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| Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für SOLIDWORKS |
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| Nahe an industriellen Realbedingungen, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Lizenz verkaufen (10744 mal gelesen)
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 17. Sep. 2015 09:45 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen, darf ich hier meine SolidWorks 2015 Standard Lizenz zum Verkauf anbieten? Laut Infos die ich im Netz und hier gefunden habe, darf ich die Lizenz wohl verkaufen. Reseller ist angeschrieben aber noch keine Info da. Nur ist das hier im CAD.de-Forum gestattet oder verboten? Oder gibt es extra ein Unterforum dafür? Habe hierzu nichts gefunden. Gruß Alexander Ruof Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Guter-Geist-Moderator IT Admin (CAx)
Beiträge: 8756 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
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erstellt am: 17. Sep. 2015 09:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo Alexander, ich bin immer wieder verblüfft darüber, wie gut und sorgfältig sich viele die einfachsten Nutzungsbedingungen nicht durchlesen. Du hast heute, vermutlich vor noch nicht mal 15 Minuten, diese Regeln und Erklärungen angenommen und bestätigt, darin steht ganz klar und deutlich, sogar hervorgehoben durch einen Bullet (fette Hervorhebung jetzt von mir):
Zitat: Wir untersagen hiermit ausdrücklich: * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) mit illegalem, pornografischen, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt, genau wie entsprechende Formulierungen. * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) mit menschenverachtenden oder auf andere Art gegen die Menschenwürde verstoßendem Inhalt, genau wie entsprechende Formulierungen. * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) mit Drohungen gegen Leib, Leben, Eigentum und Existenz, genau wie entsprechende Formulierungen. * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) mit offensichtlich eingestellter Werbung jeglicher Art, die nur diesem Zweck dienen. * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) mit offensichtlich eingestellten Arbeitsangeboten/gesuchen jeglicher Art, die nur diesem Zweck dienen. * Beiträge und Links (zu Seiten, Bildern, etc.) die offensichtlich nur dem Kauf/Verkauf/Tausch von Sachgegenständen dienen.
Also, um deine Frage zu beantworten: nein. Ciao, Stefan ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 17. Sep. 2015 10:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
Beiträge: 11571 Registriert: 30.04.2004 SWX (Pro) Flow 2020
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erstellt am: 17. Sep. 2015 10:43 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
laut EU müssen die Lizenzen übertragbar sein. Damit kannst du deine Lizenz auf einen andere Person übertragen. Dies muss auch unentgeltlich passieren. Ob du noch du noch Geld einsteckst geht den SWX Händler nichts an. Deine Frage muss an den Händler lauten, was muss du ausfüllen um eine Lizenz einer anderen Person oder Firma zu übertragen. Hier im Forum darfst du keine Lizenzen anbieten/verkaufen. herzlich Sascha Nachtrag: !!! Dies ist keine Rechtsberatung und jeder selber übernimmt die Haftung!!! [Diese Nachricht wurde von freierfall am 17. Sep. 2015 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Christoph Weise Mitglied Technischer Produktdesigner / Konstruktion / CAD-Admin
Beiträge: 206 Registriert: 22.03.2015 Dell 3650 Intel I7 11700k 32 GB RAM Nvidia RTX A4000 16GB Win 10 22H2 64-bit SolidWorks 2022SP5 QuickPress 6.3.3 PortaX 2.27 SAP ERP 6.0
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erstellt am: 17. Sep. 2015 10:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Du darfst auf der Seite verkaufen. Aber nur in der Währung des Forums sprich Units, dafür gibt es auch ein eigenes Forum ÜbayFür was du dann deine Units ausgibst bleibt deine Sache aber ich glaub der Schinken ist ganz gut ------------------ Wer einen Fehler findet darf ihn behalten, wer zwei findet kann beide behalten, ab fünf Fehler gibs Rabatt :-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
rhrumpel Mitglied Konstrukteur
Beiträge: 652 Registriert: 21.03.2004 Firma: SWX 2017 Premium SP3.0 (Primär) SWX 2021 Premium SP3.0 SWX 2022 SP3.1 Lenovo P70 32 GB RAM i7-6820HQ 2,7Ghz Quadro M4000M WIN10 PRO 64bit 3d Connexion SpacePilot
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erstellt am: 17. Sep. 2015 20:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Du solltest auf jeden Fall einen sauberen Lizenztransfer vornehmen. Ansonsten hast Du das Theater an der Backe, falls die Seriennummer irgendwann in irgendeiner Form als ***** dient und Verbreitung findet. Gruß Ralf Für 50€ nehm ich Sie ------------------ Die Faulheit hat der Herr vor den Verstand gesetzt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 17. Sep. 2015 21:09 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Der Reseller hat bei SolidWorks in München nachgehakt. Keine Chance die Lizenz zu übertragen. In den EULA steht nicht übertragbar und die hat man beim Kauf anerkannt. Darauf berufen sie sich. Gruss Alex Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bk.sc Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur Sondermaschinenbau
Beiträge: 2795 Registriert: 18.07.2012 -Solid Works 2019 SP5 -Pro Engineer WF 3
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erstellt am: 18. Sep. 2015 06:25 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo Alex, Zitat: laut EU müssen die Lizenzen übertragbar sein. Damit kannst du deine Lizenz auf einen andere Person übertragen. Dies muss auch unentgeltlich passieren.
Wenn das stimmt und EU Recht ist, ist dann die Klausel nicht hinfällig? Hab von Vertragsrecht nicht wirklich Ahnung daher die Frage . Gruß Bernd ------------------ --- Man muß nicht alles wissen, man muß nur wissen wo es steht --- Staatlich anerkannte Deutschniete Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
Beiträge: 11571 Registriert: 30.04.2004 SWX (Pro) Flow 2020
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erstellt am: 18. Sep. 2015 07:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 18. Sep. 2015 07:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
>>Wenn das stimmt und EU Recht ist, ist dann die Klausel nicht hinfällig? Hab von Vertragsrecht nicht wirklich Ahnung daher die Frage Dann musst Du wohl einen Anwalt fragen. Aber lies zuerst das EULA = End Users License Agreement. Dassault hat bei Catia festgelegt: Man verkauft keine Eigentumsrechte, sondern ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht. Ist das bei SWX ähnlich? ------------------ Rainer Schulze [Diese Nachricht wurde von Rainer Schulze am 18. Sep. 2015 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015 EPlan Electric P8 2.6 / 2.7 / 2.9 / 2022 Solidworks 2015 SP2.1
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erstellt am: 18. Sep. 2015 08:56 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, die Urteile bezogen sich auf den Weiterverkauf. Es ist nun die Frage, ob eine Lizenzübertragung als Verkauf gilt oder nicht. Weiterhin schränken sie ein, dass die Lizenz nur nutzbar ist, wenn vom Fachhändler gekauft. Auszug EULA: 1.A. Lizenzgewährung. DS SolidWorks gewährt Ihnen eine einfache, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Anwenderdokumentation (die "Dokumentation") in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Wenn Sie die Lizenzgebühr für eine Einzelbenutzerlizenz bezahlt haben, dürfen Sie gemäß diesem Vertrag eine (1) Kopie der Software jederzeit auf einem einzelnen Computer im Land Ihres Hauptgeschäftssitzes installieren und verwenden, bzw. im Land einer Zweigniederlassung, wenn diese die Lizenz von Ihrem Fachhändler erworben hat, und zwar gemäß den geltenden Gesetzen oder Bestimmungen und unter der Voraussetzung, dass Sie die Lizenz von einem DS SolidWorks Fachhändler erworben haben, der seinen Sitz in dem Land hat, in dem die Software verwendet wird. 3. Andere Verwendungsbeschränkungen ... und dürfen den Zugriff auf die Software bzw. die Verwendung der Software keinem Dritten ermöglichen. Folglich dürfen Sie die Software bzw. die in diesem Vertrag gewährte Lizenz nicht verkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen, übereignen, verleihen oder vermieten (einschließlich Timesharing-Abkommen). Dies Widerspricht aber dem EuGH: Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen.
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 18. Sep. 2015 09:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Laufzeit solange bis gekündigt wird. Laufzeitbestimmungen: 6. Laufzeit. Die hierin gewährte Lizenz besteht so lange, bis sie in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 6 gekündigt wird. DS SolidWorks kann die hierin gewährte Lizenz schriftlich fristlos kündigen, und zwar (i) aus berechtigtem Grund, einschließlich und ohne Einschränkung bei Verstoß gegen eine der Bestimmungen von Artikel 1, 2 oder 3 dieses Vertrags, oder (ii) wenn Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen und Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Benachrichtigung beheben können. Bei Kündigung der Lizenz geben Sie umgehend alle Kopien der Software und Dokumentation, die durch die Lizenz abgedeckt sind, nach den Anweisungen von DS SolidWorks an DS SolidWorks zurück oder vernichten sie. Die Bestimmungen der Artikel 2, 3, 6, 8, 10, 11 und 12 dieses Vertrags bestehen auch nach einer Kündigung dieses Vertrags fort.
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015 EPlan Electric P8 2.6 / 2.7 / 2.9 / 2022 Solidworks 2015 SP2.1
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erstellt am: 20. Sep. 2015 23:14 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo zusammen, das alles hat mir keine Ruhe gelassen. Habe mich mal ausführlicher mit der aktuellen Rechtsprechung auseinandergesetzt. Zum einen das Urteil vom EuGH mit Bestätigung vom BGH. Dann habe ich noch was vom Oberlandesgericht Hamm (https://openjur.de/u/617615.html) gefunden, was sich direkt auf SoldiWorks bezieht. Stehen viele schöne Sachen drin. Vor allem ein sehr schöner Absatz in der Urteilsschrift zu finden, welcher sich mit den Lizenzbedingungen beschäftigt: Abs. 83 Die in den Lizenzbedingungen vorgesehenen Einschränkungen sind sowohl als überraschende Klauseln gemäß den §§ 305 Abs. 1, 306 Abs. 1 BGB als auch als Abweichung vom urheberrechtlichen Leitbild der §§ 17 Abs. 2, 69c Nr. 3 UrhG und den wesentlichen Rechten und Pflichten eines kaufvertraglich ausgestalteten Softwareüberlassungsvertrages gemäß den §§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1, 306 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. unwirksam (vgl. dazu die Nachweise bei: H. Beckmann, Finanzierungsleasing, a.a.O., § 12 Rdnr. 156; ders. in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, a.a.O., § 62 Rdnr. 39 ff.). Denn nach dem Erschöpfungsgrundsatz hängt der urheberrechtliche Verbrauch des Verbreitungsrechts an einem "Vervielfältigungsstück" (Kopie) eines Programms allein davon ab, ob der Rechtsinhaber dem (ersten) Inverkehrbringen durch Veräußerung zugestimmt hat. Auf die Art und Weise der weiteren Nutzung braucht sich die Zustimmung nicht zu erstrecken. Denn bereits mit der (ersten) durch ihn oder mit seiner Zustimmung erfolgten Veräußerung gibt der Berechtigte die Herrschaft über das Werkexemplar auf; es wird damit für jede Weiterverbreitung frei. Diese Freigabe dient dem Interesse der Verwerter und der Allgemeinheit, die in Verkehr gebrachten Werkstücke verkehrsfähig zu halten. Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.). Werde mich mal mit Hinweis auf dieses Urteil direkt an SolidWorks wenden. Das sollte bei denen eigentlich bekannt sein. Aber wahrscheinlich gehen sie davon aus, dass das sowieso keiner Sucht.
