Hallo Peter
Betreffend Lieferanten solcher Tore kann ich Dir nicht gross weiterhelfen. Siehe Internet.
Nachstehend jedoch einige sicherheitstechnische Überlegungen, die meiner Meinung nach zu beachten sind.
Ich gehe davon aus, es handelt sich um eine neue Maschine und keinen Retrofit einer Maschine.
Auch da gilt, grundsätzlich muss nach MRL eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellt werden.
Zu Sicherheitsabständen und Annäherungsgeschwindigkeiten siehe meinen diesbezüglichen Beitrag http://ww3.cad.de/foren/ubb/Forum202/HTML/000522.shtml#000004.
Ich bin der Meinung, grundsätzlich solle ein solches Tor das dem Personenschutz dient, wie eine normale Schutztüre betrachtet werden. D.h. die beiden Torendlagen sollten sicher überwacht werden.
Beim Öffnen des Tores muss der Prozess (Maschinenteil oder ganze Maschine) gestoppt werden.
Das Tor muss ganz geöffnet werden. Diese Offenposition sollte sicher überwacht werden.
Der Prozess darf erst wieder gestartet werden, wenn das Tor sicher geschlossen ist.
So kann ein sicheres Verhalten des Tores gewährleistet werden.
Mit Gruss und schöne Feiertage
Hans
Nach einmal Schlafen ist mir noch eine relativ einfache Erklärung zur sicheren Steuerung von Schnelllauftoren, die dem Personenschutz dienen, in den Sinn gekommen:
Solche Tore sind in der Funktion wie ein handbetätigtes Schutzverdeck zu betrachten. Die sichere Steuerung dazu muss dann gemäss Norm EN 954-1 oder Norm EN ISO 13849-1, und je nach Ergebnis der Sicherheitsanalyse, in Steuerungskategorie 2, 3 oder 4 ausgeführt werden.
Jetzt ist Schluss für Heute.
Gruss und schöne Festtage an Alle
Hans
[Diese Nachricht wurde von HBL am 10. Mai. 2008 editiert.]
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