| | | 41. Motek in Stuttgart, eine Pressemitteilung
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Thema: [OT] Geheimhaltungsvereinbarung NDA (868 mal gelesen)
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Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 16. Jun. 2023 07:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung und bin mir nicht sicher, in welchem Forum ich genau darüber sprechen soll, da es hier eine Vielzahl von Optionen gibt. Als Privatperson möchte ich gerne eine "neue" Maschine entwickeln und programmieren, die bisher noch nicht auf dem Markt erhältlich ist. Leider fehlt mir das Fachwissen in einigen Bereichen, weshalb ich auf externe Dienstleister angewiesen bin, die ich natürlich bezahlen werde. Allerdings habe ich Bedenken, dass meine Idee von diesen Dienstleistern selbst umgesetzt oder teilweise an andere weitergegeben werden könnte. Diese Gedanken machen mir Angst und schrecken mich in den meisten Fällen ab. Aus diesem Grund überlege ich, eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) zu erstellen, die mein Gegenüber unterzeichnen müsste. Allerdings bin ich unsicher, ob das eine gute Idee ist oder eher kontraproduktiv sein könnte. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht? Wie fühlt ihr euch, wenn ihr eine solche Vereinbarung erhaltet? Nutzt Ihr selbst für eure neuheiten so etwas? Außerdem interessiert mich, was üblicherweise in einer solchen Vereinbarung steht und ob es Muster gibt, die ich mir anschauen kann. Ich freue mich auf eure Erfahrungen und Meinungen. Viele Grüße, Mücke ------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 2389 Registriert: 07.12.2005
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erstellt am: 16. Jun. 2023 11:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Ich will ja nicht gehässig sein, aber es mal vorsichtig so ausdrücken: Bei Deinen Ideen hätte ich keine große Angst, dass sie jemand klaut. ------------------ Gert Dieter Erzähle die Wahrheit nur, so lange dir nichts Besseres einfällt. Karl May Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 16. Jun. 2023 12:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von Hohenöcker: Bei Deinen Ideen hätte ich keine große Angst, dass sie jemand klaut.
Ich habe bedauerlicherweise bereits eine andere Erfahrung gemacht, da es jemanden gibt, der gerade erst auf den Markt gekommen ist und tatsächlich meinen Ansatz als Geschäftsmodell übernommen und aktiv auf dem Markt agiert. ! ! ------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Lucian Vaida Moderator Dipl.-Ing. / Konstruktion
Beiträge: 3826 Registriert: 14.11.2002 Inventor 2024 Windows10 22H2 HP Z240
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erstellt am: 16. Jun. 2023 14:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Hallo Mücke, für die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und anderen Firmen ist die Geheimhaltungsvereinbarung der beste Weg. Da würde ich dir aber den Weg über einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Sonst kannst du versuchen auch eine Partnerschaft anzustreben. Aber auch die muss Vertraglich abgesichert sein. ------------------ Gruß Lucian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
N.Lesch Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl. Ing.
Beiträge: 5182 Registriert: 05.12.2005 WF 4
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erstellt am: 16. Jun. 2023 15:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Eine NDA würde ich nur abschließen , wenn die Maschine schon fast fertig ist. Dann aber vorher noch Schutzrechte anmelden. Wenn es um einen Werkvertrag geht , wie hier - weil die Maschine noch entwickelt werden soll, sollte der Auftragnehmer auf die Weitergabe von Informationen und die Ableitung von schutzrechten verzichten. Das steht so ähnlich in jedem Werkvertrag. NDA allein bringt gar nichts, da Du im Fall des Falles alles beweisen mußt.
