Hallo BlueJay
Schon in der jetzt noch gültigen Maschinenrichtlinie 98/37/EG, ist die Risikoanalyse unter Anhang V Pkt. 3 Absatz a) - eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden gefordert!!
Im Anhang liegt ein Muster einer der vielen Möglichkeiten von Risikoanalysen bei (ich hoffe, es hat funktioniert).
Diese Vorlage gilt es allenfalls anzupassen. Im Besonderen im Hinblick auf die Norm EN ISO 13849-1.
Gruss
Hans
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