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Autor Thema:  CE-Konformität bei Feldtests? (2640 mal gelesen)
daniel1980
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erstellt am: 02. Aug. 2016 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Mahlzeit,

um unsere (Labor-) Geräte schneller auf den Markt zu bringen, streben wir Funktionstests im Feld (auch unter Verantwortung des Kunden) an.

Dass wir dabei keine "gefährlichen" Geräte installieren, ist logisch.

Allerdings: Wie verhält es sich mit der CE-Konformität? Da Dinge wie zB die Risikobeurteilung in einer solchen Phase idR noch nicht abgeschlossen sind, gilt: Kein CE-Zeichen auf die Maschine.

Ich kenne Vorgehensweisen, bei denen die Grenzen (Ort, Zeitraum, Personenkreis, Hinweis auf fehlende CE) festgehalten werden.

Aber: Reicht das, um einen legitimen Feldtest durchführen zu können?

Vermutlich kommt aus sowieso aus der Verantwortung nicht heraus, wenn etwas passiert.

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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ThomasZwatz
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erstellt am: 03. Aug. 2016 15:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Ich nehme an, es ist 2006/42/EG gemeint.

IMHO gibt's keine "fehlende CE" Variante.
Eine Maschine die in den Anwendungsbereich von 2006/42/EG fällt muss beim Inverkehrbringen konform zu dieser sein.
D.h. entsprechende Kennzeichnung, BA, Konformitäts-( oder Einbau-)erklärung usw. ...

Was aber dein Vorhaben nicht ausschliesst, das kann man schon abwickeln.
Du schreibst ja selbst dass die Maschinen ( "Geräte" ? ) nicht "gefährlich" sind --> dann muss sich ja auch wer Gedanken darüber gemacht haben...
Es ist sicher eine gute Idee, die Erprober auf die Verwendungsgrenzen der Maschinen explizit hinzuweisen, z.B. dass nur speziell geschultes Personal diese Maschine verwenden darf.

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daniel1980
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erstellt am: 03. Aug. 2016 16:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hi - das Problem ist ja, daß es für solche Vorhaben ja keine festgeschriebenen Vorgehensweisen gibt, was du ja im Prinzip bestätigt hast.

Dann war meine Idee mit der Vorabbestimmung von Grenzen ja nicht so verkehrt...

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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ThomasZwatz
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erstellt am: 03. Aug. 2016 17:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Zitat:
Original erstellt von daniel1980:
Hi - das Problem ist ja, daß es für solche Vorhaben ja keine festgeschriebenen Vorgehensweisen gibt, was du ja im Prinzip bestätigt hast....

Man kanns nicht ausdrücklich genug dazusagen(-schreiben):
Es ist nicht vorgesehen, Maschinen inverkehr zu bringen und den Anwender herausfinden zu lassen ob nicht wo ein Sicherheitsproblem existiert.
Daher liegt die Verantwortung - wie du schon angemerkt hast - beim Inverkehrbringer und es ist auch ausdrücklich nicht vorgesehen dass man diese Verantwortung delegieren kann ( z.B. vertriebliche Zusatzvereinbarungen ).

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daniel1980
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erstellt am: 08. Aug. 2016 07:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Moin - hab das Thema nochmal sacken lassen:

Eigentlich greift hier auch der Artikel 1, Absatz 2 der MRL - Punkt h:

"h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;" ... sind von der MRL ausgenommen.

Da spielt es keine Rolle, ob die Entwicklungstests mit Prototypen intern oder extern (also beim Kunden) gemacht werden.

Hier noch ein Link zu dem Thema:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=10916

------------------
Vielen
Dank.

Gruss, Daniel

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Ex-Mitglied

erstellt am: 08. Aug. 2016 08:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Malzeit
Achtung:
"h) Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;" ... sind von der MRL ausgenommen.

Quasi: Einmalartikel

Kannst Du mal andeuten, um welche Geräte es sich handelt.
Eine CE-Kennzeichnung(spflicht) gibt es ausschließlich nur für und an Produkten, für die es ein EG-Richtlinie gibt?

Nachtrag:
CE-Kennzeichnung hat nicht immer was mit "Sicherheit" im engeren Sinne zu tun. Wie z.B.: bei
2004/22/EG MID (Meßgeräterichtlinie), hier wird auch beschrieben, wieso es zur CE-Kennzeichnung an Biergläsern kommt.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 08. Aug. 2016 editiert.]

ThomasZwatz
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BCT-Inspector Neutral v22R2
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[testing]
NX2007(2027.3701) + TC13.3.0.3, RAC +AWC6.0.3
BCT-Inspector Neutral v22R2
@M7720 Win10 (1909)

erstellt am: 08. Aug. 2016 09:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Daniel,
Ohne die betroffenen Maschinen zu kennen behaupte ich dass sie sicher nicht in die Ausnahme h) fallen.

Den Link kann ich nicht öffnen.

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daniel1980
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erstellt am: 08. Aug. 2016 10:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Warum?

Hier ein Link zu unserer Homepage: www.brabender.com

Edit: Hier nochmal der Link von oben:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=10916

------------------
Vielen" TARGET=_blank>www.brabender.com

------------------
Vielen</A> Dank.

