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Autor Thema:  Gefahrenanalyse (2260 mal gelesen)
Bluejay
Mitglied
Ingenieur


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Beiträge: 199
Registriert: 14.05.2007

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Intel Xeon CPU E5-1620 3,5 GHz
Inventor 2016

erstellt am: 14. Feb. 2008 15:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,


habe mal ne Frage zu einem rechtlichen Thema. Ich mache gerade eine Gefahrenanalyse für eine unsere Maschinen (Unvollständige Maschine. Und habe nach vielem Lesen durch unendliche Normschriften keine, Einfache und Richtlinie dazu gefunden, was alles in die Montageanleitung bzw. dem Dokument zusein hat, was dem Kunden mitgegeben wird. Desweiteren Frage ich mich wie ich bei einer Gefahrenanalyse (die den ganzen Lebensweg der Maschine befasst) auf mögliche Gefahren eingehe die von der Maschine ausgehen, ohne die Sicherheitseinrichtung und Anleitungen des Endmaschinenherstellers zu kennen?

Wer kann mir da Helfen? Vielen Dank schon mal

------------------
MFG

BlueJay

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Micha Knipp
Ehrenmitglied
Werkzeugmacher


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Beiträge: 1788
Registriert: 06.06.2001

XEON E5 3,2GHz 24GB PNY Q2000, 30"
Windows 7/64 Professional
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Vault Pro 2017
SpacePilot Pro
---
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Windows 7/64 Professional
SpaceNavigator
Alibre-GD V2017 64 - M-Files 8
KeyShot 6 64

erstellt am: 14. Feb. 2008 15:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von Bluejay:
Hallo zusammen,


habe mal ne Frage zu einem rechtlichen Thema. Ich mache gerade eine Gefahrenanalyse für eine unsere Maschinen (Unvollständige Maschine. Und habe nach vielem Lesen durch unendliche Normschriften keine, Einfache und Richtlinie dazu gefunden, was alles in die Montageanleitung bzw. dem Dokument zusein hat, was dem Kunden mitgegeben wird.



Das ist sicher Verhandlungssache. Was will der Kunde haben? Was bezahlt er?
Zitat:
Desweiteren Frage ich mich wie ich bei einer Gefahrenanalyse (die den ganzen Lebensweg der Maschine befasst) auf mögliche Gefahren eingehe die von der Maschine ausgehen, ohne die Sicherheitseinrichtung und Anleitungen des Endmaschinenherstellers zu kennen?


Das Betrachten der Schnittstellen zwischen Teilmaschinen oder Komponenten obliegt i.d.R. demjenigen, der die Gesamtmaschine zusammenstellt, bzw. in Verkehr bringt. Aber auch das ist sicher Verhandlungssache.

------------------
Gruß aus Leverkusen
Micha Knipp

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oesy
Mitglied
Konstrukteur (Dipl.-Ing.)


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Beiträge: 42
Registriert: 07.12.2006

SWX 2008 SP3.1
XP Professional<P>P4; 3.4GHz; 2GB Ram
Nividia Quadro FX3450/4000 SDI; 256MB

erstellt am: 14. Feb. 2008 16:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

In deinem Fall, so denke ich Mal, wäre zunächst von der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG vormals 98/37/EG auszugehen. Und darauf aufbauend die für deine Maschine notwendigen Normen bzw Richtlinien relevant.

Andernfalls könntest du ebenso harmonisierende Normen anwenden, wie nur zum Beispiel: DIN EN 1050, etc.

Unten nur mal ein kleiner Link, von etlichen die sich auch mit der Thematik befassen.

Gruß Felix
http://www.innovation.at/downloads/Praesentationen/WK_OOE_2007_CE_Kennzeichung.pdf

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carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


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Beiträge: 950
Registriert: 08.05.2007

Pro/E Wildfire 4
PDMLink

erstellt am: 14. Feb. 2008 17:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von oesy:
...wäre zunächst von der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG vormals 98/37/EG auszugehen.
Vorsicht bitte mit dieser Überlegung. Die 98/37/EG ist verpflichtend bis einschließlich 28.12.2009 anzuwenden, erst ab 29.12.2009 gilt die neue 2006/42/EG.

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

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Lucian Vaida
Moderator
Dipl.-Ing. / Konstruktion




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Beiträge: 3816
Registriert: 14.11.2002

Inventor 2022.3
Windows10 22H2
HP Z240

erstellt am: 15. Feb. 2008 22:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

Das ist so einfach nicht zu beantworten. Es ergeben sich eine Menge Fragen. Z.B. Ist eure Maschine eine voll funktionsfähige Einheit, die nicht auf die Technik des "Endmaschinenherstellers" angewiesen ist? Müssen Maschinenübergreifende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden? etc.

Zitat:
Original erstellt von Bluejay:
....ohne die Sicherheitseinrichtung und Anleitungen des Endmaschinenherstellers zu kennen...

Unter Umständen ist das gar nicht möglich.

Alternativ könnt ihr euch von einem sachkundigen Dienstleister beraten lassen. Aus meiner Sicht wäre das der einzige vernünftige Weg.

------------------
Gruß
Lucian

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PeterW
Mitglied
Techniker (HTL Maschinenbau)


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Beiträge: 560
Registriert: 08.08.2002

WIN XP
Inventor
NVIDIA Quadro FX 1500

erstellt am: 18. Feb. 2008 07:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

Die Gefahrenanalyse ist ein Teil der CE - es gibt sehr umfangreiche Unterlagen zur Erstellung einer CE (ich denke vom Beuth- Verlag...).

