Hast Du Dir denn mal den Punkt 10 angeschaut?
Wo wird da eine "Kündigungsgebühr" erwähnt?
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R.Schulze
>>Vorbehaltlich der Zahlung der
dann geltenden Bearbeitungsgebühr durch den Lizenznehmer wird die
Gesellschaft die für den Lizenznehmer notwendigen Lizenzschlüssel,
um seine auf Dauer gewährten Lizenzen zu betreiben, liefern.
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Das ist die "übliche" Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung einer neuen Lizenzdatei,
wie sie beispielsweise auch bei Wechsel des Lizenzservers anfällt.
Falls Du Catia nicht länger nutzen willst, ist solch eine Gebühr natürlich nicht zu zahlen.
Falls Du Catia doch weiter nutzen willst, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist,
die Wartung zu kündigen. Du hättest dann keinen Anspruch mehr auf Updates.
Im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten kann das binnen weniger Jahre ein Problem werden.
[Diese Nachricht wurde von schulze am 02. Sep. 2011 editiert.]
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