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Thema: DIN oder ISO Norm für 3D Modelle (7046 mal gelesen)
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Thermoflasche Ehrenmitglied Konstrukteur
Beiträge: 1732 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2 / NX 4.0.4.2 Soliworks 2008 Moldflow 8.0
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erstellt am: 30. Nov. 2010 12:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo Leute, gibt es eine Norm, die besagt das man nicht bemasste Konturen nach dem 3D Model erstellen und dabei eine gewisse allgemein Toleranz einhalten soll ? ------------------ Gruß Thermo Take it easy, altes Haus, wer morgens länger schläft, hälts abends länger aus. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
N.Lesch Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl. Ing.
Beiträge: 5089 Registriert: 05.12.2005 WF 4
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erstellt am: 30. Nov. 2010 13:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
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Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 30. Nov. 2010 13:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
Hallo Thermo, mir persönlich ist auch nichst bekannt, dass es da eine Norm gibt. Jetzt mal eine andere Frage, wenn Du vom Kunden die 3D-Daten zur Konstruktion bekommst, was sagt denn Dein Kunde bei der Verwendung der 3D-Daten? Sind die nur zur Ansicht? oder sagt er, dass Du diese zur Konstruktion verwenden kannst? Denn schon bei diesem Vorgang sollte eigentlich feststehen wie die 3D-Daten gehändelt werden. Wir schreiben auf die Zeichnung: fehlende Maße sind vom 3D-Modell abzunehmen. Gleichzeitig werden aber ein paar Kontrollmaße in der Konstruktion vermerkt, damit der Werkzeugmacher auch weis wo er beginnen soll. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thermoflasche Ehrenmitglied Konstrukteur
Beiträge: 1732 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2 / NX 4.0.4.2 Soliworks 2008 Moldflow 8.0
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erstellt am: 30. Nov. 2010 13:55 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
einige Maße sind ja auch unentberlich, wie Passungen bei Bohrungen & Wellen. Wenn ich auf das 3D-Model verweise, gelten dann auch alle Toleranzen wie im Zeichnungrahmen angegeben Für mich ist es wichtig zu wissen, wie rechtsverbindlich das ist ------------------ Gruß Thermo Take it easy, altes Haus, wer morgens länger schläft, hälts abends länger aus. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 30. Nov. 2010 14:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
Hallo Thermo, das ist natürlich klar, wenn Passungen und Bohrungsabstände oder auch andere Abstände in der Zeichnung vorhanden sind, dann sind diese auch zu bemaßen und auch mit den entsprechenden Toleranzen zuversehen und einzuhalten. Aber wer soll eine Freiformfläche bemaßen? Schon alleine wenn Radien als Verlaufradien an einem 3D-Modell vorhanden sind, wer soll das bemaßen? Auf die Rechtsverbindlichkeit kann ich leider nichts sagen, da bisher keine der Firmen, für die ich nur 3D-Modelle von Formen abgeliefert habe und diese auch bekommen habe, sich darüber mokiert haben. Frage doch einfach nur die Firmen für die Du arbeitest, wie die es wünschen und handhaben wollen. Dann wärst Du aus dem Schneider. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThorstenStueker Mitglied Werkzeugkonstrukteur
Beiträge: 854 Registriert: 06.01.2010
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erstellt am: 02. Dez. 2010 01:29 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
In meiner bisherigen Erfahrung ist es so, dass die 3D-Daten Auftragsbestandteil sind und damit verbindlich. Selbst dann, wenn Maßabweichungen aus den 3D-Daten heraus entstehen. Aber vorsicht. Wenn ich 3D-Daten bekomme, mache ich immer eine Ableitung, um diese mit den Maßen des Kunden zu vergleichen. Passt das Ganze so gar nicht übereinander, mache ich Alarm, denn damm muss mir der Kunde mitteilen, was gilt. Es ist nun mal so, dass die 3D-Daten und die Zeichnung Verbindlichkeit haben. Normalerweise sollten die Zeichnungsableitungen immer die 3D-Daten wiederspiegeln, tun sie aber häufig nicht. Bester Fall in meiner Gesichte: Durchgangsbohrung in einem Bauteil in den 3D-Daten 36, in der Zeichnung 42. Das wäre schwierig realisierbar geworden. Der Kunde hat diese Daten nicht mehr kontrolliert, da hatten seine Zeichner eine Revision in der 2D-Zeichnung gemacht und die 3D-Daten einer alten Revision geschickt. Was war passiert: ein alter Kollege, der nur 2D macht, hatte die Änderung "eingepflegt". Bei einer Auseinandersetzung endet so etwas wie das berühmt berüchtigte Hornberger Schiessen. Einfach ableiten, bemaßen und die Daten vergleichen, wenn Unterschiede vorliegen, durch den Kunden absegnen lassen (Freigabe). Das Ganze kostet vielleicht 2 Stunden, bei einem vergleichbar geringen Aufwand also eine sicher lohnende Arbeit, die am Ende vielleicht einen Prozess erspart und - last but not least - den Kunden zufrieden stellen wird. Denn nur so kann der Kunde sicher sein, zu bekommen, was er haben wollte. ------------------ LG Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau Thorsten Stüker tstueker@aol.com www.thorstenstueker.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
