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Thema: Dassault EULA: Dienstleistungen mit CATIA verboten (5051 mal gelesen)
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Dieter7 Mitglied Konstrukteur und CAD-Admin

 Beiträge: 94 Registriert: 12.10.2007 CATIA V5 R19SP9 mit MD2 und Powerup-SD auf Dell Precision T3400 mit Windows7 Prof 64bit
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erstellt am: 18. Mai. 2010 19:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Derzeit werden viele Firmen von ihren CATIA-Vertriebspartnern (VAR) kontaktiert, um eine Umstellung der Kundenbetreuung durchzuführen: Anstatt durch IBM wird man künftig vom VAR betreut. Was damit verbunden ist: Der Kunde stimmt zugleich per Unterschrift der End-User-License-Agreement (EULA) von Dassault Systems zu. Doch es ist kaum zu glauben: Wer dem (als Dienstleister) zustimmt, übt seinen Job in Zukunft illegal aus, falls er sich nicht schnellstmöglich eine 'Sondergenehmigung' zur Nutzung von CATIA einholt.  Wörtlich steht in der EULA 'OCEULA_DS-SAS_EMEA–German–V9.1':
Code: 2. ERTEILUNG VON RECHTEN UND LIZENZEN DURCH DIE GESELLSCHAFT 2.2 Beschränkungen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt die Lizenzierten Programme zu nutzen, um (i) Softwareapplikationen zu entwickeln .. oder (ii) irgendeine Art von Leistungen auszuführen oder anzubieten, welche im Zusammenhang mit den Lizenzierten Programmen stehen, .. ungeachtet wie solche Leistungen angeboten oder ausgeführt werden .. Sofern der Lizenznehmer die Lizenzierten Programme wie unter (i) oder (ii) hier oben angesprochen nutzen möchte, muss der Lizenznehmer eine separate Vereinbarung mit einem Unternehmen der DS-Gruppe abschließen.
Und der englische Originaltext ist nicht harmloser, es ist echt kein Übersetzungsfehler. Demnach sollte ich mich entweder damit zufrieden geben, dass ich eine Sondergenehmigung benötige, da ich sonst mit meinen CATIA-Lizenzen (seit der EULA-Änderung) nicht mehr legal weiterarbeiten kann. Natürlich kann ich auch einfach mein seitheriges Geschäft einstellen (zumindest solange ich dazu CATIA verwende). Andere Abschnitte sind zwar nicht ganz so brisant, aber doch ebenso unsinnig: Code: 5. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT .. Abschnitt 5: Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Methoden, Verfahren, Darstellungen, Ideen und Konzepte, die in den Lizenzierten Programmen und der dazugehörigen Dokumentation enthalten sind oder in diesen dargestellt sind, rechtlich geschützte Informationen oder Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft oder anderer Eigentümer sind. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese als vertrauliche Information zu behandeln und diese für die Dauer dieser Vereinbarung und drei (3) Jahre danach nicht offen zu legen.
Wenn also auf CAD.de irgendwelche Methoden, Verfahren, Ideen oder Konzepte von CATIA veröffentlicht werden, ist das ein Geheimnisverrat. Übrigens wird die EULA selbst, die ich im Anhang mitsende, ebenfalls als 'Vertraulich - Confidential' bezeichnet. Also geheime AGBs. Mache ich mich jetzt bereits strafbar? Müssen die CATIA-Foren auf CAD.de geschlossen werden? Weiter:
Code: 11.7 Prüfung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, genaue Informationsaufzeichnungen über die Nutzung und gegebenenfalls die Zerstörung der Lizenzierten Programme zu erstellen und zu führen … Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach hat die Gesellschaft jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Bedingungen betreffend Zeit und Ort, diese Aufzeichnungen zu prüfen und zu kopieren.