Gruß Alex Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 21. Sep. 2015 12:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Soundfan Mitglied Maschinenbautechniker
Beiträge: 199 Registriert: 25.03.2010 Intel Core I9 2,9 GHz; 32GB RAM; Quadro P4200M;2018 SP5; 2019 SP2; 2020 SP5; 2021 SP4.1 Space Pilot Enterprise; CAD Mouse
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erstellt am: 22. Sep. 2015 11:51 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo AlexusRu, bin gespannt was da kommt aber das Precedere ist eigentlich schon hinlängich bekannt. Seit dem Die EU den Softwarehandel freigegeben hat kann dir SWX nicht mehr vorschreiben das du eine, sagen wir mal überflüssige Lizenz, nicht verkaufen darfst. Was SolidWorks aber beeinflussen kann ist Wartung. Dh. es wird so sein das der neue Kunde keine Wartung bekommen wir, keine Updates oder Hotline. Wenn er das will kann SWX den Kaufpreis komplett verlangen plus die Wartung.... So wirds wohl ablaufen. Grüße Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 22. Sep. 2015 12:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, der Subskriptionsdienst wird doch mit dem Fachhändler geschlossen und dieser bietet die Updates usw. So in der EULA zu finden. Also hier eigentlich nichts mit SolidWorks direkt zu tun. 4. Subskriptionsdienst. Wenn Sie von Ihrem Fachhändler einen Subskriptionsdienst für die Software erwerben, für die Sie durch Zahlung der entsprechenden Gebühr die Lizenz hierunter erworben haben, bietet Ihnen Ihr Fachhändler für eine solche Kopie Folgendes: Online-Zugriff zum Herunterladen der neuesten Aktualisierungen der Software, alle größeren Upgrades für die Software, die während des Subskriptionszeitraums erscheinen, sowie telefonische Unterstützungsdienste. Achja, der EuGH hat ja auch entschieden, dass die entsprechenden Updates weiterhin vom Hersteller herunterladbar sein müssen. Somit ist zumindest die erste Stufe der Subskription, welche im erstmaligen Kauf enthalten ist, mit auf den neuen Lizenznehmer übergegangen. Somit müsste dieser diese Subskription auch erneut verlängern können. Oder sehe ich das falsch? [Diese Nachricht wurde von AlexusRu am 22. Sep. 2015 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Winston Wolf Mitglied Braucht der Mensch einen Beruf?
Beiträge: 561 Registriert: 12.08.2003 überlegen macht überlegen
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erstellt am: 22. Sep. 2015 13:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Zitat: Original erstellt von AlexusRu: ...Somit müsste dieser diese Subskription auch erneut verlängern können. Oder sehe ich das falsch?
Zum Vertrag schließen gehören immer mindestens zwei Wenn Dein Käufer das will, heißt das noch lange nicht dass auch der Reseller das macht bzw. machen kann. Assault Systems SOLIDWORKS will sich da scheinbar den anderen CAD Anbietern mit der Lizenz -und Wartungspolitik anpassen... WW ------------------
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Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 22. Sep. 2015 13:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015 EPlan Electric P8 2.6 / 2.7 / 2.9 / 2022 Solidworks 2015 SP2.1
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erstellt am: 22. Sep. 2015 13:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Wie weiter oben genannt, bietet AutoDesk mittlerweile die Übertragung an. Und mein Reseller wäre auch nicht abgeneigt wenn dies möglich wäre, da sie auch schon den Fall hatten und es wohl da noch mehr Interessenten für gibt. Sie erhofft sich da auch eine Entscheidung die Ihnen dann auch entgegen kommt und evtl. neue Wartungsverträge bringt, welche ansonsten wegfallen da SWX nicht mehr genutzt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 24. Sep. 2015 10:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Jetzt wirds komisch. SolidWorks Deutschland kann da garnix machen. Alles was Lizenzen angeht geht über die Fachhändler. Und es soll amerikanisches Recht gelten, weil ja die Mutter in Amerika sitzt. Auf den Hinweis, dass dann ja ein deutsches Gericht nicht über die Lizenzbedingungen Urteilen könnte, dies aber gemacht hat, wollte die Dame am Telefon nicht weiter darauf eingehen. Das amerikanische Recht gelte und nix anderes. Habe mich recht (un)freundlich Bedankt und aufgelegt. Dann halt wieder zurück zum Fachhändler und alles nochmal mit Bitte um Bearbeitung / Weiterleitung oder Ansprechpartner denen zugesandt. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
macki Mitglied MULTIPLEX-Ex-Konstrukteur
Beiträge: 243 Registriert: 30.11.2001
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erstellt am: 24. Sep. 2015 12:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Eines ist aber (bis jetzt) unzweifelhaft: Wir sind hier in Deutschland und da gilt ausschließlich! deutsches Recht. Und wenn in einem Vetrag etwas drin steht, das gegen deutsches Recht verstößt, dann kommt die salvatorische Klausel zum tragen: Es ist ungültig während der Rest des Vertrages Gültigkeit behält. Markus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015 EPlan Electric P8 2.6 / 2.7 / 2.9 / 2022 Solidworks 2015 SP2.1