Beiträge: 2643 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 02. Dez. 2010 11:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
Hallo Thorsten, da kann ich Dir nur recht geben. Dem ist nichts mehr inzuzufügen. Gruss Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Doc Snyder Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dr.-Ing. Maschinenbau, Entwicklung & Konstruktion von Spezialmaschinen
Beiträge: 13133 Registriert: 02.04.2004 PDSU-2013-SP1.1 W7pro64-SP1 F-Secure-Int.-Sec.2012 Dell-M4600 2,13GHz 8GB Quadro2000M 15,4"1920x1080/24"1920x1200 MS-IntelliMouse-Optical SpacePilotClassic
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erstellt am: 02. Dez. 2010 12:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
Doch Wenn Zeichnung und Modell sich widersprechen, hat derjenige den schwarzen Peter, der das zu verantworten hat. Bei solchen überbestimmten Aufträgen muss vorab eindeutig vereinbart werden, welches Dokument den Vorrang hat, so wie es auch bei juristisch bedeutsamen Übersetzungen gemacht wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, würde ich der Zeichnung bzw. einer schriftlichen Vereinbarungen den Vorrang geben, denn dies ist das Format mit den "älteren Rechten". Es war immer schon so, dass eine textliche Überschreibung der Maße in der Zeichnung Vorrang vor der geometrischen Darstellung hat. ------------------ Roli www.Das-Entwicklungsbuero.de Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Wyndorps Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Ingenieur
Beiträge: 4567 Registriert: 21.07.2005
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erstellt am: 02. Dez. 2010 15:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
Zitat: Original erstellt von ThorstenStueker: ... Wenn ich 3D-Daten bekomme, mache ich immer eine Ableitung, um diese mit den Maßen des Kunden zu vergleichen. ...
Und wer bezahlt Dir diese zusätzliche Zeichnunsgerstellung? Dein Auftraggeber hat sich Arbeit gespart, die Du dann frei Haus lieferst? Ich denke nicht, dass das der Regelfall sein kann. 1. Wenn nur 3D-Daten als Auftragsbestandteil übergeben werden ist eine schriftliche Zusatzvereinbarung über die Gültigkeit derselben im Rahmen der Allgemeintoleranzen, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt wird zwingend erforderlich. Bei Oberflächenangaben ist das ganze noch erheblich problematischer! 2. Sind 2D- und 3D-Daten in gemischter Form als Auftragsbestandteil übergeben, muss es ebenfalls eine Zusatzvereinbarung über die Gültigkeit der einen oder der anderen Form geben, sowie eine Regelung für den Umgang mit eventuellen Unterschieden zwischen beiden 3. Eine Lösung für das Dilemma sind mittlerweile die so genannten 3D-Zeichnungen. In Pro/E (ich vermute in anderen CAD-System ebenfalls) ist es möglich, Maße, Toleranzen, Kantenzustände, Oberflächen, Form- und Lagetoleranzen und Notizen im 3D-Modell zu definieren. Wenn dann noch die jeweiligen Normverweise als Notizen im Modell enthalten sind, kann so eine 3D-Zeichnung diesselbe Aussagekraft haben, wie eine entsprechende 2D-Zeichnung. Wenn die Werkzeuge für das Erstellen solcher 3D-Zeichnungen leicht zu handhaben sind (was bei Pro/E leider noch nicht so ganz der Fall ist), kann das eine wirklich Aufwandsminimierung darstellen. Aber auch dann ist eine Zusatzvereinbarung erforderlich, welche die Gültigkeit der 3D-Zeichnung analog zu normgerechten 2D-Zeichnungen regelt. Fazit: An einer Zusatzvereinbarung kommt man in Ermangelung normativer und rechtlicher Regeln nicht vorbei. ------------------ ---------------- "Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist." (Stanislaw Jerzy Lec) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ford P. Mitglied
Beiträge: 842 Registriert: 26.05.2008 WF2 m230 WF4 m040 Intralink 3.4 m040 Intralink 3.4 m060 HP 8710w
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erstellt am: 02. Dez. 2010 19:11 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Thermoflasche
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