Hallo Willi,
Sorry daß ich mich erst jetzt melde...
Es ginge eigentlich um den Geltungsbereich der TA-Luft, ob diese immer und überall dann anzuwenden sei, wenn keine anderern/schärferen Bestimmungen vorliegen, oder ob die TA-Luft genau für die angeführten Bereiche gilt, und sonst nirgens.
Konkret geht es um eine fahrbare Anlage, (fährt nicht im öffentlichen Verkehr) die man letztlich als alles Mögliche bezeichnen könnte, und zu keinem der konkret angeführten Typen passt.
Wäre in so einem "dubiosen Fall" die TA-Luft mangels anderer, spezifischer Vorschriften, jedenfalls anzuwenden?
Danke übrigens für den Link, den hatte ich auch gerade gefunden.
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mfg - Leo
Ceterum censeo dynamic highlight obsoletus (est) (Autodesk hat ein offenes Ohr!)
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