------------------ Klaus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ralf Tide Ehrenmitglied V.I.P. h.c. -
Beiträge: 4999 Registriert: 06.08.2001 .-)
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erstellt am: 16. Jun. 2023 15:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Zitat: Original erstellt von Muecke.1982: Außerdem interessiert mich, was üblicherweise in einer solchen Vereinbarung steht und ob es Muster gibt
Hallo Mücke, ein NDA vom Kunden ist üblich. Ich hab nur ein oder zwei Kunden gehabt, bei denen das nicht so war - ist aber auch schon länger her. Wer zertifiziert ist, hat das auch im ISO Handbuch stehen... Ich hab mich da nie schlecht gefühlt, hab auch bei solchen Aufträgen gute Ideen (patentreife!) eingebracht, auch vertrauliche Informationen bekommen. Ein Kunde hatte gar im NDA stehen, dass ich seine Firma niemals als Referenz nennen darf, auch nicht dass ich jemals für die gearbeitet habe... Was man da so alles reinschreiben kann...Auch hohe Summen, die bei Vertragsbruch zu zahlen sind (könnte aber auch abschreckend sein für einen Dienstleister ) Wenn Du aber von schlimmen Dingen ausgehst (und selbst schon die Erfahrung gemacht hast), ist ein NDA zwingend erforderlich und ich empfehle Dir einen guten Anwalt, nicht nur für die Detailformulierungen, auch für den möglichen Streitfall. Darüber hinaus: such Dir eine/n Firma/Partner aus, die/der nicht so groß ist (keine Rechtsabteilung mit vielen Anwälten hat). Muster gibt's -der g00gle weiß das- bei der IHK und vielen anderen Stellen. Ich selbst habe nie ein NDA gebraucht. Für Subunternehmer hab ich mit dem jeweiligen Kunden vereinbart, dass ich sein NDA (von ihm und mir unterschrieben) auch vom Subunternehmer unterschreiben lasse. Zitat: Original erstellt von Muecke.1982: Ich habe bedauerlicherweise bereits eine andere Erfahrung gemacht
Schade. Das kann sogar mit Freunden passieren... Gutes Gelingen...und hab Vertrauen (und ein gesundes Mißtrauen ). Man muss mit allem rechnen - auch dem Guten ------------------
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Jonischkeit Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)
Beiträge: 2661 Registriert: 29.07.2003 CSWP Solidworks verschiedene Rechner
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erstellt am: 17. Jun. 2023 15:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Hallo Mücke, ich habe schon alle möglichen Entwicklungen umgesetzt und auch einige eigene Ideen gehabt. Ganz oft wird aber das Marktpotential deutlich überschätzt und so gut wie alle kleineren Aufträge sind eher im Sand verlaufen. Es gehört halt eine gute Idee, die Fertigungsmöglichkeit und der Vertrieb zusammen. Wenn eines davon fehlt funktioniert es kaum. Das letzte Patent "freundliche Fahrradklingel mit integriertem Blinker" ist einfach an Fertigung und Vertrieb gescheitert. Trotz mehrerer Artikel in der SZ. Der Erfinder wollte dann dass ich das Patent vermarkte, aber dazu hab ich einfach keine Zeit. Als Dienstleister bin ich in meinem Job erfolgreich und ausgelastet. Von daher sehe ich eher weniger Probleme sofern dein Dienstleister eine kleine Bude ist und nicht über viele weitere Ressourcen verfügt. Das witzigste NDA das ich je hatte war nur ein paar Zeilen lang mit einem großen Sicherheitsunternehmen. Da stand in etwa folgendes drin: "Wir arbeiten zusammen und unsere Rechtsabteilung ist größer als deine" Viel Erfolg bei deinem Projekt Michael P.S. Ich habe etwa 60 Patente (Treffer in der Patentdatenbank, einige sind redundant durch internationale