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Thema: Auflage Gitterroste (1648 mal gelesen)
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Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26068 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 08:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, Es geht um eine einfache Bühne, die mit fortlaufenden Gitterrosten belegt sein soll. Tragstabrichtung ist quer zu dieser fortlaufenden Richtung. Ich kenn es bisher nicht anders, als dass an jeder Trennfuge zwischen den Gitterrosten ein Trennsteg und eine Unterstützung angebracht wird. Der Kunde meint nun, man käme ohne diese Unterstützung (und auch ohne Trennsteg) aus, weil die Gitterroste ohnehin geklemmt werden und die Tragfähigkeit auch ohne Unterstützung ausreicht. Weiß da Jemand was Genaueres dazu (etwaige Vorschriften?) ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
JochenM Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 540 Registriert: 11.11.2003
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Leo Laimer
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Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26068 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Danke, da (und an etlichen anderen Stellen) war ich schon. Habe mittlerweile mehrere Hinweise gefunden dass dies zulässig sei, z.B. das Verbot von quadratischen GR, damit ja nicht die Tragstäbe durch falsche Verlegung auf den nicht unterstützten Seiten zu liegen kommen, außer die Unterstützung laufe rundum. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5410 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 15:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Leo Laimer
Wenn die Tragstablänge nicht zu lang wird ist das zulässig. Genaue Zahlen kann ich jetzt nicht nennen, das kommt auch aufs Anwendunggebiet und die verwendeten Gitterroste selbst an, aber ab ca.1000 ( 1200 ) frei tragender Länge wirds eng. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 07:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Thomas, Woher hast Du Deine Bedenken? In unserem Fall ist die Tragstablänge knapp 1600mm, das wäre also weit jenseits der Bedenklichkeitsgrenze. Laut Unterlagen des Herstellers reicht die Tragfähigkeit für den vorgesehenen Zweck aber locker aus.
------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Ehrenmitglied V.I.P. h.c. cadadmin
Beiträge: 5410 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 08:16 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Leo Laimer
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: Hallo Thomas, Woher hast Du Deine Bedenken? ...
Leo, meine Erfahrungen beziehen sich auf den Schiffs-/Offshore Bereich. Da ist auf eine gewisse Flächenlast auszulegen und daraus resultiert dann eine maximale Tragstablänge. Die hat sich daraus ergeben, dass man pauschal alle Klassifikationsgesellschaften abdecken wollte. Was hier im "normalen" Anlagenbau vorzusehen ist, weiss ich nicht ... wird sich wohl in irgendeiner Norm verstecken. Andererseits wird der Gitterrosthersteller wohl wissen wovon er redet ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister
Beiträge: 26068 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 26. Mrz. 2014 09:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Danke Thomas, wenn's über die Flächenlast geht ist alles klar. Da haben wir die im Anlagenbau üblichen max. 5000N/m² angesetzt und die können wir locker abtragen. (definitive hohe Einzellasten wie z.B. durch Staplerverkehr haben wir nicht) ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |