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Autor Thema:  EG-Baumusterprüfung gem. MRL (781 mal gelesen)
daniel1980
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erstellt am: 11. Dez. 2013 08:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Zusammen,

eine unserer Maschinen fällt unter IV der aktuellen Maschinenrichtlinie. Artikel 12 schreibt für das Konformitätsbewertungsverfahren folgende Vorgehensweise vor:

"führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der folgenden Verfahren durch:
a) das in Anhang VIII vorgesehene Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen;
b) das in Anhang IX beschriebene EG-Baumusterprüfverfahren sowie die in Anhang VIII Nummer 3 beschriebene interne Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen;
c) das in Anhang X beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung."

Hier stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer Baumuster-Prüfung durch Benannte Stellen (zB dem TÜV Rheinland). Grundsätzlich sind sie ja der Erfahrung nach sehr teuer und zeitaufwändig.

Im Prinzip verstehe ich die Richtlinie so, daß man zwischen den genannten Vorgehensweisen für die Konformitätsbewertung AUSWÄHLEN kann (Zitat: "..führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter EINES DER FOLGENDEN VERFAHREN durch:.."

Hat die Baumuster-Prüfung überhaupt, nach MRL, verbindlichen Charakter? Wann sollte man eine Baumuster-Prüfung überhaupt durchführen lassen?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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Press play on tape
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Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 11. Dez. 2013 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von daniel1980:
Im Prinzip verstehe ich die Richtlinie so, daß man zwischen den genannten Vorgehensweisen für die Konformitätsbewertung AUSWÄHLEN kann (Zitat: "..führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter EINES DER FOLGENDEN VERFAHREN durch:.."

Das verstehe ich genauso wie Du. Aber keines dieser Verfahren ist so ganz ohne. Durch alle soll eben Gewährleistet werden dass die Sicherheit gegeben ist. Wir dürften Beispielsweise definitiv nicht nach Anhang X vorgehen da wir nicht zertifiziert sind.

Wird also das Beste sein Du wählst zunächst das passenste Verfahren für Deinen Betrieb aus.

gruß Heiko

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Heilbronner Weihnachtsstammtisch am 27.12.2013 um 18.00 Uhr
Ich bin dabei Du auch?

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daniel1980
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erstellt am: 11. Dez. 2013 09:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Verstehe - allerdings mutet mir die Zertifizierung gem. Anhang X nach einer ISO9000-Zertifizierung/Auditierung an. Ist das so? Falls ja, wäre das kein Problem für uns, da wir zertifiziert sind.

Somit könnte auf dieses Vorgehen, anstelle der Baumusterprüfung, zurück gegriffen werden.

Oder gibt es andere Gründe, die für eine Baumusterprüfung sprechen? zB im Bereich der Sicherheitssensorik "macht es sich immer gut", ein TÜV-Logo auf dem Produkt zu haben..

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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