Gruss, Daniel

[Diese Nachricht wurde von daniel1980 am 08. Aug. 2016 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von daniel1980 am 08. Aug. 2016 editiert.]

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Ing. Gollum
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erstellt am: 08. Aug. 2016 12:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für daniel1980 10 Unities + Antwort hilfreich

Hi,

Ich kenne drei gerichtliche Verfahren, in denen es um Personenschäden in folge von Nichteinhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen gekommen ist, weil man meinte dies im Sinne der MRL 2006/42/EG in Artikel 1 Abs. 2 nicht erfüllen zu müssen.

- Eine Rummelecke in der Montagehalle oder beim Kunden, ist kein Labor. Ein Labor hat daherhaft eingerichtet zu sein, auch dazu unsichere Maschinen sicher betreiben zu können.

- Du bist kein Labormitareiter, nur weil du in der Konstruktion arbeitest oder an einem Prototyp werkelst. Dein Kunde auch nicht...

- Ein Prototyp ist keine Labormaschine... Und die Ausrede, dass man die Unterlagen nachzieht, ist ebenso ungültig. Eine RiBue hat sowieso im Vorfeld zu erfolgen.

Irgendwas zu basteln, dass dann auch wirklich funktioniert und sich dann im Nachgang über die Sicherheit gedanken zu machen um festzustellen, dass man das garnicht in den Griff bekommt und damit alles für die ist, macht auch keinen Sinnen.

Kurzfassung: Mach es gescheid. Der Artikel 1 Abs. 2 hat eine ganz andere Anwendung als den Prototypenbau im allg. Maschinenbau...

------------------

Es gibt keinen Feierabend... und dann ist die Aufgabe doch einfach, dass man so herangeht, dass man das schafft und dann kann man das auch schaffen und ich hab überhaupt keinen Zweifel.

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daniel1980
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erstellt am: 08. Aug. 2016 12:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Du mußt meine Beiträge schon vernünftig lesen: Nirgends habe ich mich irgendwie rausreden wollen. Ich hab lediglich Fragen gestellt.

Wenn ich durch meine Schlussfolgerungen daneben gelegen habe, dann klär mich auf.

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

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erstellt am: 08. Aug. 2016 12:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Nirgends habe ich mich irgendwie rausreden wollen. Ich hab lediglich Fragen gestellt.

Hat ja auch niemand so behauptet, gelle.
Ist nun mal so, dass das Thema um Produkthaftung drumherum sehr umfangreich und kompliziert ist.

Warum holt ihr euch, Daniel, nicht temporär sachkundige Hilfe ins Haus. Macht keine für umme, aber dann seid ihr auf der sicheren Seite. Ist aber auch so, dass die Cheffenchens wegen ein paar Euro lieber auf volles Risiko gehen. Es soll immer noch GF geben, die der Meinung sind, dass das Thema Produktsicherheit mühelos von einem MA ohne Ausbildung mal schnell zwischen Suppe und Kartoffeln zu erledigen ist.

Kann aber immer noch nicht erkennen, um welche Produkte es jetzt explizit geht.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 08. Aug. 2016 editiert.]

daniel1980
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erstellt am: 08. Aug. 2016 13:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Eigentlich hatte ich das Thema mit den Laborgeräten bzw. der temporären Verwendung schon abgehakt. Bei uns in der Firma kursierten Ansichten, daß wir unter diesen Absatz fallen würden, weil wir ja (a) Geräte für Forschungszwecke (zur Untersuchung von Teigen bzw. Kunststoffen) herstellen, die (b) vorübergehend verwendet werden. Hierbei wurde die Lebensdauer als vorübergehender Verwendungszeitraum deklariert. Und, es handelt sich um Laborgeräte (c)

Für Seriengeräte kann man diese Argumentation nicht gelten lassen, klar, zumal ein vorübergehender Zeitraum sicher anders definiert ist, als 20 Jahre Lebensdauer.

Bei Prototypen bin ich mir nach wie vor nicht sicher:
1) Der Verwendungszeitraum ist "sinnvoll" begrenzt
2) Der Personenkreis ist begrenzt (Labormitarbeiter). Es sollte vorher festgelegt werden, wer an das Gerät darf.

Grundsätzlich werden Prototypen auch in der Entwicklung getestet, ohne CE-Kennzeichen. In diesem Fall würde ich den Kunden durch die Validierung des Prototypen an der Entwicklung teilhaben lassen.

Egal, ob durch interne oder externe Tests: Ich (als Hersteller / Inverkehrbringer) bin verpflichtet, das Restrisiko möglichst gering zu halten. Das muß bei Prototypen ja noch nicht mal höher sein, als in der Serie (also mit CE-Zeichen).

Bin jetzt aber immer noch nicht schlauer  Wie handhabt ihr das denn in euren Unternehmen? Erfahrung mit Feldversuchen an Prototypen gemacht?

------------------
Vielen Dank.

Gruss, Daniel

[Diese Nachricht wurde von daniel1980 am 08. Aug. 2016 editiert.]

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