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Autor Thema:  Drohungen gegen LT-Extender-Anwender (2409 mal gelesen)
archtools
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 09:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Anwender von LTE oder allgemein von AutoCAD LT erhalten dieser Tage unangenehme Post von Autodesk, in der eine unbestimmte Drohkulisse aufgebaut wird, und in der mit starkem Druck die LTE-Anwender genötigt werden, zur Erlangung von "Amnestie" von LT auf AutoCAd upzugraden.

Der Brief von Autodesk verzerrt die Tatsachen ganz beträchtlich, wobei nicht wirklich gelogen wird, sondern v.a. durch Weglassen relevanter Teilinformationen ein falscher Eindruck erweckt werden soll.

Vorab: ich bin kein Anwalt, und wer so einen Brief von Autodesk erhält, sollte meiner Meinung nach anwaltlichen Rat suchen. Auf jeden Fall empfehle ich eine Strafanzeige gegen den Schreiber dieses Briefs wegen Verdachts auf Nötigung - eine Strafanzeige kostet nichts, sie kann auch keine Folgekosten verursachen, und sie kann bei jeder Polizeidienststelle gestellt werden.

Zum Schreiben von Autodesk:
Autodesk behauptet, LTE sei illegal. Diese Behauptung trifft meiner Meinung nach nur auf die LTE-Version 1.8 und früher zu (bis 2004). Diese Version schaltete das interne Lisp in LT frei, und das Umlegen dieses Schalters durch LTE ar eindeutig ein Urheberrechtsverstoß. Für die seit 2004 vertriebene Version LTE 1.9 trifft dies nicht zu - diese Version enthält einen eigenen Lisp-Interpreter, in dem Torsten Moses alle AutoCAD-spezifischen Funktionen nachprogrammiert hat. Die Version 1.9 verändert LT nicht mehr, sondern hängt sich über Windows-spezifische Methoden in LT ein. Der Vergleich zwischen Autodesk und Torsten Moses legt eine Schadensersatzzahlung für die Urheberrechtsverletzung in Version 1.8 fest, über die Legalität oder Illegalität der Version 1.9 wird explizit nichts ausgesagt. Meiner Meinung nach darf LTE 1.9 problemlos weiter verwendet werden.

Zum Vorwurf der Beschlagnahmung der Kundendatenbank durch die Behörden: Autodesk hat 2007 Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung gegen Torsten Moses gestellt. Sowas löst natürlich Beweissicherungsmaßnahmen der STaatsanwaltschaft aus - so wurden dann auch alle Festplatteninhalte von Torsten Moses kopiert, darunter befand sich natürlich auch die Kundendatenbank. Die Behauptung von Autodesk ist also auch nicht wirklich gelogen, aber die Kundendatenbank ist nie explizizt beschlagnahmt worden, und nach Aussage von Torsten Moses haben Gericht und Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Kundendatenbank an Autodesk stets verweigert.

Autodesk behauptet, dass die Nutzer des LTE zur "Beseitigung (Löschung des LT Extender), Unterlassung und Schadenersatz verpflichtet" seien. Das ist nur der Fall, wenn der LTE gegen das Urheberrecht verstößt. Das ist in der Version 1.9 des LTE aber nicht der Fall.

Autodesk behauptet, dass  "die unautorisierte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke gerichtlich strafbar" sei. Dieser Gemeinplatz trifft natürlich zu, aber der LTE wird ja nicht unautorisiert verwendet und das LT auch nicht. Diese Formulierung dient offenbar nur dem Zweck, die Drohkulisse noch gefährlicher erscheinen zu lassen, damit der nachfolgende Erpressungsversuch besser wirkt.

Die Erpressung foilgt im Autodesk-Schreiben gleich nach: "Um evtl. geschädigte Kunden vor weiterem Schaden zu bewahren, bieten wir diesen Kunden eine Möglichkeit, Rechtssicherheit zu erlangen und den Funktionsumfang von AutoCAD legal zu erwerben. Autodesk verzichtet auf rechtliche Ansprüche gegen Kunden, die innerhalb der Amnestieperiode bis zum 30. April 2009, den über LT Extender genutzten Funktionsumfang nachlizenzieren."

Autodesk droht selbst nicht, sondern erweckt mit diesen Formulierungen nur den Eindruck einer Drohung. Insbesondere sagt Autodesk nicht, dass es rechtliche Ansprüche gegen Anwender des LTE-1.9 hätte, sondern sagt nur, dass es unter Umständen auf solche Ansprüche verzichtet, falls man das Upgrade kauft. Nach meinen Rechtskenntnissen wird auch nichts passieren, falls man das Upgrade nicht erwirbt, weil Autodesk keine Ansprüche gegen die LTE-1.9-Anwender hat.


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cadffm
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erstellt am: 19. Mrz. 2009 09:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für archtools 10 Unities + Antwort hilfreich

Bitte beachtet auch die Gegendarstellung von Hern Moses (LT-Extender) selbst ! www.lt-extender.de 

oder auch einfach: KLICK!
------------------
die alte SUCHfunktion.. - System-Angaben - User:FAQ(Adesk)

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