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Gut zu wissen: Hilfreiche Tipps und Tricks aus der Praxis prägnant, und auf den Punkt gebracht für Autodesk Produkte
Autor Thema:  DWG ohne Meßmöglichkeit (1211 mal gelesen)
gusel1
Mitglied
Konstrukteur


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Beiträge: 446
Registriert: 07.08.2008

AutoCAD Mechanical 2011
Inventor 2011

erstellt am: 04. Jan. 2016 10:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Frohes neues Jahr!

Ein Kunde schreibt in seinem Bestelltext zu einer Maschine:
"Die Zeichnung muß als DWG-Datei zur Verfügung gestellt werden."

Bei diesem Kunden ist es gängige Praxis die Maschine beim nächsten Mal über die Zeichnung beim Wettbewerb erneut anzufragen und zu vergeben.

Das finden wir doof!

Gibt es eine Möglichkeit eine DWG so zu versenden, dass darin nicht gemessen werden kann? Dann könnte die Datei sorgenfreier mit lediglich den Außenabmessungen geschickt werden.

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Dig15
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 5833
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 04. Jan. 2016 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Schwierige Situation. Kommt immer auf die vertragliche Gestaltung drauf an.
Evtl. hilft schon ein Verweis auf die Urheberschaft:
Code:

Bsp 1:
"Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner
Teile, sowie die Anfertigung von Vergrößerungen oder
Verkleinerungen sind verboten und werden gerichtlich
auf Grund des Urheberschutzgesetz verfolgt!"

Bsp 2:
"Das Urheberrecht an diesen Zeichnungen und allen
Beilagen die dem Empfänger persönlich anvertraut
sind, verbleibt jederzeit unserer Firma. Ohne unsere
schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht kopiert
und vervielfältigt, auch niemals dritten Personen
mitgeteilt oder zugänglich gemacht werde."

Bsp 3:
Schutzvermerk nach DIN ISO 16016  (C) „Firma XXXX“

Auszug aus ISO 16016:
„Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind
verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle
Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.“

The reproduction, distribution and utilization of this document as well as the
communication of its contents to others without explicid authorization is prohibited.
Offenders will be held liable for the payment of damages. All rights reserved in the event
of the grant of a patent, utility model or design.

Передача и размножение этого документа, а также использование и передача его
содержания без особого на то разрешения запрещены. Нарушения обязуют к
возмещению нанесённого ущерба. Все права сохраняются, право на подач заявки
для получения патента, право на регистрацию промышленного образца или право
на дизайн.



Oder ist hier noch was dabei?

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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Kramer24
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Architekt


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Beiträge: 5881
Registriert: 09.11.2001

Acad Architecture 2023
WIN 10

erstellt am: 04. Jan. 2016 11:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo,

die Frage ist doch, was der Kunde dann mit einer DWG anfangen soll?

Mein Tipp: Alles mit einem krummen Wert skalieren, sofern die Datei dann noch einigermaßen nutzbar ist.

Lothar

------------------
.

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jupa
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Ruheständler


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Beiträge: 6050
Registriert: 16.09.2004

Windows 10 64bit, ACAD Rel. 14 - ACAD 2023

erstellt am: 04. Jan. 2016 11:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von gusel1:
... ist es gängige Praxis die Maschine beim nächsten Mal über die Zeichnung beim Wettbewerb erneut anzufragen und zu vergeben.

Moin,

den obigen Satz verstehe ich zwar nicht ganz, aber generell würde ich sagen: wenn jemand eine .dwg bekommt und ein Programm hat, mit dem er selbige öffnen kann, dann kann er auch jede darin enthaltene Geometrie "messen".
Ein böser Gedankenansatz: von der .dwg ein (möglichst ungenaues, evtl. sogar leicht verzerrtes) Pixelbild machen, dieses wiederum (als Bild) in eine .dwg einfügen. Dann ist formal der Forderung "Die Zeichnung muß als DWG-Datei zur Verfügung gestellt werden." Genüge getan. Etwas herausmessen wird zumindest stark erschwert. Ob eine solche .dwg jedoch im Sinne des Forderung des AG ist ...?


