Hi,
Es liegt keine Maschine für Forschungszwecke vor, wenn diese dauerhaft im Labor eingerichtet ist und für allgemeine Forschungszwecke verwendet wird.
Damit sind ganz klar sämgliche Prüf-, Messmaschinen als auch Maschinen zur Probenvor- und Nachbereitung ausgeschlossen.
Ebenso darf die Maschine selbst nicht Forschungsgegenstand sein. Dann wäre es nämlich ein Prototyp und damit eine Maschine die sich noch im Fertigungsprozess befindet und unter die MRL fällt.
Der vorrübergehende Teil ist nicht ganz so eindeutig; Es muss mindestens ein Kriterium geben, welches die Einsatzdauer begrenzt.
Forschungs- und Labormaschinen müssen den den Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG, entsprechen, da es sich um Arbeitsmittel in deren Sinn handelt welche von Arbeitgeber bereitgestellt werden.
Bsp: Ich hab mal im Auftrag eines Kunden als angestellter der Hochschule Polierscheiben untersucht, welche idR von Hand geführt werden. Weil ich reprozierbare Ergebnisse braucht, hab ich eine Handlingeinheit gebaut, welche automatisch mit der selben Kraft und Geschwindkeit immer wieder die selbe Bewegung ausführt, damit ich in den nächsten Woche im Labor damit meine Versuchsreihe durchziehen konnte. Das war dann ganz eindeutig eine Labormaschine. Ich als Forscher, im Labor, für eine bestimmte Zeit, Forschungsgegestand war nicht die Maschine.
Der Endkunde fand nicht nur die Ergebnisse der Untersuchung, sondern auch die Prüfmethode ganz gut und wollte diese dauerhaft zur Qualitätssicherung in seinem Labor übernehmen. Aus drei Gründen fällt die Maschine dann unter die MRL.
1. Sie wird nicht mehr für Forschungszwecke, sondern zur Qualitätssicherung verwendet.
2. Sie wird zwar in einem Labot, aber dauerhaft verwendet.
3. Seine Mitarbeiter sind nicht zur Forschung, sondern zur Qualitätssicherung eingestellt.
Grüße,
Gollum
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Seid ihr auch total fertig und versteht die Welt nicht mehr? Teilt euren Schmerz in meinem Gästebuch.
[Diese Nachricht wurde von Ing. Gollum am 28. Apr. 2014 editiert.]
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