Hallo Markus,
m.M. ist es eigentlich genau anders herum: nur wenn das ATEX - Zeichen aufgebracht ist, darf das Produkt in explosionsgefährdeten Bereichen benutzt werden. So geht es auch aus der Richtlinie 94/9/EC hervor.
Ich würde es vermeiden, eine abgewandelte Darstellung eines vorgeschriebenen Zeichens zu benutzen.
Von daher würde ich es nur textmäßig erwähnen ("nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden")...
HTH!
Gruß,
Klaus
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*** Chef, ich bin fertig. Was darf ich ändern? ***
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