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Autor Thema:  Fehler in bestehender Anlage (1470 mal gelesen)
shorddy
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erstellt am: 12. Jan. 2015 15:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo zusammen,
für einen Kunden sollen eine Steuerung für eine bestehende Anlage gestrickt werden.
Die Teile der Anlage wurden von uns bestellt und an den Kunden weiterverkauft. Das wurde alles vom Kunden zusammengebastelt und schon in Betrieb genommen.
Unsere Aufgabe ist jetzt NUR die Steuerung zu entwickeln. Jetzt ist aber aufgefallen das es an der Anlage Mängel gibt.

Wie verhält man sich richtig?
Augen zu und durch? Darauf hinweisen und sicher sein das es ignoriert wird?
Ist man für wissentliches ignorieren haftbar?
Das sind keine großen Sachen aber halt nicht sicher.   

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ThoMay
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erstellt am: 12. Jan. 2015 18:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für shorddy 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo shorddy.

Du schreibst:

Zitat:
Jetzt ist aber aufgefallen das es an der Anlage Mängel gibt

Welcher Art?
Sicherheitsrelevante?
Wo ist den die Risikobeurteilung?
Hat der Kunde die Anlage bei der Erstinbetriebnahme abgenommen?

Bischen dürftig deine Infos.
Rechtsberatung dürfen wir hier nicht machen.

Gruß
ThoMay

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Ex-Mitglied

erstellt am: 13. Jan. 2015 06:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ist man für wissentliches ignorieren haftbar?

Ist der Papst katholisch?

Wer hat die Anlage federführend geplant?
Wer war in der Verantwortung, eine Risikobeurteilung zu erstellen?
Wer unterschreibt in eurer Firma die (Werks-)Verträge?
Wie beratungsresistent ist eure Geschäftsführung?
War schon mal jemand von eurer Belegschaft zu einer Weiterbildung in Sachen MRL?
Warum nehmt ihr keinen externen DL ins Boot?
Wie lange wollt ihr noch geltende Gesetze nichtbeachten?

Zitat:
Das sind keine großen Sachen aber halt nicht sicher.

Sicherlich birgt jede Maschine ein gewisses Restrisiko, aber du musst es quantitativ bewerten und so in der Ribeu dokumentieren. Auch kleine Sachen können große Schäden verursachen.
Zitat:
Augen zu und durch?

Keine gute Lösung.
Ihr und euer Kunde müssen gemeinsam eine Lösung finden.
erstaunlich ist aber immer wieder, dass sowas nicht schon von Anfang an vertraglich geregelt wird. Seit 20 Jahren gibt es die MRL. Und immer noch tauchen solche Fragen in den üblichen Kummerkästen auf.
Zitat:
Bischen dürftig deine Infos.

Genauso dürftig wie die Kenntnisse im PSG und MRL.
Zitat:
Rechtsberatung dürfen wir hier nicht machen.

Und damit hat ThoMay recht und ich verweise darauf, dass ihr einen Profi damit beschäftigen solltet.

shorddy
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erstellt am: 13. Jan. 2015 07:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von radloser:

Ist der Papst katholisch


Ich sehe den Zusammenhang nicht ;)
Zitat:
Original erstellt von radloser:

Wer hat die Anlage federführend geplant?


Der Kunde
Zitat:
Original erstellt von radloser:

Wer war in der Verantwortung, eine Risikobeurteilung zu erstellen?


Der Kunde
Zitat:
Original erstellt von radloser:

Wie lange wollt ihr noch geltende Gesetze nichtbeachten?


Ich entschuldige mich das es vielleicht missverständlich war: Wir haben für die Anlage die der Kunde zusammengeschustert hat nur die Komponenten verkauft (Rohrbauteile und Pumpen; Hersteller waren wir in keinem Fall)

Primär geht es um die Befestigung der Pumpen: Risikoeinschätzung nach 14121 ist S2/F1/O2/A2.
Aber nochmal die Planung der Anlage haben nicht wir verbockt.
Es gibt eine eindeutige Erklärung des Pumpenherstellers wie die Pumpen einzubauen sind. Daran hat sich der Kunde nicht gehalten.

Unsere Eigenleistung (die Steuerung) ist davon absolut unangetastet.

Nennt mich empfindlich aber können wir einen sachlichen Tonfall beibehalten?

[Diese Nachricht wurde von shorddy am 13. Jan. 2015 editiert.]

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shorddy
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erstellt am: 13. Jan. 2015 08:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Zitat:
Original erstellt von radloser:

Zitat:
Ist man für wissentliches ignorieren haftbar?

Ist der Papst katholisch?


Dazu fällt mir folgendes ein: ihr geht am Wochenende auf ein Dorffest und mit Kabelbindern ist ein Scheinwerfer im Zelt festgemacht. Das siehst du, weißt das es nicht okay ist. Besagter Scheinwerfer fällt im Laufe des Abends runter. Bist du verantwortlich dafür weil du nicht jemand darauf hingewiesen hast?

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ThoMay
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erstellt am: 13. Jan. 2015 19:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für shorddy 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo und einen guten Start in den Tag shorddy.

