Hallo,
ich bin auf der Suche nach technischen Regeln für funkenfreie Kupplungsverschalungen. Bisher haben wir in der Fa. meist Aluminium dafür verwendet, einige Kunden im Raffineriebereich sind damit aber nicht zufrieden.
Meine Frage: Gibt es verbindliche Regeln, welche Werkstoffe in Ex-geschützten Bereichen für Kupplungsverschalunge zugelassen sind? Bei der Suche im Internet bin ich auf verschiedene Hersteller gestoßen, die ihre Alu-Verschalungen als "non-sparking" deklarieren. Es gibt auch allerlei Forenbeiträge, in denen das Thema diskutiert wird. Aber keine einheitliche Meinung. Daher die Frage ob es dafür Regeln oder Vorschriften gibt.
Gruß, Karl-Heinz
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