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Autor Thema:  IP-Schutzklasse - Verbindlichkeit zur Prüfung (820 mal gelesen)
daniel1980
Mitglied
MB-Ing.


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Beiträge: 384
Registriert: 13.08.2013

Inventor 2015 - 64 Bit
Build: 203
Release: 2015 SP1
---
NVIDIA Quadro K2000
16 GB Ram
Intel Xeon E5-1620 Octa Core (3,60 GHz)
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erstellt am: 17. Sep. 2015 10:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen,

wann müssen IP-Schutzklassenprüfungen an Maschinen zwingend durchgeführt werden?

Mir fallen dazu ein:
- Kundenvorgaben
- Herstellervorgaben
- normative Vorgaben

ABER: Besteht gundsätzlich eine Verpflichtung, eine IP-Prüfung durchführen zu lassen? ZB schreibt das die Maschinenrichtlinie nicht vor.

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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alex
Mitglied
Produktentwicklung / Produktmanagement / Dipl.-Ing. (FH)


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Beiträge: 788
Registriert: 25.07.2000

erstellt am: 21. Sep. 2015 13:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Na ja, den "Zwang zur Durchführung" würde ich aus dem Produkthaftungsgesetz ableiten:

Zitat aus "Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG,§3":
"Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
a)seiner Darbietung,
b)des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
c)des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann.
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde."


Gruß Alex


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