Du schreibst:

Zitat:
mit Kabelbindern ist ein Scheinwerfer im Zelt festgemacht. Das siehst du,

Nach dem wievielten Bier?
Du weis, jeder Vergleich hinkt.

Weiter verdeutlichst du:

Zitat:
Es gibt eine eindeutige Erklärung des Pumpenherstellers wie die Pumpen einzubauen sind. Daran hat sich der Kunde nicht gehalten.

Und wo ist jezt das Problem?
Es ist derjeneige, welcher die Anlage als erster in Verkehr gebracht hat. (=> Herstellerdefinition)
Da ihr  "nur" die Steuerung macht, solltet ihr zumindest die Zertifizierung der Steuerung entsprechend DIN EN ISO 13849 durchführen.
Der Hersteller ist derjenige, welcher diese von Euch verlangen sollte => Er muß die Zertifizierung der Gesamtanlage durchführen.
Allerdings sollte in deinem Falle eine enge Zusamenarbeit im Risikomanagement vorhanden sein.

Eigentlich (blödes Wort) sollte euer Kunde dankbar sein, das er auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht wird. Somit hat er die Gelegenheit dies Abzuändern.

Gruß
ThoMay

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Jan. 2015 06:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von radloser:
Ist der Papst katholisch
Ich sehe den Zusammenhang nicht ;)


Der Zusammenhang ist: beide Fragen wird man wohl ohne Überlegung mit JA beantworten.
Leider konnte ich aus deiner Eingangsfrage keinen sinnvollen Zusammenhang erkennen.

Aber die wesentlichen Informationen zu deiner eingangs gestellten Frage hast du erst hinterher gegeben.
Meine Glaskugel ist derzeit in Rep. (=Reparatur).

Zitat:
Risikoeinschätzung nach 14121 ist S2/F1/O2/A2.

Gibt es nicht mehr, heißt jetzt EN 12100.

Zitat:
Das wurde alles vom Kunden zusammengebastelt und schon in Betrieb genommen.

Und das (sachlich bemerkt:) ohne Steuerung?

Egal. Eine Inbetriebnahme darf erst erfolgen, wenn eine CE-Kennzeichnung erfolgt ist (i.d.R.) und die setzt eine Ribeu voraus. Und in dieser wird ein zu erzielender PL ( d oder e) für die Auslegung der Steuerung (EN 13849) vorgegeben. Wenn ihr also Steuerungen macht, sollte das ja bekannt sein.

Zitat:
Aber nochmal die Planung der Anlage haben nicht wir verbockt.
Es gibt eine eindeutige Erklärung des Pumpenherstellers wie die Pumpen einzubauen sind. Daran hat sich der Kunde nicht gehalten.

Dokumentiert diesen Zustand, macht den Kunden schriftlich darauf aufmerksam. Sind es sachen mit hohem Gefährdungspotential sollte man sich überlegen, aus der Sache auszusteigen.

Zitat:
ihr geht am Wochenende auf ein Dorffest und mit Kabelbindern ist ein Scheinwerfer im Zelt festgemacht. Das siehst du, weißt das es nicht okay ist. Besagter Scheinwerfer fällt im Laufe des Abends runter. Bist du verantwortlich dafür weil du nicht jemand darauf hingewiesen hast?

Wenn es tatsächlich so passieren würde, wie würdest du dich dann fühlen, wenn die Geschichte herunter saust? Es gibt ausreichend Experten, die hinterher behaupten, dass sie es vorausgesehen haben.
Solange dir niemand die Sachkenntnis und die Tatsache, dass du es festgestellt hast, nachweisen kann, mußt du es mit dir selbst austragen. Ich würde dagegen einschreiten, das sagt mir mein Verantwortungsbewußtsein.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 14. Jan. 2015 editiert.]

shorddy
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Beiträge: 31
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Solid Edge

erstellt am: 14. Jan. 2015 07:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Es gibt nordwestlich von Krakow eine gute Hellseherin die sich auf Glaskugeln spezialisert hat. Da schaffe ich meine immer hin.  


Danke. Genau diesen Satz wollte ich hören.

Zitat:
Original erstellt von radloser:

Dokumentiert diesen Zustand, macht den Kunden schriftlich darauf aufmerksam. Sind es sachen mit hohem Gefährdungspotential sollte man sich überlegen, aus der Sache auszusteigen.


[QUOTE]Original erstellt von radloser:

Und das (sachlich bemerkt): ohne Steuerung?
[QUOTE]

Erkenn ich hier einen Hauch Sarkasmus?  
Ja die Steuerung war in diesem Falle Stecker rein, Stecker raus (vereinfacht gesagt)

Danke für die Erfahrungswerte.  

[Diese Nachricht wurde von shorddy am 14. Jan. 2015 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 14. Jan. 2015 18:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Erkenn ich hier einen Hauch Sarkasmus? 


Keine Ahnung, was Du erkennst.
Aber ist so gemeit:
ich ironiere, bis zum Zynismus.
Zitat:
Ja die Steuerung war in diesem Falle Stecker rein, Stecker raus

Clockwork orange: das alte rein-raus-Spiel?

das kann man nicht als Inbetriebnahme ansehen, höchstens als Funktionstest.

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