Es ist einleuchtend, dass DS der Softwarepiraterie entgegentreten muss. Doch in dieser Bestimmung ist völlig unklar, welcherlei Art (technisch gesehen) die Aufzeichnungen sein sollen: Sind formlose Protokolle über Lizenz-Installationen oder Protokolle über CATIA-Installationen oder (tägliche) Lizenz-Nutzungsprotokolle oder gar CATIA-Statistiken über die genutzten Funktionen (bezogen auf Zeit, Computer und Mitarbeiter, …) gemeint? Damit die Forderung korrekt umgesetzt werden kann, sollte sie präzisiert werden oder - entfallen. Es ist leider kein Witz, der Text ist Originialtext. Vielleicht kann mich aber auch jemand darüber aufklären, dass das alles anders zu verstehen ist. Solange das nicht geschieht, kann ich nur eines: DRINGENDE WARNUNG VOR EINER TRANSITION ZU VARs! BLEIBT BEI IBM! Im Jahre 2012 will Dassault 'automatisch' alle Kunden auf VAR-Betreuung umstellen. Bin gespannt was geschieht, wenn die Kunden das aufgrund der EULA ablehnen. Ach ja, bezüglich Weiterverkauf der Nutzungsrechte an CATIA noch etwas (wenn auch weithin noch Unbekanntes, denn bei den meisten Anfragen erhält man zuerst nur Absagen): Bei IBM gibt es die Möglichkeit, CATIA Lizenzen dauerhaft an Dritte zu übertragen (Veräußerung), wenn IBM diesem Vorgang zugestimmt hat! Diese Zustimmung wurde (laut zuständiger Sachbearbeiterin für Lizenztransfers bei IBM) seither in allen Fällen erteilt (!). Allerdings wurde es nie offiziell bestätigt. Jedenfalls entspricht das den IBM-AGBs: Code: IBM AGB Lizenz 2006-18-13, Par 13 Abs 8: Die Vertragspartner .. stimmen überein, dass .. die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag, .. der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei bedarf, .. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
Dasselbe besagt zudem auch das deutsche Urhebergesetz $34 Absatz 1: Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern (siehe http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__34.html ). Und was schreibt Dassault in der EULA? Natürlich immer das übliche, wohl bekannte: Code: 2.1 Erteilung. Ab dem Datum des Inkrafttretens der Lizenz und abhängig von den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt die Gesellschaft dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Lizenzierten Programme ..
Auf das Recht, CATIA Lizenzen an Dritte zu veräußern sollten die CATIA-Kunden nicht länger verzichten, zumal dies laut Urhebergesetz nicht wider Treu und Glauben verweigert werden kann. Schon gar nicht kann es über eine EULA-Bestimmung ausgehebelt werden. Das mussten seither selbst Oracle, SAP und Microsoft einsehen, deren Software-Lizenzen bereits 'gebraucht' erhältlich sind (mit Zustimmung des jeweiligen Herstellers..!). Dassault sollte endlich wahrnehmen, dass ihr Geld nicht vom Dassault-Bankkonto stammt, sondern von ihren Kunden. Bin verärgert. Gruß Dieter [Diese Nachricht wurde von Dieter7 am 18. Mai. 2010 editiert.]