Anmeldung) und nur zwei davon waren für mich wirtschaftlich erfolgreich. [Diese Nachricht wurde von Jonischkeit am 17. Jun. 2023 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 17. Jun. 2023 16:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Vielen Dank für euer Feedback. Basierend auf euren Rückmeldungen erkenne ich, dass es wichtig ist, den richtigen Anwalt auszuwählen. Da es jedoch viele Anwälte gibt, möchte ich wissen, worauf ich achten sollte und welche Fragen oder Antworten mir Aufschluss über ihre entsprechenden Kenntnisse geben können. Gibt es spezialisierte Anwälte, die sich täglich ausschließlich mit dem Rechtsgebiet "Geheimhaltungsvereinbarung" beschäftigen? Mein Hauptanliegen ist es, sicherzustellen, dass meine Ideen und Vertriebswege nicht öffentlich bekannt werden. Das technische Konzept, von dem ich überzeugt bin, kann ich nicht patentieren lassen, da es bereits existiert. Es ist nichts Neues. Auch die Funktionen der Software sind meiner Meinung nach kein Patent, sondern eher ein Gebrauchsmuster. Ich sehe das zweigeteilt: Einerseits ist es gut, wenn ich es habe, andererseits besteht die Gefahr, dass jemand anders eine abgewandelte Version davon nutzen kann. In Bezug auf meine Anlage bin ich momentan eher skeptisch. Da mein "Mitbewerber" eine angespäkte Version meiner Anlage herausgebracht hat und zudem einen großen Investor im Rücken hat, der zu 70-80 % einem Entwurf ähnelt, den ich vor längerer Zeit erstellt habe, sind auch die damaligen Vertriebsideen erkennbar, wie sie in der Presse dargestellt werden. Natürlich könnte dies Zufall sein, und ich hoffe es inständig, doch es macht mich mehr als nervös. Es hat sogar Momente gegeben, in denen ich darüber nachgedacht habe, alles aufzugeben und einen Schlussstrich zu ziehen. Ein Großes Tuch darüber zu legen, sozusagen ;-).
------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 17. Jun. 2023 16:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Vielen Dank für euer Feedback. Basierend auf euren Rückmeldungen erkenne ich, dass es wichtig ist, den richtigen Anwalt auszuwählen. Da es jedoch viele Anwälte gibt, möchte ich wissen, worauf ich achten sollte und welche Fragen oder Antworten mir Aufschluss über ihre entsprechenden Kenntnisse geben können. Gibt es spezialisierte Anwälte, die sich täglich ausschließlich mit dem Rechtsgebiet "Geheimhaltungsvereinbarung" beschäftigen? Mein Hauptanliegen ist es, sicherzustellen, dass meine Ideen und Vertriebswege nicht öffentlich bekannt werden. Das technische Konzept, von dem ich überzeugt bin, kann ich nicht patentieren lassen, da es bereits existiert. Es ist nichts Neues. Auch die Funktionen der Software sind meiner Meinung nach kein Patent, sondern eher ein Gebrauchsmuster. Ich sehe das zweigeteilt: Einerseits ist es gut, wenn ich es habe, andererseits besteht die Gefahr, dass jemand anders eine abgewandelte Version davon nutzen kann. In Bezug auf meine Anlage bin ich momentan eher skeptisch. Da mein "Mitbewerber" eine angespäkte Version meiner Anlage herausgebracht hat und zudem einen großen Investor im Rücken hat, der zu 70-80 % einem Entwurf ähnelt, den ich vor längerer Zeit erstellt habe, sind auch die damaligen Vertriebsideen erkennbar, wie sie in der Presse dargestellt werden. Natürlich könnte dies Zufall sein, und ich hoffe es inständig, doch es macht mich mehr als nervös. Es hat sogar Momente gegeben, in denen ich darüber nachgedacht habe, alles aufzugeben und einen Schlussstrich zu ziehen. Ein Großes Tuch darüber zu legen, sozusagen ;-).