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erstellt am: 24. Sep. 2015 12:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hier mal zur Info was ich denen geschickt habe: mit Verweis auf die Urteile Antrag auf Zusendung der notwendigen Unterlagen zur Übertragung der Lizenz auf eine andere Person / anderes Unternehmen welche/s zusätzlich das Recht erlangt einen neuen Wartungsvertrag abzuschließen. Hinweis: Erstes Urteil erklärt direkt die Einschränkungen unter 1A der EULA als unwirksam ("nicht übertragbare Lizenz"). Weiters dann Punkt 3 der EULA ("nicht verkaufen, ... , übertragen, übereignen, ") Das zweite auf Punkt 3 der EULA ("nicht verkaufen, ... , übertragen, übereignen, ") und Updates Das dritte dann wegen Updates/Wartungsvertrag. Hier die Urteile auf die ich mich beziehe (Auszüge mit Quellenangaben, ist so im Antrag mit drin): I. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28. November 2012 Az. 12 U 115/12 Quelle: https://openjur.de/u/617615.html
3. Wird Standardsoftware im Rahmen eines Kaufvertrags überlassen, ist der Verkäufer zur uneingeschränkten Übertragung des Eigentums verpflichtet. 4. Die in Lizenzbedingungen des Herstellers vorgesehenen Einschränkungen der Eigentumsrechte des Käufers werden sowohl als überraschende als auch als Abweichung vom urheberrechtlichen Leitbild der §§ 17 Abs. 2, 69c Nr. 3 UrhG (Erschöpfungsgrundsatz) und den wesentlichen Rechten und Pflichten eines kaufvertraglich ausgestalteten Softwareüberlassungsvertrages nicht Vertragsbestandteil bzw. sind unwirksam. Randnotiz 6: Softwareprodukte der "Dassault Systèmes SolidWorks Corporation" Massachusetts/USA Randnotiz 7: … Softwarelizenzen "SolidWorks Professional 2009" … Randnotiz 66: Da dem Erwerb der Software (der Programmkopie) auf Dauer gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts aus den genannten Gründen ein Kaufvertrag zugrunde liegt, verlangt § 433 Abs. 1 S. 1 BGB auch im hier vorliegenden Fall grundsätzlich eine uneingeschränkte Eigentumsübertragung (vgl. BGH NJW 2000, 1415, juris Tz. 7; H. Beckmann, Finanzierungsleasing, a.a.O., § 12 Rdnr. 156 m.w.N.). Randnotiz 82: bb. Aber auch im Falle ihrer förmlichen Einbeziehung wären die Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, die unter Ziff. 1.A. die Gewährung eines nicht übertragbaren Nutzungsrechts vorsehen, welches überdies räumlich beschränkt und auch im Übrigen begrenzt ist, nicht wirksamer Kaufvertragsbestandteil geworden. Randnotiz 83: Die in den Lizenzbedingungen vorgesehenen Einschränkungen sind sowohl als überraschende Klauseln gemäß den §§ 305 Abs. 1, 306 Abs. 1 BGB als auch als Abweichung vom urheberrechtlichen Leitbild der §§ 17 Abs. 2, 69c Nr. 3 UrhG und den wesentlichen Rechten und Pflichten eines kaufvertraglich ausgestalteten Softwareüberlassungsvertrages gemäß den §§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1, 306Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. unwirksam (vgl. dazu die Nachweise bei: H. Beckmann, Finanzierungsleasing, a.a.O., § 12 Rdnr. 156; ders. in: Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt, a.a.O., § 62 Rdnr. 39 ff.). Denn nach dem Erschöpfungsgrundsatz hängt der urheberrechtliche Verbrauch des Verbreitungsrechts an einem "Vervielfältigungsstück" (Kopie) eines Programms allein davon ab, ob der Rechtsinhaber dem (ersten) Inverkehrbringen durch Veräußerung zugestimmt hat. Auf die Art und Weise der weiteren Nutzung braucht sich die Zustimmung nicht zu erstrecken. Denn bereits mit der (ersten) durch ihn oder mit seiner Zustimmung erfolgten Veräußerung gibt der Berechtigte die Herrschaft über das Werkexemplar auf; es wird damit für jede Weiterverbreitung frei. Diese Freigabe dient dem Interesse der Verwerter und der Allgemeinheit, die in Verkehr gebrachten Werkstücke verkehrsfähig zu halten. Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. grundlegend: EuGH NJW 2012, 2565 ff.; BGHZ 145, 7, juris Tz. 22, m.w.N.). II. Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 94/12, 3. Juli 2012 Quelle: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen. Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung. Selbst wenn der Wartungsvertrag befristet ist, sind die aufgrund eines solchen Vertrags verbesserten, veränderten oder ergänzten Funktionen nämlich Bestandteil der ursprünglich heruntergeladenen Kopie und können vom Kunden ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden. III. Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 17. Juli 2013 Az. I ZR 129/08 Quelle: https://openjur.de/u/638197.html Randnotiz 69: Im Hinblick auf den untrennbaren Zusammenhang, der zwischen der Kopie auf der Internetseite des Urheberrechtsinhabers in der jeweils verbesserten und aktualisierten Version auf der einen und der entsprechenden Nutzungslizenz auf der anderen Seite besteht, erfasst die Erschöpfung des Verbreitungsrechts die Kopie des verbesserten und aktualisierten Computerprogramms; der neue Erwerber ist daher als im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG "rechtmäßiger Erwerber" berechtigt, die Kopie des verbesserten und aktualisierten Computerprogramms von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers herunterzuladen (EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 84 und 85 - UsedSoft/Oracle). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass diese Verbesserungen und Aktualisierungen des Computerprogramms von einem zwischen dem Urheberrechtsinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind (vgl. EuGH, GRUR 2012, 904 Rn. 64 bis 68 - Used-Soft/Oracle).
