat).
Tipp: Beschaffen Sie sich die fuer die Arbeit notwendigen Dokumente. Als Ueberblick ueber Zusatzwerkstoffe sind die Taschenbuecher von Boehler bzw. Thyssen ganz brauchbar.
mfg HA
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