[Diese Nachricht wurde von Dieter7 am 18. Mai. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jens Zimmermann Mitglied
 
 Beiträge: 212 Registriert: 20.09.2001
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erstellt am: 20. Mai. 2010 12:02 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dieter7
Moin, da man dann fast nur noch illegal mit Catia arbeiten kann, kann man dann auch gleich die ge*****ten Versionen nehmen...., insofern wirds dann billiger. Nein, im Ernst: Wo kein Kläger.... ich denke, wenn hier gegen vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt würde, wäre diese EULA vom Tisch. Meine Meinung: Nun mal Widerstand leisten. MfG Jens [Diese Nachricht wurde von Jens Zimmermann am 20. Mai. 2010 editiert.] [Diese Nachricht wurde von Jens Zimmermann am 20. Mai. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dieter7 Mitglied Konstrukteur und CAD-Admin

 Beiträge: 94 Registriert: 12.10.2007 CATIA V5 R19SP9 mit MD2 und Powerup-SD auf Dell Precision T3400 mit Windows7 Prof 64bit
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erstellt am: 20. Mai. 2010 12:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
So ist es. Als ich von meinem CATIA-Systemhaus angefragt wurde, ob ich die VAR-Transition durchführen möchte, hat sich das für mich ganz gut angehört, und ich habe die Unterlagen angefordert. Dabei bekam ich u.a. die neun EULA, und bemerkte o.g. Problempunkte. Also schrieb ich zurück, dass ich der VAR-Transition zustimmen würde, jedoch unter der Voraussetzung, dass meine seitherigen Nutzungsrechte (gemäß IBM AGB) in keiner Weise eingeschränkt werden. Im Einzelnen habe ich auch die obigen Details genannt. Antwort von Dassault (elektronisch an meinen VAR, an mich nur telefonisch): Die Transition kann durchgeführt werden, doch nur zu den allgemeinen Bedingungen von Dassault. Daraufhin habe ich meine Zustimmung zur Umstellung auf den VAR zurückgezogen. Mit den Bestimmungen dieser EULA benötige ich kein CATIA mehr. Ich darf es nicht zum Geschäftszweck meiner Firma beutzen: Das einzige Benutzungsrecht scheint der reine Eigenbedarf zu sein. Für mich also nutzlos und wertlos. Gebrauchtverkauf geht ja demnach auch nicht. Würde ich zustimmen, entspräche das einer Enteignung! Dassault ist das anscheinend egal. Mir ist allerdings unklar, was ein Dienstleister von einem Kauf einer CATIA-Lizenz hat, wenn er sie nicht benutzen darf. Diese Firmen sollten also schnellstens auf ein anderes CAD-System umsteigen. Schade auch. Jens: Ich gehe auch davon aus, dass die EULA vor keinem Gericht so durchkäme. Ob bzw wann Dassault es auf Gerichtsverfahren ankommen lässt, kann man aber nur schwer sagen. Dassault würde jedenfalls in der Öffentlichkeit eine schwere Blamage einstecken müssen (falls die Dassault-Anwälte einem nicht noch das Wort im Mund herumdrehen). Auf solche Prozesse kann ich dennoch gerne verzichten. Deshalb sollte man jetzt die Weichen stellen. CATIA ist nun mal ein richtig gutes System, und ich würde sehr gerne damit legal weiterarbeiten. Auch als Dienstleister und KMU. Vielleicht erreicht man mehr, wenn die betroffenen Kunden (die CATIA nicht nur für den Eigenbedarf verwenden) gemeinsam aufstehen.. Für das Jahr 2012 ist angeblich vorgesehen, dass alle Kunden ('automatisch') von IBM auf Dassault-VAR umgestellt werden. Mich würde interessieren, was passiert, wenn eine Vielzahl der Kunden die neue EULA (und damit die Umstellung) ablehnt. Gruß Dieter [Diese Nachricht wurde von Dieter7 am 20. Mai. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
R.Hood Mitglied
 Beiträge: 1 Registriert: 01.06.2010
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erstellt am: 01. Jun. 2010 23:00 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dieter7
Hallo Zusammen, nachdem ich das hier gelesen habe, muss ich doch auch noch meine Meinung aus meiner Erfahrung kundtun. Ich kann wirklich nur jedem empfehlen die Verträge (die ja auch noch aus mehreren anderen Dokumenten bestehen) genau durchzulesen und sie mit seinem Legal zu besprechen. Unserer hat nur den Kopf geschüttelt. Die Dokumente sind so nicht akzeptierbar und wiedersprechen sich auch noch teilweise. Einen Hauptpunkt hat Dieter schon genannt. Bei de ganzen Programmentwicklung versucht DS seine Finger draufzuhalten und diese verhindern, wenn sie nicht einverstanden sind. Aber noch ein paar andere Beispiele: Zitat: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, vollständige, zutreffende und genaue Aufzeichnungen aller Kopien der Lizenzierten Programme und dazugehörigen Dokumentation zu führen, die für eine Prüfung durch die Gesellschaft verfügbar sein müssen.