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KMassler Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD Admin + Mädchen für Alles...
Beiträge: 2675 Registriert: 06.11.2000 SolidWorks Start 1999 ** CSWP 01/2008 ** ------------------ Zuletzt beruflich: - SWX2020 SP5; - SAP/PLM+ECTR; - DriveWorks Pro; - Programmierung: VBA, aktuell Visual Studio 2022/VB.Net ------------------ ab 2024 (privat): Onshape und anderes
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erstellt am: 24. Sep. 2015 13:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
Beiträge: 27 Registriert: 17.09.2015
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erstellt am: 24. Sep. 2015 13:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ich bin auch kein Jurist. Aber in soweit sind die Begründungen alle verständlich. Es war reiner Zufall, dass ich das erste Urteil vom OLG Hamm gefunden habe. Hab halt einfach mal den Dr. Goggl gefragt und der wusste halt die Antwort dazu. Wahrscheinlich hat sich bisher niemand die Mühe gemacht danach zu suchen. Jeder hat sich wohl oder übel damit abgefunden, das es laut EULA nicht geht. Keine Ahnung ob DS von diesem Urteil weiß (zumindest jetzt dann auf jeden Fall). Ging ja eigentlich um Leasing zwischen Vertriebspartner und Kunde und DS war nicht direkt darin verwickelt. [Diese Nachricht wurde von AlexusRu am 24. Sep. 2015 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Guter-Geist-Moderator IT Admin (CAx)
Beiträge: 8756 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
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erstellt am: 25. Sep. 2015 08:10 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo AlexusRu, Zitat: Original erstellt von AlexusRu: [...] einfach mal den Dr. Goggl gefragt und der wusste halt die Antwort dazu.
Dann hoffe ich mal, dass dieser Goggl (netter Name) seinen Doktor tatsächlich im Juristenumfeld gemacht hat und dir das alles erklärt hat, was es so an Besonderheiten da gibt. Und auch, dass sein Namensvetter, die große Suchmaschine, nur Ergebnisse ausspukt, nach denen du suchst, keine Interpretationen, keinen Rechtsbehelf, keine Alltagsumsetzung und ganz bestimmt nicht immer die Wahrheit ;) Zitat: Original erstellt von AlexusRu: Wahrscheinlich hat sich bisher niemand die Mühe gemacht danach zu suchen. Jeder hat sich wohl oder übel damit abgefunden, das es laut EULA nicht geht.
Nein, sicher nicht. Rückgabe, Verkauf, Tausch, Untervermietung etc. sind alles Dinge, die dauernd im Alltag vorkommen und um die sich gestritten wird. Dabei ist der Mechanismus der Lizenzierung statt "normalem" Verkauf in dieser Häufung in meinem Alltag ein eher neumodisches Problem - und das "Gefühl", dass es sich um einen gängigen Warenkauf handelt noch sehr stark. Einzug hält das überall, angefangen von Software, eBooks (die du nicht mehr kaufst sondern das Leserecht lizenzierst), Bildern für deine Webseite, Auszüge aus Fanfiktions oder nur Benutzung von geschützen Markennamen oder uralten Rezepten für einen Chemiecocktail (egal ob süffiges Getränk oder Medizin). Mich stört z.B. die "Problematik" bei den eBooks viel mehr als die potentiellen Probleme bei der Weitergabe von SolidWorks Lizenzen, schlichtweg weil ich mit dem ersteren schon Probleme hatte, mit dem zweiteren noch nicht Du kannst dir ziemlich sicher sein, dass die Juristen bei Dassault die Lage kennen, und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sowohl die Vertriebspartner als auch SolidWorks selbst von denen eine juristische Einschätzung bekommen haben. Manchmal ist es halt einfacher, wenn man Paragraphen und Rechtsanwälte raushält, nett fragt statt zu fordern und freundlich diskutiert. Aber ich gebe dir auch Recht: manchmal ist es auch notwendig für sein Recht zu kämpfen. Leider findet dieser Kampf auf einem Gebiet statt, den Juristen für sich abgesteckt habe und wo du mit gesundem Menschenverstand, Lebenserfahrung oder gefestigten Moralvorstellungen nicht wirklich weiterkommst. Ciao, Stefan PS: ist schon interessant, welche Diskussion sich aus der Frage heraus ergibt, ob du in den Fachbrettern bei CAD.de was verkaufen darfst PPS: dieser ganze Hickhack ist in meinen Augen auch einer der treibenden Gründe hinter der seitens der Softwareindustrie gepushten "jetzt alles aus der Cloud" Offensive. Da können Sie dir einfach den Hahn zudrehen und bis du das juristisch durchgefechtet hast kommst du halt nicht mehr an deine Daten. Oh weh, ich merke gerade wie ich anfange mich aufzuregen, ich hör besser auf ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 25. Sep. 2015 08:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo StefanBerlitz, mit dem Nett fragen kam halt die Antwort mit Verweis auf 1A der EULA "einfache, nicht übertragbare Lizenz". Und dieser Dr. Goggl ist die allgemein bekannte Suchmaschine. Und ausgespuckt hat sie sehr viel zu diesem Thema. Dies ist aber nicht bindend und man sollte nicht alles glauben, da jeder schreiben kann was er will. Aber ich habe durch die Suche eben auch das Urteil des OLG Hamm gefunden. Dies ist rechtskräftig. Ich gehe davon aus, dass DS Solidworks hier nicht so einfach nachgeben wird und irgendwelche Gründe suchen wird, warum das Urteil dann doch nicht zutrifft. Sie haben ja eine Rechtsabteilung die sich damit befassen kann. Ich dann Notfalls meinen Rechtsschutz, der mir dann erstmal eine juristische Beratung ermöglichen sollte. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Soundfan Mitglied Maschinenbautechniker