Wir bauen Anlagen und Maschinen für den Eigenbedarf, müssen dafür auch jeweils eine Konformitätserklärung erstellen und fahren sehr gut indem wir zur Erstellung eines Gutachtens den örtlichen TÜV heranziehen. Von dort bekommen wir ein Gutachten als Basis zur CE und auf Wunsch auch eine Gefahrenanalyse. Beim Erarbeiten des Gutachtens gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV- Spezialisten, der uns sagt was wir alles tun müssen und auch was in der Dokumentation zu stehen hat.

Nachteil: Das kostet etwas (i.A. zwischen 1000 und 2000 ¤ pro Gutachten)
Vorteile:
Der TÜV ist immer auf neuestem Stand was Vorschriften und Gesetzeslage betrifft
Wir lernen eine Menge dazu, mit der Zeit gibt es immer weniger Kritikpunkte an unseren Anlagen
Das TÜV- Gutachten hilft ungemein bei der später erforderlichen behördlichen Genehmigung - es gibt viel weniger Fragen

------------------
mfG
PeterW

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HBL
Mitglied
HW-Planer


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Beiträge: 200
Registriert: 12.11.2007

erstellt am: 21. Feb. 2008 23:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Bluejay 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo Zusammen

Nachstehend eine etwas ausführlichere Darstellung der Sachlage:

Grundsätzlich ist die MRL 98/37/EG bis zum 28.12.2009 rechtlich verbindlich. Erst ab dem 29.12.2009 ist die MRL 2006/42/EG rechtlich bindend. Für diese europäischen Gesetze gibt es im Gegensatz zu Normen keine Übergangsfristen.

In der MRL 98/37/EG wird im Anhang V unter Abschnitt 3a) festgehalten, was eine technische Dokumentation beinhaltet.

Unter anderem:

- eine Gefahrenanalyse und Risikobeschreibung
- eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren  gewählt wurden.

Diese Dokumente sind jedoch nicht für den Kunden bestimmt,denn es ist möglich, dass in diesen Unterlagen Betriebsgeheimnisse, oder interne prozessverfahren aufgeführt werden.

Für eine Risikoanalyse und -beurteilung nimmt man besten die Norm EN 1050 zur Hand.

Unter Absatz 5 sind die Grenzen der Maschine (physikalisch) zu bestimmen. Ebenso müssen die Lebensphasen der Maschine aufgeführt werden.

Das sind unter anderem (unvollständig):

- Transport und Montage der Maschine
- Inbetriebnahme
- Betrieb der Maschine
- Stillegen und Abbruch der Maschine
- ev. Rückbau und Sondermüllentsorgung (wenn die Maschine oder Teile davon mit gesundheits-
  und/oder umweltgefährdenden Stoffen kontaminiert wurden)

Unter Absatz 6 wird die Identifizierung der Gefährdung gefordert.
In Anhang A dieser Norm sind Beispiele von Gefährdungen aufgeführt.

In Absatz 7 wird die Risikoeinschätzung verlangt.

Gemäss Absatz 8 muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um zu entscheiden, ob eine Risikominderung notwendig ist, oder die Sicherheit erreicht wurde.

Weitere Erklärungen findet man in der Norm EN 12100-1Abs. 5 "Strategie zur Risikominderung", sowie in der Norm EN 12100-2 Abs. 5 "Technische und ergänzende Schutzmassnahmen".

Als Grundsatz nach der MRL gilt zwingend folgende Reihenfolge:
          1. Beseitigung der Gefahr durch Konstruktion
          2. Schutzmassnahmen
          3. Hinweise auf Restgefahren (in der Betriebsanleitung festhalten, ev. Spezialausbildung)

Für maschinenübergreifende Schutzmassnahmen oder Sicherheitseinrichtungen muss der Endmaschinenhersteller oder allenfalls der Betreiber ein Sicherheitskonzept beistellen. Ohne ein solches Dokument funktioniert alles nicht richtig.

Auf allen Stufen der Maschinenhersteller gilt der Grundsatz: Sicherheit kann nicht delegiert werden.

Auch für eine unvollständige Maschine müssen obgenannte Ausführungen beachtet werden.

Gemäss MRL98/37/EG Anhang II und unter Beachtung der dort aufgeführten Punkte kann für eine unvollständige Maschien eine Herstellererklärung erstellt werden. Jedoch darf an die unvollständige Maschine kein CE-Kennzeichen angebracht werden!

Dem Kunden müssen sicher folgende Unterlagen abgegeben werden (unvollständig):
- Betriebsanleitung mit Angaben über Transport, Montage, Verwendungszweck, Umwelt, Erläuterung
  der verschiedenen Betriebsarten, Sicherheitseinrichtungen, Restrisiko, Instandhaltung, Abbruch und allenfalls Rückbau.

- Schema, Montagezeichnungen etc.

Zu dieser Problematik bietet die Norm EN 60204-1/2006 Abschnitt 17 gute Hilfestellung.

Zum Schluss noch folgende Anmerkung:
Für elektrische Schutzmassnahmen ist es von Vorteil, die Norm EN ISO 13849-1 anzuwenden.

Mit Gruss

Hans
 

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