Duck und weg
Jürgen

------------------
Bildung kommt nicht vom Lesen, sondern vom Nachdenken über das Gelesene. (Carl Hilty)

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KlaK
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erstellt am: 04. Jan. 2016 11:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Selbst wenn die Zeichnung verpixelt, skaliert oder sonstwie verzehrt abgegeben wird, alleine wenn Du nur die Außenmaße vermaßt kann damit eine Entzerrung berechnet werden und Teilmaße herausgegriffen werden. Auch die Abgabe als PDF-Datei würde hier nichts ändern, das Messenwerkzeug von Acrobat ist inzwischen sehr leistungsfähig ...

Sehe hier auch nur die Variante von Lutz (Dig15) als zielführend. Wenn Ihr einen Urheberrechtsanspruch auf diese Zeichnung habt würde ich diesen Vermerk deutlich sichtbar anbringen.

Ansonsten geht es mir wie jupa, so ganz verstanden habe ich den Eingangspost auch nicht.
Wie ist das? Ein Kunde bestellt bei Euch eine Maschine und verlangt dazu eine DWG-Zeichnung?
Wie detailiert muß diese sein (2D? 3D?)? Reichen hier nicht nur die sichtbaren Kanten und 3-Tafel-Darstellung?

Wenn er die Maschine bei einem neuem Wettbewerb (??) anbietet, kauft er sie dann bei Erfolg neu bei Euch?

Grüße
Klaus 

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Rainer Schulze
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Beiträge: 4419
Registriert: 24.09.2012

erstellt am: 04. Jan. 2016 12:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

>>Wenn er die Maschine bei einem neuem Wettbewerb (??) anbietet, kauft er sie dann bei Erfolg neu bei Euch?

Es geht wohl auch um die Vermeidung von Korruption / Seilschaften:
Es ist durchaus üblich, dass von Einkäufern verlangt wird, mehrere vergleichbare Angebote einzuholen statt von vorneherein beim "altbekannten" einzukaufen.

So machen wir einen strikten Unterschied zwischen internen Fertigungsunterlagen und einer Installationszeichnung für den Kunden. Letztere enthält nur die Schnittstellenbeschreibung und andere unverzichtbare Informationen.

------------------
Rainer Schulze

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gusel1
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erstellt am: 04. Jan. 2016 12:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

[QUOTE]Original erstellt von KlaK:
[i]
Wie ist das? Ein Kunde bestellt bei Euch eine Maschine und verlangt dazu eine DWG-Zeichnung?
Wie detailiert muß diese sein (2D? 3D?)? Reichen hier nicht nur die sichtbaren Kanten und 3-Tafel-Darstellung?

Wenn er die Maschine bei einem neuem Wettbewerb (??) anbietet, kauft er sie dann bei Erfolg neu bei Euch?


Der Kunde bietet die Maschine nicht an, er fragt Sie zwecks günstigeren Preis beim Wettbewerb an.

Wie genau die DWG sein muss steht nirgends.
Das mit dem BMP erstellen und wieder in eine neue DWG einfügen gefällt mir. So probiere ich es.

Danke

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KlaK
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
Dipl. Ing. Vermessung, CAD- und Netz-Admin



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AutoCAD LandDesktop R2 bis 2004
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Visual Basic

erstellt am: 04. Jan. 2016 14:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für gusel1 10 Unities + Antwort hilfreich

Ok, habe es kapiert. Es geht hier um ein neues Angebot von Euch bei dem der AG bei Mitbewerbern auch Angebote einholen möchte. Dann ist die Lösung von Rainer Schulze aber die einzig sinnvolle wenn mit dem Angebot auch DWG abgegeben werden sollen. Vermutlich brauchen sie es ja auch firmenintern für Pläne der Halleneinrichtung.

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