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erstellt am: 25. Sep. 2015 08:59 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Zitat: Original erstellt von StefanBerlitz:PPS: dieser ganze Hickhack ist in meinen Augen auch einer der treibenden Gründe hinter der seitens der Softwareindustrie gepushten "jetzt alles aus der Cloud" Offensive. Da können Sie dir einfach den Hahn zudrehen und bis du das juristisch durchgefechtet hast kommst du halt nicht mehr an deine Daten. Oh weh, ich merke gerade wie ich anfange mich aufzuregen, ich hör besser auf [/i]
Das seh ich mittlerweile auch sehr kritisch. Da kann ein Softwarehersteller hundertmal beteuern das alles verfügbar bleibt... Die Daten liegen räumlich woanders und unterliegen der Kontrolle von anderen Firmen und kein Vertrag der Welt kann jemand davon abhalten mit den Daten schabernack zu treiben.
Ich sag immer " Die Claud klaut"
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dopplerm Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
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erstellt am: 25. Sep. 2015 09:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
nur als kleine Info, in Österreich gibt es keine Probleme bei einer Lizenzübertragung, wir haben das selbst vor ein paar Jahren gemacht, aus Zeitgründen wurden die Lizenzen in Österreich gekauft und dann umgemeldet. lg Martin ------------------ ich spiel noch immer gern mit Bauklötzen, nur sind sie jetzt teurer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 25. Sep. 2015 09:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo dopplerm, Übertragen auf andere Personen / Unternehmen oder nur aus Österreich nach Deutschland aber gleiches Unternehmen? Das ist ein Unterschied. Länderübertragung ist laut EULA möglich. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dopplerm Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
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erstellt am: 25. Sep. 2015 10:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
war innerhalb der der EU Lizenzen gingen an Schwesterfirma Habs aber nur so nebenbei mitbekommen. Aber aussage vom Reseller diese Woche, es ist erlaubt und wird gemacht. lg Martin ------------------ ich spiel noch immer gern mit Bauklötzen, nur sind sie jetzt teurer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
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erstellt am: 25. Sep. 2015 11:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
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erstellt am: 25. Sep. 2015 11:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
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erstellt am: 25. Sep. 2015 11:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 28. Sep. 2015 09:47 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von dopplerm: war innerhalb der der EU Lizenzen gingen an SchwesterfirmaHabs aber nur so nebenbei mitbekommen. Aber aussage vom Reseller diese Woche, es ist erlaubt und wird gemacht. lg Martin
Hallo, wie heißt denn der Reseller und gibts da Dokumente oder weitere Infos dazu? Gerne auch per PM. Danke Alex
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 28. Sep. 2015 10:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, hab gerade nochmal was gefunden. Ein Original Word-Dokument von Dassault Systems. Das habe ich hier im Forum schonmal irgendwo gelesen aber nicht weiter verfolgt, weil keine weiteren Infos dabei standen. Das ganze nennt sich Account Change Request (ACR). Inhalt (Auszug): Type of Change Request • Change of Account Name and Location(within same country) • Change of Account Name and *Seat Transfer(within same country) Mal sehen was der Reseller dazu sagt. Das müsste das ja eigentlich sein.
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AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 28. Sep. 2015 11:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Peterpaul Mitglied Mb Ing.
Beiträge: 386 Registriert: 09.09.2003 Inventor 9 SP4; Inventor 11 Solidworks Office Premium 2007
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erstellt am: 05. Nov. 2015 20:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Mal noch ne Frage zu nem ähnlichen Thema in die Runde: Im Rahmen einer Insolvenzversteigerung wurden Büromöbel samt Inhalt versteigert. Inhalt der Büroeinrichtung u.a.: 2x Solidworks 2015 DVD incl. Lizenzen. Frage: Ist es möglich, eine der Lizenzen zu verkaufen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Guter-Geist-Moderator IT Admin (CAx)
Beiträge: 8756 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
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erstellt am: 06. Nov. 2015 07:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo Peterpaul, Zitat: Original erstellt von Peterpaul: Im Rahmen einer Insolvenzversteigerung wurden Büromöbel samt Inhalt versteigert. Inhalt der Büroeinrichtung u.a.: 2x Solidworks 2015 DVD incl. Lizenzen.