Ich hoffe ihr wisst alle wo die SW installiertz ist, habt es dokumentiert und stellt auch sicher dass kein User die SW und auch die Hilfefiles kopiert. Code: Der Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft nicht berechtigt, ein Lizenziertes Programm, auch nicht Ergebnisse von Tests oder Benchmarks in Bezug auf ein Lizenziertes Programm oder eine Kopie hiervon ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, offen zu legen oder zu übertragen, es sei denn an die Nutzer im Rahmen der mit dieser Vereinbarung gewährten Rechte. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, gegenüber den Nutzern geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer seine Verpflichtung entsprechend dieser Vereinbarung einhält.
Na überlegt nur genau was ihr hier im Forum noch schreiben könnt und die Chefs haben sich da hoffentlich schriftlich bei Ihren Usern abgesichert. Zitat: Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ist der Lizenznehmer verpflichtet, genaue Informationsaufzeichnungen über die Nutzung und gegebenenfalls die Zerstörung der Lizenzierten Programme zu erstellen und zu führen und solche Aufzeichnungen für die Dauer von drei (3) Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung verfügbar zu halten. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach hat die Gesellschaft jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Bedingungen betreffend Zeit und Ort, diese Aufzeichnungen zu prüfen und zu kopieren.
Hoffentlich habt Ihr Programme, die die genau Nutzung aufzeichen und dann schön aufbewahren. Mit dem Annahme des Lizenvertrags stimmt ihr dann auch noch gleich für die V6 zu, dass es nur noch named Accounts (keine concurrent Lizenzen mehr) für die Benutzung gibt. So versucht DS auch gleich mal Tatsachen zu schaffen. Ich halte nach wie vor CATIA für eins der besten und mächtigsten Programme, aber die Rahmenbedingungen stimmen gar nicht. Ich denke DS sollte endlich mal kapieren was die Kunden wollen und wo das Geld herkommt. Mir kommt es manchmal so vor wie ein gutes 5* Menue mit gutem Wein serviert in einem Schnellimbiss, dass passt nicht zusammen. Für die kleinen bleibt nur entweder das von DS so zu akzeptieren und die Kröte zu schlucken oder die SW nicht einzusetzen. Ich würtde mir wünschen das da die OEMs noch etwas mehr Druck auf DAssault ausüber würden, sie schreiben den Zuliefern ja auch vor dass sie CATIA nehmen müssen. Ich kenn noch keinen OEM der die Verträge so unterschrieben hat und die können es sich ja auch leisten zu verhandeln. Die Argumente, man sei der einzige der Probleme mit den Verträgen hat oder man würde sie nur falsch interpretieren oder es ist ein Übersetzungsfehler (so etwas dürfte ja bei so einer grossen Firma ja gar nicht vorkommen) stimmen IMHO nicht. Jeder der ALLE Dokumente, die zu einer Transition kommen, genau gelesen hat, kann sie IMHO nicht akzeptieren. Also noch einmal: lest die Verträge und besprecht sie mal mit eurem Legal und entscheidet dann selbst. Nicht einfach nur akzeptieren wie man es meist bei Installationen macht. Eine Hoffnung bleibt, DS scheint auch dazuzulernen, in einer der ersten versionen der EULA durfte der Kunde nicht einmal selbst entscheiden ob er eine VAR wechseln will, das musste von DS genehmigt werden bzw der VAR Partner wurde von DS vorgegeben. Das scheint in der neuesten version bereits draussen zu sein. Robin Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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