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Autor Thema:  Uralte Maschine und CE (1143 mal gelesen)
Slider99
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erstellt am: 30. Jan. 2015 07:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Guten Morgen,

wenn man in der Produktion Maschinen verwendet, die schon 30 Jahre ununterbrochen im Einsatz sind und seitdem keine wesentliche Veränderung stattgefunden hat - wie verhält es sich da mit der CE-Kennzeichnung?
Darf diese Maschine weiterhin ohne CE betrieben warden, solange diese den gängigen Sicherheitsbestimmungen entspricht?

Viele Grüße
Slider

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ThomasZwatz
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erstellt am: 30. Jan. 2015 08:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Slider99 10 Unities + Antwort hilfreich

Die Maschine braucht natürlich keine CE Kennzeichnung.

Aber sicher muss sie trotzdem sein ... im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung ( zumindest in AT nennt sich das so ) muss geprüft werden ob die Sicherheit gegeben ist.
Deiner Beschreibung nach steht einem Betrieb nichts entgegen ( was ist eine "gängige Sicherheitsbestimmung"  ) .

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Slider99
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erstellt am: 30. Jan. 2015 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo,

ich habe noch etwas weiter recherchiert.
Wenn meine Recherché stimmt, dann kann die Maschine weiter betrieben werden - Voraussetzung allerdings dafür ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wie in der Betriebssicherheitsverordnung (§7) beschrieben.

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Fyodor
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau



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Beiträge: 2660
Registriert: 15.03.2005

erstellt am: 30. Jan. 2015 08:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Slider99 10 Unities + Antwort hilfreich

Und wenn die nötigen Änderungen zur Einhaltung der aktuellen Sicherheitsregeln eine "wesentliche" Änderung sind, dann braucht sie doch wieder eine CE-Kennzeichnung...

------------------
Cheers,
    Jochen

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Ex-Mitglied

erstellt am: 31. Jan. 2015 11:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ohne wesentliche Veränderung seither (aber wer kann das genau beurteilen? sicherlich keine neue und nachträgliche CE-Kennzeichnung erforderlich.

Eine Risikobeurteilung oder Gefährdungsanalyse wird es bei einer alten M. auch nicht geben. Es wäre aber sicherlich von Vorteil, den Status quo zu ermitteln. Und dann zu entscheiden, ob die Maschine sicher ist. Mit einer Ribeu.
Egal ob alt oder neu, das ProdSG verlangt: Produkte müssen sicher sein.
Zudem gibt es ja auch noch die gängigen BG-Verordnungen und Arbeitsmittel-Richtlinien. Die haben auch schon vor 30 Jahren bestanden.
Auch wenn eine Maschine auf Grund der weit zurückliegenden Erstinbetriebnahme nicht CE-Kennzeichnungspflichtig ist, muss sie sicher sein und die Forderungen für einen sicheren Betrieb erfüllen.
Z.B. würde ich eine Presse, welche die Sicherheitsbestimmungen von vor 30 Jahren erfüllt hat, für die Erfüllung der heutigen EN-Normen nachrüsten.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 01. Feb. 2015 editiert.]

Fyodor
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau



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Beiträge: 2660
Registriert: 15.03.2005

erstellt am: 02. Feb. 2015 06:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Slider99 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von radloser:
Ohne wesentliche Veränderung seither (aber wer kann das genau beurteilen?

Klick

Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn neue Gefahrenstellen hinzu gekommen sind.

Achtung: Das kann auch die Quetschgefahr durch die neue Schutztüre sein...

------------------
Cheers,
    Jochen

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