Bist du dir sicher, dass du die Lizenz mit aus der Insolvenzmasse erworben hast? Zitat: Original erstellt von Peterpaul: Frage: Ist es möglich, eine der Lizenzen zu verkaufen?
Hast du dir diesen Thread überhaupt mal durchgelesen? Ich würde dir empfehlen das mit freundlichen Worten mit (d)einem SolidWorks-Händler zu klären, wenn dir die Antwort nicht gefallen sollte dann ggf. zu einem spezialisierten Rechtsanwalt zu gehen; der wird dir die rechtliche Seite (die durchaus anders sein kann als alles, was wir hier vermuten, für richtig halten oder gar dem GMV entspricht) und die weitere Vorgehensweise dann sicher erklären. Ciao, Stefan ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
AlexusRu Mitglied Technischer Systemplaner
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erstellt am: 06. Nov. 2015 08:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, setz Dich, wie gesagt, mit einem SolidWorks-Händler in Verbindung. Erwerb aus Insolvenzmasse ist ein spezielles Thema, das nur er unter Rücksprache mit SolidWorks lösen kann. Du musst ja die erworbenen Lizenzen erstmal auf Dich übertragen lassen (wenn es geht). Vor allem brauchst Du zum aktivieren nicht nur die Seriennummer sondern auch eine Mail-Adresse an welche die Lizenz gebunden ist. Erwerb aus Insolvenz heraus ist erstmal ein ganz anderes Thema, als hier besprochen. Erst wenn die Lizenzen auf Dich laufen, kannst Du versuchen die an den Mann zu bringen. Hier setzt SolidWorks aber erstmal auf seine EULA, welche das verbietet. Laut Händler ist es innerhalb Unternehmen (Mutter / Tochter) wohl ohne Probleme möglich. Zwischen Unternehmen / Personen gibt es wohl Wege, die aber durch SolidWorks trotzdem abgelehnt werden können (unabhängig welche Urteile es gibt). Soweit die Info von dem Händler, mit welchem ich Kontakt hatte. Mein Händler sagt, es geht nicht. Ich habe meine Anfrage an SolidWorks, mit den ganzen Infos die in meinen anderen Posts zu lesen sind, erstmal zurückgezogen. Nicht das sie auf die Idee kommen die Lizenz ganz zu sperren (dieses Recht nehmen sie sich laut EULA heraus). Falls ich irgendwie die Lizenz verkaufen kann und es von Seiten SolidWorks auch genehmigt wird, werde ich entsprechende Infos posten. Als Privatperson ist eine juristische Auseinandersetzung evtl. nicht so gut. Ich weiß nicht in wie weit meine Rechtsschutzversicherung hier mitspielen würde. Hier müsste ich aber erst mit einem juristen Kontakt aufnehmen, wie es letztendlich aussehen würde/könnte. Gruß Alex Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
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erstellt am: 16. Mrz. 2016 20:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
also es ist wie schon gesagt habe, man kann eine Lizenz verkaufen aber nur mit aktiven Wartungsvertrag. Interessant ist, dass man anscheinend nun keine Probleme damit mehr hat. Weiter scheint es auch hier in SWX eine Umstellung auf Mietlizenzen zu geben. Also schauen wir was passiert. herzlich Sascha Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
WeKA13 Mitglied Sysadmin
Beiträge: 1 Registriert: 28.06.2016
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erstellt am: 28. Jun. 2016 11:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
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ogli Mitglied
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erstellt am: 07. Sep. 2020 11:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo Alex, freierfall, u.a. habe gerade diesen sehr detaillierten und interessanten Thread gelesen, da ich noch mit SWX 2015 Premium arbeite und mir jetzt SWX 2020 Premium gebraucht kaufen will, da es billiger ist als neu kaufen oder 5 Jahre Wartung nachzuzahlen. Gibt's hier jemanden der so etwas schon mal durchgezogen hat (mit/gegen Dassault SolidWorks und/oder Reseller) und mir Tipps geben kann was ich beachten muss? Dankbar für jeden(!) Tipp LG ogli ------------------ Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen durch die sie entstanden sind (Albert Einstein) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dopplerm Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Konstrukteur
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erstellt am: 07. Sep. 2020 15:05 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
nach meinem Wissensstand: a: du bleibst bei dem Reseller, bei dem die Lizenz gekauft wurde dann mit ihm Kontakt aufnehmen und Ablauf ausmachen, du wirst einen Wartungsvertrag dabei abschliessen müssen b: du bleibst nicht bei dem Reseller, bei dem die Lizenz gekauft wurde dann eben einen Reseller suchen und der Rest wie oben Hast du ein aktuelles Angebot? Die Frage ist auch, benutzt du wirklich das volle Paket, oder reicht vielleicht eine günstigere Paketvariante? lg Martin
------------------ ich spiel noch immer gern mit Bauklötzen, nur sind sie jetzt teurer Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ogli Mitglied