------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
Beiträge: 11582 Registriert: 30.04.2004 3,4 Ghz RAM 4GB FX1400 LogoCad Triga 4.2 SP1 3D bald IV 11 Partsolution
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erstellt am: 17. Jun. 2023 16:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
wenn mir so ein Ding vorgelegt wird, dann lese ich mir das durch und wenn es sinnvoll ist, dann ist das kein Thema und ich unterschreibe. Nur ein Mal wollte mich da jemand gefühlt über den Tisch ziehen. (hing aber mit anderen Dingen zusammen als mit Konstruktion selber) Auf meine Änderungswünsche ist er nicht drauf eingegangen und es gab kein Gespräch dazu. Dann ist das kein Guter Start und wir haben nie zusammen gearbeitet. sage deinem Gegenüber doch, dass dies für Dich benötigst und dazu mit einem Anwalt dies erstellt hast. Wenn er nicht unterschreibt, dann ist es so und du suchst Dir einen anderen. so wie Jonischkeit das erlebt hat erlebe ich es auch, vieles wird auch überschätzt. Und ist ansich sehr genial und nur wenig startet durch und bringt das Geld. Wir haben auch so ein Produkt nur das lässt sich nicht pantentieren und wir sind darin sehr gut und schnell und liefern dank meinem Freund sehr gute Qualität. Was ich auch erlebe ist aus Angst vor Diebstahl bekommt man fast keine CAD Daten und dann wird es montiert und passt nicht, weil nicht alles geliefert wurde. herzlich Sascha [Diese Nachricht wurde von freierfall am 17. Jun. 2023 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 17. Jun. 2023 16:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von Jonischkeit: P.S. Ich habe etwa 60 Patente (Treffer in der Patentdatenbank, einige sind redundant durch internationale Anmeldung) und nur zwei davon waren für mich wirtschaftlich erfolgreich.
Ich habe bereits verschiedene Recherchen beim DPMA durchgeführt, jedoch konnte ich den neuen "Mitbewerber" bisher nicht finden. Möglicherweise suche ich falsch oder er ist noch nicht im Register eingetragen. Was mich wundert denn der Investor will bestimmt mit drin stehen. ------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 17. Jun. 2023 18:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von freierfall: .. Nur ein Mal wollte mich da jemand gefühlt über den Tisch ziehen. ...
Ja, da ist etwas, das mir in den Sinn gekommen ist. Es könnte sein, dass die Art und Weise, wie etwas formuliert ist, dazu führt, dass die andere Person sich benachteiligt fühlt, obwohl das nicht beabsichtigt ist. Jedoch habe ich durch euer Feedback verstanden, dass dies keine außergewöhnliche Situation ist, sondern etwas, das üblich ist und allgemein akzeptiert wird.
Zitat: Original erstellt von freierfall: .. Wenn er nicht unterschreibt, dann ist es so und du suchst Dir einen anderen.
Eine geschäftliche Beziehung ist ähnlich wie eine Beziehung mit einem Partner/einer Partnerin: Es muss von beiden Seiten passen.
Zitat: Original erstellt von freierfall: so wie Jonischkeit das erlebt hat erlebe ich es auch, vieles wird auch überschätzt.
Ich mache mir auch Sorgen, dass meine Ideen gut klingen, aber möglicherweise nicht auf fruchtbaren Boden fallen. Deshalb habe ich mit 30 potenziellen Kunden in verschiedenen Gruppen "Interviews" geführt, ohne ein Produkt zu erwähnen oder zu verkaufen. Stattdessen wollte ich den aktuellen Stand erfassen und erfahren, was sie sich wünschen und wofür sie bereit wären zu bezahlen. Von diesen 30 Personen, die Schlüsselpositionen innehaben, haben 10 indirekt meine angestrebten Ziele beschrieben. Durch diese Datenerhebung habe ich auch ein Gefühl dafür bekommen, wie viel die Kunden bereit wären, für diesen Nutzen zu zahlen, und wie das Produkt beworben werden sollte. Aufgrund dieser Erhebung habe ich meine Anlage komplett umgestaltet und von Anfang an umgeplant, da den Personengruppen ganz andere Dinge wichtig waren als mir.
Zitat: Original erstellt von freierfall: Was ich auch erlebe ist aus Angst vor Diebstahl bekommt man fast keine CAD Daten und dann wird es montiert und passt nicht, weil nicht alles geliefert wurde.
Da ich eine Zusammenarbeit mit jemandem anstrebe, der viel programmieren soll, ist es wichtig, dass diese Person davon überzeugt ist, dass es eine gute Idee ist. Daher muss ich viele Ideen offenlegen und erklären, warum bestimmte Dinge in der Software berücksichtigt werden sollten. Es ist entscheidend, dass die Software die unterschiedlichen Vertriebszweige (Kundengruppen) ansprechen kann, da jede Gruppe spezifische Anforderungen hat und nicht alles für alle Gruppen relevant ist. Daher wird diese Person(en) einen tiefen Einblick in meine Idee und Anlage erhalten, einschließlich aller dazugehörigen Aspekte. Ich halte es nicht für sinnvoll, Informationen zurückzuhalten, da ich nicht behaupte, der Beste oder Klügste zu sein. Wenn ich möchte, dass etwas wachsen kann, ist es wichtig, Wissen zu teilen und nicht davon auszugehen, dass ich allein alle Antworten habe. Doch das geht nur duch vertrauen und absicherung. gruß Mücke
------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Lucian Vaida Moderator Dipl.-Ing. / Konstruktion
Beiträge: 3826 Registriert: 14.11.2002 Inventor 2024 Windows10 22H2 HP Z240
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erstellt am: 18. Jun. 2023 11:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Zitat: Original erstellt von Muecke.1982: ... Da ich eine Zusammenarbeit mit jemandem anstrebe, der viel programmieren soll, ist es wichtig, dass diese Person davon überzeugt ist, dass es eine gute Idee ist. Daher muss ich viele Ideen offenlegen und erkläre ...
Nein, musst du nicht. Eine Geheimhaltungsvereinbarung kann davor unterschrieben werden. Schließlich geht der potentielle Partner kein Risiko ein, insofern die Vereinbarung nicht auf das Know-How erstreckt, welches zu dem Zeitpunkt als Stand der Technik gilt.
------------------ Gruß Lucian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 18. Jun. 2023 11:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hmm, so langsam gleibe ich das so eine Geheimhaltungsvereinbarung deutlich umfangreicher ist wie ich dachte. Ich dachte das da so was drin stehten würde. 1. Sämtliche Daten, die von X an Y übermittelt werden, sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 2. Die entwickelten Lösungen und Ideen dürfen weder unverändert noch abgewandelt an Dritte weitergegeben werden. 2.1. Dies gilt auch für teilausarbeitundgen nicht nicht fertig gestellt wurden, ... 3. Die durch die erhaltenen Informationen gewonnenen Lösungen dürfen nicht zur Herstellung eigener Produkte, die mit dem ursprünglichen Produkt konkurrieren, verkauft oder an Dritte weitergegeben werden. Wie bereits erwähnt, habe ich derzeit noch keine Ahnung von diesem Thema und bin dabei, mich bei der IHK darüber einzulesen. Auf ihrer Website habe ich bereits etwas gefunden, das bisher sehr interessant klingt. aktuell gehe ich nicht davon aus das ich ein paar echte NDA finde sondern nur Muster. ------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jonischkeit Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)
Beiträge: 2661 Registriert: 29.07.2003 CSWP Solidworks verschiedene Rechner
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erstellt am: 20. Jun. 2023 10:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Muecke.1982
Hallo Muecke, Du hast PN. Aber all die Absicherungen helfen Dir nicht viel, wenn die Bekannte deiner Schwester der Kindergärtnerin des Sohns deines Wettbewerbers ein paar Details erzählt. Übersetzung: Ohne Vertrauen geht gar nichts, der Nachweis eines Vertragsbruchs ist sehr schwierig. Viel Erfolg Michael Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Muecke.1982 Mitglied
Beiträge: 928 Registriert: 23.07.2009 [Inventor Professional 2020] - Lizenz abgelaufen WIN 10
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erstellt am: 20. Jun. 2023 15:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Oh ja, das stimmt, @Jonischkeit, ohne Vertrauen geht leider gar nichts. Und es ist wirklich traurig, dass selbst unter Freunden so etwas passieren kann und dass man eine NDA benötigt. ------------------ [Inventor Professional 2023] - [WIN 10] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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