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erstellt am: 07. Sep. 2020 15:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Wieso muss ich einen Wartungsvertrag abschließen?! Das ist genau das, was ich nicht will Ich bin 2015 aus dem Wartungsvertrag ausgestiegen, weil die Kosten für mich in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Die paar Mal die ich tatsächlich support gebraucht habe, habe ich diesen einfach bei meinem Reseller bezahlt. Und das war - trotz eines enormen Stundensatzes - immer noch deutlich billiger! Und jetzt will ich einfach nur ein update auf SWX 2020 weil ich grad ein günstiges Angebot aus einer Konkursmasse habe. Und das Angebot ist (für diesen riesigen Lizenzumfang) sehr günstig. Wenn ich dafür einen Wartungsvertrag abschließen müsste, käme ich günstiger wenn ich mir ein einfaches SWX-2020-Premium kaufe ;-) Wie kommst Du darauf, dass man für eine Lizenzübertragung einen Wartungsvertrag abschließen muss...? LG ogli ------------------ Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen durch die sie entstanden sind (Albert Einstein) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
freierfall Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Techniker
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erstellt am: 08. Sep. 2020 08:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Soweit ich das nun verstanden habe, muss die Lizenz unter Wartung stehen, damit man es übertragen kann. Kann mich da aber auch täuschen . Wenn das so ist, dann hast du ja keine Mehrkosten, denn die Wartung wäre ja schon bezahlt. herzlich Sascha Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Soundfan Mitglied Maschinenbautechniker
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erstellt am: 09. Sep. 2020 13:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Hallo zusammen, Wartung muss abgeschlossen werden wenn du: - die Lizenz auf dich umschreiben lassen willst - du ein neueres ServicePack haben willst Wenn du die Lizenz so kaufst und du hast einen niedrigen SP Stand dann musst mit all den Fehlern leben. Support bekommst du ja keinen Viele Grüße
------------------ Nicht ständig beschweren- Komfortzone verlassen und Tipps von Fachleuten umsetzen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ogli Mitglied
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erstellt am: 23. Dez. 2020 12:35 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für AlexusRu
Nachdem ich in diesem Forum hier schon so viel Hilfe zu allen möglichen Themen bekommen habe, möchte ich hier mal einen Post hinterlassen, der vielleicht anderen helfen kann: Wie kann ich Solidworks-Lizenzen kaufen und/oder verkaufen? (keine Anleitung sondern ein Erfahrungsbericht!) - Ich habe 2017 die letzte SWX-Lizenz aus der "Wartung" genommen weil die Kosten für mich in keinem Verhältnis zum Gegenwert standen - 2020 habe ich mein Ing.-Büro soweit verkleinert, dass 3 Lizenzen "übrig" waren. - Ziel/Idee: Ich verkaufe 3 Lizenzen (1 x SWX 2015 Standard, 1 x SWX 2015 Premium, 1 x SWX 2017 Standard) und kaufe mir von dem Geld 1 neue oder neuere, gebrauchte SWX-Premium-Lizenz - Daraufhin habe ich meine Lizenzen in einem einschlägigen Online-Kleinanzeigen-Portal zum Verkauf eingestellt. - Mit den so gefundenen (gewerblichen) Käufern habe ich einen offiziellen Kaufvertrag abgeschlossen. - Die Daten der Käufer habe ich an meinen Reseller übermittelt, mit der Bitte einen ACR (account change request) zu erstellen und die Lizenzen auf die jeweiligen Käufer umzuschreiben. - Auf dem ACR musste auch ich unterschreiben, dass ich die Lizenznummern übertragen habe und die Software von allen Rechnern gelöscht habe (was ich selbstverständlich auch getan habe!) - Dann kam irgendwann die Nachricht, dass die Lizenzen auf die neuen Eigentümer übertragen sind. - Gesamtdauer der Transaktion ca. 2 Monate Ergänzend noch ein paar Tipps: 1.) Auf dem ACR stehen die Lizenznummern und der Verkäufer muss die Lizenznummern übertragen und Käufer und Verkäufer müssen auf dem Formular unterschreiben. Als Verkäufer muss man sich also sicher sein, dass der Käufer kein Betrüger ist und den Kaufpreis dann auch wirklich zahlt, denn der Käufer sieht die Lizenznummern und weiß dann, dass diese "frei" sind... Oder - anders rum - der Käufer braucht die gleiche Sicherheit, wenn er zuerst bezahlt, dass er dann auch wirklich die versprochene Ware bekommt. Eigentlich ein Standardproblem des Online-Handels. Außer, dass es hier um viel Geld geht und Käufer und Verkäufer von einem dritten (Dassault Solidworks) abhängig sind der den ganzen Handel am liebsten unterbinden würde - also Vorsicht! 2.) Die erste Antwort eines Resellers wird - wie weiter oben im Thread schon beschrieben - sein, dass man in den Nutzungsbedingungen von SOLIDWORKS (EULA) im Angebot für den Kauf der Lizenzen unterschrieben hat, dass man die Lizenzen nicht verkaufen wird. Das ist aber nichts weiter als ein Einschüchterungsversuch, da die Rechtslage - wie beschrieben - hierzu eindeutig ist. Nicht abschrecken lassen und auf den ACR bestehen. 3.) Welchen - womöglich positiven - Einfluss meine gleichzeitige Anfrage beim selben Reseller für den Kauf einer neuen Lizenz auf den Ablauf der Lizenzübertragung hatte, weiß ich nicht war aber nur eine Anfrage... So, dann hoffe ich mal, dass ich hiermit anderen die vor einem ähnlichen "Problem" stehen eine kleine Hilfe sein konnte. Wer weitere Informationen von mir will, möge mich persönlich anschreiben. Im Forum werde ich definitiv keine Details veröffentlichen! LG ogli ------------------ Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen durch die sie entstanden sind (Albert Einstein) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |